Newsletter für Gründer & Selbständige

3/2008 (versendet am 14.02.2008)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

wie Sie Gewinn und somit Steuern für das letzte Jahr ein wenig reduzieren können, erfahren Sie in diesem Newsletter. Bei wem der Gewinn dagegen nicht zum Leben ausreicht, der muss demnächst eine Arme-Leute-Buchhaltung anfertigen: die normalen steuerlichen Vorschriften gelten gegenüber der ARGE nicht mehr. Weitere Themen: Was bringt eigentlich die neu eingeführte SEPA-Überweisung? Außerdem: Tipps zu Versicherungen mit Gesundheitsprüfung, zu Businessplanwettbewerben, Pressearbeit und Xing-Nutzung. Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München

Andreas Lutz

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INHALT

1. EÜR-Ausnahme: Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ins Vorjahr buchen
2. Neue ALG-II-Verordnung erschwert Hartz IV für Selbständige
3. Was ist eigentliche eine SEPA-Überweisung?
4. Von der Ich-AG zum Gründungszuschuss: War die Reform sinnvoll?
5. Beratungspartner in München, Nürnberg und Köln gesucht
6. Vorbestellen: Nächste Woche erscheint das Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“ in der zweiten Auflage
7. Kurz notiert: Neuer „Copilot“ für Xing-Gruppe / Impulstag für Selbständige voller Erfolg (Fotos) / Auf Bild.de

Tipps & Termine

8. Vorsorge-Tipp: Wichtige Versicherungen, die Sie nur abschließen können, so lange Sie gesund sind
9. Aktuelle Businessplanwettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!
10. Tipp Pressearbeit: Welche Tageszeit ist am günstigsten?
11. Xing-Tipp: So nutzen Sie das Xing-Gästebuch als Referenzliste

12. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. EÜR-Ausnahme: Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ins Vorjahr buchen

Bei der Einnahmenüberschussrechnung kommt es grundsätzlich auf den Zahlungszeitpunkt an. Ausgenommen davon sind "regelmäßig wiederkehrende" Einnahmen und Ausgaben kurz vor und nach dem Jahreswechsel. Der BFH hat jetzt klargestellt, dass dazu auch Umsatzsteuervorauszahlungen gehören. Wer Anfang eines neuen Jahres Vorauszahlungen für Dezember oder das letzte Quartal des Vorjahrs leistet, darf diese Ausgaben ausnahmsweise als Aufwand des Vorjahres buchen.

Die Umsatzsteuer gilt landläufig als erfolgsneutraler "durchlaufender Posten". Bei genauerem Hinsehen trifft das aber gar nicht zu. Besonders schmerzhaft bekommen bilanzierungspflichtige Unternehmen das zu spüren: Die müssen die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung buchen und bei der nächsten Vorauszahlung ans Finanzamt abführen. Wann der Kunde seine Rechnung letztlich zahlt, spielt keine Rolle. Unternehmen mit doppelter Buchführung müssen Umsatzsteuervorauszahlungen also vielfach vorfinanzieren.

Doch auch bei der vereinfachten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) hat die Umsatzsteuer Einfluss auf Gewinn und Verlust: Denn die "vereinnahmte" Umsatzsteuer stellt eine Betriebseinnahme dar, die gezahlte Vorsteuer eine Ausgabe. Wie bei der EÜR üblich kommt es dabei grundsätzlich auf den Zahlungszeitpunkt an, das heißt: Wenn Sie eine Rechnung im Dezember 2007 geschrieben haben, der Kunde aber erst im Januar 2008 bezahlt, dann handelt es sich sowohl beim Umsatzerlös als auch bei der darauf anfallenden Umsatzsteuer um Einnahmen des neuen Jahres.

Anders sieht die Sache bei den Umsatzsteuervorauszahlungen ans Finanzamt aus: Wenn Sie dieser Tage die Vorauszahlungen für Dezember 2007 oder das letzte Vierteljahr 2007 ans Finanzamt überweisen, dann dürfen Sie diese Ausgaben unter Umständen noch in die EÜR für 2007 buchen.

