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So kommen auch Selbständige an die Riester-Zulagen


(gruendungszuschuss.de) Der Abschluss einer Riester-Rente für einen Selbständigen kann in zweierlei Hinsicht Sinn machen: Zum einen, damit der Selbständige die staatlichen Fördergelder erhält und - in der Praxis noch wichtiger - damit die Riester-Rente später im Todesfall des Partners nicht einfach verfällt.

Die staatlichen Fördergelder erhalten Selbstständige im Zusammenhang mit Riester nur, wenn sie selber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (zum Beispiel als Handwerker, Künstler und Publizisten, Lehrer und Dozenten) oder sie privat vorsorgen und dafür ihr Ehepartner zu den Förderberechtigten gehört. Mit einem "Anhängselvertrag" erhält der Selbstständige dann mittelbar über den Ehepartner die staatlichen Zulagen (wenn auch keinen gesonderten Sonderausgabenabzug).

Wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen möchte, ist eine eigene Riester-Rente mit Minimalbeitrag noch aus einem weiteren Grund zu empfehlen. Denn verstirbt der Ehepartner, dann kann sich der Überlebende das Guthaben des Riestervertrags in seinen Vertrag überführen lassen, ohne dass dies förderschädlich ist.

Interessant ist dies auch im Zusammenhang mit Minijobern. Minijobber können aus der Pauschalabgabe des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (die sonst verloren ist) vollwertige Pflichtbeiträge machen, wenn Sie zu den 15% des Arbeitgeberbeitrags noch die Differenz von derzeit 4,9 % aufzahlen. So werden sie zum 'Vollmitglied' der gesetzlichen Rentenversicherung und sichern sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einen eigenen Riester-Anspruch für sich und gegebenenfalls für den selbstständigen Ehepartner.

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 17.02.2011 13:58
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2943

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