Newsletter für Gründer & Selbständige

11/2008 (versendet am 18.06.2008)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Freiberufler brauchen nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts
weiterhin keine Gewerbesteuer zu bezahlen und weniger bürokratischen Aufwand
zu treiben. Gute Nachrichten auch von der Bundesagentur für Arbeit: Die
Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag hat nicht mehr automatisch eine
Sperrzeit zur Folge. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche
Auswirkungen das auf den Gründungszuschuss hat, lesen Sie in unseren
heutigen Meldungen und Tipps, die einmal mehr ganz und gar fußballfrei sind.

Freundliche Grüße aus München
Andreas Lutz

PS: Danke, dass Sie sich wieder Zeit für uns nehmen - hier alle Themen auf
einen Blick:

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INHALT

1. Aufhebungsvertrag: Es geht auch ohne Sperrzeit
2. Bundesverfassungsgericht bestätigt Freiberufler-Privilegien
3. Treffpunkt Nürnberg: START-Messe
4. Firefox 3: Spürbar schneller und produktiver im Web

Tipps & Termine

5. Vorsorge-Tipp: Kennen Sie eigentlich Ihr Renteneintrittsalter?
6. Xing-Tipp: Ein gutes Profilbild spart tausend Worte
7. Pressetipp: So machen Sie Ihre Angebote für die Medien interessant

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Aufhebungsvertrag: Es geht auch ohne Sperrzeit

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss normalerweise mit einer
Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld rechnen. Eine solche Sperre
betrifft auch Angestellte, die sich mithilfe des Gründungszuschusses
möglichst zeitnah im Anschluss an eine Beschäftigung selbständig machen
wollen: Der Anspruch auf Gründungszuschuss bleibt zwar erhalten, die
Auszahlung beginnt aber erst mit dreimonatiger Verzögerung.

Die gute Nachricht: Bei drohender Arbeitgeberkündigung kann künftig von
einer Sperrzeit unter Umständen ganz abgesehen werden. Das geht aus den
geänderten "Durchführungsanweisungen" der Bundesagentur für Arbeit zum SGB
III hervor.

Die Einzelheiten entnehmen Sie dem Beitrag "Aufhebungsvertrag: Es geht auch
ohne Sperrzeit" auf unserer Website:
www.gruendungszuschuss.de

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2. Bundesverfassungsgericht bestätigt Freiberufler-Privilegien

Freiberufler haben's gut: Sie bezahlen weniger Steuern, dürfen unabhängig
von der Höhe Ihrer Umsätze und Gewinn eine vereinfachte Buchführung
verwenden, müssen weniger Melde- und Prüfvorschriften beachten und genießen
auch sonst zahlreiche Sonderrechte.

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Befreiung
der Freiberufler von der Gewerbesteuer als verfassungsgemäß bestätigt (Az.:
1 BvL 2/04). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich das Berufsbild
mancher freien Berufe unzweifelhaft an das von Gewerbetreibenden annähert.

Aus Sicht der Karlsruher Richter lassen sich auch heute noch "signifikante
Unterschiede" zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden erkennen. Die
Ausübung eines freien Berufs ...

* setzt demnach im Regelfall akademische oder vergleichbare besondere
berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung voraus,
* freiberufliche Leistungen werden persönlich, eigenverantwortlich und
fachlich unabhängig erbracht,
* sind verbunden mit einem häufig höchstpersönlichen Vertrauensverhältnis
zum Auftraggeber und
* vielfach durch spezifische staatliche oder standesgemäße Pflichten und
Honorarbedingungen reglementiert.

Außerdem sind freie Berufe nach Ansicht des Gerichts typischerweise weniger
personal- und  produktionsmittelintensiv als Gewerbebetriebe und verursachen
den Gemeinden geringere Infrastrukturlasten (z. B. Erschließung von
Gewerbegebieten): Genau dafür ist die Gewerbesteuer nämlich gedacht.

Hinzu kommt, dass nur noch rund 30 % der Gewerbetreibenden tatsächlich mit
Gewerbesteuer belastet werden. Das sind in aller Regel ertragsstarke
mittlere und größere Unternehmen. Daher führen die im Einzelfall fließenden
Grenzen zwischen kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern nicht zu einer
insgesamt verfassungsmäßig bedenklichen Ungleichbehandlung.

