Kombi-Newsletter für Gründer & Selbständige

Februar 2007 (versendet am 15.02.2007)

< Jetzt ** 29.151 ** LeserInnen – News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung >

4.317 neue Leser seit dem letzten Newsletter

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1. Große Gründerbefragung – Erste Ergebnisse
2. 0180er-Nummern jetzt teurer: Wie Sie bei "0900 light" sparen können
3. E-Mails ohne Pflichtangaben: Vorsicht, Abmahnfalle!
4. Hilfe, ich bin schwanger! Konsequenzen für den Gründungszuschuss
5. Geförderte Gründungen im Januar 2007
6. Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gesunken
7. Hintertür in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die in 2003 oder früher gegründet haben?
8. friendsfactory Nürnberg auf zwei Etagen – ersten Fotos nach Abschluss der Renovierungsarbeiten
9. Verspätete Abgabe des Antrags auf Gründungszuschuss: Wie spät ist zu spät?

In eigener Sache
10. Networking-Wiki wieder online: Alle Informationen über die besten Netzwerke
11. Lesbarkeit der Website verbessert
12. Mit Networking-Tipps und dem "Praxisbuch Networking" in FOCUS Campus

Tipps & Termine
13. Tipp Pressearbeit: Vorab-Gegenlesen des Artikels nicht möglich
14. Bergwanderung für Arbeits- und Erwerbssuchende
15. Businessplan-Tipp: Branchen- und Marktstudien
16. Und noch ein Tipp Pressearbeit: Verständnis für journalistische Abläufe bringt Pluspunkte

Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE
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1. Große Gründerbefragung – 3.295 Selbständige nahmen teil

An dieser Stelle möchte ich noch einmal allen Teilnehmern unserer großen Gründerbefragung danken. In nur 10 Tagen – zwischen dem 8. und 17. Dezember 2006 füllten 3.295 Gründer und Selbständige unseren Fragebogen aus, der immerhin gut 40 Fragen umfasste und dessen Beantwortung im Schnitt 12 Minuten beanspruchte. Die Ergebnisse sind hochinteressant.

Noch nie wurde m.W. in einer vergleichbaren Studie so ausführlich nach Dauer und Umfang der Gründungsvorbereitungen gefragt, nach dem Umfang des Businessplans, den beim Schreiben in Anspruch genommenen Hilfen, nach der gewählten fachkundigen Stelle und der Zufriedenheit mit ihr.

Differenzierter als in den meisten anderen Studien wurde nach dem Gründungserfolg gefragt. Denn nicht jeder, der zum Befragungszeitpunkt noch nicht das frühere Einkommen als Angestellte(r) erreicht hat, ist deshalb unzufrieden. Oft spielen bei der Gründung andere Motive wie flexiblere Zeiteinteilung oder die Verwirklichung persönlicher Ziele eine wichtige Rolle. Hier haben wir genauer nachgefragt.

Ausführlich wurde auch nach den Arbeitsbedingungen und in Anspruch genommenen Unterstützungsangeboten gefragt, zum Beispiel nach der räumlichen Arbeitssituation (Stichwort: Home Office) und der Zufriedenheit damit, nach der Geschäftsausstattung (Vorhandensein von Visitenkarte, Website usw., selbst erstellt oder vom Grafiker), nach der Organisation der Buchhaltung usw.

Schließlich handelt es sich um die erste Gründerbefragung, an der bereits erste, mit Gründungszuschuss geförderte Gründer teilgenommen haben. Zwar ist es in Bezug auf diese Gründer noch zu früh, um Aussagen über den Erfolg ihrer Gründungen vorzunehmen, aber wir können bereits Aussagen zu momentan viel diskutierten Themen wie etwa dem Anteil der Gründerinnen bei der neuen Förderung machen.

Wir sind momentan noch dabei, die Ergebnisse aufzubereiten. Voraussichtlich noch im Februar werden die Befragungsteilnehmer als Dankeschön für ihre Beteiligung vorab eine Zusammenstellung erster Ergebnisse erhalten. Anschließend werden wir nach und nach hier im Newsletter über einzelne Ergebnisse der Studie berichten. Die wissenschaftliche Auswertung durch das an der Befragung beteiligte Intitut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship, Professor Dietmar Harhoff, Universität München, wird noch etwas länger in Anspruch nehmen. Sobald hier entsprechende Veröffentlichungen vorliegen, werden wir auch darüber in unserem Newsletter berichten.

Falls Sie noch nicht Abonnent des Newsletters sind, können Sie sich unter www.gruendungszuschuss.de/newsletter eintragen.

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2. 0180er-Nummern jetzt teurer: Wie Sie bei "0900 light" sparen können

Während die Telefongebühren auf breiter Front fallen, sind sie zum 1. Januar 2007 bei den unter großen Unternehmen verbreiteten 10805-Servicenummern von 12 auf 14 Cent pro Minute gestiegen. Die Zeitschrift c't rechnet in ihrer Ausgabe 03/07 vor, dass der Anruf bei einem Versandhaus, einer Telefongesellschaft oder einem Mietwagenunternehmen damit ein vielfaches teurer ist als ein Ferngespräch nach Rio, Bangkok oder Sidney. Sofern Sie eine Sparvorwahl wählen, können Sie jetzt sogar ins Handynetz billiger telefonieren. Die 01805 entwickelt sich laut c't zunehmend zur "0900 light" und ist unter dem Strich nicht selten sogar teurer als der Anruf bei einer solchen Premiumnummer, denn bei 01805 wird auch die Wartzeit in Rechnung gestellt. Wir beschreiben im Folgenden die Gründe und berichten, wie Sie die teuren Nummern umgehen können.

