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Tipp Pressearbeit: Mit Content aus PR-Portalen eigene Website oder Newsletter füllen


(gruendungszuschuss.de) Dürfen Pressemitteilungen, die im Internet bei presseportal.de, openpr.de oder anderen Portalen veröffentlicht werden, für die eigene Homepage oder den eigenen Newsletter übernommen werden? Und muss man dann den Autor um Einverständnis fragen und die Quelle angeben? Das sind Fragen, die sich Gründer oft stellen, wenn sie ihre Website mit Content für Kunden und potenzielle Kunden interessant gestalten wollen.

Ja, solche Artikel dürfen übernommen werden! Das ist ja gerade der Sinn von Pressemitteilungen - die Absender wünschen sich dafür eine möglichst gute Verbreitung. Sie müssen für die Veröffentlichung nicht um Erlaubnis fragen, wenn die Meldung als Pressemitteilung gekennzeichnet ist, darf sie verwendet werden.

Da diese Meldungen aber von sehr unterschiedlicher Qualität sind und Sie die Meldung wahrscheinlich nicht nachrecherchieren werden, sollten Sie lieber trotzdem eine Quelle nennen, nämlich desjenigen bzw. von der Firma oder Institution, von der die Nachricht stammt. So ist der Urheber der Nachricht eindeutig. In der Regel stellen die Urheber die Pressemitteilungen auch in den Pressebereich ihrer eigenen Homepage, soweit ein solcher vorhanden ist. Sehen Sie dort nach. Wenn Sie die Meldung finden, können Sie den entsprechenden Link als Quelle angeben.

Viele weitere Presse-Tipps bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige".

(Tipp verfasst von Isabel Nitzsche)

Verfasst von Robert Chromow am 08.10.2008 09:18
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=142&showblog=2594

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