Zwar sind die Folgen der steuerlichen Ungleichbehandlung von Freiberuflern
und Gewerbetreibenden in den letzten Jahren tatsächlich geringer geworden,
als Freiberufler stehen Sie sich aber auch sonst nach wie vor besser. Grund
genug, einmal ...

* einen Blick auf typische Gewerbetreibende und klassische Freie Berufe zu
werfen,
* die wichtigsten rechtlichen Merkmale der Freiberuflichkeit
zusammenzufassen,
* mit einigen verbreiteten Missverständnissen aufzuräumen,
* den Unterschied zwischen Angehörigen "Freier Berufe" und "Freien
Mitarbeitern" zu beleuchten,
* die Kombination unterschiedlicher Einkunftsarten zu umreißen,
* vor der "Infektionsgefahr" einer Freiberufler-Existenz durch gewerbliche
Aktivitäten zu warnen - und zu skizzieren, was Sie dagegen tun können:

Den neuen Überblicksbeitrag "Freiberufler oder Gewerbe? Der kleine
Unterschied und seine Folgen" finden Sie in unserer Rubrik "Geld & Steuern":
www.gruendungszuschuss.de/index.php

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3. Treffpunkt Nürnberg: START-Messe

Am 4. und 5. Juli (Freitag/Samstag) findet die START-Messe in Nürnberg
statt. Banken, Netzwerke, Dienstleister, öffentliche Institutionen und eine
Vielzahl von Franchise-Unternehmen stellen ihre Angebote rund um das Thema
berufliche Selbständigkeit vor. Neben der Messe und einem gemeinsam mit der
XING-Gruppe Nürnberg ausgerichteten Networking-Event wird ein kostenfreies
Vortragsprogramm geboten.
Dr. Andreas Lutz, Initiator von gruendungszuschuss.de, wird gleich am ersten
Veranstaltungstag um 12 Uhr (Forum 2) einen Impulsvortrag halten zum Thema
„Gründungszuschuss & Beratungsförderung – die wichtigsten staatlichen
Förderinstrumente, nicht nur für Arbeitslose“. In dem knapp halbstündigen
Vortrag gibt er seine Erfahrungen zur Förderpraxis weiter und steht
anschließend für weitere Gespräche zur Verfügung. Eine gute Gelegenheit zum
persönlichen Kennenlernen!

Weitere Informationen zur Messe, zu den Ausstellern und zum Vortragsprogramm
erhalten Sie unter www.start-messe.de. Tipp: Durch eine unverbindliche
Besucheranmeldung auf der START-Homepage können Sie einen Gutschein zum
ermäßigten Eintritt (10 Euro statt 15 Euro) anfordern.

Gruendungszuschuss.de in Nürnberg: Wir bieten dort über lizenzierte Partner
fachkundige Stellungnahmen und (geförderte) Unternehmensberatung an,
veranstalten regelmäßig den Workshop „XING optimal nutzen“ und auch eine
Friendsfactory gibt es inzwischen in Nürnberg (Nähe Hauptbahnhof), die
kostengünstig Räume in einer großen Bürogemeinschaft vermietet.

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4. Firefox 3: Spürbar schneller und produktiver im Web
    
Seit Dienstagabend steht der Firefox-Internetbrowser in der neuen Version 3
zum Download bereit. Der neue Browser lädt Webseiten nicht nur spürbar
schneller, sondern spart schon im Vorfeld Zeit beim Finden und Eingeben der
richtigen Adresse. Wenn Sie zu den 34 Prozent unserer Nutzer gehören, die
den Firefox in einer früheren Version bereits nutzen, werden Sie sicher
neugierig sein, was sich mit dem Release-Wechsel geändert hat. Falls Sie zu
den 55 Prozent gehören, die unsere Website (noch) mit dem Internet Explorer
von Microsoft besuchen, machen Sie die im folgenden beschriebenen Funktionen
vielleicht neugierig und veranlassen Sie zu einem Test-Surfen.

Wir haben den neuen Firefox für Sie unter die Lupe genommen und geben Tipps,
wie Sie mit Ein-Klick-Lesezeichen, der neuen Bibliothek, der intelligenten
Adressleiste und intelligenten Ordnern bei Internetrecherchen Zeit sparen
können. Unter www.gruendungszuschuss.de finden
Sie unseren ausführlichen Bericht.

