Newsletter für Gründer & Selbständige

6/2008 (versendet am 01.04.2008)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

unverhofft kommt oft: Wer Werbung fürs eigene Unternehmen macht oder aus anderen Gründen die Dienste von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nimmt, wird vielfach unwissentlich zum „Verwerter“ kreativer Leistungen - mit teuren Konsequenzen! Noch weitaus gravierendere Folgen hat eine Schwangerschaft während der Selbständigkeit: Wir beantworten die häufigsten Fragen rund ums Kinderkriegen in der Chefetage. Darüber hinaus gibt’s auch heute wieder viele Nachrichten und Tipps für GründerInnen und JungunternehmerInnen: viel Spaß beim Lesen!

Beste Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Geförderte Gründungen im März 2008
2. Vorsicht Falle: Neue Sozialabgabe für alle!
3. FAQ: Schwangerschaft und Geburt während der Selbständigkeit
4. Gründer-Portrait: Geniale Gründungsidee im Indien-Urlaub
5. Wirtschaftsgutachten: Stimmungshoch im Mittelstand

Tipps & Termine

6. Nicht vergessen: Steuerhinterziehungsformular ausfüllen!
7. Netzwerk-Tipp: Status-Anzeige im Xing-Profil
8. Presse-Tipp: Der Wurm muss dem Fisch schmecken - nicht dem Angler!

9. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Geförderte Gründungen im März 2008

Für den März meldete die Bundesagentur für Arbeit heute 9.804 Gründungen mit Gründungszuschuss. Gleichzeitig korrigierte sie die entsprechenden Zahlen für die Vormonate um 798 nach oben, insgesamt erhöht sich die Zahl der mit Gründungszuschuss Geförderten also um 10.602. Dazu kommen noch 2.96 mit Einstiegsgeld geförderte Gründer.Die Gesamtzahl der geförderten Gründungen im März 2008 von 12.698 dürfte sich durch Nachmeldungen noch erhöhen.

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2. Vorsicht Falle: Neue Sozialabgabe für alle! 

Die meisten Selbstständigen und Unternehmer gelten unwissentlich als "Verwerter" künstlerischer oder publizistischer Leistungen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie Werbematerial, Pressemitteilungen oder Internetseiten an externe Dienstleister vergeben oder Künstler für Betriebsfeste engagieren. Auf die gezahlten Honorare muss die sogenannte Künstlersozialabgabe von zurzeit 4,9 Prozent gezahlt werden - und das bis zu fünf Jahre rückwirkend. Ob der jeweilige Auftragnehmer tatsächlich Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, spielt dabei keine Rolle. Sie sollten entsprechende Abgaben schon jetzt einkalkulieren.

Hintergrund: Freischaffende Künstler und Publizisten genießen in Deutschland eine sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung. Sofern sie den Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit erbringen, sind sie Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Folge: Der Staat übernimmt als eine Art virtueller Arbeitgeber 50 Prozent der Versicherungsbeiträge.

So weit, so erfreulich für die Betroffenen. Leider haben die Segnungen für Kreative Folgen für deren Kundschaft: Denn 60 Prozent der Beitragszuschüsse holt sich die Künstlersozialkasse (KSK) von den "Verwertern" künstlerischer und publizistischer Leistungen zurück: Die müssen eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,9 Prozent auf alle gezahlten Künstlerhonorare zahlen.

Obwohl der Gesetzgeber dabei seit eh und je alle Selbständigen und Unternehmer im Auge hatte, wurden lange Zeit nur die "großen" Verwerter zur Kasse gebeten. Das waren und sind vor allem ...

  • Verlage, Radio- und Fernsehsender,
  • Produzenten von bespielten Bild- und Tonträgern (Musik- und Filmindustrie),
  • Theater und Orchester,
  • Museen, Galerien und Kunsthandel oder auch
  • Werbeagenturen.

Durch die wachsende Zahl freiberuflicher Künstler und Publizisten stieg die Künstlersozialabgabe jedoch so sehr, dass die Interessenvertreter der Kultur- und Medienszene sich mit Erfolg gegen weitere Belastungen wehrten. Um den Bestand der KSK nicht ganz zu gefährden, besannen sich Politik und Verwaltung auf eine lange Zeit vernachlässigte Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, derzufolge zur ...

"... Künstlersozialabgabe auch Unternehmer verpflichtet [sind], die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen."

Die Abgabepflicht erstreckt sich aber nicht nur auf Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit: Zur Zahlung sind Unternehmer auch dann verpflichtet, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, "um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen."

Da die wenigsten Freiberufler und Gewerbetreibenden sämtliche kreativen Tätigkeiten komplett in Eigenregie erledigen, unterliegen praktisch alle Selbständigen der Künstlersozialabgabe. Beispiele für Leistungen, auf die die Sozialabgabe anfällt:

  • Gestaltung geschäftlicher Internetseiten, Anzeigen, Flyer, Broschüren etc.,
  • Presse-, PR- und Werbetexte,
  • Musiker, Clowns oder DJs für den Tag der offenen Tür oder das Betriebsfest.

