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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Buchhaltungs-Tipp: So bleiben Sie flüssig für die Steuer


(gruendungszuschuss.de) Haben Sie auch oft das Gefühl, nicht zu wissen, ob zu den verschiedenen Steuerterminen auch das nötige Geld dafür da ist? Es gibt jede Menge Zahltage, die Sie im Blick haben müssen:

- Die Umsatzsteuervorauszahlung zahlen Sie monatlich oder vierteljährlich auf die geleisteten Umsätze. Je nach Umsatzgrenze ist die Umsatzsteuer erst nach der Zahlung durch den Kunden fällig (die so genannte Istversteuerung) oder bereits nach Rechnungsstellung (Sollversteuerung).
- Die Einkommensteuervorauszahlung wird in der Regel vierteljährlich fällig. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid und wird davon ausgehend in vier Teilzahlungen aufgeteilt.
- Wenn Sie Personal beschäftigen, kommt noch eine regelmäßige Steuerzahlung auf Sie zu: die Lohnsteueranmeldung. Diese wird grundsätzlich rückwirkend für den letzten Monat fällig und verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
- Je nach Größe und Rechtsform des Betriebes gibt es noch die Gewerbesteuervorauszahlung und die Körperschaftssteuervorauszahlung.
Um stets genügend Geld für diese Verpflichtungen übrig zu haben, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

1. Legen Sie ein kostenfreies Online-Tagesgeld-Konto an. Als Kontenbezeichnung eignet sich zum Beispiel "Ihr Name – Steuern".

2. Mindestens einmal pro Monat sollten Sie überprüfen, wie hoch die Steuerzahlungen für diesen Monat sind. Erstellen Sie sich hierfür eine Tabelle, zum Beispiel mit Excel, in die Sie alle anfallenden Steuerarten eintragen.

a) Addieren Sie Ihre Umsätze beziehungsweise die Zahlungseingänge von Kunden im vergangenen Monat und rechnen Sie den Steueranteil (19 Prozent) heraus. Dieser wird unter dem Punkt Umsatzsteuer eingetragen

b) Aus der Lohnsteueranmeldung und den Steuervorauszahlungsbescheiden für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer können Sie die fälligen Beiträge leicht ablesen. Rechnen Sie diese, wenn nötig, auf einen einzigen Monat um, um herauszufinden, wieviel Geld Sie pro Monat weglegen müssen. Tragen Sie die Monatswerte ebenfalls in die Tabelle ein.

c) Falls Sie monatlich Ihren Gewinn ermitteln, tragen Sie diesen in eine Extra-Spalte der Excel-Tabelle ein und berechnen Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Jahres-Einkommensteuer. Unter www.jeder-ist-unternehmer.de/steuerrechner finden Sie einen Steuerrechner, der Ihnen bei der Hochrechnung hilft. Diese Jahressteuer teilen Sie durch 12, um den Monatsanteil in die Liste eintragen zu können.

3. Nun addieren Sie alle monatlichen Beträge. Diese Summe überweisen Sie jeweils auf das eigens angelegte Steuerkonto.

Wenn Sie Ihrem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für dieses Konto geben, können die fälligen Steuervorauszahlungen direkt abgebucht werden, ohne dass Sie die Liquidität Ihres Firmenkontos belasten.

Wenn Sie an unserem Buchhaltungs-Workshop "Vom Schuhkarton zum System" teilnehmen und unsere Tipps umsetzen, werden Sie Ihre Steuerzahlungen im Griff haben und böse Überraschungen künftig vermeiden. Informieren Sie sich unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=724.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 17.03.2010 18:42
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2774

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