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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im März erneut 82 Prozent unter Vorjahresmonat


(gruendungszuschuss.de) Die Bundesagentur für Arbeit meldete heute für den März 2012 1.718 Gründungen mit Gründungszuschuss und 578 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 2.296 Männer und Frauen mit Hilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht. Zugleich wurde die bereits sehr niedrige Zahl der Gründungszuschuss-Gründungen im Februar von 1.579 um 108 auf 1.471 nach unten korrigiert.

Zum Vergleich: Im Februar 2011 wurden noch 8.945 Gründer gefördert, im März 2011 9.763. Im Vergleich zum Vorjahresmonat beobachten wir also einen Rückgang von 82 (nach der Korrektur: 84) Prozent im Februar und von ebenfalls 82 Prozent im März.

Der Rückgang bedeutet keineswegs, dass jetzt 82 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass viel weniger Anträge GESTELLT werden. Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren sie häufig mit dem Hinweis, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie momentan völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Das Problem: Wer sich abschrecken lässt und gründet, ohne vorher zumindest einen Antrag abgeholt zu haben, verliert damit den Anspruch auf den Zuschuss. Wer sich dagegen von den Aussagen der Arbeitsberater nicht beirren lässt, sondern mit professioneller Unterstützung einen gut durchdachten Antrag und Businessplan einreicht, hat sehr gute Chancen auf eine Förderung. Die Arbeitsagentur bewegt sich mit ihrer Politik rechtlich gesehen auf dünnem Eis.

Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Nehmen Sie unsere Antragsberatung in Anspruch (Zeitbedarf typischerweise eine Stunde, Kosten: 79 Euro, auch telefonisch möglich). So können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und vermeiden folgenschwere Fehler.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 29.03.2012 11:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3196

Kommentare

Verfasst von M.G. am 09.04.2012 09:04

Antwort:

In einem gerade erschienen Kommentar zum neuen Gesetz (http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3202) heißt es: "Zulässig ist es künftig, auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) zu verweisen, nicht dagegen auf die Haushaltssituation der BA, die Eigenleistungsfähigkeit der antragstellenden Person oder das Verschulden an der Arbeitslosigkeit; auch darf zwischen mehreren Personen nicht nach der vermuteten Erfolgsaussicht ausgewählt werden."

Ob man selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde – das darf bei der Entscheidung über eine Versicherungsleistung keinen Unterschied machen, zumal Gründungswillige wie Sie dafür ja bereits durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I-Bezug hinlänglich "bestraft" wurden.

Unter www.gruendungszuschuss.de/fragen stellen wir den Kontakt mit einem Sozial-/Arbeisrechtsanwalt her, der zum speziellen Thema über besonders viel Erfahrung verfügt.

Generell empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden, möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur, so dass wir gemeinsam die Weichen von Anfang an richtig stellen können. Auch wir können Ablehnungen nicht immer verhindern, aber wir können Ihnen helfen, den Antrag so zu stellen, dass Sie in diesem Fall bestmögliche Chancen haben, dann zumindest im Rahmen des Widerspruchsverfahrens den Gründungszuschuss zu erhalten.

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