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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Hintertür in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die in 2003 oder früher gegründet haben?


(gruendungszuschuss.de) Eigentlich ist seit dem 1.1.2007 ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur innerhalb eines Monats nach der Gründung möglich. Ende 2006 endete die Übergangsregelung wonach auch bereits längere Zeit Selbstständige Mitglied werden konnten.

Nun öffnet sich jedoch möglicherweise eine Hintertür – paradoxerweise gerade deshalb weil der Gesetzgeber die großzügige Übergangsregelung nachträglich eingeschränkt hat. Wie von uns berichtet, durften durch eine völlig überraschende Gesetzesänderung ab dem 1.6.2006 plötzlich nur noch Gründer, die in 2004 oder später gegründet hatten, die Übergangsfrist nutzen. Wer 2003 oder früher begonnen hatte, wurde von einem auf den anderen Tag von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.

Betroffene Gründer, denen daraufhin der Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung versagt wurde, klagten daraufhin gegen den Ablehnungsbescheid. Jetzt gibt es erste Urteile: Das Sozialgericht Koblenz hat am 10.01.2007 (Aktenzeichen: S 9 AL 302/06) die Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Regelung angezweifelt. Übergangsregelungen dürften – so die Begründung – nur dann nachträglich verkürzt werden, wenn bei einem Beibehalten schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten seien. Dabei verweist das Sozialgericht auf die laufende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in ähnlichen Fällen.

Solche schweren Nachteile für Gemeinschaftsgüter mag das Sozialgericht nicht erkennen. Der Gesetzgeber ist möglicherweise anderer Auffassung: Offenbar sind sehr viele Selbstständige in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingetreten, die bereits absehen konnten, dass sie ihre Selbstständigkeit nur noch begrenzte Zeit fortführen können oder wollen. In der Presse war der Rat gegeben worden, ältere Selbstständige könnten den Übergang in die Rente vorziehen, indem sie vorher noch bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die Einschränkung der Übergangsregelung verfassungsgemäß ist.

Wer 2003 oder früher gegründet hat und unbedingt der freiwillige Arbeitslosenversicherung beitreten möchte, kann unter Hinweis auf das Gerichtsurteil möglicherweise noch jetzt einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.

Verfasst von Andreas Lutz am 23.01.2007 08:59
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2242

Kommentare

Verfasst von Haribo am 01.02.2007 13:49

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