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Tipps & Termine

5. Vorsorge-Tipp: Kennen Sie eigentlich Ihr Renteneintrittsalter?

Vor Ihrer Gründung waren Sie lange Jahre angestellt und haben in die
Rentenversicherung einbezahlt? Als Handwerker, Lehrer, Künstler oder
Publizist müssen Sie es zwangsweise sogar weiterhin. Auch Selbständige sind
also von der Verlängerung des Renteneintrittsalters betroffen, die gerade
Anlass für politische Diskussionen um das Thema Altersteilzeit bietet. Bei
den Politikern herrscht offenbar einiges Unwissen, hoffentlich aber nicht
bei Ihnen: Finden Sie im folgenden Beitrag heraus, ab welchem Alter Sie
gesetzliche Rente erhalten werden.

SPD und inzwischen auch Teile der CDU fordern eine Verlängerung der bis
nächstes Jahr geltenden Altersteilzeit-Regelung bis 2015. Sie soll dann aber
erst ab 63 gelten, statt schon mit 60 wie bisher. Begründet wird die
Forderung mit der Verlängerung des Renteneintrittsalters auf 67. Dabei sind
diejenigen, die von der Verlängerung der Altersteilzeit profitieren würden,
von der Verlängerung des Renteneintrittsalters kaum betroffen:  Wer 2015 mit
63 in Altersteilzeit geht, ist folglich 1952 geboren. Sein
Renteneintrittsalter ist somit 65 Jahre und 6 Monate, ist also kaum von der
Verlängerung betroffen. Den tatsächlich betroffenen Rentnern dagegen kommt
die Verlängerung der Altersteilzeit gar nicht zugute.
Hier die Fakten:
- Bis Jahrgang 1946 (62 Jahre und älter) gilt weiterhin Renteneintritt mit
65.
- Für jedes Jahr, das Sie nach 1946 geboren sind, kommt ein Monat hinzu.
- Als in 1958 Geborene(r) gilt für Sie ein Renteneintrittsalter von 66
Jahren.
- Für jedes Jahr, das Sie nach 1958 geboren sind, kommen jeweils zwei Monate
hinzu.
- Ab Jahrgang 1964 (44 Jahre und jünger) gilt dann schließlich der
Renteneintritt mit 67.

Schauen Sie einmal nach, ab wann Sie und andere Familienmitgliedern mit der
gesetzlichen Rente rechnen können. Manche emotionale politische Diskussion
ließe sich vielleicht versachlichen, wenn mehr Menschen so wie Sie jetzt die
Fakten kennen würden. In jedem Fall werden Sie sich so über einen Eckpunkt
ihrer ganz persönlichen Altersvorsorge klar. Denn als Selbständige(r) können
Sie auch früher in Rente gehen als das gesetzliche Eintrittsalter es
vorsieht, wenn Sie sich bis dahin ausreichende Rücklagen aufgebaut haben.
Wie Sie eine Strategie entwickeln, um der Rentenversicherung ein Schnäppchen
zu schlagen, erfahren Sie in unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt“ –
www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws.

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6. Xing-Tipp: Ein gutes Profilbild spart tausend Worte

Wir Menschen sind Augentiere. Auch wenn unser Verstand noch so heftig
dagegen protestiert: Bilder sind einfach wirksamer als Worte. Die durch
optische Eindrücke ausgelösten Assoziationen und Emotionen hinterlassen
nachhaltigere Spuren als noch so wortreiche Selbstdarstellungen. Denken Sie
bei der Auswahl Ihres Xing-Profilbildes also daran, dass Sie damit ganz viel
Persönlichkeit transportieren.

Ihr Bild hinterlässt den ersten und oft nachhaltigsten  Eindruck auf Ihre
Besucher - eine zweite Chance bekommen Sie nur mit großer Mühe.
Grund genug, nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Die wichtigsten Praxistipps:

* Wenn Sie geschäftliche Kontakte suchen, sind Freizeitbilder fehl am Platz.
* Lassen Sie professionelle Aufnahmen von einem guten Fotografen machen.
Eine einstündige Fotosession reicht in aller Regel für eine brauchbare
Portraitserie. Kostenpunkt inklusive nachbearbeiteter Fotos auf CD: um 100
Euro.
* Beachten Sie, dass nicht jeder Berufsfotograf auf wirkungsvolle
Portraitaufnahmen spezialisiert ist. Falls Sie keinen geeigneten
Profi-Fotografen kennen, schauen Sie sich Portraits von Xing-Mitgliedern aus
Ihrer Stadt an und fragen Sie bei überzeugenden Aufnahmen nach, welcher
Dienstleister sie gemacht hat.
* Verstellen Sie sich nicht: Geben Sie ein Foto in Auftrag, das Ihrem "Typ",
Ihrem Selbstverständnis und Ihrer Zielsetzung entspricht. Ein guter Fotograf
hat dafür ein Gespür, fragt von sich aus nach, hört Ihnen gut zu und macht
passende Vorschläge.
* Bilder mit hellem Hintergrund sind als kleines Vorschaubild wesentlich
besser erkennbar.
* Prüfen Sie auch, wie das gewählte Foto in den kleineren Formaten auf Xing
angezeigt wird. Ihr Bild sollte in jeder Größe die gewünschte Aussagekraft
besitzen.

Viele weitere Tipps und Techniken erhalten Sie in unserem bundesweit
angebotenen Workshop "XING optimal nutzen"
www.gruendungszuschuss.de/xing_ws.

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7. Pressetipp: So machen Sie Ihre Angebote für die Medien interessant

Neben aktuellen Trends, Lesernähe und Prominenz gelten Fortschritt,
menschliche Geschichten, Konflikte, Kuriosität und Sex bzw. Liebe als
entscheidende Merkmale von Nachrichten mit Aufmerksamkeitswert. So weit, so
bekannt. Nur: Wie finde ich diese Merkmale in meinen eigenen Produkten oder
Dienstleistungen wieder - oder wie reichere ich ihren Nachrichtenwert
gezielt an?

Diese Frage lässt sich nur in jedem Einzelfall beantworten. Am fiktiven
Beispiel einer selbständigen Gartengestalterin ist aber gut zu erkennen,
wieviel Berichtenswertes ein wenig Nachdenken über Nachrichtenfaktoren
zutage fördern kann:

Allein die Tatsache, dass die Gartengestalterin ihre Tätigkeit aufgenommen
hat, ist nicht besonders spannend. Allenfalls die Lokalzeitung oder das
regionale Anzeigenblatt wird unter dem Aspekt "Nähe" darüber berichten, da
diese spezielle Dienstleistung jetzt auch vor Ort zu bekommen ist. Damit ist
es dann aber auch getan: Mit wiederholter redaktioneller Berichterstattung
kann die Gartengestalterin nicht rechnen - auch wenn sie ihr
Leistungsspektrum erweitert oder einen wichtigen Kunden hinzugewinnt.

Viel spannender wird es, wenn die Suche auf Unterthemen ausgeweitet wird,
die mit Gartengestaltung zu tun haben. Beispiele für thematische
Anknüpfungspunkte mit dem dazugehörigen Nachrichtenfaktor:

* Feng-Shui-Gärten ("Aktualität/Trend")
* Aufenthalt und Entspannen im Garten, Gartenarbeit als Teil der
Work-Life-Balance ("Fortschritt")
* Durch Baumpflege können insgesamt mehr alte Bäume erhalten werden, die
grüne Lunge wächst ("Fortschritt")
* Service-Tipps für Heimgärtner ("Fortschritt" / "Lesernutzen")
* Baumerhaltung um jeden Preis, Laub als Ursache für Zank mit Nachbarn
("Konflikt")
* spezielle Pflanzen, zum Beispiel fleischfressende Pflanzen, japanische
Steingärten ("Kuriosität")
* Anbau lustfördernder Pflanzen ("Sex / Liebe")

Das Thema "Anbau lustfördernder Pflanzen" mag vielleicht nicht direkt auf
der Hand liegen, kann sich aber als großer Erfolg erweisen, weil hier ein
wichtiger Nachrichtenfaktor angesprochen wird. Um solche Ansätze zu finden,
hilft der kreative Austausch mit Freunden und Bekannten. Versetzen Sie sich
in die Lage eines Lesers oder einer Leserin und fragen Sie sich und andere,
was Sie spannend finden und bei der morgendlichen Zeitungslektüre selbst
gern lesen würden. Am besten sammeln Sie erst einmal viele mögliche und
unmögliche Themen. Eine Auswahl, was davon Sie verwerten wollen, können Sie
dann später treffen.

Wie Sie mit Ihren Ideen anschließend gezielt Kontakte zu Redaktionen
herstellen, erfahren Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop
"Effektive Pressearbeit":
www.gruendungszuschuss.de/presse_ws

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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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