Kombi-Newsletter für Gründer & Selbständige

Juli 2007 (versendet am 19.07.2007)

gruendungszuschuss.de-Kombi-Newsletter für Gruender & Selbststaendige / Juli 2007
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< Jetzt ** 33.825 ** LeserInnen – News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung >

845 neue Leser seit dem letzten Newsletter

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1. „Netzwerk für Gründer und Selbständige“ auf Xing hat jetzt mehr als 30.000 Mitglieder
2. Schon GEZahlt? – GEZ will Freiberufler und Selbständige gezielt kontrollieren
3. Arbeitslosengeld II-Empfängern droht Kontenabfrage ohne Vorwarnung
4. Hype um „Second Life“ bald zu Ende? Überhaupt: Internet-Blase 2.0?
5. Ha, ha, reingefallen: "Entfernung Ihrer Webseite aus dem Google Index" / Sechs Tipps, damit es Ihnen nicht auch so geht
6. Geförderte Gründungen im Juni 2007 / Ende Juli die 100.000ste Gründung mit Gründungszuschuss

Tipps & Termine
7. Tipp Pressearbeit: Erstellen Sie ein Factsheet
8. Fördermittel: Geld für ältere Mitarbeiter
9. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Ab 1.1.2008 nur noch bis 150 Euro (statt 410 Euro) sofort abschreibbar / Bestimmte Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro vorziehen!

10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE
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1. „Netzwerk für Gründer und Selbständige“ auf Xing hat jetzt mehr als 30.000 Mitglieder

Die von uns moderierte Xing-Gruppe für Gründer und Selbständige hat am Wochenende die Schwelle von 30.000 Mitgliedern geknackt. In mehr als 20 Diskussionsforen geben sich frisch gebackene und etablierte Selbständige gegenseitig Tipps, Rat, tauschen Erfahrungen, Aufträge und Empfehlungen zu Themen von „Banken und Finanzierung“ bis „Versicherungen und Vorsorge“ aus und vernetzen sich gegenseitig. Es handelt sich um die drittgrößte deutschsprachige Gruppe auf der Networking-Plattform.

Falls Sie noch nicht Mitglied der Gruppe sind, finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de/forum Informationen und Tipps zur Anmeldung. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, Sie müssen dazu NICHT Premium-Mitglied bei Xing werden (obwohl das sicher eine gute Investition ist). Nach dem Beitritt können Sie die „Vorstellungsrunde“ dazu nutzen, sich und Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Business den anderen Mitgliedern bekannt zu machen.

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2. Schon GEZahlt? – GEZ will Freiberufler und Selbständige gezielt kontrollieren

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) will Selbständige stärker kontrollieren, sagte eine Sprecherin der GEZ dem Berliner Tagesspiegel. Es sei denkbar, dass die GEZ Adresslisten kauft, um dann Freiberuflern und Gewerbetreibenden gezielt die berufliche Nutzung von Computern und Handys nachzuweisen. Anstelle eines Fahrradkuriers könnte demnächst also ein GEZ-Kontrolleur in Ihr Büro oder Ihren Laden kommen, um Sie auf frischer Tat bei der beruflichen Computernutzung zu ertappen.

Seit Anfang 2007 sind internetfähige PCs und Handys gebührenpflichtig. Während die private Nutzung bereits durch die Fernsehgebühr abgedeckt ist, müssen Selbständige für die berufliche Nutzung noch einmal 5,52 Euro monatlich zahlen. Ursprünglich sollten sogar 17,03 Euro monatlich anfallen – eine entsprechende Erhöhung der monatlichen Gebühren könnte schon bald ins Haus stehen.
Entsprechend unpopulär ist die GEZ-Gebühr bei Selbständigen. Bisher wurden in 2007 50.000 beruflich genutzte Computer und Handys gemeldet. Damit liegt die GEZ eigentlich gut im Plan, denn für das Gesamtjahr hat sie sich eine Zielmarke von 100.000 „Kunden“ gesetzt. Die tatsächliche Zahl der gebührenpflichtigen Selbständigen dürfte aber bei einem Vielfachen liegen. Noch in diesem Sommer will sich die GEZ nun mit einer Werbekampagne an Freiberufler und Selbständige wenden und parallel ihre Kontrollinstrumente in Hinblick auf Selbständige erweitern.

