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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Bürokratieabbau beim KfW Gründercoaching Deutschland (GCD)


(gruendungszuschuss.de) Der KfW ist es in Verhandlungen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gelungen, Vereinfachungen bei der Abrechnung des Gründercoachings zu erreichen. Bei dieser Beratungsförderung erhalten Gründer bis zu 90 Prozent der Beratungskosten von der KfW erstattet. Viele Gründer und Berater klagen jedoch über langwierige und komplizierte Bewilligungsprozesse. Diese beruhen allerdings darauf, dass der ESF die Vergabe der Gelder an strenge Auflagen bindet, die von der KfW genauestens einzuhalten sind.

Neu ist, dass nur noch die Zahlung des Eigenanteils am Nettoberatungshonorar nachgewiesen werden muss. Beispiel: Der Gründer nimmt Beratung für 4.000 Euro netto in Anspruch, davon übernimmt die KfW 3.600 Euro. Die KfW zahlt ihren Anteil aber ohne Mehrwertsteuer aus. Der Gründer muss 400 Euro Eigenanteil netto bezahlen sowie die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag in Höhe von 4.000 Euro, also 760 Euro. Nachgewiesen werden müssen gegenüber der KfW künftig nur noch die 400 Euro. Die 760 Euro werden mehwertsteuerpflichtige Selbständige natürlich gegenüber dem Finanzamt angeben, um die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen bzw. mit vereinnahmter Umsatzsteuer verrechnen zu können.

Neu ist auch, dass der Eigenanteil (und ggf. auch die Mehrwertsteuer) per Lastschrift vom Gründer bezahlt werden kann. Bisher war eine Überweisung nötig. Das vereinfacht eine Zahlung in Raten oder je nach Zahl der angefallenen Stunden. Der Berater muss in diesen Fällen bei der Abrechnung gegenüber der KfW in einer gesonderten Erklärung angeben, dass die Lastschrift erfolgreich war und nicht widerrufen wurde.

Bisher musste der Eigenanteil zwingend vom Beratungskunden an den Berater überwiesen werden. Eine Überweisung durch den Ehe- oder Lebenspartner, Mitgesellschafter etc. wurde nicht anerkannt. Künftig ist eine Überweisung auch durch solche Angehörigen möglich, wenn im Verwendungszweck der Name des Gründers und „Eigenanteil GCD“ angegeben ist. Der Eigenanteil darf jedoch auf keinen Fall mittel- oder unmittelbar vom Berater finanziert werden. Ein Verstoß gegen diese Auflage würde zur Rückforderung der gesamten Föderung führen.

Wir bei gruendungszuschuss.de gehören zu den Beratungseinrichtungen mit der umfangreichsten Erfahrung bei der Beantragung solcher Fördermitteln. Gerne sagen wir Ihnen, ob Sie Anspruch auf das Gründungscoaching Deutschland  oder andere Beratungsförderungsprogramme (teilweise auch schon im Vorfeld der Gründung) haben. Wir empfehlen Ihnen den passenden Berater und übernehmen (soweit möglich) alle Antragsformalitäten. So vermeiden Sie Fehler, die den Beginn der Beratung ansonsten deutlich verzögern können.

Weitere Informationen: http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309

Verfasst von Nadine Nöhmaier am 04.07.2010 15:37
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2835

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