Alle Nachrichten auf einen Blick

News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Gründungszuschuss 2012 abgelehnt und nichts unternommen? - Letzte Chance, den Zuschuss doch noch zu erhalten (mit Musterschreiben)


Nach den Kürzungen beim Gründungszuschuss wurden insbesondere im Jahr 2012 viele Anträge auf Gründungszuschuss mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen abgelehnt, die aus heutiger Sicht rechtlich keinen Bestand hätten.

Wer damals die Entscheidung hinnahm oder allenfalls einen Widerspruch einlegte, ärgert sich heute über den entgangenen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro sowie über weitere Förderungen, zu denen ihm der Zugang versagt wurde. Wer noch 2011 oder erst 2013 in  oder später gründete, hatte sehr viel bessere Chancen, den Zuschuss zu erhalten.

Auch wenn Sie als Betroffene(r) damals nichts unternommen haben, gibt es einen Weg, den Zuschuss doch noch zu erhalten, indem Sie einen so genannten Überprüfungs-Antrag stellen. Für im Jahr 2012 abgelehnte Gründungen ist das noch bis 31.12.2013 möglich.

Entscheidend ist das Datum des letzten (Ablehnungs-)Bescheides, den Sie von der Arbeitsagentur erhalten haben.
 
Um Ihnen das Stellen eines solchen Überprüfungs-Antrags möglichst einfach zu machen, haben wir zusammen mit Rechtsanwalt Martin Winterfeld von der Kanzlei PBWG für die regelmäßigen Leser unseres Newsletters einen Musterbrief erarbeitet, den Sie einfach auf Ihre Verhältnisse anpassen und an die zuständige Arbeitsagentur senden können.
 
Die Arbeitagentur ist verpflichtet, Ihren damaligen Antrag auf Gründungszuschuss noch einmal zu überprüfen und zwar vor dem Hintergrund der inzwischen vorliegenden Sozialgerichtsurteile und der veränderten Vergabepraxis.
 
Es geht um viel Geld für Sie, deshalb sollten Sie diesen Versuch auf jeden Fall unternehmen. Falls die Agentur den Überprüfungsantrag trotz zweifelhafter Begründung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, dagegen mit Widerspruch und Klage vorzugehen. Unser Partneranwalt Martin Winterfeld  hat inzwischen mehr als 200 Widerspruchs- und Klageverfahren begleitet bzw. begleitet sie aktuell. Er kann Ihre Erfolgschancen einschätzen. Mehr als die Hälfte der von ihm begleiteten Verfahren führten bereits beim Widerspruch oder bei der Klage zur nachträglichen Erstattung des Gründungszuschusses.
 
Bitte machen Sie auch betroffene Gründer aus Ihrem Bekanntenkreis auf diese Möglichkeit aufmerksam.
 
Den vorformulierten Überprüfungsantrag (Musterschreiben) finden Sie zusammen mit weiteren Tipps und den Kontaktdaten des Rechtsanwalts hier auf unserer Website.
 

Verfasst von Andreas Lutz am 20.12.2013 15:17
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3426

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...