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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
„AWV-Meldepflicht beachten“: Bin ich davon betroffen?
Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine weitere Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.
Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für Warenein- oder –ausfuhren. Zahlungen für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig. Wenn Sie ein Konto im Ausland besitzen, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Bundesbank und der oben angegebenen Nummer.
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