FAQ: Die häufigsten Fragen

Anspruchsgrundlage für Gründungszuschuss

1. Habe ich als Selbstständiger (oder als Hausfrau, Schüler, Student, ehemaliger Beamter usw.) Anspruch auf Gründungszuschuss?

Grundsätzlich besteht seit Anfang 2012 kein Rechtsanpruch mehr auf Gründungszuschuss. Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen - oder beziehen könnten. Das setzt voraus, dass Sie innerhalb eines Zeitfensters von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die gesetzliche oder freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dem steht zum Beispiel entgegen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Verpflichtungen oder aufgrund einer Ausbildung gar nicht ausreichend Zeit haben. Sie müssen vor der Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein.

2. Ist die Höhe der Förderung von der Höhe des Arbeitslosengeldes I und somit meines früheren Einkommens abhängig?
3. Ist die Förderung vermögensabhängig, und welche Rolle spielt das Einkommen des Partners?
4. Ist die Dauer des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von Bedeutung?
5. Was, wenn ich zurzeit kein Arbeitslosengeld I beziehe?
6. Welche Arbeitsagentur ist für mich zuständig, wenn ich nicht an meinem Wohnort gründe beziehungsweise nach der Gründung umziehe?

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen