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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Höhere Finanzierung durch je ein Darlehen pro Gesellschafter? - Sandra Katmann antwortet


Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von gruendungszuschuss.de-Lesern.

Miriam G. (47) aus Saarbrücken fragt: "Ich möchte zusammen mit zwei Partnerinnen eine GmbH gründen. Kann jede von uns einen Kredit beantragen, um dadurch eine höhere Finanzierung zu erreichen als die Förderbank das sonst standardmäßig zulässt?"

Sandra Katmann (44), Gründungs- und Unternehmensberatin aus Saarbrücken antwortet: Möglich ist das schon. Beim ERP Startgeld der KFW kann jeder Gesellschafter das maximale Kreditvolumen in Höhe von 100.000 Euro beantragen.

Hier ist zu beachten, dass die KfW bei der Fördersumme zwischen Investitionen und Betriebsmittel unterscheidet. Betriebsmittel (wichtig zur Liquiditätssicherung) dürfen maximal 30.000 Euro pro Förderkredit betragen. Die restlichen 70.000 Euro stehen für Investitionen zur Verfügung, die jedoch nachweispflichtig sind.

Deshalb macht es Sinn im Vorfeld eine Finanzierungsstrategie zu erstellen, die den  Rahmenbedingungen entspricht. Das heißt, dass zunächst einmal die Gesamthöhe der Investitionen ermittelt werden muss. Dann gilt es für die Anlaufphase eine Liquiditätssicherung (also den nötigen finanziellen Puffer für ungeplante Ausgaben) zu berücksichtigen. Ein Punkt der von vielen Gründern häufig erheblich unterschätzt wird. Erst jetzt kann entschieden werden, in welcher Form die Antragsstellung erfolgen sollte.

Nicht jeder Gesellschafter muss automatisch die gleiche Kreditsumme beantragen. Es  ist auch möglich, dass Sie und die beiden anderen Gesellschafterinnen den Kredit in unterschiedlicher Höhe aufnehmen. Sie können dann ihrerseits die Kreditsumme der GmbH als Gesellschafterdahrlehen zur Verfügung stellen. Ein weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise ist,  dass Sie und die beiden Gesellschafterinnen nicht gesamtschuldnerisch sondern nur für ihren eigenen Kredit haften!

Als Beraterin und Unternehmerin bietet Sandra Katmann einen einzigartigen Mix aus Theorie und Praxis zu allen Fragen Ihrer Unternehmensgründung, -Finanzierung und –Strategie.

Kontakt aufnehmen zu Sandra Katmann und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk

Verfasst von Andreas Lutz am 23.09.2014 08:49
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3470

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