Was es mit der neuen Buchungsfreiheit auf sich hat, klären wir zusammen mit anderen Umsatzsteuer-Zweifelsfragen zu Fristverlängerungen und (Sonder-) Vorauszahlungen in der Langfassung dieses Beitrags auf unserer Website:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2462

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2. Neue ALG-II-Verordnung erschwert Hartz IV für Selbständige

Wenn Unternehmer und ihre Familien in finanzielle Bedrängnis geraten, können sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist dafür nicht erforderlich. Die Anfang 2008 in Kraft getretene ALG-II-Verordnung errichtet jedoch neue bürokratische Hürden: Während bei der Gewinnermittlung bisher die steuerlichen Vorschriften galten, verlangen die ARGEs neuerdings eine ganz spezielle Arme-Leute-Buchhaltung.

Voraussetzung für den Nachweis der Hilfebedürftigkeit ist, dass Einkünfte aus freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten regelmäßig gegenüber der Arbeitsagentur, dem Sozialamt oder der ARGE offengelegt werden. Dabei galten bis Ende 2007 im Großen und Ganzen die steuerlichen Vorschriften. Da die Steuergesetze Unternehmern jedoch beträchtliche Gestaltungsspielräume lassen (Stichwort: Abschreibungen) und grundsätzlich weder eine Prüfung der betrieblichen Notwendigkeit noch der Angemessenheit vorsehen, mussten die Fallmanager in der Vergangenheit vielfach zähneknirschend Bewilligungsbescheide verschicken, obwohl in ihren Augen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit bestanden. Hinzu kam, dass Antragsteller durch geschickte Verteilung von Einnahmen und Ausgaben in gewissen Grenzen Einfluss auf ihre zeitweilige Hilfebedürftigkeit nehmen konnten.

Dem hat die seit dem 1.1.2008 geltende neue ALG-II-Verordnung einen Riegel vorgeschoben: In deren Paragraf 3 ist geregelt, wie das "Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft" zu berechnen ist. Künftig muss jede einzelne Betriebsausgabe notwendig, unvermeidlich und vor allem den "Lebensumständen" von Hartz-IV-Empfängern angemessen sein.

Die Einzelheiten der diskriminierenden und lebensfremden Neuregelung können Sie und unserer Website nachlesen:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&blogid=2463

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3. Was ist eigentliche eine SEPA-Überweisung?

Sicher haben Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse auch schon die Information bekommen, dass der Überweisungsverkehr auf „SEPA“ umgestellt wird. Doch was verbirgt sich hinter diesem Kürzel? Muss ich jetzt das Briefpapier neu drucken lassen, weil IBAN und BIC durch eine SEPA-Nummer ersetzt werden?
Zuerst quollen zusätzliche Kontoauszüge mit dem SEPA-Hinweis aus dem Drucker bei der Sparkasse. Dann lag im Briefkasten ein großes Kuvert meiner Bank mit SEPA-bedingten Änderungen der AGB. Nur leider stand nirgends, was es mit SEPA auf sich hat. Meine erste Sorge nachdem ich neulich erst mein Briefpapier nachdrucken ließ: Ändert sich etwas an der Kontonummer, müssen Auslandskunden eventuell eine andere Nummer verwenden als IBAN und BIC? – Beruhigende Antwort: Nein. Die International Bank Account Number (IBAN) und der Bank Identifier Code (BIC) sollten unverändert auf dem Briefpapier bleiben, ihre Rolle im Überweisungsverkehr nimmt eher noch zu.

SEPA steht für „Single European Payments Area“ oder auf deutsch: „einheitlicher Euro-Zahlungsraum“. Ziel von SEPA ist die Herstellung eines europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrs, in der eine Überweisung innerhalb der EU genau so einfach, schnell und preiswert ist wie eine innerhalb von Deutschland.

Im Euro-Raum gibt es ja schon seit einiger Zeit die EU-Standardüberweisung. So lange der Überweisungsbetrag unter 50.000 Euro bleibt, darf eine Bank hierfür keine höheren Gebühren verlangen als bei einer Inlandsüberweisung. Mit der Umstellung auf SEPA werden diese Vorteile ausgeweitet auf 31 Staaten des so genannten „Euro-Zahlungsraums“. Dazu gehören fast alle EU-Staaten, aber auch die Schweiz und Norwegen.

