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Künstlersozialkasse: Keine Abschaffung und keine Reformen / KSK beginnt mit Verhängung von Bußgeldern


(gruendungszuschuss.de) Wie erwartet hat der Bundesrat heute mit breiter Mehrheit die von sieben Bundesländern geforderte Abschaffung der Künstlersozialkasse abgelehnt. Meldungen über Vereinfachungen oder Reformen der Künstlersozialabgabe gab es keine. Während die Kulturvebände sich freuen, fordert der DIHK pragmatische Anpassungen an der Künstlersozialabgabe. Derweil will die KSK ihre Mitglieder mit Bußgeldern zwingen, die Höhe ihrer Einkünfte wahrheitsgemäß anzugeben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Vernunft hat gesiegt, die Künstlersozialversicherung bleibt. Es ist sehr erfreulich, dass eine übergroße Mehrheit der Ministerpräsidenten der Länder die geplante Abschaffung der Künstlersozialversicherung gestoppt hat. Es ist sehr erfreulich, wie viele Politikerinnen und Politiker des Bundestages und der Landtage sofort nach Bekanntwerden der Abschaffungspläne ihre Solidarität für die Künstlersozialversicherung erklärt haben. Es ist sehr erfreulich, dass Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, MdB (SPD) ebenso wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB (CDU) eindeutig und unmissverständlich den Abschaffungsplänen eine Absage erteilt haben. Es ist sehr erfreulich, dass so viele Verbände aus dem Kulturbereich gegen die Abschaffungspläne protestiert haben. Ich hoffe sehr, dass diese eindeutige Reaktion der Bundes- und Landespolitiker, der Verbände und jetzt auch der Ministerpräsidenten der Länder dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der hinter dieser Initiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung steht, zeigt, dass eine breite gesellschaftliche Mehrheit in Deutschland die soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler über die Künstlersozialversicherung will. Wir rufen den Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf, seine Attacken auf die Künstlersozialversicherung jetzt einzustellen.“

Kurz vor der Abstimmung hatte der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK, Achim Dercks, erklärt: "Der Bundesrat sollte die heutige Abstimmung nutzen, um die Weichen für eine unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung zu stellen. Die KSV macht es Betrieben schwer, ihre etwaige Abgabepflicht einzuschätzen. So müssen sie auch für Freiberufler und andere Personen die Abgabe zahlen, die von den Leistungen der KSV in keiner Form profitieren, da sie dort gar nicht aufgenommen werden. Das führt zu Verunsicherung bei den Betrieben. Auch die Frage, wer Künstler ist und wer nicht, ist alles andere als schnell beantwortet. Ein Webdesigner ist per Gesetz ein Künstler, ein Programmierer nicht. Hinzu kommt, dass nicht klar geregelt ist, ab welcher Auftragshäufigkeit die Abgabepflicht beginnt. Auch die derzeitige rückwirkende Prüfung belastet viele Betriebe, die bislang nicht ahnten, dass sie in der Vergangenheit mit dem genannten Webdesigner einen Künstler beauftragten. Es sollten jetzt pragmatische Schritte gegangen werden, um die Betriebe praktisch zu entlasten und Klarheit zu schaffen. Die größten Probleme wären gelöst, wenn die Abgabe nur für Aufträge an KSV-Versicherte gezahlt werden müsste. Wenigstens sollten aber Erleichterungen wie Bagatellgrenzen, Schwellenwerte hinsichtlich der Unternehmensgröße und eine klare und einheitliche Definition einer „nicht nur gelegentlichen“ Auftragsvergabe, unabhängig von der Form des Auftrags, eingeführt werden."

Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat die KSK im August damit begonnen, Bußgeldverfahren gegen bei ihr Versicherte einzuleiten, wenn die Einkommensprognosen über längere Zeit zu gering waren: Auf seiner Seite www.kunstrecht.de berichtet der Rechtsanwalt Andri Jürgensen weiter, dass die KSK bisher Bußgelder entweder gar nicht erst angedroht oder sich dies nur im Einzelfall vorbehalten hatte. Bisher sei es zudem immer nur bei dem Androhungen geblieben. Jürgensen: „Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob das Gesetz tatsächlich die Grundlage für ein Bußgeld bietet. Denn viele rechtliche Argumente sprechen - von klaren Missbrauchsfällen abgesehen - gegen eine solche Möglichkeit.“

 

Verfasst von Andreas Lutz am 19.09.2008 18:14
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2589

Kommentare

Verfasst von Toningenieur am 22.09.2008 11:51

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