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Ich-AG und Überbrückungsgeld
Zuschlagssatz für Berechnung von Überbrückungsgeld geändert
Für alle Gründungen seit dem 1.1.2005 gilt bei der Berechnung des Überbrückungsgelds ein Zuschlagssatz von 70,8 Prozent (Vorjahr: 71,5 Prozent). Bei einem zugrundeliegenden Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von von 1.000 Euro monatlich beträgt das Überbrückungsgeld also 1708 Euro. Der Zuschlag ist für die soziale Absicherung (Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung) des Gründers gedacht, jedoch nicht zweckgebunden.