Blog: News(archiv) & Tipps
Ich-AG und Überbrückungsgeld
Vorsicht bei Unterhaltsverpflichtungen, Arbeitslosengeld II- und Bafög-Empfängern in der Gründer-Familie
Wenn sie Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem geschiedenen Ehepartner haben, Ihr Partner oder andere Angehörige Ihrer "Bedarfsgemeinschaft" Arbeitslosengeld II beziehen oder eines Ihrer Kinder Bafög bezieht, müssen Sie bei der Gründung aufpassen: Mit der Bewilligung des Überbrückungsgelds verändert sich Ihr Einkommen und damit werden Sie unter Umständen in verstärktem Maße unterhaltspflichtig.
Achim Pollmeier vom WDR beschreibt den Fall eines Dachdeckers, dem zum 1. Februar 1.600 Euro Überbrückungsgeld bewilligt wurden. Doch der Bewilligung folgte prompt die Ernüchterung...
Denn die Lebenspartnerin des Gründers bezog Arbeitslosengeld II – und das wurde ihr aufgrund des "gut verdienenden" Partners gestrichen. Damit war sie zugleich nicht auch nicht mehr kranken- und rentenversichert. Unter dem Strich erhielt die Familie inklusive Überbrückungsgeld nach der Gründung weniger Geld von der Arbeitsagentur als vorher. Sicherlich ein extremer, aber kein Einzelfall. So musste ein Gründer aus Bayern mehrere tausend Euro von seinem Überbrückungsgeld an das Bafög-Amt weiterreichen, weil er mit dem Überbrückungsgeld auf einmal die Verdienstgrenze für die Bafög-Förderung des Sohne überschritt.
Vor der Gründung sollten Sie deshalb die Auswirkungen der Förderung genau durchrechnen. Hilfe hierbei erhalten Sie zum Beispiel in unserem Basis-Workshops (siehe unten), in denen wir die Auswirkungen der Förderung genau durchsprechen und an Beispielen berechnen.
Weitere Informationen zu dem Fall des Dachdeckers.