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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

BA intern: Zuschüsse und Darlehen für Hartz-IV-Selbstständige


Seit Jahresbeginn können hilfebedürftige Gründer und Selbstständige Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in der die Vergabekonditionen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" konkretisiert werden.

Mit dem "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" ist das SGB II um den Paragrafen 16c erweitert worden. Zusätzlich zu dem für den persönlichen Lebensunterhalt gedachten Einstiegsgeld sind jetzt betriebliche Sachmittel-Beihilfen für erwerbsfähige "Hilfebedürftige" vorgesehen, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben - wir berichteten.

Einen Rechtsanspruch auf die neuen Darlehen und Zuschüsse gibt es nicht. Die Behörden vor Ort haben bei der Auswahl der Geförderten und der Ausgestaltung des konkreten Vergabeverfahrens grundsätzlich freie Hand. Eine inzwischen vorliegende "Arbeitshilfe" der Bundesagentur steckt nur den Rahmen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" ab.

Wer kann gefördert werden?

Die Leistungen können sowohl von Gründern als auch von bereits aktiven Selbständigen in Anspruch genommen werden:

  • Es muss sich um eine hauptberufliche und wirtschaftlich voraussichtlich tragfähige Selbständigkeit handeln.
  • Die Zuschüsse und Darlehen haben das Ziel, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern. Bereits bestehende Betriebe sollen das in der Regel innerhalb von 12 Monaten nachweisen können, Gründer spätestens nach 24 Monaten.
  • Die Sachmittel-Beihilfen sind nur möglich, wenn zuvor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Um nachzuweisen, dass keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, genügt der Arbeitsagentur eine Bestätigung der Hausbank über die Ablehnung einer Kreditanfrage.

Falls ein Vorhaben scheitert, ist ein erneuter Antrag auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen frühestens nach 12 Monaten möglich.

Was kann gefördert werden?

Die Sachmittel müssen für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der ausgeübten Tätigkeit notwendig sein. Förderfähig ist ausschließlich die Anschaffung betrieblich notwendiger Sachmittel. Der Antragsteller muss genaue Angaben über die voraussichtlichen Kosten und den geplanten Beschaffungsvorgang machen.

Unter "Sachmittel" versteht die Bundesagentur zum Beispiel:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie PC, zugehörige betriebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsgegenstände (z. B. Schreibtisch),
  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdekorationen etc.,
  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren oder Ersatzteillagers oder auch
  • Konzessionen (Übernahme im Gastronomiebereich)

Bitte beachten Sie: Die betrieblichen Sachmittel müssen nicht nur notwendig, sondern auch "angemessen" sein - das heißt, sie müssen zu den Lebensumständen eines Hartz-IV-Empfängers passen. Es muss immer die einfachste und preisgünstigste Alternative sein. Auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter kann verlangt werden.

Darlehen oder Zuschuss?

Sofern das nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, sollen vorzugsweise zweckgebundene Darlehen gewährt werden. Eine Darlehensobergrenze gibt es nicht. Der Maximalbetrag bei Zuschüssen beträgt 5.000 Euro. Eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich.
Bei der Rückzahlung soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt werden.

Nachweis der Notwendigkeit und Tragfähigkeit

Sofern die "Integrationsfachkraft" der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit des Vorhabens nicht selbst beurteilen kann, muss der Antragsteller das Gutachten einer fachkundigen Stelle einholen. Als fachkundige Stellen nennt die Arbeitshilfe Kammerorganisationen, Gründerzentren, die sich auf die Gründung aus der Arbeitslosigkeit spezialisiert haben, Fachverbände und Kreditinstitute.

Wie beim Gründungszuschuss und Einstiegsgeld erfolgt die Stellungnahme auf Grundlage eines Geschäftsplans (Beschreibung des Vorhabens, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Erlöse- und Rentabilitätsvorschau,  Liquiditätsplan).

Tipp: Sie benötigen Unterstützung beim Erstellen eines Geschäftsplas für das Tragfähigkeitsgutachten und bei der Suche nach einer fachkundigen Stelle? Unser Vermittlungs-Service hilft weiter!

Verfasst von Robert Chromow am 27.01.2009 09:59
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2632

Kommentare

Ist schon ein guter Beschluss. Bin mir sicher, dass es vielen helfen wird. Kommt natürlich darauf an, wie Hoch die Bürokraten in iHREN Büros die Hürden festlegen....

Verfasst von Webworld am 19.02.2009 20:28


ich habe das mitte januar meinem fall-manager vorgelegt.er soll demnächst eingearbeitet werden-so die antwort.
das ist göttingen-die stadt wo das wissen herkommt.

Verfasst von b-m schmidt am 20.02.2009 01:13


Hallo,
muss man, um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, ALG 2 - Empfänger sein?
Ich frage, weil ich ein ganz normaler Selbständiger bin, seit 10 Jahren selbständig, bisher keinerlei Zuschüsse bekommen habe, jetzt aber momentan einen kleinen "Hänger" habe. Neuses Konzept wurde erarbeitet, Businessplan liegt auch vor, Konzept wurde von Fachleuten geprüft und für gut empfunden.
Ich habe bei meiner zuständigen Arge vorgesprochen, die sind aber sehr unsicher, was dieses Programm angeht. Jedoch meinten sie, dass ich erst ALG 2 bekommen muss, um dieses Programm in Anspruch zu nehmen.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

Verfasst von H.V. am 02.03.2009 15:17


Guten Tag,

auch bei mir ist es nun nächsten Monat vorbei mit dem Gründungszuschuß. Meine Selbständigkeit läuft langsam an, aber es reicht bei weitem nicht um 5 Personen davon zu Ernähren. Was mir seit Monaten fehlt ist ein Messgerät und ein, von mir aus auch gebr. Laptop um div. Elektrosmogmessungen auszuführen. Habe schon einige Aufträge deshalb abweisen müssen. Nebsther fehlt es an Werbemittel um einen vernünftigen Auftritt bei Geschäftspartnern zu haben. Nun müssen wir vorsorglich ALG2 beantragen, und meine Frage wäre ob sich die Arge an den fehlenden Geräten beteidigen würde? Die Prognosen sind laut Steuerberater bei einer vernünftigen Werbung und ansprechenden Werbeunterlage gar nicht übel, aber einen Flyer an Hoteleigentümer, Arzte und Heilpraktiker aus dem Tintenstrahler blockiert natürlich einiges.

Vieleicht haben Sie einige Tipps für mich?

mfg Johannes

Verfasst von Johannes am 26.03.2009 14:34


Hallo
ich bin im Moment dabei mich aus der Hartz IV-Falle zu befreien, indem ich mich in die Selbstständigkeit begebe.
Meine bisherigen Erfahrungen mit der Arbeitsagentur sind durchweg positiv und man ist bei der Agentur wirklich bemüht den Antragstellern hilfreich unter die Arme zu greifen.
Man hätte dieses Förderprogramm schon viel früher auflegen müssen.

Grüße aus Heilbronn sendet
Werner

Verfasst von Werner am 18.05.2009 08:41


die infos hier sind sehr gut aber leider ist der fall manager eine null hatte alles bei vom steuerberater das reicht nicht er wollte es noch von der ihk also hin zur ihk fanden es auch gut ohne wenn und aber und heute wieder hin und nun sagt er das ich nur einstiegsgeld bekomm von 179,50 mehr kann er nicht machen und nun hat es sich erledigt da ich mit dem zuschuss geplant habe soviel zum amt erst zusagen und dann nein sagen toll wie man die arbeitslosen in arbeit bringt hatte kosten die ich dem amt auferlege und warte weiter auf ein knall

Verfasst von andre am 22.07.2009 12:29


Hallo Zusammen,

bin auf diese seite gestoßen und finde es gut das so was gibt!!!
den ich bin sehr früh mutter geworden und finde keinen ausbildungsplatz und will mich jetzt mit einen Jeansladen selbständig machen und bekomm leider auch das scheiß hartz 4 und das mit 21jahren und des kanns meiner meinung nach nicht sein da ich noch jung bin und noch nie richtig gearbeitet hab!!!!
Aber des soll sich jetzt änderen dank eurer hilf und tips!!!!

vielen dank!!!!

mfg Jessy

Verfasst von JessicaSchmi88 am 21.09.2009 22:16


Hallo zusammen!

Ist eigentlich ein ganz sinniges und auch schlüssiges System.

Allerdings sollten die ARGE Mitarbeiter mit der Anwendung besser vertraut gemacht werden. Bei mir war es zumindest so, dass mir das Einstiegsgeld bewilligt, aber der Zuschuss von knapp 3000 Euro für die notwendige Produktionsmaschine plus Werkstoff(Rohmaterial), mit denen ich überhaupt erst anfangen könnte zu arbeiten, abgelehnt wurde.
Ich solle erst mal so anfangen zu arbeiten - häää?

