Sind Sie ein Unternehmertyp?
Nachweis über persönliche Eignung
Seit Einführung des Gründungszuschusses müssen Sie bei der Antragstellung von Gesetzes wegen Ihre persönlichen "Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit" darlegen. Wenn dennoch Zweifel an Ihrer Eignung bestehen, kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an einer "Profiling-Maßnahme", einer Eignungsfeststellung, verlangen und Sie dazu zwingen, an einer typischerweise sechs- bis acht Wochen dauernden Schulungsveranstaltung teilzunehmen.
Dadurch kann sich die Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit erheblich verzögern. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich quasi ein Hintertürchen geöffnet, um trotz des grundsätzlichen Rechsanspruchs bestimmte Gründer nicht fördern zu müssen.
Unsere Meinung dazu
Eine Auseinandersetzung mit den persönlichen Voraussetzungen, den eigenen Stärken und Schwächen ist wichtig, denn der Gründungserfolg hängt nicht nur von der Geschäftsidee, sondern vor allem auch von der Person des Gründers ab. Deshalb enthält unser Basis-Workshop bereits seit drei Jahren einen Teil, in dem es um die Selbsteinschätzung geht und um Strategien, wie Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung erhöhen können.
Wir glauben aber, dass die Gründungsentscheidung eine ganz persönliche Entscheidung ist, die jeder für sich selbst treffen sollte. Wenn Menschen - vielleicht solche, die noch nie selbstständig waren - über die unternehmerische Eignung anderer richten sollen, so halten wir dies für problematisch. Denken Sie nur daran, dass einige der erfolgreichsten Unternehmer Schulversager waren oder das Studium vorzeitig abgebrochen haben. Ob man Ihnen in Ihrer Jugend zugetraut hätte, eine multinationales Unternehmen aufzubauen? Wohl kaum!
Deshalb: Werden Sie sich selbst über Ihre persönliche Eignung klar
Wir empfehlen Ihnen, sich selbst proaktiv mit der Frage nach Ihrer persönlichen Eignung auseinanderzusetzen. Auf diese Weise können Sie Ihre Eignung im Gespräch mit der Arbeitsagentur überzeugend darstellen und vermeiden Zwangsmaßnahmen jeder Art.