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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co
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ALG II: Gründercoaching in Ausnahmefällen ohne Eigenanteil
Gründer, die sich aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug heraus selbständig machen, bekommen die Kosten einer Gründungsberatung zum größten Teil erstattet. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms "Gründungscoaching Deutschland" müssen sie lediglich einen 10-prozentigen Eigenanteil übernehmen. Bei Hartz-IV-Empfängern kann selbst der in begründeten Fällen von der Arbeitsagentur übernommen werden. Damit steigt der Gesamtzuschuss von maximal 3.600 Euro auf 4.000 Euro!
Die Einzelheiten des neuen KfW-Beratungszuschusses für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (einer Sonderform des "Gründercoaching Deutschland") hat Andreas Lutz bereits vor Wochen ausführlich erläutert. Darin berichtet er unter anderem, dass die KfW bei gründungswilligen ALG-II-Empfängern einen besonders hohen Unterstützungsbedarf sieht. Die zuständigen Stellen (z. B. Arbeitsagenturen oder ARGE) hätten bei dieser Zielgruppe daher die Möglichkeit, zusätzlich den 10-prozentigen Eigenanteil zu übernehmen - vorausgesetzt natürlich, das Coaching wird als notwendig und sinnvoll eingestuft.
Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Information inzwischen ausdrücklich bestätigt: Demnach können Hartz-IV-Empfänger die Übernahme des Gründercoaching-Eigenanteils in begründeten Fällen als "Sonstige Weitere Leistungen" gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II beantragen. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht jedoch nicht.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den im SGB III verankerten Gründungszuschuss erhalten, müssen Sie den Eigenanteil auf jeden Fall selbst tragen.
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