Alle Nachrichten auf einen Blick

News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Bundeskabinett beschließt Fortführung der Ich-AG, aber auch neue Auflagen


abzuraten_iab.jpgDie Gültigkeit der Ich-AG-Gesetze wurde bei Ihrer Einführung zunächst bis 31.12.2005 begrenzt. Am Mittwoch hat nun das Bundeskabinett die Regelungen bis 31.12.2007 verlängert. Alle die bis zu diesem Zeitpunkt gründen und erfolgreich Förderung beantragen, können anschließend drei Jahre den Existenzgründungszuschuss erhalten.

Das Kabinett hat die Gelegenheit benutzt, zusätzliche Auflagen einzuführen. Künftig müssen Ich-AG-Gründer nicht nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung ("fachkundige Stellungnahme") vorweisen, sondern die Arbeitsagenturen können die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbständigkeit überprüfen und vor einer Förderung entsprechende Fortbildungs- oder Coachingmaßnahmen verlangen.

Die Ich-AG-Gründer sollen also stärker selektiert und "an der Hand genommen" werden, um die Erfolgschancen der Neugründungen zu erhöhen. Hauptziel ist dabei, einen Missbrauch der Förderung zu verhindern.

Dies ist in Zusammenhang mit Veröffentlichungen des zur Bundesagentur gehörigen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu sehen wie etwa "Die richtigen Typen sind gefragt" (doku.iab.de/kurzber/2004/kb0304.pdf). Dabei wurden verschiedene Existenzgründungszentren untersucht und verschiedene Gründertypen unterschieden, die mehr oder weniger gute Erfolgsaussichten haben und mehr oder weniger Unterstützung bei der Gründung benötigen:

- Start-Typen werden auch ohne Unterstützung erfolgreich gründen.

- Stopp-Typen ist dagegen von einer Gründung abzuraten.

- Stay short- bzw. Stay long-Typen brauchen geringe oder aber längere, prozessorientierte Unterstützung.

Spannend wird natürlich, ob die neuen Auflagen nur zu einer schärferen Selektion führen oder wirklich genutzt werden, um Gründer besser zu fördern. Denn eine gute Förderung kostet viel Geld. Zweite spannende Frage: Wer soll die Einteilung in Typen vornehmen und wer darf dementsprechend die Gründer ausbilden? Werden die Gründer hier freie Wahl haben oder strebt die Bundesagentur eine nicht-marktwirtschaftliche Lösung an?

Unsere Meinung: Bevor neue Bürokratie aufgebaut wird, sollten die bestehenden Mechanismen besser genutzt werden. Die Qualität der Ich-AG-Gründungen und damit die "Überlebenschancen" der Gründer würde sich alleine schon dadurch steigern lassen, dass die Arbeitsagenturen einheitlich auf einen bestimmten Mindestumfang der Businesspläne bestehen. Um die Fragen, die sich im Rahmen eines Businessplans stellen, zu beantworten, benötigt man mindestens sechs Seiten. Wer weniger verlangt, nur um ein wenig Zeit beim Lesen zu sparen, erweist den Gründern einen Bärendienst. Besser hier ein wenig höhere Anforderungen im Interesse der Gründer als zusätzliche bürokratische Hemmschwellen.

Foto: Ausriss aus IAB-Studie

Verfasst von Andreas Lutz am 27.04.2005 22:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2027

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...