Eine Auslandsüberweisung nach Großbritannien – bisher eine Angelegenheit, die über Zahlungssyteme wie SWIFT abgewickelt wurde und durchaus mehr als 30 Euro kosten konnte – wird künftig einen Bruchteil (bei der Stadtsparkasse München zum Beispiel 75 Cent) kosten und innerhalb von drei Werktagen abgewickelt werden. Die SEPA-Überweisung ist allerdings nur in Euro, nicht in der ausländischen Währung möglich.

Der Startschuss für den SEPA-Überweisungsverkehr fiel bereits am 1. Februar, aber noch gibt es bei vielen Banken keine eigenen Onlineformulare dafür. Eine Überweisung ist dann nur in der Filiale, per Telefon oder mit einer eigenen Software möglich. Informieren Sie sich bei Bedarf also direkt bei Ihrer Bank. Die Bedeutung von SEPA soll aber schnell zunehmen: Auch Bargeldabhebungen mit der Bankkarte werden über das neue Verfahren abgewickelt und dadurch sicher gestellt, dass mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomat in den beteiligten 31 Ländern abgehoben werden kann. 2009 soll die Möglichkeit hinzu kommen, im gesamten SEPA-Raum auch Lastschriften durchzuführen. Mittelfristig, also im Verlauf des nächsten Jahrzehnts soll SEPA dann nationale Verfahren (wie zum Beispiel die deutsche Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzen.

Noch während SEPA- und herkömmliche Überweisungsverfahren parallel laufen, wird für Unternehmer die Umstellung beginnen: Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden wir auch deutsche Kunden nach IBAN und BIC fragen müssen. Zunächst bedeutet dies zusätzliche Arbeit, künftig werden auf dieser Basis aber die von europäischen Kunden gespeicherten Bankdaten in einheitlicher Form gespeichert werden können. Außerdem kann man künftig bei SEPA ein Fälligkeitsdatum für die Überweisung angeben und so die fristgerechte Überweisung sicher stellen und zugleich die eigene Liquidität besser steuern. Noch ist das zum Teil Zukunftsmusik, doch der erste Schritt ist getan.

PDF mit Liste der 31 „SEPA-Länder“ und Ausfüll-Beispiel: contentangebote.sparkasse.de/sepa_fk/download/sepa-laender.pdf
Tipp: Der Auslandsüberweisung geht zumeist eine Auslandsrechnung voraus. Was dabei in Hinblick auf Mehrwertsteuer, Steuernummer etc. zu beachten ist, lesen Sie im Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer", www.gruendungszuschuss.de/unternehmer_buch.

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4. Von der Ich-AG zum Gründungszuschuss: War die Reform sinnvoll?

Die Gründungsförderung in Deutschland wurde vor eineinhalb Jahren, im Herbst 2006 grundlegend reformiert. Ich-AG und Überbrückungsgeld wurden zugunsten des Gründungszuschuss abgeschafft. Jetzt haben zwei politisch einflussreiche Wissenschaftler Antworten auf die Fragen gegeben: War die Reform sinnvoll? Wie sollte der Gründungszuschuss in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden?
Marco Caliendo und Alexander Kritikos stehen der Abschaffung von Ich-AG und Überbrückungsgeld kritisch gegenüber: „Alles hätte für die Beibehaltung des alten Instruments Überbrückungsgeld gesprochen.“ Auch die Ich-AG hätten die Autoren gerne weiter bestehen lassen und weiterentwickelt, denn mit ihr wurde – sehr erfolgreich – eine neue Zielgruppe - darunter viele Frauen und Geringverdiener – an die Gründung herangeführt.

Die für Gründer erfreuliche, deutlich längere Bezugsdauer des Gründungszuschusses gegenüber dem Überbrückungsgeld halten die Wissenschaftler für unnötig. Viel wichtiger wäre es ihrer Meinung nach unter Anreiz-Aspekten, auf eine Verrechnung des Gründungszuschusses mit dem Arbeitslosengeld I-Anspruch zu verzichten – so wie es zuvor beim Überbrückungsgeld der Fall war.

Auch die für Arbeitsagenturen neu eingeführte Möglichkeit, vor Beginn der Gründung die Eignung feststellen zu lassen, sehen die Wissenschaftler kritisch: Es „stellt sich die Frage, inwieweit die Fachberater in den Agenturen den Beratungsbedarf potentieller Gründer einschätzen und auf dieser Basis individuelle Entscheidungen über weitergehende Beratungen konsistent treffen können.“ Intensive Beratung benötigten insbesondere Gründer, die zuvor längere Zeit arbeitslos waren und solche, die die Branche wechseln.

Aus ähnlichen Gründen haben Caliendo und Kritikos auch wenig Sympathie für den - von konservativer Seite mehrfach geforderten und im Rahmen der Reform teilweise vollzogenen - Wechsel zurück von einem Rechtsanspruch auf Gründungsförderung zu einer Ermessensleistung. „Interviews mit verschiedenen Führungskräften der zuständigen Arbeitsagenturen haben gezeigt, dass die Agenturen selbst eine solche Änderung für suboptimal halten.“ Die Agenturen ziehen das bestehende Verfahren (Prüfung durch fachkundige Stellen) offensichtlich vor, denn sie verfügen in ihrer eigenen Wahrnehmung selbst nicht über das nötige Know-how zur Beurteilung der Erfolgsaussichten von Gründungen.

Insgesamt also schlechte Noten für jeden einzelnen Aspekt der Reform. Wenn es nach den Ergebnissen der Studie geht, müsste die Regierung eigentlich baldmöglichst die Ich-AG wieder einführen und ihre Reformen zurückdrehen. So könnte sie die Gründungszahlen wieder steigern und müssten dabei sogar weniger Geld pro Gründung ausgegeben werden!

Vollständige Studie unter ftp.iza.org/dp3114.pdf

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5. Beratungspartner in München, Nürnberg und Köln gesucht

In den letzten Jahren haben wir bei grundungszuschuss.de ein bundesweites Beraternetzwerk aufgebaut. Erfahrene Existenzgründungsberater in München, Stuttgart, Frankfurt, Bochum, Hannover, Hamburg und Berlin evaluieren Geschäftsideen, begleiten Gründer beim Schreiben des Businessplans, geben fachkundige Stellungnahmen ab, helfen bei der Aufnahme von Krediten, unterstützen Gründer beim Unternehmensaufbau und stehen in den Jahren nach der Gründung als Coach und "Sparring Partner" zu Verfügung. Häufig ist die Beratung förderfähig, so dass der Gründer nur einen Teil der Kosten selbst tragen muss.
Wir suchen selbständige Unternehmensberater, die von uns vermittelte Kunden in den Städten Nürnberg und Köln betreuen. Außerdem benötigen wir Unterstützung an unserem Hauptsitz München – hier geht es vor allem um fachkundige Stellungnahmen und Beratung in der Vorgründungsphase. Wir empfehlen ausschließlich solche Berater, die die von uns für besonders wichtig gehaltenen Anforderungen an fachkundige Stellen (www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen) erfüllen. Erfahrung als Referent und unternehmerische Erfahrung jenseits der reinen Beratungstätigkeit sind von Vorteil.
Bei Interesse senden Sie bitte ein aussagekräftiges Beraterprofil mit Angaben zu Ihrem Hintergrund in der Gründungsberatung, der Anzahl der im letzten Jahr bearbeiteten fachkundigen Stellungnahmen sowie Ihrer Erfahrung mit geförderter Beratung an Christian Bussler (bussler[at]gruendungszuschuss.de).

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6. Vorbestellen: Nächste Woche erscheint das Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“ in der zweiten Auflage

Wer jetzt vorbestellt, sollte Mitte nächster Woche pünktlich zum Erscheinungstermin die 2. Auflage meines Buches "Jetzt sind Sie Unternehmer" in Händen halten. Ich habe die Unternehmenssteuerreform zum Anlass genommen, das Buch inhaltlich zu überarbeiten und in jeder Hinsicht auf den neuesten Stand zu bringen. Der Verlag hat das Coverdesign und auch das Layout innen völlig neu gestaltet.

Gleich geblieben ist, dass in *einem* Buch alle wichtigen Nachgründungsthemen behandelt werden – von Ablage bis Zeitmanagement. Sie erfahren, wie Sie sich eine Infrastruktur zum Arbeiten schaffen, für einen professionellen Auftritt sorgen, systematisch Kundenkontakte erschließen und verwalten, die ersten Rechnungen schreiben – und dafür sorgen, dass sie auch bezahlt werden. Das Buch erklärt, was Sie über Buchhaltung und Steuern, über Umsatzsteuervoranmeldung und Einnahme-Überschuss-Rechnung wissen müssen. Die vorgeschlagenen Lösungen sind praxisbewährt, unmittelbar umsetzbar und bringen Sie mit einfachsten Mitteln sicher durch die ersten Jahre der Selbständigkeit.

Weitere Informationen und Vorbestellung unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmer_buch.

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7. Kurz notiert: Neuer „Copilot“ für Xing-Gruppe / Impulstag für Selbständige voller Erfolg (Fotos) / Auf Bild.de

Das Moderatorenteam unserer Xing-Gruppe wird verstärkt: Christian Bussler, Existenzgründungsberater und Coautor der „Businessplan-Mappe“, wird Co-Moderator des „Netzwerk für Gründer und Selbständige“. Die Gruppe hat inzwischen mehr als 39.500 Mitglieder.

Link zur Gruppe: https://www.xing.com/net/existenzgruender/

Der am Dienstag von gruendungszuschuss.de gemeinsam mit der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing in München veranstaltete "Impulstag für Gründer und Selbständige" war ein voller Erfolg. Rund 150 Teilnehmer holten sich in sechs Vorträgen Anregungen, wie sie auch mit kleinem Budget Kunden gewinnen und an sich binden können.

Ausführlicher Artikel mit Fotos der Veranstaltung: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2470

Auf BILD.de: Für Bild-Online haben wir die „Existenzgründung in 20 Schritten“ zusammengestellt: Der Weg von der Geschäftsidee zum Geld.

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/02/exist...

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8. Vorsorge-Tipp: Wichtige Versicherungen, die Sie nur abschließen können, so lange Sie gesund sind

(gruendungszuschuss.de) Eigentlich glaubt man, dass die Versicherung es ist, die einen etwas verkaufen möchten. So verhält es sich aber nicht immer: Gegen die Folgen der drei wichtigsten Risiken überhaupt, nämlich Krankheit, Berufsunfähigkeit (BU) und Pflegebedürftigkeit, können Sie sich privat und zu normalen Preisen nur absichern, so lange Sie gesund sind. Schon wenn Sie sich Massagen gegen Rückenschmerzen verschreiben lassen, kann dies zu lästigen Fragen, aber auch zu höheren Versicherungsbeiträgen oder Leistungsausschlüssen führen. Wenn Sie an einer Psychotherapie teilnehmen, kann dies den Abschluss einer Versicherung in den nächsten fünf bis zehn Jahren ausschließen.
Schließen Sie deshalb Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherung möglichst früh ab, so lange Sie noch gesund sind. Selbständige sind in besonderem Maße betroffen, weil sie häufiger als andere die Gelegenheit, teilweise aber auch die Notwendigkeit haben, die erwähnten Risiken privat abzusichern:

1. Nach der Gründung haben sie oft erstmals die Gelegenheit sich privat gegen Krankheit zu versichern. Als Angestellten steht ihnen die private Krankenversicherung erst ab einem Monatseinkommen von 4.012,50 Euro offen.

2. Da Selbständige meist nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, entfällt zudem nach wenigen Jahren der gesetzliche Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Sie sollten sich deshalb dringend gegen Berufsunfähigkeit absichern. Ansonsten wird aus gesundheitlichen Problemen schnell ein existenzielles finanzielles Risiko: Es fehlt nicht nur an Geld zur Deckung des Lebensunterhalts, sondern auch für Versicherungen und den Aufbau einer Altersvorsorge.

3. Die soziale Pflegeversicherung schließlich deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab, weshalb eine Versicherung sinnvoll ist, die im Pflegefall die Differenz ausgleicht.

