Der direkte Weg zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
12 Schritte zur Förderung
- 1. Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen
Der erste Schritt zum Gründungszuschuss ist die Beantragung von Arbeitslosengeld. Denn der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld regelt, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben.
Wichtig: Sobald Sie die Kündigung erhalten, den Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst die Kündigung aussprechen, müssen Sie sich sofort arbeitssuchend melden. Wenn Sie dies nicht innerhalb von drei Kalendertagen erledigen, kann die Arbeitsagentur eine einwöchige Sperrzeit verhängen. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden!Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld I beziehen, so prüfen Sie anhand des Bewilligungsbescheids, ob Sie noch über die notwendigen 150 Tage Restanspruch verfügen und bis wann Sie spätestens gründen müssen, um noch Förderung zu erhalten.
Achten Sie darauf, dass in den vier Wochen vor der Gründung Ihr Arbeitslosengeld nicht durch Nebeneinkommen gemindert wird. Eine solche Minderung wirkt sich auf die gesamte Laufzeit der Gründungsförderung aus.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, so prüfen Sie ob stattdessen die Beantragung von Arbeitslosengeld II in Frage kommt, sodass Sie zumindest Einstiegsgeld erhalten.
- 2. Holen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld ab
Das Abholen des Fördergeldantrags stellt keine Verpflichtung zur Gründung dar. Es handelt sich um eine Absichtserklärung, mit der Sie Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur signalisieren, dass Sie gründen wollen und sich in den nächsten Wochen mit den Vorbereitungen hierfür beschäftigen werden. Ihr Berater wird seine Vermittlungsbemühungen für eine Weile unterbrechen, sie aber wieder aufnehmen, wenn Sie sich zu viel Zeit lassen.
Sie müssen das Antragsformular unbedingt vor der Gründung abholen, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf Förderung. Das Abholen des Antrags ist ein wichtiger formaler Akt. Deshalb können Sie das Formular nicht im Internet herunterladen, sondern erhalten es nur in der Arbeitsagentur - mit Ihren persönlichen Daten und dem aktuellen Datum eingedruckt als "Tag der Antragstellung".
- 3. Beschaffen Sie eine Erlaubnis oder Zulassung, falls nötig
Für manche Tätigkeiten brauchen Sie eine Erlaubnis oder Zulassung. Kümmern Sie sich frühzeitig um die nötigen Nachweise, denn oft sind mit der Beschaffung Wartezeiten verbunden oder Sie müssen erst noch etwas anderes erledigen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Gründung in dem entsprechenden Bereich und damit eine Förderung ist nur möglich, wen die nötige Erlaubnis oder Zulassung vorliegt.
- 4. Wählen Sie eine fachkundige Stelle aus
Die Wahl der fachkundigen Stelle entscheidet mit darüber, wie schnell die Gründungsvorbereitungen ablaufen. Allerdings geht es nicht allein um das Okay Ihrer fachkundigen Stelle. Im Gespräch werden Sie wertvolle Tipps und Hinweise erhalten, die die Erfolgschancen Ihrer Gründung deutlich erhöhen.
Wählen Sie eine fachkundige Stelle, die unabhängig ist und mit der Sie über alles sprechen können, auch über eigene Zweifel und Unsicherheiten, ohne gleich eine Ablehnung des Businessplans fürchten zu müssen. Das Gespräch mit der fachkundigen Stelle sollte ein Beratungsgespräch sein und keine mündliche Prüfung, bei der Sie sich verstellen und sicherer erscheinen müssen, als Sie tatsächlich sind. Besonders wichtig: Suchen Sie einen Berater, der selbst unternehmerisch tätig ist und auf eigene Erfahrungen zurückgreifen kann.
- 5. Besuchen Sie ein Existenzgründungsseminar
In den Antragsformularen ist vermerkt, ob Sie die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar nachweisen müssen.
Unabhängig von dem, was die Arbeitsagentur fordert, und unabhängig von Ihren betriebswirtschaftlichen Vorkenntnissen raten wir Ihnen dringend zur Teilnahme, denn es ist eine gute Gelegenheit, andere Gründer kennenzulernen - sowie Berater, die als fachkundige Stelle in Frage kommen. Die Workshops sollten Sie motivieren die nötigen Gründungsvorbereitungen beherzt in Angriff zu nehmen und die zahlreichen sich in dieser Phase stellenden Fragen beantworten. Wichtig ist, dass der Workshop aufzeigt, welche Lebensveränderungen mit der Selbständigkeit verbunden sind, so dass Sie eine wohlinformierte Entscheidung für oder gegebenenfalls auch gegen die Selbständigkeit fällen können.Wenn Sie in der Nähe einer Großstadt wohnen, können Sie an einem unserer Basis- und Businessplan-Workshops teilnehmen. Sie sind das Ergebnis unserer jahrelangen Beratungserfahrung und werden ausschließlich von Referenten gehalten, die sich selbst ursprünglich mit staatlicher Gründungsförderung selbständig gemacht haben und aus diesen Anfängen eine erfolgreiche Selbständigkeit aufgebaut haben.
- 6. Erarbeiten Sie Ihren Businessplan
Die Hauptarbeit bei der Beantragung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld ist die Erstellung des Businessplans. Wenn Ihre Geschäftsidee inhaltlich bereits konkret ist und sich im weiteren Verlauf als tragfähig bestätigt, müssen Sie mit drei bis sechs Wochen Arbeitsaufwand rechnen, um die nötigen Recherchen durchzuführen und das Unternehmenskonzept zu schreiben.
Viele Tipps zum Schreiben des Businessplans erhalten Sie hier auf der Website im Businessplan-Channel. Besonders hilfreich ist unser Businessplan-Tool, mit dem Sie schnell einen ersten Entwurf Ihres Plans erstellen können. Mehr als 10.000 Gründer haben die Vorlagen genutzt und erfolgreich Förderung beantragt.
Sie können den Businessplan auch gemeinsam mit einem Gründungsberater erstellen. Eine solche Beratung kann sogar staatlich gefördert werden. Wenn Sie planen, einen Kredit aufnehmen, sollten sie eine solche geförderte Beratung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Aber auch sonst kann das frühzeitige Einbinden eines Beraters sinnvoll sein, weil Sie auf diese Weise mit dem Urteil des Beraters nicht erst nach mehrwöchiger Arbeit konfrontiert werden, sondern gleich zu Beginn seine Erwartungen und seinen Rat erfahren.
- 7. Nehmen Sie parallel an weiterführenden Workshops teil
Manche Gründer besuchen erst einmal alles, was an Seminaren und Workshops verfügbar ist. Das freut natürlich Seminaranbieter wie uns, sinnvoll ist es aber nicht. Die Gefahr: Zum Schluss sehen Sie vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, weil Sie so viele Informationen aufnehmen mussten.
Unser Tipp: Nutzen Sie ein Existenzgründungsseminar wie den von uns angebotenen Basis-Workshop als Schnelleinstieg in die Materie und beginnen Sie dann, den Businessplan zu schreiben. Oft bleibt man beim Schreiben des Businessplans "hängen", weil man sich unklar über die genauen Erwartungen in Hinblick auf manche der gestellten Fragen ist. Hier hilft ein spezieller Businessplan-Workshop, die noch offenen Fragen zu beantworten und schnell zum Abschluss zu kommen.
Während Sie den Businessplan erstellen, ergeben sich natürlich viele spezielle Fragen zu Themen wie Buchführung, Steuern, Recht, (Online-)Marketing, Verkaufstechnik, Pressearbeit, Networking usw. Besuchen Sie die Fachseminare, die Sie in ihrer speziellen Situation benötigen. So können Sie gezielt und zum passenden Zeitpunkt Ihren Informationsbedarf stillen.
- 8. Reichen Sie Ihren Businessplan bei der fachkundigen Stelle ein
Wenn Sie den Businessplan fertiggestellt haben, kann die Prüfung durch die fachkundige Stelle beginnen. Dazu reichen Sie den Businessplan zusammen mit den Antragsformularen sowie gegebenenfalls notwendigen Nachweisen ein.
Sämtliche Antragsformulare sind in dem Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" abgedruckt und Frage für Frage erläutert.
Die Form, in der Sie den Businessplan abgeben müssen sowie die Wartezeiten auf einen Gesprächstermin sind je nach Stelle sehr unterschiedlich. Bei den von uns empfohlenen fachkundigen Stellen können Sie Ihren Businessplan bequem als Word- und Exceldatei mailen. Der Berater benötigt etwa eine Stunde um Ihren Businessplan zu lesen. Daran schließt sich wenige Tage später ein einstündiges Feedbackgespräch an - persönlich oder telefonisch. Wenn keine größeren Änderungen am Businessplan nötig sind, kann der Berater dann die fachkundige Stellungnahme erteilen.
- 9. Melden Sie Ihre Selbständigkeit an
Ihr Unternehmen müssen Sie als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt, als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Dadurch legen Sie den Stichtag fest, an dem Ihre Selbständigkeit beginnt und Ihre Arbeitslosigkeit endet.
Die entsprechenden Formulare sind wiederum im Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" abgedruckt und erläutert. Beachten Sie auch die dort gegebenen Hinweise zum richtigen Timing der Anmeldung, da dies tausende von Euro mehr oder weniger in Ihrer Kasse bedeuten kann.
- 10. Führen Sie die Gespräch mit der fachkunidgen Stelle über Ihren Businessplan
Zum vereinbarten Termin findet das erste Gespräch über Ihren Businessplan statt. Der zuständige Berater sollte Ihren Businessplan sorgfältig gelesen haben. Deshalb sollte er sich für das Lesen des Businessplans und für das Gespräch mit Ihnen jeweils eine Stunde Zeit nehmen, um Ihnen gezielt Fragen stellen zu können, Feedback zum Businessplan zu geben sowie Änderungen vorzuschlagen.
Wenn Sie Ihr Konzept gut durchdacht und jedes Detail gründlich geprüft haben, wird ein zweites Gespräch mit der fachkundigen Stelle nicht nötig sein.
Die fachkundige Stellungnahme erfolgt nicht in Form eines Gutachtens, sondern als Formular mit dem offiziellen Titel "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung". Auch dieses Formular ist wiederum im Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" abgedruckt und detailliert erklärt.
- 11. Stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei der Agentur
Wenn Sie die positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle erhalten haben, können Sie damit sofort zur Arbeitsagentur gehen und sie zusammen mit einem Exemplar des Businessplans, dem Nachweis über die Anmeldung der Selbständigkeit sowie dem eigentlichen Antragsformular einreichen.
Das Antragsformulare ist wieder im Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" abgedruckt und Frage für Frage erläutert.
- 12. Die Arbeitsagentur bzw. ARGE entscheidet
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird in der Regel zügig erfolgen. Ganz schnell erhalten Sie auf jeden Fall einen Aufhebungsbescheid über Ihr Arbeitslosengeld I, denn mit der hauptberuflichen Gründung endet ihre Arbeitslosigkeit. Der Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss gibt Auskunft über den genauen Bezugszeitraum und die Höhe der Förderung.
Analog kann es beim Bezug von Arbeitslosengeld II zeitgleich mit der Bewilligung des Einstiegsgeldes zu einer Neufestsetzung des Arbeitslosengeldes II kommen, da sich die geplanten Nebeneinkünfte mindernd auf die Anspruchshöhe auswirken.