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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Werden Ich-AG und Ueberbrueckungsgeld zusammengelegt?


Wenn es nach der Bundesagentur für Arbeit geht, sollen Ich-AG und Überbrückungsgeld zu einem einzigen Förderinstrument zusammengelegt werden. Die Bezugszeit soll ein Jahr betragen – statt bisher drei Jahre bei der Ich-AG bzw. sechs Monate beim Überbrückungsgeld. Die einjährige Bezugsdauer stellt diesen Überlegungen zufolge jedoch die Obergrenze dar – denn Dauer und Höhe des neuen Überbrückungsgelds sollen künftig im Ermessensspielraum der Arbeitsvermittler liegen. Der Vermittler könnte die Förderung sogar ganz ablehnen, denn es soll nach den Vorstellungen der Agentur keinen Rechtsanspruch auf einen Existenzgründungszuschuss mehr geben.

Mit der Veröffentlichung dieser internen Überlegungen prescht die Bundesagentur für Arbeit vor und gibt weitreichende Änderungsvorschläge ab – obwohl noch unklar ist, wer uns eigentlich künftig regieren wird und welche Kompromisse in den anstehenden Koalitionsverhandlungen gefunden werden. Möglicherweise will die Bundesagentur erreichen, dass ihre eigenen Planungen in die Agenda der Koalitionsverhandlungen einfließen. – Denn solche weitreichenden Änderungen müssten zunächst von der neuen Bundesregierung beschlossen und als Gesetz verabschiedet werden. Die Vorentscheidungen hierfür werden in den kommenden Wochen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gefällt.

Noch hat sich also bei Ich-AG und Überbrückungsgeld nichts geändert, es werden aber sicherlich in den nächsten Wochen wichtige Weichen gestellt werden. Wir werden jeweils zeitnah berichten.

Hintergrund: Die Zusammenlegung von Ich-AG und Überbrückungsgeld ist nur einer von mehreren Vorschlägen im Rahmen eines BA-Papiers mit Überlegungen zur "Produktstraffung und –optimierung". Im Auftrag ihres Vorstands hat die Bundesagentur eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, welche Maßnahmen künftig wegfallen, zusammengelegt oder modifiziert werden können. Ziel ist es, den Mitarbeitern ein "leicht zu administrierendes, transparentes Produktportfolio" zur Verfügung zu stellen. Denn bisher sehen sich die Arbeitsvermittler einem Instrumentenkasten mit 80 verschiedenen Fördermaßnahmen gegenüber – klar dass sie deren Detailregelungen nicht alle kennen und beherrschen können.

Dieser Bauchladen soll nun auf wenige schlagkräftige Werkzeuge reduziert werden – es geht also bei den Vorschlägen vor allem um eine Verwaltungsvereinfachung. Gleichzeitig soll durch die Reform den Mitarbeitern in den Arbeitsagenturen mehr Entscheidungsspielraum gegeben werden. Und sicherlich wird die Reform auch dazu genutzt werden, an den Ausgaben zu sparen – denn schließlich will BA-Vorstandsvorsitzender Weise den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um einen halben Prozentpunkt senken.

Inzwischen hat sich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hinter die Pläne der Bundesagentur für Arbeit gestellt und zum 1. Januar 2006 eine grundlegende Neuordnung der Existenzgründungsförderung verlangt. (In der Presse heißt es heute sogar: Der DIHK würde eine Abschaffung von Ich-AG und Überbrückungsgeld fordern.) Auch die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern will eine Zusammenlegung der Förderinstrumente und eine Begrenzung der Förderung auf 12 Monate. Die Förderung soll sich wie beim Überbrückungsgeld am vorherigen Arbeitslosengeld I-Anspruch orientieren und wie bei der Ich-AG stufenweise abnehmen. Außerdem soll die Förderung keine Pflichtleistung mehr sein.

Meine Meinung: Ich-AG und Überbrückungsgeld unterscheiden sich inzwischen fast nur noch in den Zielgruppen und Zahlungsmodalitäten. Gegen eine Zusammenfassung unter dem positiv belegten Namen Überbrückungsgeld ist nichts einzuwenden. Kontraproduktiv wäre es aber, ein neues, drittes Instrument zu konstruieren, das – wie jedes neue Instrument – Kinderkrankheiten hat, viele neue Fragen aufwirft und zur Verunsicherung aller Beteiligten führt. Damit würde das Gegenteil dessen erreicht, was die Bundesagentur beabsichtigt. Zu begrüßen ist sicherlich ein Mehr an Entscheidungsfreiheit für die Arbeitsvermittler, wo dies zu schnelleren Verwaltungsentscheidungen führt – und nicht zu Ungleichbehandlung oder Rechtsunsicherheit.

Empfehlung für Gründungsinteressierte: Egal wer uns regieren wird, die Existenzgründungsförderung wird in den nächsten Monante eher eingeschränkt als ausgeweitet werden – obwohl die Zahl der Gründungen gegenüber dem Vorjahr bereits deutlich zurückgegangen ist (siehe Pnkt 3). Die nächsten größeren Gesetzesänderungen werden wahrscheinlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Wenn Sie vorher noch gründen wollen, sollten Sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen! Denn es gelten immer die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Gründung. Wer also zum Beispiel jetzt eine Ich-AG gründet erhält drei Jahre Förderung – auch wenn zum Jahresende eine Kürzung der Förderung auf zwölf Monate vorgenommen werden sollte.

Verfasst von Andreas Lutz am 05.10.2005 09:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2072

Kommentare

Verfasst von Oberlaender am 24.04.2006 08:14

Antwort:

Entscheidend dafür, welches Recht gilt, ist immer der Zeitpunkt der hauptberuflichen Gründung, also das Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung angeben (bei Freiberuflern: steuerliche Anmeldung).

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