Etwa fünf Prozent der eingereichten Anträge auf Berufsunfähigkeit werden nach heute von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Zahlen abgelehnt – wobei Menschen mit ernsthaften Vorerkrankungen auf Anraten ihres Maklers in den meisten Fällen von vorn herein keinen Versicherungsantrag stellen. Rund 3,5 Prozent der Antragsteller mussten Zuschläge akzeptieren und 11,5 Prozent Ausschlussklauseln. Falls eine Krankheit aus dem BU-Vertrag ausgeschlossen ist, zahlt die Versicherung nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit diese Krankheit zur Ursache hat. Noch alarmierender ist eine andere Zahl: Nach eingetretener Berufsunfähigkeit wurde ein Drittel der Anträge auf Leistung abgelehnt. Hauptgrund: Die Versicherten hatten bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen.
Die wichtigsten Ablehnungs- und Erschwernisgründe bei der Beantragung der oben genannten Versicherungen sind in der Praxis:
- Herz-Kreislauf-Probleme
- Rücken- und Gelenkproblem
- Allergien und
- der psychische Zustand.

Ob jedes Zipperlein oder jede gewünschte Behandlung in diesem Bereich es wert ist, einen künftig nötigen, existenziellen Versicherungsschutz zu gefährden? Natürlich sollten Sie bei ernsthaften Erkrankungen nicht zögern, zum Arzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Ohnehin müssen Sie gegenüber der Versicherung Beschwerden auch dann angeben, wenn Sie wegen ihnen noch nicht ärztlich behandelt wurden. Die beste Lösung ist es deshalb, sich möglichst frühzeitig zu informieren und mit einer Versicherung nicht zu lange zu warten.

Bei unserem neuen Vorsorge-Workshop, der als Pilotveranstaltung erstmals am 20.02.2008 in München stattfindet, erarbeiten wir die Prioritäten und Eckpunkte einer persönlichen Vorsorgestrategie. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws.

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9. Aktuelle Businessplanwettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!

In Zusammenarbeit mit biz-AWARDS.de stellen wir Businessplan-Wettbewerbe vor, bei denen auch "kleine Gründungen" eine Gewinnchance haben. Sie erkennen auf einen Blick, ob Sie an dem Wettbewerb teilnehmen können und bis wann Sie Ihren Geschäftsplan einreichen müssen.
- Businessplan Wettbewerb Nordbayern 2. Phase (Anmeldeschluss: 11.03.2008)
Branchenoffener Wettbewerb mit Seminaren und Workshops für Gründer und Unternehmen, die ihren Wohn- oder Arbeitssitz in Nordbayern haben. Teilnehmer außerhalb Nordbayerns müssen ihre geplante Ansiedlung in Nordbayern plausibel begründen. In Phase 2 muss ein Grobbusinessplan eingereicht werden.
Hier der Direktlink: www.biz-awards.de/gruender/wettbewerbe/213/businessplan-wett...
- Landespreis für junge Unternehmen (Anmeldeschluss: 14.03.2008)
Der Landespreis zählt zu den beliebtesten Wettbewerben Baden-Württembergs. 40.000 warten auf Unternehmer-Persönlichkeiten mit wirtschaftlichem Erfolg. Teilnehmen können alle, die nach dem 01.01.1997 gründeten oder übernommen wurden. Die Bilanzzahlen müssen mindestens ein volles Geschäftsjahr aufweisen.
Hier der Direktlink: www.biz-awards.de/gruender/wettbewerbe/243/landespreis-fuer-...
- Entrepreneur des Jahres (Anmeldeschluss: 31.03.2008)
Richtet sich u.a. an Gründer / Start-ups, die ihre Sitz in Deutschland haben und mindestens einen Geschäftsabschluss aufweisen. Vorraussetzung: Ein Entrepreneur führt das Unternehmen und trägt die Verantwortung für die Entscheidungen. Die deutschen Sieger werden zum "Entrepreneur Of The Year World Summit" eingeladen.
Hier der Direktlink: www.biz-awards.de/gruender/wettbewerbe/186/entrepreneur-des-...
- Soldan Kanzlei Gründerpreis (Anmeldeschluss: 31.03.2008)
Speziell für Rechtsanwälte, die in den Jahren 2004 bis 2006 eine Kanzlei allein oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Bewertet werden das Gründungskonzept und die wirtschaftlichen Ergebnisse.
Hier der Direktlink: www.biz-awards.de/gruender/wettbewerbe/383/soldan-kanzlei-gr...
- Unternehmerfrau des Jahres im Handwerk (Anmeldeschluss: 31.03.2008)
Ausschließlich für Frauen: Bewerben können sich Handwerksmeisterinnen, gesellschaftsrechliche Leiterinnen eines Handwerksunternehmens oder mitarbeitende und mitentscheidende Ehefrauen. Teilnehmer können auch vorgeschlagen werden.
Hier der Direktlink: www.biz-awards.de/unternehmer/wettbewerbe/222/unternehmerfra...

