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Jetzt handeln: Fördergelder für Vorgründungscoaching werden knapp


(gruendungszuschuss.de) Wer sich mit einem Vorgründungscoaching auf die Selbstständigkeit vorbereiten möchte, sollte sich mit seinem Antrag beeilen. In einigen Bundesländern gehen die Fördertöpfe zur Neige. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine Warteliste.

Dem RKW Baden-Württemberg sind die Fördermittel ausgegangen, um angehende Existenzgründer zu beraten. Frisches Geld fließt erst ab 2010. In Bayern ist „noch“ Budget vorhanden, ob es bis zum Jahresende reicht, ist fraglich. In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. Das heißt: Wer vor dem Frühjahr Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte vorsichtshalber schon jetzt sein VGC beantragen.

Viele Landesregierungen bewilligen die entsprechenden Budgets am Anfang eines Kalenderjahres. Erfahrungsgemäß wird es Februar oder manchmal sogar März, bis die Gelder bereitstehen. Gleichzeitig reichen sie meistens nicht bis zum Jahresende, sondern gehen im November oder Dezember zur Neige. Das heißt: Es können Förderlücken von November bis März entstehen. In dieser Zeit werden keine neuen Coachinganträge bewilligt, Interessierte werden mit Wartelisten vertröstet. Sehr wohl können jedoch bereits bewilligte Coachings „abgearbeitet“ werden, da das Budget für diese bereitgestellt wird.

Während die Nachgründungsförderung „Gründercoaching Deutschland“ bundesweit einheitlich ist und über die KfW abgewickelt wird, ist die Förderung von Vorgründungscoachings (VGC) Ländersache. Die Förderhöhe liegt bei maximal 70-80 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Teile von Niedersachsen), in den meisten anderen Bundesländern bei 50 Prozent; einige Bundesländer bieten bedauerlicherweise gar keine VGC-Förderung an.

Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Vorgründungscoaching weiter und empfehlen Ihnen einen kompetenten Berater: http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309

TIPP: VGC kommen nicht ausschließlich für Menschen in Frage, deren Gründung schon beschlossene Sache ist. Die Förderung wird auch bezahlt, wenn der Gründer nach der Beratung beschließt, sich nicht selbständig zu machen. Ein VGC ist also eine optimale Entscheidungshilfe für Menschen, die eine Gründung beabsichtigen, aber sich ihrer Sache noch nicht ganz sicher sind.

Verfasst von Nadine Nöhmaier am 31.10.2009 19:10
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2731

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