Für Existenzgründer und Selbständige

KfW-Unternehmerkredit

Der Unternehmerkredit steht Existenzgründern, Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen zur Verfügung, die in Deutschland investieren wollen. Freiberufler und deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können den KfW-Unternehmerkredit auch für Investitionen im Ausland nutzen.

Wer wird gefördert?

Vorhaben in Deutschland

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
  • Freiberufler
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
  • Leasinggesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Der Gruppenumsatz darf 500 Mio. Euro nicht überschreiten. 

Bei Vorhaben im Ausland

können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (max. Gruppenumsatz 500 Mio. EUR) und freiberufllich Tätige aus Deutschland Anträge stellen.

Zusätzlich antragsberechtigt sind:

  • Tochtergesellschaften der o. g. deutschen
    Unternehmen mit Sitz im Ausland,
  • sowie joint-ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle

Konditionen (Auszug)

Laufzeit:  bis zu 5 Jahre mit maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Weitere Varianten: Zur vorwiegenden Finanzierung von Grunderwerb, Baukosten, Unternehmen und Beteiligungen, auch als endfälliges Darlehen (hier nicht dargestellt).
Zinssatz:  Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung
des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen.
Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden.
Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat
Tilgungsfreie Zeit: Zwei Jahre
Tilgung:
  Vierteljährlich
Vorfristige Tilgung kostenfrei möglich
Zinszahlung:  Vierteljährlich
Auszahlung:  96%

Aktuelle Zinssätze


Was wird finanziert?

Investitionen in Deutschland, für die eine langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.

  • Grundstücke und Gebäude,
  • Baumaßnahmen,
  • Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände,
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • Anschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Bau und Kauf von Immobilien, die anschließend vermietet werden sollen; der Mieter muss ebenfalls die Antragskriterien erfüllen. Eine gekaufte Immobilie muss außerdem grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden.
  • Investitionen mittelständischer Leasinggesellschaften in selbst genutztes  Anlagevermögen  und Leasinggüter (Mobilien und Immobilien),
  • Leasinggüter können nur dann gefördert werden, wenn auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt.

Sale-Lease-Back ist ausgeschlossen.

In der Betriebsmittelvariante

  • Betriebsmittel außerhalb von Investitionen
  • Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag

Bis zu 100% der förderfähigen Aufwendungen  bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro, kein Mindestbetrag.

(Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter bemessen sich die förderfähigen Aufwendungen nach den Gesamtinvestitionskosten (GIK) abzüglich des im Leasingvertrag vertraglich vereinbarten Restbuchwertes.)

Sicherheiten

Bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.