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Steuerprüfung ohne Vorwarnung: Wann sie eine "Umsatzsteuernachschau" riskieren


Die Bezeichnung "Umsatzsteuernachschau" klingt recht harmlos - die Sache hat es aber in sich: Im Unterschied zu einer klassischen Betriebsprüfung darf das Finanzamt bei der "Mini-Steuerfahndung" ohne Ankündigung auf der Matte stehen.

Falls zum Beispiel eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf Sie zutrifft, laufen Sie Gefahr, dass der Fiskus bei Ihnen unangemeldet anklopft:

  • Fehlen von Umsatzsteuervoranmeldungen, wiederholte Null-Meldungen oder hohe steuerfreie Umsätze,
  • besonders hohe Vorsteuer-Erstattungen ("Vorsteuer-Überhang"),
  • häufiger Wechsel zwischen Umsatzsteuer-Zahlungen und Vorsteuer-Erstattungen,
  • Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen,
  • Verzicht auf einen Steuerberater,
  • extreme Umsatzsteuerschwankungen oder starke Umsatz-Abweichungen vom Branchendurchschnitt,
  • Kauf eines Firmenmantels statt eigenhändiger Gründung,
  • häufige Verlegung des Unternehmenssitzes oder Wechsel der Branche,
  • Postanschrift in einem Büro- oder Gründungszentrum.

Mehr noch: Manchmal können sogar scheinbar völlig steuerfremde Sachverhalte die Neugier des Finanzamts wecken: So fallen zum Beispiel unvollständige Angaben auf Geschäftsbriefen, ausländische Bankverbindungen, das Fehlen eines gedruckten Briefbogens, der Verzicht auf eine Festnetznummer oder einen Telefonbucheintrag auf.

Womit Sie bei einer Umsatzsteuernachschau rechnen müssen, was diese Form der Steuerprüfung von einer klassischen Betriebsprüfung unterscheidet und welche Ähnlichkeiten es zur gefürchteten Steuerfahndung gibt, können Sie im ausführlichen Bericht auf unserer Website nachlesen.

Tipp: Wie Sie Ihre Rechnungsstellung und Buchhaltung mit geringstmöglichem Aufwand in den Griff bekommen, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer".

Verfasst von Andreas Lutz am 29.07.2015 10:25
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3526

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