Ursprünglich waren 01805-Nummer billiger als normale Festnetzgespräche. Sie ermöglichen es den Anbietern, unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer erreichbar zu sein, statt unter einer vergleichsweise provinziell wirkenden 09561 oder 04106. Das Anrufziel, also die Festnetznummer unter der die Anrufe ankommen, können flexibel gesteuert und zum Beispiel je nach Anruferzahl und Tageszeit auf verschiedene Callcenter aufgeteilt werden.

Wie die angerufenen Firmen mitverdienen

Für eine Preiserhöhung gibt es jedoch keinen anderen nachvollziehbaren Grund, als dass in diesem Bereich die Gewinne gesteigert werden sollen, während sie anderswo in der Telekom-Branche unter Druck sind. Die Zeitschrift c't rechnet vor, wie die 14 Cent Telefongebühren pro Minute aufgeteilt werden: Ungefähr die Hälfte geht an die beteiligten Telefongesellschaften, Dienstleister und den Fiskus (Mehrwertsteuer). Bis zu 7 Cent können folglich an die angerufene Firma ausgeschüttet werden, wobei die Höhe von deren Anrufvolumen und Verhandlungsposition abhängig ist. Pikant: Eigentlich ist eine solche Ausschüttung ("Kick-back") durch die Bundesnetzagentur verboten. Doch dieses Verbot kann durch Werbekostenzuschüsse, kostenlose Sachleistungen etc. umgangen werden. Für die angerufenen Firmen nicht gerade ein Anreiz, lange Wartezeiten zu verkürzen.

Eigene Erfahrungen bei einer Telefongesellschaft

Als Arcor-Kunde hatte ich erst vor wenigen Tagen ein Erlebnis dieser Art: Während Neukunden kostenlos unter einer 0800-Nummer anrufen dürfen, musste ich als Bestandskunde eine 01810 anrufen, Kostenpunkt 24 Cent pro Minute! Die angekündigte Verbindungsdauer: zwei Minuten, tatsächlich hatte sich nach zehn Minuten noch immer kein Ansprechpartner gemeldet. Dabei wollte ich doch nur einen neuen, zehn Euro teureren Monatstarif in Auftrag geben. Inzwischen kam ein Besucher, ich musste auflegen. Beim nächsten Anrufversuch kam ich "schon" nach sieben Minuten an die Reihe. Hurra! Das eigentliche Gespräch dauerte drei Minuten, inklusive der anschließenden "Kurzbefragung zu Ihrer Zufriedenheit" bei der nach allem möglichen, aber natürlich nicht nach den Wartezeiten gefragt wurde. Um einen Auftrag abgeben zu dürfen, musste ich unter dem Strich also einiges an Telefongebühren zahlen. Nicht sehr kundenfreundlich, wie ich finde. Was mich am meisten ärgert: Dass ich als Bestandskunde sozusagen Kunde zweiter Klasse bin.

Wie lassen sich 01805-Gebühren umgehen?

Call-by-call funktioniert bei Sondernnummern wie 01805 nicht. Auch Flatfees, die "das deutsche Festnetz" abdecken, greifen hier nicht. Was sind die Alternativen?

1. Die Anfrage selbst im Internet erledigen. Dann haben die Anbieter Ihr Ziel erreicht. Doch in der Regel würde man ja gar nicht anrufen, wenn die Buchung über das Internet ohne Rückfragen möglich wäre.
2. In eine Filiale des Anbieters gehen, wenn eine in der Nähe ist. Doch auch hier muss man natürlich häufig warten. Außerdem sollte man dem Gesprächspartner bei der Bestelleingabe über die Schulter schauen, denn nach meiner Erfahrung werden hier beim Ausfüllen der Formulare häufig Fehler gemacht – und schon befinden Sie sich wieder in der Warteschleife des Anbieters.
3. Eine dritte, weniger bekannte Möglichkeit: Auf der Seite <tt>http://www.tk-anbieter.de/0180/</tt> gibt es ein Verzeichnis von Servicenummern mit der zugeordneten Festnetznummer. Bei Nummern, die Sie häufig anrufen oder bei denen Sie mit längeren Wartzeiten rechnen müssen, lohnt es sich, die Originalnummer herauszusuchen. Unter Arcor habe ich dort nichts gefunden, aber zum Beispiel unter "Comdirect", "HUK" oder "Otto Versand". Nachschauen lohnt sich!

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3. E-Mails ohne Pflichtangaben: Vorsicht, Abmahnfalle!

Wer in geschäftlichen E-Mails Pflichtangaben wie den vollständigen Firmennamen, die Rechtsform, den Unternehmenssitz, Geschäftsführer, Registernummer und –gericht usw. vergisst, für den kann es teuer werden. Zum Jahresanfang hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Pflichtangaben nicht nur in Briefen, sondern auch in E-Mails angegeben werden müssen. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine teure Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs, in bestimmten Fällen sogar Zwangsgelder des Registergerichts in Höhe bis zu 5.000 Euro. Außerdem besteht das Risiko, dass Verträge angefechtet werden und der Absender als Geschäftsführer einer GmbH uneingeschränkt haftet. Höchste Zeit also, sich eine E-Mail-Signatur zuzulegen bzw. diese zu überarbeiten.

Wo es bisher im Gesetz (HGB, GmbH-Gesetz usw.) hieß "Auf allen Geschäftsbriefen …" heißt es jetzt "Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form …". Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es beim Begriff des Geschäftsbriefs nicht auf das Trägermedium, sprich Papier, ankommt, sondern dass auch Faxe, E-Mails und im Extremfall sogar Postkarten und SMS einen Geschäftsbrief darstellen können.

Eigentlich ging es dem Gesetzgeber – wie die Rechtsanwälte Fabian Laucken und Claas Oehler in einem interessanten Beitrag zur Neuregelung erklären (Link siehe unten) – lediglich um eine Klarstellung, denn Juristen sehen das schon länger so.
Nicht alle Selbständige und nicht alle E-Mails betroffen

Es sind auch nicht alle Selbständigen in gleichem Maße betroffen. Nicht betroffen sind laut Laucken/Oehler "Freiberufler, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind". Die Pflichtangaben machen müssen demgegenüber Einzelkaufleute (nach § 37a HGB), GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Partnergesellschaften und Genossenschaften.

Klar ist: Wer ins Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister (im Folgenden: "Register") eingetragen ist, muss Pflichtangaben machen. Doch wer gilt als "Einzelkaufmann nach §37a HGB" (pflichtig) und wer nicht (befreit)? Die Kaufmannseigenschaft orientiert sich an der steuerlichen Buchführungspflicht: Gewerbliche Einzelunternehmer mit mehr als 30.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Jahresumsatz müssen – spätestens nach Aufforderung durch das Finanzamt – bilanzieren, haben dann die Kaufmannseigenschaft und sind zur Handelsregistereintragung verpflichtet (wobei diese nur noch deklaratorisch ist – die Kaufmannseigenschaft besteht schon vorab). Aber auch für alle, die unter diesen Betragsgrenzen liegen, sich aber freiwillig (als "e.K.", also "eingetragener Kaufmann") ins Handelsregister eintragen lassen, gilt: Pflichtangaben erforderlich.

Eine weitere Einschränkung: Nicht alle E-Mails sind "Geschäftsbriefe". Eindeutig als Geschäftsbrief gelten Angebote, Rechnungen, Lieferscheine, Kündigungen usw. (Zu bedenken ist bei Geschäftsbriefen übrigens auch, dass für sie eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren gilt – auch für E-Mails!)

Der Gesetzgeber schränkt weiter ein, dass Pflichtangaben nur diejenigen E-Mails enthalten müssen, "die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden". Nun ist natürlich jede E-Mail an einen bestimmten Empfänger gerichtet und selbst Newsletter werden zunehmend personalisiert. Trotzdem handelt es sich bei E-Mail-Newslettern wohl eher nicht um Geschäftsbriefe – abschließend durch die Rechtssprechung geklärt ist diese Frage jedoch nicht.
E-Mail-Signatur überprüfen und standardmäßig aktivieren: So geht's

Ohnehin werden sie wahrscheinlich nicht bei jeder E-Mail von neuem überlegen wollen, ob und welche Pflichtangaben nötig sind. Deshalb sollten Sie Ihre E-Mail-Signatur sowie die Ihrer Mitarbeiter (falls vorhanden) überprüfen und standardmäßig aktivieren. In Outlook 2003 tun Sie dies, indem Sie eine leere E-Mail öffnen, und unter Extras/Optionen auf der Registerkarte "Allgemein" den Button "E-Mail-Optionen" wählen. Dort können Sie Signaturen einrichten und einer bestimmten E-Mail-Adresse zuordnen, so dass beim Neuanlegen oder Beantworten einer E-Mail immer automatisch Ihre Signatur eingefügt wird. Eine Alternative stellen Textbaustein-Programme wie Phraseexpress dar, bei denen Sie Signaturen mit einer Tastenkombination hinterlegen und somit auf Knopfdruck einfügen können.

Nicht ausreichend ist ein Link auf Ihr Website-Impressum mit den Pflichtangaben. Ihre Pflicht erfüllen Sie auch nicht duch das Anhängen einer elektronischen Visitenkarte ("vCard"), denn nicht jeder Empfänger verfügt über die notwendigen Programme, um eine solche Visitenkarte zu öffnen.

Checkliste: Was muss/soll in der Signatur enthalten sein?

1. Der vollständige Firmenname wie im Register eingetragen inklusive Rechtsform.
2. Unternehmenssitz, Registernummer und –gericht
3. Bei GmbHs: Geschäftsführer mit Vor- und Zuname
4. Für GmbHs mit Aufsichtsrat und alle anderen Rechtsformen vergleiche Link unten
5. Ihre Umsatzsteuer-ID (oder ersatzweise Steuernummer) ist keine generelle Pflichtangabe, Sie müssen sie jedoch auf Rechnungen angeben.
6. Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, Fax usw. sind ebenfalls keine Pflichtangabe, aber für den Empfänger natürlich sehr hilfreich. Wenn Sie ohnehin schon viel zu viele Anrufe bekommen, brauchen Sie also nicht jedem Empfänger Ihre Telefonnummer mitzuteilen.