Ein einzelner Auftrag (z. B. die einmalige Entwicklung des Website-Designs bei der Gründung) führt noch nicht zur Abgabepflicht. Sobald jedoch zwei bis drei Aufträge pro Jahr erteilt werden, kann nicht mehr von "nur gelegentlichen" Aufträgen die Rede sein. Dann ist die Künstlersozialabgabe auf die gesamte Honorarsumme fällig. Über die an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte müssen gesonderte Aufzeichnungen geführt werden. Das kann im Rahmen der normalen Buchführung auf einem separaten Konto geschehen oder aber in Form von Nebenrechnungen.

Wie die Abgabe berechnet wird, welche Prüfungen und Bußgelder drohen und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie in der Langfassung dieses Artikels auf unserer Website:

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2490

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3. FAQ: Schwangerschaft und Geburt während der Selbständigkeit 

Das Kinderkriegen macht (zum Glück) auch vor Selbständigen nicht halt. Zwar ist unbestritten, dass auch werdende und junge Mütter selbstständig sein dürfen - doch wie verhält es sich in dem Fall mit dem Mutterschutz? Und: Dürfen Schwangere den Gründungszuschuss beantragen? Welche Informationspflichten gibt es in dem Fall gegenüber der Arbeitsagentur?

Haben Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld und / oder Elterngeld? Wenn ja: Wie hoch sind die monatlichen Leistungen und auf welcher Grundlage werden sie berechnet? Lassen sich staatliche Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Elterngeld und Gründungszuschuss ggf. miteinander kombinieren.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt während der Selbständigkeit finden Sie in unserer neuen „FAQ-Sammlung“:

www.gruendungszuschuss.de

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4. Gründer-Portrait: Geniale Gründungsidee im Urlaub

Marlon Ikels (38) flog während eines Indienurlaubs seine geniale Geschäftsidee zu: Auftragskunst in Indien fertigen lassen und in Deutschland via Internet verkaufen. Inzwischen beschäftigt er sechs Mitarbeiter und hat gerade einen Partner an Bord genommen. Wie aus einer guten Idee ein großes Geschäft zu machen ist, das hatte Ikels bei seinem vorherigen Arbeitgeber T-Online gelernt. Unser erstes Interview mit Ikels haben wir im Sommer 2007 geführt: Schon damals zeichnete sich der Erfolg ab, obwohl er gerade erst neun Monate selbständig war und noch die letzte Rate seines Gründungszuschusses erhielt – jetzt im Frühjahr 2008 haben wir noch einmal nachgefragt, was aus seinen damaligen Plänen geworden ist.

Lesen Sie das vollständige Interview unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=534&showblog=2497

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5. Wirtschaftsgutachten: Stimmungshoch im Mittelstand

Die beunruhigenden Nachrichten von den weltweiten Finanzmärkten und die nachlassende Konjunktur haben schon fast in Vergessenheit geraten lassen, dass das vergangene Geschäftsjahr eines der besten seit Langem war: Laut "MittelstandsMonitor 2008" ging es kleinen und mittelständischen Unternehmen im Jahr 2007 so gut wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Das Geschäftsklima hat demnach einen neuen Höchststand erreicht. Zum Jahreswechsel bewerteten die Mittelständler die aktuelle Geschäfts- und Auftragslage nach wie vor außerordentlich positiv.

Das jährliche Konjunktur- und Strukturgutachten wird seit 2003 von der KfW-Bankengruppe zusammen mit dem Informationsdienstleister Creditreform und den drei Wirtschaftsforschungsinstituten IfM Bonn, RWI Essen und ZEW Mannheim erstellt.

Lediglich bei der Beurteilung der Gründungsaktivitäten unterscheiden sich die beteiligten Institute: Während KfW und IfM Bonn einen weiteren Rückgang der Gründungsintensität beobachten, konstatiert das ZEW Mannheim in seinem "Gründungspanel" eine "Konstanz der Gründungsaktivität für Gesamtdeutschland". Unstrittig unter den Wirtschaftsforschern ist, dass die verschärften Förderungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit sowie die verbesserte Lage am Arbeitsmarkt die Gründungsbereitschaft gedämpft haben.

Der Studie zufolge wird das Gründungsgeschehen darüber hinaus langfristig auch von der demografischen Entwicklung beeinflusst: Allein aufgrund der veränderten Altersstruktur werden die Gründungszahlen bis zum Jahr 2020 um zwei bis vier Prozent sinken. Grund: Menschen ab 45 Jahren zeigen eine geringere Gründungsneigung als jüngere. Dabei kann bei Spätstartern von geringerem Erfolg keine Rede sein: Wer sich in fortgeschrittenem Altern selbständig macht, hat statistisch ebenso gute Chancen wie ein jüngerer Mensch.