Mal sehen was da nun noch alles kommt! Die Sachbearbeiter wussten noch nicht einmal, das die KfW KfW-Bank heißt und nannten diese fortweg KFZ-Bank?????

Wie soll man da vernünftig und nachhaltig arbeiten können???

MfG
J.S.

Verfasst von J.S. am 06.11.2010 09:53


@ andre

die 179,50 bekommst du zusätzlich zu deinen 359+miete die du eh schon bekommst und krankenversichert bleibst du auch für ein halbe jahr oder so... entweder hast du nur halb zugehört oder der sachbearbeiter hatte keine ahnung...

Verfasst von step am 14.12.2010 12:56


Hallo ihr Lieben

Ich hab da mal eine frage an euch ! Aber nun erzt mal zu mir selber ich Bin Andy S. 40 Jahre jung Hab eine Liebe frau und 4 Kinder Bezieher Von ARGE Geld (Leider) ,und das schon Lange, nun hab ich mir Jahrelang , Das Piercen und so Beigebracht auch über Profi Piercer und nun wollte ich mich mit Hilfe der ARGE selbstständig machen soweit eben gut zum Sachbearbeiter hin - Der Lacht- und schickt mich zu einen Existenz Lehrgang wo man zu erzt einmal zu einer Psychologin musste und die dann dich beurteilen solle sie kam dann zu dem Ergebnis das ich noch einen 6 Wochen Kursus bei der DAA für Existenz Gründer wegen Buchhaltung und Businessplan zu erstellen, Hab ich dann auch gemacht alles um nur schnell von der ARGE weg zu kommen weil ich brauche ja Starthilfe (Ja Steuergelder) nur ohne diese geht es nicht. Es sind 5000.- Darlehn die man da bekommen kann von der ARGE Für Werkzeuge und Einrichtung und so ,wie gesagt so getan der businessplan soll ja jetzt gut sein für die ARGE weil die uns ja zu diesen Lehrgang Geschick haben oder !? Dann war der tag gekommen an dem ich alllles was für die antragsstellung nötig war abgab . Und jetzt ging es los dachte ich leider nur - der Sachbearbeiter meinte nee das ist scheiße das geht so nicht nun hab ich das dann gemacht was ja so Falsch war und der hat dann wieder was anderes also hab ich das auch noch gemacht da wir ja den superlehrgang hatten nun soll es mal gut sein also hat der Sachbearbeiter das seiner Leiterrinn vor gelegt und sagte dann nee so nicht ........hat man da noch fragen ! ich möchte doch nur arbeiten aber die ARGE lest mich nicht ist das noch normal ? bin ich nur überempfindlich ? na ich klaube nicht da ja die ganze Gruppe Dieses Problem haben und Gruppen davor auch ! Nein ich möchte nicht so eine Art Erpressung auf die ARGE ausüben nur möchte ich(WIR) Antworten und andere Leute Warnen Vor der ARGE sich nicht verarschen zu lassen in Sachen Existenz Gründung . Viele Menschen sehen keinen weg mehr und versuchen es so, aber den Menschen wird nicht geholfen nicht alle arbeitslose wollen arbeiten aber die, die möchten werden verarscht und manchmal auch noch diskriminiert.

Ich hoffe das ist eine kleine gescheite Geschichte Für euch (Darf ich du sagen ? ich glaube ja ) nun meine Kleine Firma die ich machen wollte kann ich ja wohl vergessen leider konnte ich nicht alle kleine dinge mit auf schreiben die da noch Rhein müssten wegen antragstellung und so aber hoffe das ist was für euch !

DANKE

Andy Spiertz

Verfasst von Andy Spiertz am 10.01.2011 20:57


Hallo,-
habe vor Monaten mit KIZ München und Arge eine Prüfung vereinbart. Bisher NUR leere Versprechungen, u.a. Hilfe beim Erstellen des Konzeptes. War vorher 15 Jahre selbsständig !!! Hatte Gewebeverbot bekommen, welches wieder aufgehoben wurde ! Jetzt 3 Jahre arbeitslos. Vor 7 Wochen habe ich mich bei allen erdenklichen Stellen der Arge beschwert,- KEINE ANTWORTEN. Wollte eigentlich NUR eine Überbrückungshilfe für die Festkosten den laufenden Monats bei Beginn. der Selbstständigkeit. Aber die wollen einfach nicht ?!

Verfasst von looser am 24.01.2012 12:22

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