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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Zuschlagssatz für Berechnung von Überbrückungsgeld geändert


Für alle Gründungen seit dem 1.1.2005 gilt bei der Berechnung des Überbrückungsgelds ein Zuschlagssatz von 70,8 Prozent (Vorjahr: 71,5 Prozent). Bei einem zugrundeliegenden Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von von 1.000 Euro monatlich beträgt das Überbrückungsgeld also 1708 Euro. Der Zuschlag ist für die soziale Absicherung (Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung) des Gründers gedacht, jedoch nicht zweckgebunden.

Verfasst von Andreas Lutz am 07.01.2005 11:42
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=1986

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