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Homeoffice: Heimvorteil bei gutem Nachbarschaftsverhältnis


(gruendungszuschuss.de) Im eigenen Büro zu arbeiten – das ist für viele Existenzgründer ein Traum, der sich aus Kostengründen oft erst realisieren lässt, wenn die Geschäfte brummen. Wer seine Unternehmung zunächst im Homeoffice startet,  muss darauf achten, dass Vermieter und Nachbarn dem emsigen Schaffen keinen Riegel vorschieben.

Die Arbeit in den eigenen vier Wänden hat viele Vorteile: Man spart Miete für ein eigenes Büro, es gibt keinen Kleidungszwang, keine dauertelefonierenden Kollegen, keine Arbeitswege. Ein Nachteil aber ist: Wer in einer Mietwohnung arbeitet, muss damit rechnen, Probleme mit dem Hausherrn zu bekommen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schreibt Mietern vor, um Erlaubnis zu fragen, bevor sie ihr Gewerbe zwischen Wohn- und Badezimmer aufziehen. Handelt es sich bei den Heimarbeitern um Autoren, Softwareentwickler oder Makler, die in den eigenen vier Wänden still vor sich hinwerkeln, dürften sie keine Schwierigkeiten haben, grünes Licht zu bekommen. Wenn die Wohnung durch die berufliche Nutzung intensiver genutzt wird als beim privaten Wohnen, muss der Eigentümer der selbständigen Tätigkeit zustimmen. Anders ist der Fall gelagert, wenn der Job auch außerhalb der Wohnung spürbar ist – wenn also Nachbarn etwas davon mitbekommen. Dann dürfen Vermieter die Heimarbeit möglicherweise verbieten.

Im Zweifel sollten Mieter den Eigentümer um Erlaubnis fragen, falls unklar ist, ob sein Gewerbe mit den Gepflogenheiten des Hauses vereinbar ist. Ein Ebay-Versandhandel, der es erforderlich macht, regelmäßig Päckchen im Gemeinschafts-Hausflur zu lagern, dürfte die Nerven der Nachbarn empfindlich stören. Auch, wenn Boten von Express-Diensten ständig an der Tür klingeln. Wer so ein Geschäft betreiben will, sollte unbedingt vorab klären, ob es mit der Hausordnung zu vereinbaren ist. Auch wenn sich regelmäßig Busladungen voller Kunden ins Haus schieben, dürften die Nachbarn protestieren. In Ordnung ist Ulrich Ropertz zufolge, Sprecher des Deutschen Mieterbundes, wenn drei bis fünf Kunden pro Tag im heimischen Büro vorsprechen. Auch bei Tagesmüttern gibt es Grenzen: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Mieterin mit eigenem Kind bei einer Wohnfläche von bis zu 90 Quadratmetern bis zu drei fremde Kleinkinder betreuen darf – mehr nicht.

Ebenso gibt es Beschränkungen für Lärm: In einer Mietwohnung dürfte kaum eine Fahrradwerkstatt toleriert werden. Und auch Musikunterricht darf nicht ausufern. Ropertz zufolge ist Musizieren in einer Mietwohnung zwar grundsätzlich erlaubt, doch mit mehr als circa zwei mal drei Stunden pro Woche Unterricht sollte man die Geduld der Nachbarn nicht strapazieren.

Generell sind Heimarbeiter gut beraten, wenn sie ein offenes und harmonisches Verhältnis zu den Nachbarn pflegen – dann sind jene auch wohlgesonnener. Sofern sich jedoch Frau Müller vom Vorderhaus belästigt fühlt, kann sie möglicherweise Mietminderung fordern – und spätestens dann sind Probleme mit dem Vermieter programmiert.

Auf der sicheren Seite sind Heimarbeiter, die sich bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages die berufliche Nutzung der Wohnung genehmigen lassen. Liegt die schriftliche Erlaubnis vor, sind sie aus dem Schneider, sofern sie ansonsten die Hausordnung befolgen.
Weitere Tipps für frischgebackene Selbständige, die nach der Gründung vor neuen Herausforderung stehen, finden Sie in unserem Ratgeber: "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen": http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch.html

Verfasst von Nadine Nöhmaier am 23.07.2010 10:07
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2847

Kommentare

Zitat: "Wenn die Wohnung durch die berufliche Nutzung nicht intensiver genutzt wird als beim privaten Wohnen, muss der Eigentümer der selbständigen Tätigkeit zustimmen."

 

 

Der Satz bedarf wohl einer Korrektur :)

Verfasst von Andreas am 31.07.2010 14:44


Vielen Dank für den Hinweis - ist korrigiert!

Verfasst von Nadine Nöhmaier am 11.08.2010 14:25

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