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Vorsorge-Tipp: Jeder dritte Rentenbescheid falsch? - Was Sie jetzt tun können!


(gruendungszuschuss.de) Sicher haben Sie in der Presse gelesen, dass jeder dritte Rentenbescheid fehlerhaft sei, also zum Beispiel Versicherungszeiten fehlen oder nicht korrekt berücksichtigt sind. Und das bei einem der wichtigsten Dokumente des Lebens, nämlich dem, welches im Alter die Höhe der Rente bis zum Lebensende bestimmt! Eine Überprüfung und Korrektur von Fehlern ist zwar noch viele Jahre später möglich, aber verfügen Sie Jahrzehnte später noch über alle Gehaltsabrechnungen und andere nötige Nachweise? Gibt es dann noch die entsprechenden Institutionen, die Beiträge für Sie geleistet oder verzeichnet haben?

Aus diesem Grund sollten ehemalige DDR-Bürger den Versicherungsverlauf besonders genau prüfen. Aber auch, wer immer nur in den alten Bundesländern gearbeitet hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass seine Versicherungszeiten korrekt erfasst sind.

Der Beginn der Selbständigkeit ist ein guter Zeitpunkt, sicher zu stellen, dass die Ansprüche aus der Angestelltenzeit korrekt erfasst sind. Prüfen können Sie das, indem Sie zusätzlich zur Renteninformation Ihren "Versicherungsverlauf" prüfen, also die Übersicht der Zeiten, für die in Ihrem Namen Beiträge geleistet wurden oder die aus anderen Gründen wie Beitragszeiten gewertet werden. In manchen Jahren wird der Versicherungsverlauf unaufgefordert zusammen mit der Renteninformation zugesendet.

Falls das aber nicht der Fall ist, können sie ihn einfach anfordern: Suchen Sie dazu auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de das Stichwort "Kontoinformationen". Die Eingabe Ihrer Versicherungsnummer (ganz oben auf der Renteninformation) genügt, und Sie bekommen die nötigen Unterlagen zugeschickt.

Wahrscheinlich erhalten Sie gleich einen ganzen Fragebogen zur „Kontenklärung“: Im Anschreiben sind „ungeklärte Zeiten“ aufgelistet, über die Sie Auskunft geben und gegebenenfalls Nachweise erbringen müssen. Mit dem Fragebogen wird dann systematisch geprüft, ob weitere Sachverhalte vorliegen, die die Rentenversicherung zur Berechnung Ihrer Ansprüche wissen muss.

Angenehm: Sie erhalten mit der Kontenklärung auch einen Ansprechpartner, den Sie direkt anrufen können und der Ihre Fragen kompetent beantworten wird. Bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung (0800/100048070) ist es nach unserer Erfahrung dagegen oft schwierig, zu einem Ansprechpartner „durchzukommen“.

Gut zu wissen: Wenn Sie seit Ende Ihrer Angestelltenzeit umgezogen sind, gehen Briefe der Rentenversicherung möglicherweise an Ihre alte Adresse. Deshalb sollten Sie jetzt (noch *vor* der Anforderung von Unterlagen im Internet) und auch bei allen künftigen Umzügen immer die Rentenversicherung über Ihre neue Adresse informieren. Dazu müssen Sie das Formular V0150 ausfüllen und per Post an die Rentenversicherung schicken.

Viele weitere Tipps - auch für den (wahrscheinlichen) Fall, dass die Rente allein nicht als Altersvorsorge ausreichen wird, erhalten Sie in unserem Workshop "Für die Zukunft vorgesorgt!"
Anmeldung und weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws

Verfasst von Andreas Lutz am 18.03.2008 11:04
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2489

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