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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Reform der Künstlersozialversicherung soll höhere Versicherungsbeiträge und Abgaben bringen


(gruendungszuschuss.de) Künstler und Publizisten können sich bei der Künstlersozialversicherung günstig versichern. Sie zahlen nur den halben Beitragssatz, denn 20 Prozent der Kosten werden durch einen Bundeszuschuss gedeckt, weitere 30 Prozent durch Abgaben der Verwerter, also zum Beispiel von Verlagen. Aufgrund der stark gestiegenen Mitgliederzahlen müssen – wie es in einer Pressemitteilung des Arbeitsministeriums heißt "die finanziellen Grundlagen verbessert werden", was nichts anderes heißt als: Künstler und Publizisten, aber auch Verwerter sollen höhere Beiträge bzw. Abgaben bezahlen - aber ohne dass die prozentualen Beitragssätze steigen.

Auf der Versichertenseite wird das jährliche Schätzverfahren zur Beitragsbemessung ergänzt durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe von Versicherten. Die Befragten müssen ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre angeben sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit. Vermutlich wird also jedes Jahr ein Viertel der Versicherten rotierend befragt. "So wird mehr Beitragsgerechtigkeit hergestellt" schreibt das Wirtschaftsministerium und freut sich auf wachsende Einnahmen.

Auf der Seite der Verwerter soll ein Anstieg der Künstlersozialabgabe vom aktuellen Stand von 5,1 Prozent dadurch verhindert werden, dass die Bemessungsgrundlage erweitert wird. Erreicht werden soll das durch eine organisatorische Maßnahme: Die deutsche Rentenversicherung übernimmt das Inkasso, denn "die Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig durchsetzen".  Die Rentenversicherung prüft bereits heute alle Arbeitgeber in Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber der Sozialversicherung – auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. In diesem Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich feststellen, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.04.2007 15:03
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2275

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