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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Was wird aus den Ich-AG-Gründern, die die Förderung vorzeitig abbrechen? Erhebliche Informationsdefizite eine Grund für Scheitern.


Im letzten Newsletter hatten wir über die hohe Zahl der Ich-AG-Gründer berichtet, die vorzeitig aus der Förderung ausscheiden. Betroffen sind ganz besonders Gründer, die vor Herbst letzten Jahres ohne Businessplan und ohne fachkundige Beratung gegründet haben.

Vor wenigen Tagen hat das zur Bundesagentur für Arbeit gehörige IAB hierzu genauere Zahlen veröffentlicht, die auf einer Befragung von rund 700 Ich-AG-Gründern beruhen, welche in 2003 gegründet und noch im selben Jahr wieder aufgegeben hatten.

Hier die Ergebnisse:

54 Prozent der Befragten waren anschließend wieder arbeitslos, 40 Prozent fanden einen anderen (zumeist sozialversicherungspflichtigen) Job, der Rest wählte einen anderen Weg, etwa Vorruhestand, Mutterschutz etc. Rund neun Prozent der Abbrecher setzten ihre selbständige Tätigkeit übrigens nach dem Ende der Förderung noch nebenberuflich fort.

Zum Vergleich: Bei der Befragung von Überbrückungsgeld-Gründern, die ihre Selbständigkeit abgebrochen haben, lag der Wert der anschließend wieder arbeitslosen bei etwa 30 Prozent und derjenigen die anschließend abhängig beschäftigt bei etwa 55 bis 60 Prozent.

Ein alarmierendes Ergebnis der IAB-Studie: Viele der befragten Ich-AG-Gründer hatten erhebliche Informationsdefizite: 31,5 Prozent wussten zum Beispiel nicht, dass es neben der Ich-AG noch andere Förderprogramme gibt, kannten also nicht das Überbrückungsgeld! 20,5 Prozent haben die Kosten der sozialen Absicherung derart unterschätzt, dass sie deshalb die Selbständigkeit aufgeben mussten.

Viele wählten die Ich-AG aber auch, weil sie so schön unbürokratisch war (34,2 Prozent) und weil man keinen Businessplan erstellen musste (24,4 Prozent). Der damit einhergehende Mangel an Vorbereitung führte allerdings dazu, dass 57,3 Auftragsmangel und 48,1 Prozent Finanzierungsengpässe als Grund für die Geschäftsaufgabe angeben mussten - Punkte, die durch einen gut durchdachten Businessplan vermeidbar oder zumindest besser vorhersehbar gewesen wäre.

Besonders traurig: Sechs Prozent der Gründer konnten sich keine Krankenversicherung leisten. Ein Drittel berichtete über Schulden, die aus der Zeit der Selbständigkeit stammten. Zwar belief sich der Umfang der Schulden in drei Viertel der Fälle auf weniger als 5.000 Euro, relativ zum Einkommen der Betroffenen ist das aber viel - oft zu viel um es zeitnah zurückzahlen zu können!

Verfasst von Andreas Lutz am 08.03.2005 10:10
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2011

Kommentare

Verfasst von Machemehl am 11.11.2016 14:16

Antwort:

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss man sich tatsächlich drei Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden, sonst droht eine Sperrzeit von m.W. einer Woche. Danach sollte aber das Arbeitslosengeld bezahlt werden.

Anders verhält es sich, wenn er selbst gekündigt hat. Dann könnte er mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen belegt werden, das ist aber hier nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.

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