FAQ: Die häufigsten Fragen

Antragstellung

1. Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss erst abholen, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt ist?

Nein, so lange brauchen Sie nicht zu warten. Sie können sich den Antrag auf Förderung bereits zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld I aushändigen lassen. Der „Tag der Antragstellung“ ist derjenige, an dem Sie die Unterlagen abholen – ein irreführender Begriff, denn aufgrund der Verpflichtung zur Erstellung eines Businessplans kann es Monate dauern, bevor Sie den Antrag tatsächlich einreichen. Auch wenn sich die Unterlagen in Ihren Händen befinden, sind Sie nicht dazu verpflichtet, de facto ein Unternehmen zu gründen. Trotzdem ist die rechtzeitige Abholung der Antragsformulare ein wichtiger formaler Akt, der absolute Grundvoraussetzung für eine Förderung ist.

2. Wann beginnt die Förderung?
3. Das Arbeitsamt hat mir den Gründungszuschuss mündlich zugesagt. Bisher habe ich aber nur einen Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld erhalten. Ist das üblich?
4. Welche Vorbereitungen darf ich vor der Gewerbe- beziehungsweise steuerlichen Anmeldung und damit vor dem Bezug der Förderung treffen, welche nicht?
5. Letzter Bezugstag des Arbeitslosengeldes sei der 15. Oktober. Bis wann muss ich den Antrag auf Förderung abgeben?
6. Ich habe die Abgabe des Antrags im Gründungseifer völlig vergessen. Ist es jetzt zu spät?
7. Was, wenn die eingeplanten Mittel für die Förderung zum Jahresende erschöpft sind?
8. Wie lange dauert die Prüfung durch die Agentur für Arbeit?

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