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Was ist Franchising und worauf muss ich achten? – 7 Tipps von Dr. Stefan Borchert


Kirsten B. (40) aus Hamm ist in der Gründersprechstunde der IHK auf das Franchising als alternative Gründungsmethode aufmerksam gemacht worden. Sie interessiert sich für eine Selbstständigkeit im Fitnesssektor. Ihre Frage: "Was ist Franchising und worauf muß ich achten?"

Dr. Stefan Borchert (47), Unternehmercoach aus Münster antwortet:

Franchising ist eine relativ enge, längerfristige Zusammenarbeit rechtlich unabhängiger Unternehmen, dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. Aus Sicht des Franchisegebers handelt es sich um eine Form des Vertriebs, über die er Waren oder Dienstleistungen vermarktet.

Sie als Franchisenehmer müssen Gebühren zahlen und erwarten dafür ein schlüsselfertiges Geschäftskonzept, das Ihnen von A bis Z aufzeigt, welches Marktpotential Sie haben und wie Sie es erfolgreich erschließen.

Franchising hat also immer zwei verschiedene Perspektiven: Für Sie als Franchisenehmer ist die Franchise eine Markteintrittsstrategie. Umekehrt können Franchisegeber durch die Multiplikation ihres Geschäftskonzeptes mit geringerem eigenen Risiko schneller expandieren, ihren Heimatmarkt durchdringen und/oder neue geografische Märkte erschließen, bevor andere ihre Idee imitieren.

Bevor ein Franchisevertrag abgeschlossen wird, sollten Sie auf folgende Aspekte achten:

  1. Hinterfragen Sie die Aktualität der Geschäftsidee und die Größe des Marktpotentials der Franchise. Als Franchisenehmer begeben Sie sich in eine Schicksalsgemeinschaft mit dem Franchisegeber. Wenn sein Geschäftsmodell schwächelt, wird es auch Ihnen als Franchisenehmer wirtschaftlich nicht gut gut gehen.
  2. Fragen Sie sich, ob Sie der Typ für ein Franchise sind, denn Sie müssen dabei häufig große Teile ihrer unternehmerischen Souveränität aufgeben und statt dessen den Vorgaben des Franchisegebers hinsichtlich Leistungserbringung, Produktauswahl und Marketing folgen.
  3. Hospitieren Sie bei mindestens zwei verschiedenen bestehenden Franchisenehmern (nicht nur beim Franchisegeber!), um praktische Erfahrungen mit dem System und seiner internen Kultur zu sammeln. So können Sie auch das Systemhandbuch, in dem alle Details des Geschäfts beschrieben sind, auf praktische Tauglichkeit überprüfen.
  4. Lassen Sie die Vor- und Hauptverträge zur Franchise durch einen im Franchiserecht kundigen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen. Lassen Sie sich dabei nicht unter Zeitdruck setzen. Franchiseverträge sind häufig Gegenstand zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Franchisenehmer und –geber.  
  5. Nehmen Sie die vom Franchisegeber gestellten Businesspläne und Finanzzahlen nicht für bare Münze, da diese häufig unter sehr optimistischen Annahmen zum Potential eines Franchisestandortes aufgestellt werden. Ziehen Sie einen unabhängigen Unternehmensberater hinzu, der die zur Verfügung gestellten Businesspläne überprüft, ggf. überarbeitet und zusammen mit Ihnen bei Kreditinstituten vertritt, um die nötige Finanzierung für das Vorhabens zu beschaffen.
  6. Durch die Vorgaben des Franchisegebers zum Geschäftsaufbau und Marketing besteht bei Franchiseunternehmen vom Start weg ein höherer Kapitalbedarf, der häufig eine Kreditaufnahme nötig macht. Das Marktgebiet ist in der Regel durch den Franchisegeber begrenzt. Dadurch verlängert sich der Amortisationszeitraum.
  7. Franchising ist eine gesichertere Form der Gründung: Die Quote derer, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder aufgibt, ist nur rund halb so hoch wie bei nicht assistierten Neugründungen. Jedoch bestehen höhere Aufwendungen: Neben dem „Eintrittsgeld“ auch für laufende Gebühren. Der Unternehmerlohn kann deshalb für einen längeren Zeitraum schmaler ausfallen als bei nicht assistierten Neugründungen.

Dipl.-Kfm. Dr. Stefan Borchert ist seit 2004 freiberuflicher Unternehmensberater und begleitet sowohl Gründerinnen und Gründer als auch etablierte Unternehmen. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der strategischen Geschäftsplanung zu Gründungs- und Wachstumsalternativen wie dem Franchising, in der Finanzierung und Mitarbeiterbeteiligung.


Kontakt aufnehmen zu Dr. Stefan Borchert und zu dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk.

Verfasst von Andreas Lutz am 05.09.2017 08:34
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3613

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