Lektüre-Tipp: Die Links zum Volltext und zur Kurzfassung des MittelstandsMonitors finden Sie am Ende des Berichts auf unserer Website:

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2495

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6. Nicht vergessen: Steuerhinterziehungsformular ausfüllen!

Dass die obersten Finanzbehörden eine Veranlagung zur Veröffentlichung von "Anlagen" haben, ist hinlänglich bekannt. Je intensiver sich die Politik und Verwaltung um die Vereinfachung des Steuerrechts und den viel beschworenen Bürokratieabbau bemühen, desto länger wird die Liste der Anlagen zur jährlichen Steuererklärung: Angefangen bei der "Anlage AUS" (wie "Ausländische Einkünfte") bis hin zur "Anlage W" (wie "Weinbau") gibt es derzeit offiziell nicht weniger als 17 (!) verschiedene Anlagen zur Einkommensteuererklärung.

Dass es auch viel einfacher geht, beweist das vom Magazin DIE ZEIT enthüllte Formular der geplanten "Steuerhinterziehungserklärung" (PDF, 1,79 MB): Je nach Veranlagung kommen die Steuerpflichtigen künftig mit gerade mal drei Anlagen aus: Zur Verfügung stehen die... 

  • "Anlage G" (wie "Geliebte"),
  • "Anlage F" (wie "Ferienanlage Malediven") sowie
  • "Anlage S" (wie "Spenden / Schmier").

Auch bei den Werbungskosten, der Pendlerpauschale und den sogenannten Hinterziehungsarten haben sich die alternativen Finanzexperten einiges einfallen lassen. :-)

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2491 

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7. Netzwerk-Tipp: Status-Anzeige im Xing-Profil

Premium-Mitglieder des Business-Netzwerks Xing haben neuerdings die Möglichkeit, eine Status-Meldung einzublenden - Mausklick auf den Link „Statusmeldung bearbeiten“ (rechts oben auf der Profil-Seite) genügt.

So können Sie beispielsweise darauf hinweisen, dass Sie im Urlaub oder auf Geschäftsreise sind, an einer bestimmten Konferenz, Messe oder Veranstaltung teilnehmen oder auch als freier Mitarbeiter verfügbar bzw. gerade ausgebucht sind.

Die Statusmeldung lässt sich wahlweise allen anderen Xing-Mitgliedern anzeigen oder nur auf die eigenen Kontakte beschränken. Sie ist nach dem Speichern 30 Tage lang gültig. Der „Momentane Status“ wird in drei verschiedenen Bereichen eingeblendet:

  • rechts oben auf Ihrer Profil-Seite,
  • in privaten Nachrichten, die Sie an andere Mitglieder schreiben (unterhalb Ihres Fotos) und
  • in der Box „Neues aus meinem Netzwerk“ Ihrer direkten Kontakte (in Form eines einmaligen Hinweises).

Weitere Tipps und Tricks, durch die Sie via Xing gezielt mit potenziellen Kunden und Geschäftspartnern in Kontakt treten, erhalten Sie in dem von uns bundesweit angebotenen Workshop „Xing optimal nutzen“: Die nächsten Termine finden Sie am Ende dieses Newsletters und unter

www.gruendungszuschuss.de/xing_ws.

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8. Presse-Tipp: Der Wurm muss dem Fisch schmecken - nicht dem Angler!

Sie finden es ausgesprochen spannend, dass Sie sich jetzt endlich mit Ihrer Geschäftsidee selbständig gemacht zu haben? Auch auf die Gefahr hin, dass dies nicht besonders charmant klingt: Das ist ja bestimmt eine interessante Sache, aber erst einmal nur für Sie. Viel wichtiger ist die Frage: Wen wird das sonst noch interessieren - und vor allem: warum? Damit beginnt professionelle Pressearbeit: Versetzen Sie sich in die Lage von Journalisten: Was finden Medien-Mitarbeiter relevant, weil es für deren Leser interessant und wichtig ist?

Pressearbeit funktioniert am besten, wenn Sie die Journalisten als Ihre Kunden und sich selbst als deren Dienstleister betrachten: Der häufig zitierte Ausspruch „Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler!“ beschreibt den Sachverhalt perfekt und gibt ein gutes Leitbild für Pressearbeit in eigener Sache ab. Wichtig sind nicht Ihre persönlichen Kriterien: Vielmehr müssen Sie sich darüber klar werden, warum Journalisten ein Thema spannend finden oder eben nicht.

Falls Ihnen die Vorstellungswelt von Presse-Profis noch fremd ist, empfehlen wir einen Blick in das „Praxisbuch Pressearbeit“

www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/buch.html, das zu den „acht besten Managementbüchern“ der letzten Frankfurter Buchmesse gehörte. Beim bundesweit angebotenen Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“

www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html

zeigen Ihnen erfahrene Journalistinnen wie Isabel Nitzsche am Beispiel Ihres eigenen Unternehmens, wie Sie am besten Kontakte mit Medien aufbauen und dabei nachhaltig auf Ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam machen.

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