Als Freiberufler und gewerblicher Einzelunternehmer ohne Kaufmannseigenschaft sollten Sie zumindest Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. GbRs sollten den vollständigen Namen der Gesellschafter, den Zusatz GbR und die Adresse aufführen.

Fazit: Die Klarstellung des Gesetzgebers ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter E-Mail-Signaturen verwenden und diese vollständig sind. Das ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch professionell, denn vollständige Kontaktdaten erleichtern dem Geschäftspartner die Kontaktaufnahme. Außerdem können Sie Ihre E-Mails auch als Werbemedium nutzen, indem Sie in zwei oder drei Zeilen auf neue Produkte oder Angebote hinweisen – am besten mit Links zu weiterführenden Informationen.
Weiterführende Links

Artikel der Rechstanwälte Fabian Laucken und Claas Oehler: <tt>http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/237574/index1.html</tt>

Gesetzesänderung (PDF): <tt>http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf</tt>

Weitere Tipps zum Thema Firmenname, Handelsregister & Co finden Sie ab Seite 33 in meinem Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer, was Sie von Anfang an wissen müssen". Ab Seite 79 finden Sie Informationen zu den – auch für E-Mails geltenden Aufbewahrungspflichten: <tt>http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch.html</tt>

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4. Hilfe, ich bin schwanger! Konsequenzen für den Gründungszuschuss

Darf frau bei Beantragung des Gründungszuschusses schwanger sein? Muss sie dies der Arbeitsagentur mitteilen? Was wenn sie nach der Genehmigung des Gründungszuschusses erfährt, dass sie schwanger ist – wird die Bezuschussung dann eingestellt? Fragen, die sich – glücklicherweise für unsere Gesellschaft – gar nicht so selten stellen. Wir haben die zuständige Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit befragt (Zitate in Anführungszeichen), erläutern deren Antworten und berichten zusätzlich aus Erfahrungen in der Praxis.

"Mitteilungspflichtig gegenüber der Agentur sind für Arbeitslose die gesetzlichen Mutterschutzfristen sowie ggf. Einschränkungen, die sich durch die Schwangerschaft auf die Verfügbarkeit ergeben."

Zur Erläuterung: Hier geht es zunächst um Arbeitslose allgemein. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, außer sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. (Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.) Die Schutzfrist endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. In dieser Zeit besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Wird der rechnerische Geburtstermin überschritten, verlängert sich die Schutzfrist um den entsprechenden Zeitraum. Leider geht aus dem obigen Zitat nicht hervor, wann die Mutterschutzfristen gemeldet werden müssen. Da Sie sich sicherlich Planungssicherheit wünschen, sollten Sie diese Meldung vornehmen und die Auswirkungen besprechen, sobald der rechnerische Geburtstermin feststeht.

Aus der Praxis: Bedenken Sie in Hinblick auf die Meldepflicht auch, dass Ihre Schwangerschaft dem Berater ab einem bestimmten Zeitpunkt ohnehin auffallen wird. Er wird dann möglicherweise – und das mit Recht – verärgert sein, wenn Sie ihn im Dunklen gelassen haben. Dadurch kann es zu Konflikten mit einem an sich sehr wohlwollenden Berater kommen.

"Ein Gründungszuschuss wird gewährt, wenn durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit beendet wird. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, Unterbrechungszeiträume sind nicht vorgesehen. Da Selbständige nicht an die gesetzlichen Mutterschutzfristen gebunden sind, ist im Einzelfall zu klären, wie sich die Existenzgründerin die Ausübung der selbständigen Tätigkeit während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes vorstellt. Sofern bereits eine Schwangerschaft vor der Gründung besteht, stellt sich die Frage, ob mit einer Existenzgründung zu diesem Zeitpunkt eine ausreichende Lebensgrundlage geschaffen werden kann."

Zur Erläuterung: Eigentlich sind Mutterschutzfristen eine Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit. Es ist aber nicht möglich, den Gründungszuschuss einfach "eine Weile ruhen zu lassen". Deshalb könnte die Förderung mit Beginn des Mutterschutzes abgebrochen werden. Da die werdende Mutter als Selbständige aber nicht an die Mutterschutzfristen gebunden ist, wird dies im Einzelfall entschieden. Der Agentur kommt es darauf an, dass Ihr Business durch die Schwangerschaft nicht zu einem Stillstand kommt, nach der Mutterschutzfrist auf jeden Fall wieder mit ausreichendem zeitlichen Einsatz weitergeführt wird und trotz der Schwangerschaft sicher gestellt ist, dass die Selbständigkeit mittelfristig zu einem tragfähigen Einkommen führt. Dies könnten Sie zum Beispiel durch entsprechende Berücksichtigung der Auswirkungen der Schwangerschaft im Businessplan nachweisen.

"Wird bereits ein Gründungszuschuss gewährt, sind Änderungen, die Auswirkungen auf die Förderung haben können (z.B. wenn die hauptberufliche selbständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird) der Agentur mitzuteilen. Die Entscheidung über einen evtl. Abbruch der Förderung ist im jeweiligen Einzelfall zu treffen. Regelungen zu bestimmten Fristen im Verlauf einer Schwangerschaft existieren nicht."

Zur Erläuterung: Auch nach der Gründung kommt es darauf an, ob die Selbständigkeit hauptberuflich (mindestens 15 Stunden/Woche) fortgesetzt wird, ansonsten ist dies meldepflichtig. Es dürfte vor allem auf die Länge der Unterbrechung durch die Schwangerschaft abgehoben werden.

