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Dauerstreitthema Arbeitszimmer: Wann absetzbar, wann nicht?


Wer sein Büro zu Hause hat, kann auch mal auf dem Sofa oder im Bett arbeiten, spart sich den Arbeitsweg und kann Beruf und Familienpflichten besser unter einen Hut bringen. Aber: Immer dann, wenn Berufliches und Privates nicht streng getrennt ist, schaut das Finanzamt ganz genau hin.

Während die Miete für ein eigenes Büro, ein Zimmer in einer Bürogemeinschaft oder einem Coworking space problemlos steuerlich geltend gemacht werden kann, ist die Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmer deshalb Dauerstreitthema mit dem Finanzamt.

Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn das Arbeitszimmer „der alleinige Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ ist. Dabei geht es nicht nur oder in erster Linie darum, wie viel Zeit Sie im Homeoffice verbringen, sondern ob Sie die für den jeweiligen Beruf typischen (Kern-)Aufgaben dort erledigen. Wenn Sie als IT-Berater also tagein tagaus bei Kunden sind und zuhause nur ihre Rechnungen schreiben und ab und an ein Fachbuch lesen, wird das Finanzamt also dieses Kriterium als nicht erfüllt ansehen. Anders sieht es aus, wenn Sie Programmierarbeiten zuhause erledigen und Ihre Kunden nur zur Auftragsklärung treffen, dann können sie die anteiligen Kosten vollständig geltend machen.

Wenn dieses Kriterium („alleiniger Mittelpunkt ...“) nicht auf Sie zutrifft, dürfen Sie trotzdem bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen, wenn Sie keinen Arbeitsplatz außerhalb angemietet oder von Auftraggebern zur Verfügung gestellt bekommen haben.

In beiden Fällen muß Ihr Homeoffice ein geschlossener Raum sein – eine Arbeitsecke wird nicht anerkannt. Schlafsofa, Fernseher und andere Gegenstände, die auf eine private Nutzung hindeuten, schließen eine Absetzbarkeit ebenfalls aus.

Absetzen können Sie die Miete anteilig (Miete / Gesamtwohnfläche x Fläche des Arbeitszimmers). Dies schließt Nebenkosten bis hin zu Reinigungskosten sowie Nachzahlungen mit ein. Bei Eigentum können Sie Abschreibung, Zinsen, Abgaben und Versicherungen anteilig geltend machen. Kosten, die nur das Arbeitszimmer betreffen (Büromöbel, Lampen, Renovierung) können Sie in vollem Umfang absetzen.

Tipp: Was Sie sonst noch alles absetzen können, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchführung und Steuer". Im Teilnahmepreis ist eine 180-Tage-Lizenz für ein Faktura- und Buchhaltungsprogramm im Wert von 58 Euro (69 brutto) enthalten. Termine:
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-buchfuehrung-steuern.html

Verfasst von Andreas Lutz am 26.03.2015 10:34
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3507

Kommentare

Verfasst von Hans-Joachim Kölln am 27.03.2015 09:26

Antwort:

Das ist richtig, hätte aber den Rahmen des Beitrags gesprengt. Wohnungseigentümer sollten die Auswirkungen auf jeden Fall mit ihrem Steuerberater besprechen.

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