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Künstlersozialabgabe sparen durch clevere Gestaltung? – Dr. Maria Kräuter antwortet


Jan und Sara M.  aus Roth bei Nürnberg haben ein erfolgreiches Webbusiness aufgebaut. Auf die Honorare für Webdesigner, Fotografen und Texter fällt Künstlersozialabgabe (KSA) in erheblichem Umfang an. Ihre Frage: „Gibt es Wege, die KSA zu reduzieren? Konkurrenten von uns beauftragen eine GmbH und zahlen gar keine Abgabe. Sollen wir unsere beiden wichtigsten Lieferanten überreden, auch eine GmbH zu gründen?“

Dr. Maria Kräuter (48), Gründungs- und Unternehmensberaterin aus Nürnberg antwortet:

Die Frage, wie man als Auftraggeber von Textern, Fotografen, Webdesignern usw. KSA sparen kann, um Kosten zu senken und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wird mir häufig gestellt. Es gibt hier Möglichkeiten – wenn auch sehr begrenzte.

Detaillierte Rechnung hilft Geld sparen


Zum einen sollten Sie als Verwerter darauf achten, dass die Rechnungen, die Ihnen für künstlerische oder publizistische Leistungen gestellt werden, so detailliert gestaltet sind, dass Nicht-KSA-pflichtige Anteile klar daraus hervorgehen.

Ein Beispiel: Wenn ein Fotograf in seiner Rechnung neben dem Honorar für seine künstlerische Leistung (abgabepflichtig) seine, sich im Rahmen steuerlicher Grenzen bewegenden, Reise- und Hotelkosten gesondert ausweist (nicht abgabepflichtig), dann müssen Sie auf diese Reise- und Hotelkosten keine Künstlersozialabgabe zahlen.

Wenn Sie auf solche Details achten, können Sie also durchaus KSA sparen. Informieren Sie sich zu den Detailregelungen aber vorab in den so genannten Infoschriften der KSK.

Keine KSA bei Beauftragung von GmbHs – nur die halbe Wahrheit

Dass beim Kauf künstlerischer und publizistischer Leistungen von einer GmbH keine KSA anfällt ist im Prinzip richtig, aber dennoch oft nur die halbe Wahrheit.

Auch hierzu ein Beispiel: Angenommen Sie haben bislang Ihre Texte von einem Einzelunternehmer erstellen lassen. In diesem Fall würde auf dessen Netto-Honorar  eine KSA in Höhe von derzeit 5,2 % anfallen. (Ausnahme: Die Entgelte für alle  künstlerisch/publizistischen Leistungen liegen in einem Jahr unter 450 Euro – aber das ist bei Ihnen ja nicht der Fall.)

Sie gehen also auf den Texter zu mit der Bitte, er möge doch eine GmbH gründen, damit Sie sich die KSA sparen. Die Honorarsätze sollen aber bitte unverändert bleiben… (was in der Praxis durchaus so passiert ist!).

Diese Rechnung geht aber nicht auf! Der Texter muss ja nun völlig anders kalkulieren: Er hat die Mehrkosten für die Gründung der GmbH zu stemmen und er wird zudem gewerbesteuerpflichtig. Außerdem muss er von Anfang an bilanzieren, was ebenfalls mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.

Gesellchaft muss für Mehrheitsgesellschafter KSK abführen

Darüber hinaus kommt in diesem Fall noch etwas hinzu: Dadurch, dass er als Alleingesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner GmbH schwerpunktmäßig künstlerische Leistungen erbringt und diese künstlerischen Leistungen auch der Geschäftszweck der GmbH sind (er erzielt seinen Umsatz in erster Linie mit Textdienstleistungen), muss er auf sein komplettes Geschäftsführergehalt was zahlen? - Jawohl, Künstlersozialabgabe!

Hier schließt sich also wieder der Kreis. Wenn unser Designer aus dem Beispiel alle diese zusätzlichen Kosten in sein Honorar einkalkuliert, wird es im Endeffekt deutlich teurer für Sie, als wenn sie einfach die KSA auf seine Einzelunternehmer-Leistungen gezahlt hätten. Nicht immer ist die vermeintlich einfachste Lösung die Beste!

Vielleicht auch interessant: "Künstlersozialabgabe? Was geht mich das als Nicht-Künstler an?" - Dr. Maria Kräuter antwortet

Kontakt aufnehmen zu Dr. Maria Kräuter und dem gruenderzuschuss.de-Beraternetzwerk

Verfasst von Andreas Lutz am 01.09.2016 09:19
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3584

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