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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Anwaltsgebühren werden teurer - aber nicht für News2Use-Leser


Die scheidende Regierung hat mit Wirkung bereits zum 1.8.2013 die Anwaltsgebühren erhöht. So kostet die anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren, also wenn man sich zum Beispiel gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses zur Wehr setzt, seitdem 365 statt bisher 292 Euro netto - eine Erhöhung um 25 Prozent.

Wir haben deshalb mit unserer Partnerkanzlei, die mit mehr als 200 Widerspruchs- und Klageverfahren über die wohl mit Abstand umfangreichste Erfahrung zum Themenbereich Gründungszuschuss verfügt, Sonderkonditionen für die Leser unseres Newsletters vereinbart. Als Leser zahlen Sie weiterhin nur 292 Euro und erhalten professionelle Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Im Erfolgsfall ist die Arbeitsagentur verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.
 
Wir haben die Zusammenarbeit auf diesem Feld vor zwei Jahren gestartet, um die unseres Erachtens ungerechte, regional sehr unterschiedliche und teilweise dem Gesetz widersprechende Vergabepolitik der Arbeitsagenturen auf dem Rechtsweg zu überprüfen und Präzedenzfälle zu schaffen. Inzwischen helfen auch viele andere Gründungsberatungs-Stellen durch ihre Empfehlungen mit, um auf diesem Weg möglichst schnell eine höhere Rechtssicherheit zu erreichen.


Bei konkretem Interesse an Unterstützung bei Widerspruch oder Klage gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses wenden Sie sich direkt an Rechtsanwalt Martin Winterfeld (martin.winterfeld(at)pbwg.de).


Wer "nur mal schnell" die Einschätzung des Rechtsanwalts zu diesem oder anderen Themen erhalten will, dem bieten wir im Rahmen unserer Telefonberatung anwaltliche Hilfe schon ab 45 Euro netto für ein halbstündiges Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Vor dem Gespräch kann man dem Anwalt per E-Mail Unterlagen (z.B. Ablehnungsbescheid, Vertrag etc.) zukommen lassen, um diese dann in Ruhe zu besprechen.
 
Wenn sich aus einer telefonischen Beratung ein Widerspruch, eine Klage oder eine ähnliche Leistung ergibt, werden die 45 Euro angerechnet.
 
Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 23.10.2013 08:58
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3412

Kommentare

Verfasst von Maria Praetorius am 12.11.2013 19:48

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