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Geschäftsreisen: Hotelportale bieten nicht mehr automatisch die günstigsten Preise - besser vergleichen


Bisher konnte man sich weitestgehend darauf verlassen, dass Buchungen über Hotelreservierungs-Plattformen wie HRS, Booking.com und Expedia zum günstigsten Preis erfolgen, also nicht teurer sind als z.B. eine Buchung direkt beim Hotel.

Mit Wirkung ab Anfang März hat das Bundeskartellamt dem deutschen Marktführer HRS nach mehrjähriger Auseinandersetzung verboten, von den angeschlossenen Hotels mittels AGB "Ratenparität" zu verlangen. Ratenpartität bedeutete für die Hotels, dass sie die über das Portal angebotenen Zimmer niergendwo anders günstiger anbieten durften. Das Kartellamt erhofft sich durch das Verbot dieser Klausel mehr Wettbewerb. Ähnliche Verfahren laufen auch gegen Booking.com und Expedia.

Der Vertrieb über die Reservierungsplattformen ist von großer Bedeutung für die Hotels: Fast ein Viertel der Buchungen kommen über HRS & Co, nur rund 10% buchen direkt über die Webseite des Hotels. Gerade bei Geschäftsreisen innerhalb von Deutschland erfolgen immer weniger Buchungen über Reisebüros - die raten selbst zur Nutzung der Portale, weil sich Reservierungen für eine Nacht für sie kaum noch rechnen.

Ähnlich wie Reisebüros erhalten auch die Portale 15 bis 25% des Übernachtungspreises als Provision. Mancher Hotelier würde sich die Provision gerne sparen oder mit dem Gast teilen.

Andererseits bieten die Portale viel Komfort und Sicherheit: Man kann nicht nur die Preise vergleichen, sondern gleich die Verfügbarkeit prüfen, Informationen einsehen, die oft weit über die auf der Hotelseite hinausgehen, und Bewertungen anderer Reisender lesen, die das Hotel auch tatsächlich besucht haben. Und natürlich kann man jedes Hotel bequem buchen - bis heute ist das bei vielen Hotel nicht unmittelbar online möglich. Üblich ist zudem, dass man die Buchung bis 18 Uhr am Anreisetag kostenlos stornieren kann.

HRS bietet weiterhin Preisgarantie - warum man künftig trotzdem den Preise mit anderen Portalen und der Hotel-Webseite vergleichen sollte

Trotz des Verbots wirbt HRS auf seiner Website und auch in der Warteschleife der Kunden-Hotline mit der "Preisgarantie mit Geld-zurück-Versprechen": Findet man ein günstigeres Angebot für die gleiche Zimmerkategorie zur gleichen Zeit genügt eine E-Mail mit Screenshot an preisgarantie@hrs.de und HRS geht der Sache nach und erstattet ggf. die Differenz. "Unabhängig von der Entscheidung des Bundeskartellamts steht HRS auch zu seinem Leistungsversprechen gegenüber seinen Kunden, über die HRS Plattformen immer das beste Angebot zu vermitteln."

Geschäftsführer Tobias Ragge ergänzt: "Ich gehe fest davon aus , dass der überwiegende Teil der deutschen Hotellerie auch weiterhin an der Ratenparität als Bestandteil einer transparenten Preispolitik festhalten wird." Verärgert ist man bei HRS allerdings, dass die Einschränkung nur für den deutschen Mittelständler gilt, während die sehr viel größeren Wettbewerber aus den USA die Praxis bislang fortsetzen dürfen.

Trotz Preisversprechen: Künftig sollte man vor der eigentlichen Hotelbuchung den Übernachtungspreis noch einmal mit einem anderen Reservierungsportal und dem Preis auf der Hotel-Webseite vergleichen. Nur dann kann man HRS auf eine eventuelle Preisdifferenz hinweisen - oder gleich dort bucht, wo ggf. ein günstiger Preis angeboten wird.

Verfasst von Andreas Lutz am 12.03.2014 14:51
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3430

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