Der direkte Weg zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

12 Schritte zur Förderung

1. Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen

Der erste Schritt zum Gründungszuschuss ist die Beantragung von Arbeitslosengeld. Denn der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld regelt, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben.

Wichtig: Sobald Sie die Kündigung erhalten, den Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst die Kündigung aussprechen, müssen Sie sich sofort arbeitssuchend melden. Wenn Sie dies nicht innerhalb von drei Kalendertagen erledigen, kann die Arbeitsagentur eine einwöchige Sperrzeit verhängen. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden!

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld I beziehen, so prüfen Sie anhand des Bewilligungsbescheids, ob Sie noch über die notwendigen 150 Tage Restanspruch verfügen und bis wann Sie spätestens gründen müssen, um noch Förderung zu erhalten.

Achten Sie darauf, dass in den vier Wochen vor der Gründung Ihr Arbeitslosengeld nicht durch Nebeneinkommen gemindert wird. Eine solche Minderung wirkt sich auf die gesamte Laufzeit der Gründungsförderung aus.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, so prüfen Sie ob stattdessen die Beantragung von Arbeitslosengeld II in Frage kommt, sodass Sie zumindest Einstiegsgeld erhalten.

2. Holen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld ab
3. Beschaffen Sie eine Erlaubnis oder Zulassung, falls nötig
4. Wählen Sie eine fachkundige Stelle aus
5. Besuchen Sie ein Existenzgründungsseminar
6. Erarbeiten Sie Ihren Businessplan
7. Nehmen Sie parallel an weiterführenden Workshops teil
8. Reichen Sie Ihren Businessplan bei der fachkundigen Stelle ein
9. Melden Sie Ihre Selbständigkeit an
10. Führen Sie die Gespräch mit der fachkunidgen Stelle über Ihren Businessplan
11. Stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei der Agentur
12. Die Arbeitsagentur bzw. ARGE entscheidet

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