Weitere Infos unter www.biz-awards.de/gruender/wettbewerbe/

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10. Tipp Pressearbeit: Welche Tageszeit ist am günstigsten?

Wenn Sie mit einer interessanten Geschichte über Ihre Person, Ihr Unternehmen, Ihre Kunden, Produkte oder Dienstleistungen Kontakt zur Presse aufnehmen, müssen Sie keine Angst haben, "zu stören" - ganz im Gegenteil: Schließlich erleichtern Sie den Journalisten die Arbeit. Medien-Mitarbeiter sind aber nicht zu jeder Zeit gleich aufgeschlossen für neue Themen...

Bei Fach- und Publikumszeitschriften mit monatlicher Erscheinungsweise brauchen Sie sich um die passende Tageszeit nicht zu kümmern. Wenn Sie jedoch zu Tageszeitungen und Anzeigenblättern Kontakt aufnehmen, sollten Sie lieber nicht am späten Nachmittag im größten Produktionsstress für die aktuelle Ausgabe anzurufen. Zu dieser Zeit sind die Journalisten oft außer Haus bei Pressekonferenzen oder haben interne Redaktionskonferenzen. Das gilt vielfach auch für lokale Radiosender und andere elektronische Medien.

Der Zeitraum zwischen 12:00 und 14:00 Uhr eignet sich hingegen erfahrungsgemäß recht gut. Falls es Ihrem Ansprechpartner gerade nicht passt, machen Sie von sich aus einen Alternativvorschlag oder erkundigen Sie sich, wann er oder sie Zeit für ein Telefonat oder persönliches Gespräch mit Ihnen hat.

Weitere Informationen zum Umgang mit Journalisten und Medien finden Sie in unserer Website-Rubrik "Effektive Pressearbeit"
http://www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/

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11. Xing-Tipp: So nutzen Sie das Xing-Gästebuch als Referenzliste

Haben Sie sich schon einmal Gästebücher anderer Mitglieder angesehen? Oft finden sich dort Einträge wie "Schön, Dich hier zu finden ...", "Lass uns mal ein Bier trinken gehen ..." oder sogar Einträge von Xing-Mitgliedern, die das Gästebuch für Werbezwecke missbrauchen. Kontrollieren Sie daher regelmäßig die jüngsten Einträge und lassen Sie sich von Xing über neue Einträge per E-Mail informieren. Die erforderlichen Einstellungen nehmen Sie in den Benachrichtigungs-Einstellungen vor:
https://www.xing.com/app/user?op=notification_settings

Doch dabei sollten Sie es nicht belassen: Fänden Sie es nicht viel besser, wenn Ihre Besucher in Ihrem Gästebuch die Aussagen zufriedener Kunden lesen könnten? Zum Glück lässt sich das mit wenig Aufwand erreichen: Nachdem Sie einen Auftrag erledigt haben, fragen Sie doch ohnehin bei Ihrem Kunden nach, ob er mit allem zufrieden war, oder? Ist alles glatt gelaufen, dann bitten Sie ihn doch einfach, einen kurzen Eintrag in Ihr Gästebuch zu machen. Manche Geschäftspartner werden sich sogar freuen, wenn sie sich bei Ihnen auf diese Weise für Ihre besondere Mühe revanchieren können.

Zusatztipp: Falls Sie in Ihrem Xing-Profil gar kein Gästebuch finden, aktivieren Sie es bei Bedarf über die Profileinstellungen:
https://www.xing.com/app/user?op=profile_settings

In unserem bundesweit angebotenen Xing-Workshop erhalten Sie viele weitere Anregungen, um Xing optimal zu nutzen, um zum Beispiel Kunden zu gewinnen: www.gruendungszuschuss.de/xing_ws

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