Worauf muss ich achten?
Sozialversicherung bei Ich-AG und Überbrückungsgeld
Sozialversicherung während und nach der Ich-AG-Förderung
Insbesondere bei der Ich-AG gibt es eine Reihe von Besonderheiten bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die zu einer deutlichen Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge nach Auslaufen der Förderung führen können. Die Details (Ausnahmen, Gestaltungsmöglichkeiten) sind ausführlich und mit vielen Beispielen in dem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" erklärt.
Gesetzliche Rentenversicherung
Für Ich-AGs gilt während der Förderung eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragsatz beträgt 19,9 Prozent des Einkommens, wobei die Förderung nicht mitgerechnet wird. Mindestbeitrag sind 78 Euro. Höchstbeitrag bei optimaler Gestaltung rund 240 Euro.
Nach der Förderung entfällt die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und Sie haben die Möglichkeit, die Beiträge statt dessen in eine private Form der Altersvorsorge zu investieren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Während des Förderbezugs profitieren Ich-AGs von einem ermäßigten Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsuntergrenze bemisst sich nach der Hälfte (statt sonst drei Viertel) der Bezugsgröße. Deshalb zahlen Ich-AG-Gründer mit Einkommen bis 1.225 Euro nur rund 170 Euro statt mindestens 260 Euro (gerechnet mit einem Beitragssatz von 14 Prozent).
Geförderte mit einem Einkommen (Förderung zählt nicht mit) von mehr als 1.837,50 Euro sind nicht betroffen, da sie ohnehin mehr als 260 Euro bezahlen.
Nach Auslaufen der Förderung gilt in jedem Fall die höhere Untergrenze.
Soziale Pflegeversicherung
Hier gilt das über die Krankenversicherung gesagte analog. Bei einem Beitragssatz von 1,7 Prozent (bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose) gilt für Ich-AGs ein Mindestbeitrag von 21 (24) Euro und nach Auslaufen der Förderung ein Mindestbeitrag von 31 (36) Euro.
Fazit
Beim Auslaufen der Ich-AG-Förderung entfällt in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ersparnis: 78 bis 240 Euro.
Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt um rund 100 Euro.
Rechenbeispiele
1. Beispiel: Bei einem Gewinn von 1.000 Euro monatlich ergibt sich durch den Wegfall der Rentenversicherungspflicht eine liquditätsmäßige Entlastung von rund 100 Euro, dafür entfallen aber auch 199 Euro monatliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, der ja ein späterer Rentenanspruch gegenübersteht.
2. Beispiel: Bei einem Gewinn von 2.000 Euro monatlich verändert sich nichts in Hinblick auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, der "eingesparte" Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 240 Euro steht komplett für eine private Form der Altersvorsorge zur Verfügung.
Sozialversicherung während und nach dem Überbrückungsgeld-Bezug
Beim Überbrückungsgeld gelten andere Besonderheiten. Beim Auslaufen der Förderung ergeben sich jedoch kaum Veränderungen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Bezieher von Überbrückungsgeld sind (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) nicht Pflichtmitglied in der Rentenversicherung und können stattdessen privat für das Alter vorsorgen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele Überbrückungsgeldgründer haben hier in der Vergangenheit nach Beginn der Förderung eine unangenehme Überraschung erlebt: Das Überbrückungsgeld ist in voller Höhe (inklusive des "Zuschlags für Sozialversicherung") beitragspflichtig, so dass sich in den ersten Monaten ein sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag ergeben kann. Anders als bei der Ich-AG gibt es keinen ermäßigten Mindestbeitrag, so dass Überbrückungsgeldgründer schon während der Förderung mindestens 260 Euro Monatsbeitrag bezahlen müssen.
Soziale Pflegeversicherung
Analog werden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung auf Basis von Gewinn zuzüglich Überbrückungsgeld berechnet. Die Beitragsuntergrenze liegt schon während des Förderbezugs bei 31 Euro bzw. 36 Euro für Kinderlose.
Fazit
Nach Auslaufen des Überbrückungsgelds ergeben sich in Bezug auf die Sozialversicherung keine Änderungen.



