Blog: News(archiv) & Tipps

Ich-AG und Überbrückungsgeld

Wichtige Korrektur: Wer nach dem 1.2.06 gruendet muss innerhalb von 4 Wochen ueber "freiwillige" Arbeitslosenversicherung entscheiden!


(ueberbrueckungsgeld.de) Im letzten Newsletter hatten wir ausführlich über die "freiwillige" Arbeitslosenversicherung berichtet. Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen: Die Übergangsfrist bis 31.12.2006 gilt nur für solche Gründer, die zum 1.2. bereits selbstständig waren. Wer am 1.2.2006 oder danach gründet, der hat nach der Gründung nur 4 Wochen Zeit sich zu entscheiden. Bei Gründung zum 1.2.2006 kann der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung also nur bis zum *28.02.2006* gestellt werden. Betroffene sollten schnellstmöglich Kontakt mit ihrer Arbeitsagentur aufnehmen. Sie stehen dann – schneller als zunächst vermutet – vor der Qual der Wahl.

Die Gewerkschaft ver.di hat die "freiwillige" Weiterversicherung seit Jahren gefordert und lobt in einem Bericht das günstige "Preis-Leistungs-Verhältnis", das eigentlich kein Zögern erlaube: "Lohnt sich das? Ohne Einschränkungen: Ja."

Allerdings weist ver.di auch darauf hin, dass es sich bei der "freiwilligen" Weiterversicherung tatsächlich um eine Pflichtversicherung handelt, die man nicht einfach aus freien Stücken wieder kündigen kann. Wenn zum Beispiel der Beitrag – wie von uns befürchtet (vergleiche letzter Newsletter) – sich stark erhöht, dann kann man der Versicherungspflicht nur durch Aufgabe der Selbstständigkeit oder durch einen Trick entkommen, nämlich indem man mit den Beiträgen drei Monate in Rückstand gerät. Ob dieser Ausweg auf Dauer offen bleibt, ist zumindest fraglich: Ver.di räumt gleich zu Anfang ihres Berichts ein, dass "von den hier genannten Regeln einige relativ schnell geändert bzw. ergänzt werden".

Weiter schreibt Ver.di: "Nur in einem Ausnahmefall könnte der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung unnötige Kosten verursachen: Wer einen vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld schon einmal geltend gemacht hat, behält den Rest-Anspruch vier Jahre lang – vom ersten Antrag auf Arbeitslosengeld gerechnet. Wer da nur eine vorübergehende Selbständigkeit plant (…) kann sich neue Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sparen." Von dieser Ausnahme sind allerdings sehr viele Gründer betroffen, die in den letzten Jahren mit Hilfe von Ich-AG oder Überbrückungsgeld gegründet haben. Bei ihnen greift die Arbeitslosenversicherung erst dann, wenn der Rest-Anspruch nach vier Jahren verjährt ist.

Wir bleiben dabei: Ohne Einschränkungen lohnt sich die "freiwillige" Weiterversicherung vor allem für die im letzten Newsletter beschriebenen Fälle, die möglicherweise von Politik und Presse schon bald als Mißbrauchsfälle geschmäht werden. Ver.di legt die neue Arbeitslosenversicherung ganz besonders bei Rundfunk, Film und Theater "unständig und auf Produktionsdauer" Beschäftigten ans Herz, die bisher die für das Arbeitslosengeld nötigen 360 Tage Beitragszahlung nie zusammen bekommen haben. Zu Recht weist ver.di auch auf viele Hunderttausende "kleine" Selbstständige hin, die deutlich schlechter verdienen als Arbeitnehmer. "Höchste Zeit also, auch sie in die solidarischen Sicherungssysteme einzubeziehen." Gerne würden wir zustimmen, doch vermuten wir, dass die "freiwillige" Versicherung vor allem von Solidaritätssuchenden und weniger von Solidaritätsgebenden bevölkert werden wird – mit allen Konsequenzen, die man ja schon von anderen Zweigen der Sozialversicherung kennt.

Ich würde mich sehr über eine Diskussion über Für und Wider freuen: In unserem Netzwerk für Existenzgründer und Selbständige auf openBC.com

https://www.openbc.com/cgi-bin/forum.fpl?op=showarticles&id=1214872

Letzter Newsletter / Blog-Beitrag mit ausführlichem Bericht zum Thema:

www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/02/arbeitslosenver_1.shtml

Bericht von ver.di: www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3

Verfasst von Andreas Lutz am 23.02.2006 23:13
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2104

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen