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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

UG/GmbH gründen oder besser nicht? - Marcus Mencke-Haan antwortet


Stefan B. hat sich als IT-Experte einen Namen gemacht und betreut zusammen mit seinen freien Mitarbeitern mehrere große Kunden. Jetzt überlegt er sich eine Kapitalgesellschaft zu gründen: „Die Kunden erwarten das irgendwie und ich kann damit meine Haftungsrisiken begrenzen. Aber der Aufwand soll ganz schön hoch sein. Soll ich eine GmbH (oder UG) gründen oder besser nicht?“

Der Hamburger Gründungs- und Unternehmensberater Marcus Mencke-Haan antwortet:

Das ist auf jeden Fall eine Entscheidung, die Sie sich gut überlegen sollten, denn mit den Auswirkungen müssen Sie viele Jahre leben. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (unter diesen Begriff fallen neben GmbH und UG auch Limited und AG) erfolgt über einen Notar und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Doch auch die Auflösung ist aufwändig und dauert mehr als ein Jahr.

 

Schauen wir uns die wichtigsten Argumente dafür und dagegen an:

Kundenerwartungen: Wenn Ihre Kunden es wichtig finden, dass Sie eine GmbH gründen und Ihnen nur dann größere Aufträge erteilen, ist das natürlich ein gewichtiges Argument. Gerade im IT-Bereich verlangen Auftraggeber häufig auch deshalb die Rechtsform einer GmbH, weil sie sich dadurch vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit besser geschützt glauben.

Außenwahrnehmung: Tatsächlich werden GmbHs häufig als seriöser wahrgenommen. Wobei Vermieter, Kreditgeber und Lieferanten lieber einen unbegrenzt haftenden solventen Einzelunternehmer zum Schuldner haben. Bei UGs, die immer den Zusatz „haftungsbeschränkt“ angeben müssen, verkehrt sich dieser Vorteil ins Gegenteil, denn natürlich weiß auch der Vermieter, dass für UGs kein so hohes Stammkapital aufgebracht werden muss wie für GmbHs.

Eigenes Ego: Häufig geht der Wunsch zur Gründung einer GmbH auch vom Unternehmer selbst aus, weil er glaubt, nur eine GmbH sei eine „richtige Firma“ und weil er gerne den Titel „Geschäftsführer“ tragen möchte. Als IT-Experte sehen Sie das aber sicher ganz nüchtern.

Haftungsbeschränkung: Grundsätzlich ist Ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzt. Das Betriebsvermögen besteht bei Grüdung aus dem Stammkapital (bei UGs frei wählbar, bei GmbH mindestens 25.000 Euro). Es erhöht sich im Laufe des Geschäftsbetriebs (zum Beispiel durch erzielte Gewinne) und reduziert sich mit Verlusten und Ausschüttungen. Bei der UG müssen Sie 25% der erzielten Gewinne ansparen bis das Betriebsvermögen das Mindest-Stammkapital einer GmbH erreichen und Sie die UG in eine GmbH umwandeln können.

Wichtig ist die Haftungsbeschränkung zum Beispiel für den Fall, dass ein großer Auftrag nicht bezahlt und Sie dann wiederum Ihre Lieferanten nicht bezahlen können. Oder stellen Sie sich vor, dass aufgrund von durch Sie zu vertretende Fehlern hohe Schadensersatzforderungen gegen Sie gestellt weden. Teilweise können Sie sich dagegen durch gut verhandelte Verträge (z.B. mit Teilzahlungen und Haftungsausschlüssen) und eine Haftpflichtverischerung schützen. Die Haftungsbeschränkung bietet Ihnen aber zusätzlichen Schutz.

Längst nicht alle Lieferanten und Geldgeber lassen sich auf die Haftungsbeschränkung ein. Darlehen werden z.B. in der Praxis regelmäßig nicht an die GmbH, sondern an deren Gesellschafter vergeben bzw. nur mit persönlicher Bürgschaft der Gesellschafter. Auch gilt die Haftungsbeschränkung auf das Betriebsvermögen rechtlich gesehen nur so lange Sie die Geschäfte ordentlich führen und im Falle einer Insolvenz diese zeitnah bemerken und melden.

Beteiligung von Dritten: Wenn Sie ehrgeizige Pläne für Ihr Unternehmen haben, sind Kapitalgesellschaften ein gutes Instrument, um weitere Gesellschafter aufzunehmen oder auch für die Aufnahme von Beteiligungs- bzw. Risikokapital von Dritten, denn Sie können Anteile verkaufen ohne dass der Käufer haftet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter zu beteiligen und so an Ihr Unternehmen zu binden. Wenn das Unternehmen „auch ohne Sie läuft“ können Sie es als GmbH leichter ganz oder teilweise veräußern, denn die Bekannheit, Geschäftsbeziehungen und Verträge beziehen sich auf die GmbH und nicht auf Sie als Person.

Gewerbesteuer: Wenn Sie bisher schon Gewerbesteuer bezahlen, (was bei einem gewerbliche Einzelunternehmen oder einer GbR ab 24.500 Euro der Fall ist) kann der folgende Aspekt der GmbH interessant werden: Zwar sind Gewinne der GmbH schon ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig, aber Ihr Geschäftsführer-Gehalt reduziert den Gewinn und damit die Gewerbesteuer. Wenn Sie andererseits als Freiberufler bisher keine Gewerbesteuer bezahlen, verlieren Sie diesen Vorteil bei Abwicklung der Umsätze über die GmbH.

Gründungskosten (Notar, Eintragung ins Handelsregister): Sie halten sich im Rahmen, insbesondere wenn es keine weiteren Gesellschafter außer Ihnen gibt (bzw. geplant ist) und somit kein komplizierter Gesellschaftsvertrag benötigt wird. Bei einer UG reichen in der Regel unter 500 Euro, bei einer GmbH unter 1.000 Euro. Bei mehreren Gesellschaftern wird es in der Regel deutlich teurer.

Stammkapital: Wie bereits erwähnt beträgt das Mindest-Stammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Es muss zur Häfte bei Gründung einbezahlt werden. Die verbleibenden 12.500 Euro müssen Sie bei Bedarf später nachschießen. Es handelt sich aber nicht um Kosten. Das Geld steht Ihnen zur Verfügung, um davon Gründungskosten, erste Anschaffungen, Marketingmaßnahmen oder auch Gehälter zu bezahlen. Bei einer UG sollten Sie das Stammkapital so wählen, dass es ausreicht, um die Zeit bis zur Erzielung erster Gewinne zu überbrücken.

Buchführungspflichten: Die Anforderungen an Ihre Buchhaltung erhöhen sich. Reichte bisher wahrscheinlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, müssen Sie künftig bilanzieren und die Bilanz veröffentlichen.

Steuerberatungskosten: Auch wenn Sie bisher ohne Steuerberater ausgekommen sein sollten, empfehle ich Ihnen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft dringend einen Steuerberater. Aus meiner Erfahrung müssen Sie bei einer kleinen GmbH mit jährlichen Beratungskosten von mindestens 1.500 bis 2.000 Euro rechnen gegenüber 500 bis 1.000 Euro bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Rechnen Sie also mit mindestens 100 Euro zusätzlichen Kosten pro Monat. Steuerberater sind aus diesem Grund nicht immer ganz frei von eigenen Interessen, wenn es um die Entscheidung pro/contra GmbH geht.

Geschäftsführer-Gehälter: Sie können nicht mehr - wie bisher als Einzelunternehmer - jederzeit nach Bedarf Privateinlagen und –entnahmen vornehmen. Stattdessen können Sie sich ein Gehalt bezahlen und Ausschüttungen vornehmen. Die steuerlich günstigere Variante ist in der Regel das Gehalt. Aber das können Sie nicht nach Belieben variieren, da ansonsten das Finanzamt schnell nach zugrundeliegenden Gesellschafterbeschlüssen und Arbeitsvertrag fragt. Letzterer muss auch den Fremdvergleich mit externen Geschäftsführern aushalten.

Sozialversicherung: Als geschäftsführender (Allein-)Gesellschafter sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei angestellt. (Lassen Sie sich zu diesem Thema bitte gesondert beraten – und zwar schon vor der Gründung, denn die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags kann hier von entscheidender Bedeutung sein.) Dann müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherung selbst kümmern. Die Lohnsteuer muss die GmbH als ihr Arbeitgeber aber trotzdem monatlich abführen, was Sie bei der Liquiditätsbetrachtung bedenken müssen.

Einkommensteuer: Ihr Gehalt unterliegt also der Einkommensteuer, auch wenn das Unternehmen selbst noch gar keine Gewinne erwirtschaftet. Ein Verlust der GmbH kann nicht mit Ihrem Gehalt verrechnet werden, denn der Verlust läuft innerhalb der GmbH auf und diese ist – wie Sie sicher wissen – eine von Ihnen unabhängige juristische Person.

Verlustverrechnung: Wenn die GmbH Gewinn erzielt, zahlt sie darauf Gewerbe- und Köperschaftssteuer. Einmal bezahlte Gewerbesteuern werden übrigens nicht im Rahmen einer späteren Verlustverrechnung zurückerstattet – im Gegensatz zu Körperschaftsteuern, bei denen das der Fall ist.

Ausschüttungen: Von der Gesellschafterversammlung beschlossene Ausschüttungen sind – wie bereits erwähnt - ein zweiter Weg Geld aus einer GmbH zu ziehen. Ausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer, wobei hier viele weitere Besonderheiten zu beachten sind, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden.

Umwandlung in eine GmbH: Bedenken Sie bei der Gründung einer GmbH auch, dass alle Verträge, die Sie als Einzelunternehmer geschlossen haben, auf die GmbH übertragen werden müssen. Von Kundenseite stellt dies in der Praxis meist kein großes Problem dar. Allerdings hinterfragt das Finanzamt bei Auflösung des Einzelunternehmens, ob für die Übertragung an die GmbH Veräußerungserlöse bezahlt wurden oder hätten bezahlt werden müssen. Diese müssten dann aus dem Stammkapital an Sie bezahlt und von Ihnen versteuert werden.

Mein Fazit

Sie sehen schon: Die Gründung einer GmbH ist vor allem unter formalen und steuerlichen Gesichtspunkten eine große Umstellung und mit hohem laufenden Aufwand verbunden. Aufgrund von Kundenwünschen, aus Image- und Haftungsgründen kann eine GmbH-Gründung trotzdem sinnvoll sein.

Wenn Ihr Geschäftsvolumen in einem vernünftigen Verhältnis zu dem höheren administrativen Aufwand steht und ihre Firma auf weiteres Wachstum ausgelegt ist, kann eine GmbH die richtige Entscheidung sein. Auch wenn Sie Ihre Haftungsrisiken begrenzen möchten, kann dies für eine GmbH oder auch UG sprechen.

Überlegen Sie anhand der aufgezählten Vor- und Nachteile Ihre Entscheidung gut und lassen Sie sich dann fachkundig beraten.

Kontakt aufnehmen zu Marcus Mencke-Haan und den anderen Expert(inn)en des gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk

 

 

Verfasst von Andreas Lutz am 12.07.2017 10:05
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3604

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