Bibel der Berater: SGB II und III

Für mehr Sicherheit: Lesen Sie die Gesetzestexte

Es lohnt sich, die Rechtsgrundlagen von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld einmal direkt im Gesetz nachzulesen. Denn das Sozialgesetzbuch ist das wichtigste Handwerkszeug der Agenturmitarbeiter und wenn Sie sich auf den entsprechenden Paragraphen beziehen können, wird man Sie als Gesprächspartner ernster nehmen, als das sonst vielleicht der Fall ist.

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld sind im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt, Arbeitslosengeld I und Gründungszuschuss dagegen in SGB III.

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld im "Original"

In diesen Paragrafen sind die drei Förderarten geregelt:

Wenn Sie den Gesetzestext nach der Lektüre dieses Buches anschauen, werden Sie sicherlich viele Aha-Erlebnisse verspüren und die Intention des Gesetzgebers gut nachvollziehen können. Das wird Ihnen für die Gespräche mit dem Arbeitsamt sehr viel mehr Sicherheit geben!

Antworten auf viele Fragen

In den Sozialgesetzbüchern werden Sie auch die Antwort auf viele andere
Fragen finden, die sich bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
heraus stellen:

  • § 38 SGB II verlangt die unverzügliche Arbeitssuchend-Meldung, wenn en Arbeitsverhältnis endet.
  • § 141 SGB III regelt das Nebeneinkommen von Arbeitslosengeld-I-Empfängern.
  • § 144 SGB III regelt die Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Schließen eines Aufhebungsvertrags.
  • § 147 SGB III  regelt die Frist, innerhalb der Sie bei einem Scheitern der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit zurückkehren können.
  • § 312 SGB III bestimmt, wie die Arbeitsbescheinigung aussieht, die der Arbeitgeber zur Vorlage beim Arbeitsamt ausstellen muss.
  • § 16c SGB II regelt die Leistungen zur Eingliederung von selbstständigen Arbeitslosengeld II-Empfängern in Höhe von bis zu 5.000 Euro
  • § 30 SGB II regelt den Zuverdienst von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beziehungsweise was sie davon behalten dürfen.
  • Die Frist, innerhalb deren Sie bei einem Scheitern der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit zurückkehren können, ist in in § 147 festgelegt.
  • § 10 SGB V regelt die Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • § 30 SGB II regelt die Freibeträge beim Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld II.

Es kann wahre Wunder bewirken, in den Gesetzestexten nachzulesen und bei entsprechender Gelegenheit daraus zu zitieren, also unbedingt im Internet die für Sie relevanten Paragraphen nachschlagen und im Original lesen!

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen