Newsletter für Gründer & Selbständige

17/2008 (versendet am 06.11.2008)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser, Hand aufs Herz,

können Sie auf Anhieb sagen, wie viel Steuern Sie zurzeit dem Finanzamt in etwa schulden? Und wenn ja: Wissen Sie auch schon, aus welchem Mitteln Sie Ihre Steuerschulden begleichen werden? Damit Sie beim nächsten Steuerbescheid keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie vorbeugen. Wir sagen wie. Außerdem in der heutigen Ausgabe: Tipps und News aus den Bereichen Marketing, Fördermittel und Networking.

Herbstliche Grüße aus München
Ihr Andreas Lutz

PS: Alle Themen auf einen Blick:
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1. Ab 2009: Krankenversicherungs-Pflicht für alle Selbständige
2. Steuerrücklagen bilden: So vermeiden Sie böse Überraschungen
3. „Leitfaden für Arbeitslose“ erscheint in der 25. Auflage, „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“ in der 5. Auflage
4. Ein kleines Geschenk für Sie: Jahresplaner 2009 + 2010

Tipps & Termine

5. Telefonmarketing-Tipp: Web-Demo statt Vor-Ort-Termin
6. Presse-Tipp: Eigene Website oder Newsletter mit PR-Content füllen
7. Xing-Tipp: "Über mich"-Seite aufgewertet

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Ab 2009: Krankenversicherungs-Pflicht für alle Selbständige

Bislang konnten Unternehmer und Freiberufler das Krankheits- und Pflegerisiko auf die eigene Kappe nehmen. Ab kommendem Jahr sind ausnahmslos alle Selbständige krankenversicherungspflichtig. Anders als bei Arbeitnehmern ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung aber unabhängig von Einkommensgrenzen möglich. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

* Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat versichert ist, wird in dem System versichert, dem er aufgrund seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Für Selbständige ist das grundsätzlich die PKV.

* Ab 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen (PKV) einen einheitlichen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

* Persönliche Risikozuschläge sind in diesen Tarifen unzulässig.

* Der Umfang des PKV-Basistarifs darf nicht hinter dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zurückbleiben.

* Die PKVen dürfen "teure" Versicherte aufgrund deren persönlicher Krankheitsgeschichte künftig nicht mehr abweisen.

* Die Prämie für den Basistarif darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag. Angesichts des künftigen Einheits-Beitragssatzes von 15,5 % und einer voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 44.100 Euro werden das im nächsten Jahr voraussichtlich maximal knapp 570 Euro sein.

* Wer bereits jetzt privat versichert ist, darf bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Ausnahme: 55 jährige und ältere PKV-Versicherte dürfen nur in den Basistarif ihrer bisherigen Versicherung wechseln.

* Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 abschließen, dürfen Sie jederzeit in den Basistarif einer anderen PKV wechseln.

* Bisherige PKV-Kunden nehmen ihre bereits erworbenen "Altersrückstellungen" zumindest teilweise mit - sowohl zu einem neuen Versicherer als auch in einen anderen Tarif ihrer bisherigen PKV.

Wann und unter welchen Bedingungen die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich (und sinnvoll ist), erfahren Sie auf unserer Website:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2593

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2. Steuerrücklagen bilden: So vermeiden Sie böse Überraschungen

Viele Selbstständige fürchten den nächsten Steuertermin: Und zwar nicht nur wegen der damit verbundenen Buchführungsarbeiten, sondern vor allem wegen der Unsicherheit, ob die flüssigen Mittel für die fälligen Steuer(nach)zahlungen reichen. Eine Geheimwissenschaft ist die Überwachung der Steuerschulden von Kleinunternehmern und Freiberuflern zwar nicht gerade - trotzdem: Wer keinen Überblick über bereits geleistete Vorauszahlungen und die noch fälligen Steuern hat, erlebt leicht böse Überraschungen.

Das gilt vor allem dann, wenn Umsätze und Gewinne starken Schwankungen unterliegen und die laufende Unterstützung eines Steuerberaters fehlt. Bei Ihren Berechnungen sollten Sie zumindest die folgenden Positionen berücksichtigen:

* die Einkommensteuer-Nachzahlung für das letzte und ggf. vorletzte Jahr,

* die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung des Vorjahres,

* die vom Finanzamt festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr (auf Basis des Vorjahres-Gewinns oder eigener Schätzungen bei der Anmeldung des Betriebs),

* die kalkulatorischen Einkommensteuer-Nachzahlungen für das laufende Jahr (sofern die Gewinne des laufenden Jahres höher sind als im Vorjahr) und

* die Umsatzsteuerzahllast des aktuellen Monats oder Vierteljahres.

Am besten richten Sie für Ihre Steuerrücklage ein separates Tages- oder Termingeldkonto ein. Dorthin überweisen Sie jeweils am Monatsende die überschlägig ermittelte Umsatz- und Einkommensteuerschuld. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und erwirtschaften nebenbei noch ein paar Euro Zinsen.

Wie Sie die Größenordnung der einzelnen Positionen mit Bordmitteln errechnen, erfahren Sie in der Langfassung dieses Artikels im Internet:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2573

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3. „Leitfaden für Arbeitslose“ erscheint in der 25. Auflage, „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“ in der 5. Auflage

Wer rechtliche Fragen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II ohne Anwaltshilfe klären musste oder aber Arbeitslose berät, kennt sie sicherlich: Die Ratgeber im gelben Umschlag sind Standardwerke des Sozialrechts. Gedruckt auf dünnem, grauem Papier erklären sie Arbeitslosen ihre Rechte. Doch wer verbirgt sich eigentlich hinter dem „Arbeitslosenprojekt TuWas“, das als Herausgeber fungiert? Wir haben nachgefragt.

Herausgegeben werden die Rechtsratgeber nicht von Arbeitslosen, wie die Bezeichnung „Arbeitslosenprojekt“ zunächst vermuten lässt. Gegründet wurde das Projekt vielmehr von Studierenden am Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt am Main. Die erste Auflage des „Leitfadens für Arbeitslose“ erschien 1981, also vor mehr als 25 Jahren. Seitdem erscheint der Ratgeber fast jährlich neu. Ausgangspunkt war der Mangel an Unterstützung für die wachsende Zahl der Arbeitslosen, die sich zumeist keinen Anwalt leisten können und wollen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Angeleitet wurde die Gruppe damals von Professor Ulrich Stascheit und Horstpeter Kreppel. Stascheit ist inzwischen emeritiert, arbeitet aber immer noch an den aufwändigen Neuauflagen mit, inzwischen hat er natürlich längst andere Mitautoren gewonnen, die Arbeit an den Büchern hat sich im Laufe der Zeit institutionalisiert. Die Bücher erscheinen beim eigens hierfür gegründeten Fachhochschulverlag.

Aus der Initiative sind nicht nur die gelben Rechtsratgeber entstanden. Das Projekt beteiligte sich auch an der Gründung von Arbeitslosenprojekten, der Beratungsarbeit dort, an der Organisation des 1. Bundeskongresses der Arbeitslosen, an der Gründung der juristischen Spezialzeitschrift „Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht“, an der Untersuchung „Ein Leben aus dem Warenkorb“, an der Kampagne „Schluß mit dem Geschwätz, erhöht die Regelsätz“, die gemeinsam viel Bewegung in die Diskussion um Festlegung und Höhe von Regelsätzen brachte.

Die Leitfäden gibt es im Buchhandel oder direkt beim Fachhochschulverlag, http://www.fhverlag.de/

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4. Ein kleines Geschenk für Sie: Jahresplaner 2009 + 2010

Inzwischen ist es schon eine Tradition: Jedes Jahr basteln wir für die Leser von gruendungszuschuss.de einen praktischen Jahresplaner für Excel – nicht einen großen für die Wand, sondern einen, der auf eine Bildschirmseite passt und trotzdem das ganze Jahr auf einen Blick zeigt. Denn für das längerfristige Vorausplanen von Urlaubszeiten, Messeterminen, Geschäftsreisen, Projekten, Abgabeterminen, Workshops usw. ist die Darstellung in Outlook leider viel zu unübersichtlich.

Tausende von Newsletter-Abonnenten arbeiten mit dem Jahresplaner und in den letzten Wochen haben sich bei uns wieder die Anfragen gehäuft, wann denn der Planer für 2009 zur Verfügung steht. Einige unserer Kunden, die besonders langfristig planen, haben sogar schon nach dem Planer  für 2010 gefragt.

Deshalb stellen wir unter www.gruendungszuschuss.de/jahresplaner den kostenlosen Excel-Jahresplaner für 2009 und 2010 bereit. Neben dem Jahreskalender enthält die Datei die Feiertage und Ferientermine sowie eine kurze Anleitung mit Tipps zur Nutzung. Erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie den Kalender mit Google-Docs online stellen und Kollegen oder Familienangehörigen Zugriff darauf geben können. Das vereinfacht zum Beispiel die Urlaubsplanung ganz ungemein.

Holen Sie sich das Tool jetzt auf Ihren Rechner und Sie haben an den Wänden wieder Platz für Schöneres als werbebedruckte Jahreskalender… Gerne können Sie den folgenden Link auch an Freunde weiterleiten.

Kostenloser Download unter www.gruendungszuschuss.de/jahresplaner.

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Tipps & Termine


5. Telefonmarketing-Tipp: Web-Demo statt Vor-Ort-Termin

Telefonmarketing zielt in vielen Fällen darauf ab, Termine beim Kunden zu vereinbaren. Einmal abgesehen davon, ob potenzielle Kunden dafür überhaupt offen sind, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie dieses Ziel wirklich verfolgen wollen: Schließlich sind Geschäftsreisen ausgesprochen zeit- und kostenintensiv. Gerade als Gründer müssen Sie Ihre Kosten im Blick behalten. Während Sie unterwegs sind, stapelt sich außerdem die unerledigte Arbeit auf Ihrem Schreibtisch.

Wenn Sie Ihren potenziellen Kunden nicht gerade physische Produkte vorführen müssen, können Sie statt eines Vor-Ort-Treffens zunächst einen Telefontermin für eine sogenannte Web-Demo vereinbaren: Parallel zum Telefonat kann Ihr Geschäftspartner dabei den Inhalt Ihres Bildschirms auf seinem eigenen Monitor sehen. Auf diese Weise führen Sie Präsentationen, Dokumente, Programme und Internetseiten aller Art vor.

Vorteil: Die Hemmschwelle bei der Vereinbarung einer Online-Konferenz ist erheblich geringer als gegenüber einem persönlichen Treffen. Gleichzeitig trennen Sie bei Ihren Ansprechpartnern die Spreu vom Weizen. Wenn die Chemie stimmt und Ihr Angebot wirklich passt, bekommen Sie anschließend mit großer Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, Ihren Gesprächspartner zu treffen.

Ausführliche Tipps zu dieser attraktiven Form des Telefonmarketings sowie Hinweise auf passende Software und Provider finden Sie auf unserer Website:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2595

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6. Presse-Tipp: Eigene Website oder Newsletter mit PR-Content füllen

Dürfen Pressemitteilungen, die im Internet bei presseportal.de, openpr.de oder anderen Portalen veröffentlicht werden, für die eigene Homepage oder den eigenen Newsletter übernommen werden? Und muss man dann den Autor um Einverständnis fragen und die Quelle angeben? Das sind Fragen, die sich Gründer oft stellen, wenn sie ihre Website mit interessanten Inhalten für Kunden und Interessenten attraktiv gestalten wollen.

Die gute Nachricht: Ja, solche Artikel dürfen übernommen werden! Das ist ja gerade der Sinn von Pressemitteilungen - die Absender wünschen sich dafür eine möglichst gute Verbreitung. Sie müssen für die Veröffentlichung nicht ausdrücklich um Erlaubnis fragen: Wenn eine Meldung als Pressemitteilung gekennzeichnet ist, darf sie verwendet werden.

Da PR-Artikel erfahrungsgemäß aber von sehr unterschiedlicher Qualität sind und Sie die Meldung wahrscheinlich nicht nachrecherchieren werden, sollten Sie lieber trotzdem eine Quelle nennen, also den Namen der Person, Firma oder Institution, von der die Nachricht stammt. So ist der Urheber der Nachricht eindeutig. In der Regel stellen die Urheber ihre Pressemitteilungen auch in den Pressebereich ihrer eigenen Homepage, soweit ein solcher vorhanden ist. Sehen Sie dort nach. Wenn Sie die Meldung finden, können Sie den entsprechenden Link als Quelle angeben.

Viele weitere Presse-Tipps bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige".
www.gruendungszuschuss.de/presse_ws


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7. Xing-Tipp: "Über mich"-Seite aufgewertet

Die "Über mich"-Seite fristet bei vielen Xing-Mitgliedern ein Schattendasein. Dabei bietet sie eine ebenso einfache wie wirksame Möglichkeit, das eigene professionelle Selbstverständnis und / oder Produkte und Dienstleistungen kurz und überzeugend vorzustellen. Dies gilt erst recht, seit die Selbstdarstellungs-Plattform spürbar aufgewertet worden ist: Sofern Sie die Option "Mein Profil darf auch für Nicht-Mitglieder abrufbar sein" aktiviert haben, wird die Über-mich-Seite jetzt auch im öffentlichen Xing-Profil angezeigt!

So vielseitig und nützlich die Standard-Eingaben im Xing-Profil sind: Die Inhalte der Rubriken "Persönliches", "Berufserfahrung", "Ausbildung", "Web" und "Kontaktdaten" eignen sich nicht wirklich dazu, Einzelheiten zum professionellen Selbstverständnis oder gar zu den Dienstleistungen und Produkten zu machen. Wer sich nicht mit einem schlichten Link auf die eigene Homepage begnügen möchte, nutzt dafür die "Über mich"-Seite.

Den Inhalt Ihrer Xing-Selbstdarstellung lassen Sie sich anzeigen, indem Sie in Ihrem Profil auf den Reiter "Über mich" klicken. Ein weiterer Mausklick auf die Schaltfläche "Bearbeiten" öffnet einen einfachen Editor. Dort geben Sie bei Bedarf einfachen Fließtext ein, der sich durch einige XHTML-"Tags" formatieren lässt. Möglich sind standardmäßig:

* Hervorhebungen (fett, kursiv und unterstrichen),

* unterschiedliche Zeichensätze, Zeichensatzgrößen und -farben ( sowie das

* Einbinden von Bildern ().

Internetadressen werden automatisch in klickbare Links umgewandelt. Außerdem können Sie im Bearbeitungsmodus festlegen, ob Ihre "Über mich"-Seite angezeigt werden soll.

Die bekommen seit einigen Wochen auch Nicht-Mitglieder zu Gesicht: Am unteren Ende der öffentlichen Xing-Profile, wie sie zum Beispiel auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen auftauchen, findet sich neuerdings der Abschnitt „Über mich“.

Tipp: Wenn Sie sehen wollen, wie Ihr öffentliches Profil aussieht, kopieren Sie einfach die URL aus der Browser-Adresszeile, loggen Sie sich bei Xing aus, fügen die URL wieder ein und drücken auf die Enter-/Return-Taste.

Ein weiterer Mausklick auf die Schaltfläche „Bearbeiten“ öffnet einen Editor. Dort können Sie Fließtext eingeben, der sich bei Bedarf mit Hilfe von HTML formatieren lässt. So können Sie Hervorhebungen, unterschiedliche Zeichensätze, Schriftgrößen und –farben einstellen sowie Bilder und Weblinks einblenden. In der Langfassung dieses Tipps erfahren Sie, wie das genau funktioniert:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2592

Noch mehr Tipps und Profi-Tricks rund um das Xing-Networking bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "XING optimal nutzen":
www.gruendungszuschuss.de/xing_ws

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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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