Aus der Praxis: Wenn die Schwangerschaft eher am Ende des Förderzeitraums liegt und Sie erklären, dass Sie baldmöglichst nach der Geburt wieder hauptberuflich selbständig tätig sein wollen, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihren Berater von der Fortsetzung der Förderung überzeugen können. Die meisten Berater sind sehr gutwillig, dürfen aber die Förderung natürlich nur vergeben bzw. fortsetzen, wenn es Ihnen erkennbar um den Beginn einer nachhaltigen Selbständigkeit geht.

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5. Geförderte Gründungen im Januar 2007

Im Januar 2007 wurden nach den vorläufigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 3.093 Gründungen mit Einstiegsgeld und 8.056 mit Gründungszuschuss gefördert. Außerdem kam es beim Gründungszuschuss abermals zu einer deutlichen Korrektur der Vormonatszahlen nach oben: Dies erhöht die Zahl der Gründungszuschuss-Gründer um weitere 2.392. Schlägt man diese "Nachmeldungen" der Januar-Zahl zu, so betrug die Gesamtzahl geförderter Gründungen im vergangenen Monat 13.541.

Den Gründungszuschuss gibt es inzwischen seit sechs Monaten. Anlass für einen kleinen Rückblick: Insgesamt wurde der Zuschuss in diesem halben Jahr 40.454 mal genutzt. Da die Zahlen für die letzten drei Monate noch nicht endgültig feststehen, ist eine nachträgliche Veränderung dieser Zahl noch möglich. Verglichen mit den Gründungszahlen bei Einführung der Ich-AG Anfang 2003 hat der Gründungszuschuss die Nase leicht vorn.

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6. Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gesunken

Zum 1.1.2007 sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesunken. Hiervon profitieren auch Selbständige, die freiwillig Mitglied der Arbeitslosenversicherung geworden sind. Statt bisher knapp 40 Euro liegt der Beitragssatz ab Januar bei nur noch 26 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der Beitragssatz sogar nur bei 22 Euro.

Der Beitragssatz ist unabhängig vom Verdienst der Selbständigen und berechnet sich nach der "monatlichen Bezugsgröße", die auch Berechnungsgrundlage für den Mindestbeitrag für freiwillig Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2.450 Euro in den alten und 2.150 Euro in den neuen Bundesländern. Der Beitragssatz von 4,2 Prozent wird auf ein Viertel der Bezugsgröße berechnet.

Der resultierende Arbeitslosengeld I-Anspruch beträgt (je nach formaler Ausbildung des Selbständigen, der gewählten Lohnsteuerklasse und dem Vorhandensein von Kindern) zwischen 620 und 1.360 Euro.

Noch dürfte es kaum Arbeitslosengeld-Zahlungen aus der freiwilligen Versicherung geben, da die Möglichkeit einer Versicherung erst seit Februar 2006 besteht und der Aufbau eines neuen Arbeitslosengeld I-Anspruchs in der Regel mindestens zwölf Monate dauert.Wir gehen davon aus, dass mit der Inanspruchnahme der Versicherung die Beitragssätze schon bald wieder steigen könnten.

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7. Hintertür in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die in 2003 oder früher gegründet haben?

Eigentlich ist seit dem 1.1.2007 ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur innerhalb eines Monats nach der Gründung möglich. Ende 2006 endete die Übergangsregelung wonach auch bereits längere Zeit Selbständige Mitglied werden konnten.

Nun öffnet sich jedoch möglicherweise eine Hintertür – paradoxerweise gerade deshalb weil der Gesetzgeber die großzügige Übergangsregelung nachträglich eingeschränkt hat. Wie von uns berichtet, durften durch eine völlig überraschende Gesetzesänderung ab dem 1.6.2006 plötzlich nur noch Gründer, die in 2004 oder später gegründet hatten, die Übergangsfrist nutzen. Wer 2003 oder früher begonnen hatte, wurde von einem auf den anderen Tag von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.

Betroffene Gründer, denen daraufhin der Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung versagt wurde, klagten daraufhin gegen den Ablehnungsbescheid. Jetzt gibt es erste Urteile: Das Sozialgericht Koblenz hat am 10.01.2007 (Aktenzeichen: S 9 AL 302/06) die Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Regelung angezweifelt. Übergangsregelungen dürften – so die Begründung – nur dann nachträglich verkürzt werden, wenn bei einem Beibehalten schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten seien. Dabei verweist das Sozialgericht auf die laufende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in ähnlichen Fällen.

Solche schweren Nachteile für Gemeinschaftsgüter mag das Sozialgericht nicht erkennen. Der Gesetzgeber ist möglicherweise anderer Auffassung: Offenbar sind sehr viele Selbständige in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingetreten, die bereits absehen konnten, dass sie ihre Selbständigkeit nur noch begrenzte Zeit fortführen können oder wollen. In der Presse war der Rat gegeben worden, ältere Selbständige könnten den Übergang in die Rente vorziehen, indem sie vorher noch bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die Einschränkung der Übergangsregelung verfassungsgemäß ist.

Wer 2003 oder früher gegründet hat und unbedingt der freiwillige Arbeitslosenversicherung beitreten möchte, kann unter Hinweis auf das Gerichtsurteil möglicherweise noch jetzt einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.

