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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Mini-GmbH: Stigma statt Firma!


Ob die Gründung einer "Kapitalgesellschaft ohne Kapital" der Weisheit letzter Schluss ist, darf bezweifelt werden: Unser Kommentar zur gerupften Mini-GmbH ...

Ja, künftig können auch finanzschwache Gründer eine "richtige Firma" mit Haftungsbeschränkung gründen. Doch ...

  • ... erstens wissen das auch deren Geschäftspartner: Wer mit der "Max Mustermann UG (haftungsbeschränkt)" Geschäfte macht, sieht auf den ersten Blick, dass es sich um eine Sparversion der "echten GmbH" handelt. Das Vorurteil der "Arme-Leute-Gründung" wird für viele nahe liegen.
  • Zweitens hält sich die Haftungsbeschränkung - wie schon bei der echten GmbH - in ziemlich engen Grenzen: Wer beispielsweise ein Darlehen für sein Unternehmen benötigt, muss seiner Bank dafür im Zweifel auch mit seinem Privatvermögen geradestehen - ganz gleich, ob als Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Auch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften - etwa im Insolvenz-, Verbraucher- oder Umweltrecht - fallen nicht unter die Haftungsbegrenzung.
  • Drittens kostet die Gründung einer Unternehmergesellschaft nicht nur die versprochenen 150 Euro: Der damit einhergehende Eintrag ins Handelsregister hat zusätzliche steuer- und handelsrechtliche Auflagen zur Folge. Verglichen mit nicht eingetragenen Einzelunternehmern und Freiberuflern führt allein die Pflicht zur Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen zu spürbar höheren Steuerberater-Rechnungen. Auch die früher oder später anstehende Umwandlung der UG in eine "richtige" GmbH hat vermeidbaren Zusatzkosten zur Folge.
  • Und viertens kann durch das Festhalten an der notariellen Beglaubigung trotz Verwendung einer Mustersatzung von einem "vereinfachten Verfahren" bei der Errichtung und Eintragung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft kaum noch die Rede sein kann.

Zugegeben: In bestimmten Fällen kann die Gründung einer Mini-GmbH sinnvoll sein. In vielen Fällen tun Gründer jedoch weiterhin gut daran, bei Bedarf gleich eine ordentliche GmbH zu gründen. Flüssige Mittel in Höhe von 25.000 Euro sind dafür gar nicht unbedingt erforderlich: Denn das Mindeststammkapital einer GmbH muss anfangs nur zur Hälfte aufgebracht werden und außerdem sind Sacheinlagen zulässig.

Wer das erforderliche Kapital auch so nicht aufbringen kann, tut gut daran, die ersten Schritte in der Selbständigkeit als Freiberufler, Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zu machen. Einen besseren Ruf als die von vornherein suspekte "UG (haftungsbeschränkt)" haben diese klassischen Rechtsformen im Geschäftsleben allemal.

Lektüretipp: Die wichtigsten Änderungen der jetzt beschlossenen GmbH-Reform aus Gründersicht fasst unser Beitrag "Die Mini-GmbH kommt - stark gerupft - durch den Bundestag" zusammen.

Verfasst von Robert Chromow am 27.06.2008 12:42
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2547

Kommentare

Verfasst von Joachim Thuex am 02.07.2008 08:06


Verfasst von M.Skobis am 02.07.2008 11:31


Verfasst von Peter am 04.01.2010 07:47

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