Den Urteilstext finden Sie unter "Kommentare" auf der Seite <tt>http://www.gruendungszuschuss.de/service-menue/news/blog/2242.html</tt>

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8. friendsfactory Nürnberg jetzt bezugsfertig – erste Fotos nach Abschluss der Renovierungsarbeiten

Die friendsfactory Nürnberg ist jetzt bezugsfertig. Auf unserer Website (Link siehe unten) finden Sie erste Fotos nach Abschluss der Arbeiten. Auf zwei Etagen stehen 30 Räume für Gründer, Selbständige und bereits etablierte Unternehmen zur Verfügung. Die friendsfactory befindet sich in der Bahnhofstraße 13, wenige Minuten vom Nürnberger Hauptbahnhof.

Im Dezember und Januar wurden beide Etagen gestrichen, mit Telefon und schnellen Internetzugängen verkabelt, neue Küchen eingebaut, Flure, Aufzug und Treppenhaus renoviert. Auch die Eingangslounge und der große, den Mietern kostenlos zur Verfügung stehende Besprechungsraum ist frisch renoviert, die entsprechenden Möbel sind bereits bestellt, so dass auch diese Gemeinschaftsräume in Kürze nutzbar sein werden.

Das Besondere an der friendsfactory: Ein eigener Raum in einer großen, sehr zentral gelegenen Bürogemeinschaft gibt es schon ab 200 Euro pro Monat zzgl. Mehrwertsteuer. Dabei ist alles inklusive: Internet-Zugang, Heizung, sämtliche Nebenkosten, die Nutzung von Besprechungsraum und Lounge. Sie bleiben völlig flexibel, denn Sie können mit nur dreimonatiger Kündigungsfrist jederzeit wieder ausziehen, wenn sich das Geschäft nicht so gut entwickelt wie erwartet. Und wenn es viel besser läuft, können Sie zusätzliche Räume flexibel dazu mieten. Das Beste aber: Dadurch, dass im Gebäude jede menge weiterer Gründer bzw. Unternehmen sind, finden Sie hier ein starkes Netzwerk, in dem man sich gegenseitig hilft und unterstützt. Nicht nur, aber auch in Form gegenseitiger Beauftragungen.

Weitere Infos unter <tt>http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=355</tt>

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9. Verspätete Abgabe des Antrags auf Gründungszuschuss: Wie spät ist zu spät?

Wer im Gründungsstress vergisst, seinen Antrag auf Gründungszuschuss abzugeben, kann dies auch noch nachträglich tun – auch noch nach längerer Zeit. Schon beim Überbrückungsgeld haben wir Fälle erlebt, in denen der Antrag noch bis zu eineinhalb Jahre nach der Gründung abgegeben wurde. Trotz dieser enormen Verzögerung hat die Arbeitsagentur den Antrag bewilligt und die Förderung auf einen Schlag nachträglich ausgezahlt.

Bisher sind wir allerdigs davon ausgegangen, dass es sich um eine außerordentliche Kulanz der zuständigen Arbeitsagentur handelte. Offenbar gibt es aber interne Regelungen, wonach verspätet abgegebene Anträge noch bis zu drei Jahre nach Gründung bearbeitet werden dürfen. Erfreulich für Vergessliche, die schon vor Jahren gegründet haben, aber nie dazu gekommen sind, ihren Antrag abzugeben.

Trotzdem sollten Sie natürlich keine drei Jahre mit der Abgabe Ihres Antrags warten, sondern Ihren Antrag rechtzeitig vor der Gründung abgeben. Wenn Sie noch über einen ausreichend langen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und Ihre Kunden Sie noch nicht zu Leistungen drängen, empfehlen wir eine Abgabe zwei bis vier Wochen vor der Gründung.

Außerdem kann eine solche interne Regelung jederzeit abgeändert werden. Möglicherweise handelt es sich auch um eine Kann-Regelung, so dass es nach wie vor auf den guten Willen der Arbeitsagentur ankommt. Zudem wird Ihr Businessplan nur glaubwürdig sein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch selbständig sind. Es ist sehr schwierig einen Businessplan zu schreiben, der längst von der Realität überholt ist.

Bitte vergessen Sie auch nicht, dass in jedem Fall zum Zeitpunkt der Gründung ein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestanden haben muss und vor der Gründung der Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt worden sein muss. Der Tag der Antragsabholung wird auf den Antragsformularen vermerkt (in der Vergangenheit übrigens mit der irreführenden Bezeichnung "Tag der Antragstellung", künftig wohl als "Tag der Abholung").

Wenn Sie im Gründungsstress nicht dazu kommen, Ihren Businessplan selbst zu schreiben, so delegieren Sie dies auf einen erfahrenen Gründungsberater. Die Erstellung des Businessplans durch den Berater ist sogar förderfähig. Weitere Informationen hierzu unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen.

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10. Networking-Wiki wieder online: Alle Informationen über die besten Netzwerke

Durch unseren Relaunch war temporär unser Networking-wiki nicht mehr online. Jetzt können Sie unter der Adresse www.networking-wiki.de bzw. www.networking-wiki.at wieder Informationen zu den besten deutschen und österreichischen Netzwerken finden – geordnet nach Netzwerk-Kategorien (Berufsverband, Empfehlungsclub, Visitenkartenparty, Frauennetzwerk usw.) und nach Städten, in denen das entsprechende Netzwerk über eine Regionalgruppe verfügt.

Wer selbst Mitglied in einem Netzwerk ist, kann Informationen zum eigenen Netzwerk ergänzen oder das Netzwerk neu anlegen. Wie das geht ist in der Hilfe zum Wiki erklärt.

Das Wiki beantwortet Fragen zu Hintergrund und Entstehung des Netzwerks, wer Mitglied werden kann und wie das geht, in welchen Städten es Regionalgruppen gibt, was das Netzwerk bietet: Ziele und Aktivitäten inklusive der regelmäßigen Publikationen und Newsletter, sowie natürlich Angaben zu Mitgliederzahl, Beitragshöhe und Ansprechpartner.

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11. Lesbarkeit der Website verbessert

Um unsere Website besser lesbar zu machen, haben wir Schriftart und Zeilenabstand im Contentbereich (also hier in der Mitte!) vergrößert. Anzeigen (rechts) und Navigation (links) bleiben unverändert.

Auch unser Newsletter kann ab sofort wieder abonniert werden. Aufgrund des Umzugs zu unserem neuen Provider war er einige Tage nicht erreichbar. Danke für Ihr Verständnis!

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12. Mit Networking-Tipps und dem "Praxisbuch Networking" in FOCUS Campus

In der aktuellen Ausgaben 6-2007 berichtet FOCUS Campus über Networking-Tipps aus dem "Praxisbuch Networking" – speziell aufbereitet für Studenten, die sich Gedanken darüber machen, wie sie schon jetzt etwas für Ihre spätere Jobsuche tun können. Der Artikel ist unter untenstehender Internet-Adresse kostenlos abrufbar.

Interessant ist das auch, weil es mit einem Blick auf ein interessantes Zeitschriftenkonzept verbunden ist. FOCUS Campus erscheint nämlich als PDF im Querformat, schaut also auf den ersten Blick wie eine Präsentation aus. Das Querformat eignet sich hervorragend zur Ansicht auf dem Computer, weil eine Heftseite genau auf eine Bildschirmseite passt. Das Layout ist dreispaltig und dadurch sehr gut lesbar. Fotos, Infografiken, Übersichten und Kästen machen das Magazin nutzwertig, so wie wir es vom "großen Bruder" gewohnt sind. Also: Reinschauen!

Artikel zum Thema Networking: <tt>http://www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/presse/artikel/Focus_Campus_Networking.pdf</tt>
Die aktuelle Ausgabe von FOCUS Campus finden Sie unter <tt>http://www.focus-campus.de/</tt>.

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13. Tipp Pressearbeit: Vorab-Gegenlesen des Artikels nicht möglich

Sie werden von der Presse interviewt und wüssten gern, was die anderen Gesprächspartner sagen und wie der Artikel insgesamt aufgebaut ist? Das ist zwar verständlich, doch kein Profi wird Ihnen diesen Wunsch erfüllen.

Schließlich bleibt es den jeweiligen Journalisten überlassen, wen sie noch befragen oder wie sie die Informationen verarbeiten. Bei kritischen oder strittigen Themen gehört es dazu, stets auch die andere Seite zu hören – ob Ihnen das passt oder nicht. Ein Artikel dient der unabhängigen Information der Öffentlichkeit. Würde eine der Parteien den Artikel vorab lesen, bestünde die Gefahr, dass sie auf den Inhalt Einfluss nehmen will. Von Unabhängigkeit kann dann nicht mehr die Rede sein.

Journalisten sind nicht Ihre persönliche Marketingabteilung. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass nur das in der Zeitung steht, was Sie wollen, dann hilft nur eines: Schalten Sie eine Anzeige, in der Sie Ihren Text platzieren.

Wenn Sie dagegen die Spielregeln einhalten und dem Journalisten seinen Handlungsspielraum belassen, stehen die Chancen auf eine faire Berichterstattung gut.

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit_ws.

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14. Bergwanderung für Arbeits- und Erwerbssuchende

Am Sonntag, 18. Februar 2007 veranstaltet der Architekt Robert Philipp zum 15. Mal eine "Bergwanderung für Arbeits- und Erwerbssuchende". Gewandert wird immer dieselbe Strecke, vom Tegernsee zum Schliersee – oder umgekehrt. "Es kommt nicht darauf an, immer neue Wege zu gehen, sondern die unverschuldete Starre zu überwinden, die häufig mit Arbeitslosigkeit verbunden ist." Eine geführte Meditation hilft hierbei.

Angefangen hat Robert Philipp vor knapp zwei Jahren mit diesem ungewöhnlichen Angebot. Zunächst fanden die Wanderungen monatlich statt, jetzt in etwas größeren zeitlichen Abständen. Er selbst ist längst wieder in Beschäftigung. Als freier Mitarbeiter von Architekturbüros ist er gut ausgelastet.

Trotzdem setzt er sein Engagement fort. Sein Motiv: "Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass äußere Bewegung innere Bewegung erzeugt. Das will ich anderen Menschen vermitteln. Ich will ihnen zeigen, dass das möglich ist. Beim Bergwandern spüren die Teilnehmer sich, ihre eigene Stärke, ihren Körper."

Aber die Bewegung ist nur ein Aspekt. Hinzu kommt, dass die Teilnehmer in der Gemeinschaft ihrem jeweiligen Einzelschicksal entkommen und erfahren, wie es den anderen mit einer ähnlichen Situation ergeht. Philipp will, dass die Teilnehmer gegenseitige soziale Unterstützung erfahren, die Kraft der Gruppe spüren. "Ich möchte Arbeitslosigkeit aus der Tabuecke, aus dem Stigma herausholen", erzählt der Architekt. "Arbeitslose sind nicht krank und schlecht. Sie dürfen sich's auch mal gut gehen lassen. Arbeitslosigkeit ist eine Chance, etwas zu verändern, - aber nur, wenn man sich bewegen kann, äußerlich wie innerlich."

Der Einladungsverteiler umfasst knapp 150 Personen und Netzwerke. Heiner Geißler und den früheren Arbeitsagentur-Chef Bernhard Jagoda lädt er ebenso ein wie Arbeitslose, deren Angehörige und einfach nur am Thema Interessierte. Je nach Wetter kommen zwischen fünf und 30 Wanderlustige. Treffpunkt ist jeweils der Münchener Hauptbahnhof.

Auch aus anderen Städten gab es bereits Interesse an dem Konzept, noch haben sich daraus aber leider keine regionalen Ableger entwickelt. Philipps Traum wäre es, einmal einen ganzen Zug von Menschen vollzubekommen. "Alleine schaffe ich das aber nicht. Ich erhalte gerne Unterstützung dabei."

Weitere Informationen unter www.move2work.de.

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15. Businessplan-Tipp: Branchen- und Marktstudien – Bedeutung oft überschätzt

Wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Gründungsbranche verschaffen wollen, dann suchen Sie im Internet gezielt nach Branchen- und Marktstudien (auch unter dem Stichwort "Branchenreport"). Neben Banken können auch auf Ihre Branche spezialisierte Beratungsunternehmen eine gute Quelle sein. Größere Beratungsunternehmen führen manchmal Studien sowie Befragungen durch und stellen diese teilweise kostenfrei zur Verfügung, um sich einen Namen in der Branche zu machen. Ebenso sind Marktforschungsunternehmen und Verlage eine gute Quelle für Studien. Das Interesse von Verlagen erklärt sich damit, dass sie gegenüber ihren Anzeigenkunden Kompetenz zeigen wollen, indem sie Ihnen nützliche Brancheninformationen bereit stellen.

Die Bedeutung von Branchenberichten und –analysen wird allerdings von vielen Gründern überschätzt. Wenn Sie bereits länger in einer Branche arbeiten, werden (sollten!) Sie in den Studien nicht all zu viel neue Informationen finden. Außerdem gibt es Branchenberichte meist nur für klassische Geschäftmodelle und Berufe, insbesondere für solche, die eine Bankfinanzierung notwendig machen. Sollte es für Ihre Branche eine Studie geben, lohnt sich ein Blick in die Berichte auf jeden Fall, sofern sie zu einem vertretbaren Preis verfügbar sind. Das breiteste Angebot an Branchenreports bieten die Volks- und Raffeisenbanken sowie die Sparkassen.

Weitere Informationen und eine Liste uns bekannter Studien finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de/branchenstudien (Achtung: aufgrund der Größe der Seite etwas längere Ladezeit)

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16. Und noch ein Tipp Pressearbeit: Verständnis für journalistische Abläufe bringt Pluspunkte

Viele Menschen, die noch nichts mit Journalisten zu tun hatten, können sich nicht vorstellen, unter welchem Zeitdruck diese gerade bei tagesaktuellen Medien arbeiten. Wer sich Zeit mit einem Rückruf lässt, verspielt unter Umständen die Chance als Gesprächspartner in der Sendung ein paar Stunden später aufzutreten oder in der Zeitung am nächsten Tag mit einem Statement zitiert zu werden.

Ihre erste Frage bei einem journalistischen Anruf sollte deshalb nicht heißen: „Muss es denn so eilig sein?“, sondern: „Bis wann brauchen Sie die Information genau?“ Wenn Sie zeitliche Zusagen machen, sollten Sie sich unbedingt daran halten, die Journalisten verlassen sich darauf. Wenn Sie Verständnis signalisieren und auch kurzfristig zur Verfügung stehen, wird sich die Redaktion bei Bedarf sicher wieder melden. Pressearbeit bedeutet, langfristig gute Beziehungen zu Journalisten aufzubauen. (Isabel Nitzsche)

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit_ws.

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Und zum Schluss: ALLE WORKSHOP-TERMINE

Basis-Workshop
16.02.07 Frankfurt
28.02.07 München
02.03.07 Düsseldorf
08.03.07 Hamburg
08.03.07 Berlin
09.03.07 Stuttgart
14.03.07 Hannover

Businessplan-Workshop
30.03.07 Frankfurt
19.04.07 Stuttgart

Workshop Unternehmerwissen
22.02.07 Hamburg
23.02.07 Bochum
02.03.07 Franfurt
14.03.07 München
30.03.07 Stuttgart

Workshop Pressearbeit
27.02.07 Freiburg
06.03.07 Stuttgart
14.03.07 Frankfurt
19.03.07 Köln
27.03.07 Berlin
17.04.07 Hamburg
26.04.07 München
07.05.07 Dortmund

Mehr Informationen zu den Workshops auf www.gruendungszuschuss.de im jeweiligen Themenchannel.

Beste Grüße aus München

Dr. Andreas Lutz
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www.gruendungszuschuss.de
Orleansstr. 34 ("Ersteetage"), D-81667 München
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Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
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Xing-Workshop

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