Tagesspiegel: www.presseportal.de/pm/2790/1016773/der_tagesspiegel
Wir berichteten: www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/news/blog/gez-spartarif-fuer-selbstaendige-66-statt-204-euro-pro-jahr.html

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3. Arbeitslosengeld II-Empfängern droht Kontenabfrage ohne Vorwarnung

Die Stuttgarter Nachrichten berichten, dass Arbeitsagenturen und ARGEs künftig Kontoverbindungen von Hartz-IV-Empfänger ohne deren Wissen abfragen können, um Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch auf die Spur zu kommen. Bisher waren solche Abfragen hauptsächlich von Finanzämtern, Zoll und Polizei genutzt worden.

Künftig sind sie im Rahmen der Unternehmenssteuerreform auch den Jobcentern und ARGEs erlaubt – und die werden kräftig davon Gebrauch machen, prognostiziert ein Sprecher des ihnen übergeordneten Bundesarbeitsministeriums laut Stuttgarter Nachrichten.  Bei dem Betroffenen vorab nachfragen müssen die Behörden nicht zwingend. Sie können nach dem neuen Gesetzesstand darauf verweisen, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht.“

Bei Kontenabfragen können zunächst nur die Kontostammdaten abgefragt werden: Der Name des Kontoinhabers und weiterer Verfügungsberechtigter, Geburtsdatum, Kontonummern, Depots, Eröffnungs- und Auflösungsdatum. All diese Daten werden von den Banken an die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeldet und sind dort für die Behörden zugänglich. Mit diesem Wissen können die zuständigen Behörden einen ALG2-Empfänger, der über nicht deklarierte Einkünfte verfügt oder falsche Angaben zur Bedarfsgemeinschaft gemacht hat, schon kräftig ins Schwitzen bringen. In einem zweiten Schritt können die Jobcenter und ARGEs sich dann bei Bedarf direkt an die jeweilige Bank wenden und auch den Kontostand erfragen. Dem Bankkunden muss im Nachhinein die Überprüfung der Stammdaten mitgeteilt werden.

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4. Hype um „Second Life“ bald zu Ende? Überhaupt: Internet-Blase 2.0?

Zeitungen und Zeitschriften überschlugen sich in den letzten Wochen mit Berichten, welche Geschäftschancen das Portal „Second Life“ seinen Nutzern bietet, wie große Unternehmen dort im virtuellen Raum Grundstücke kaufen, Personalabteilungen eröffnen und dabei eine Menge echtes Geld ausgeben. Nach Berichten von US-Zeitungen steht der Hype schon wieder vor dem Ende. Also bitte Vorsicht bei Geschäftsideen rund um Second Life.

Second Life.com ist eine Mischung aus Chat-System und Computerspiel: Sie melden sich an, wählen einen Avatar aus, der Sie verkörpert und erhalten eine Art Begrüßungsgeld in der virtuellen Währung „Linden-Dollar“. Das besondere: Die Linden-Dollars können Sie gegen echte Dollars und Euro tauschen. Sie können im virtuellen Raum Land kaufen, Häuser bauen und auch Ihren Avatar, also Ihr Alter ego mit allerlei Sonderausstattungen aufmöbeln.

Nach der Registrierung befindet sich Ihr Avatar in einer Art Burg. Sie laufen einfach los und begegnen dabei anderen Figuren, mit denen Sie chatten können.

Gut acht Millionen Nutzer haben sich seit Gründung registriert, entsprechend schwierig ist es, einen Namen auszusuchen – der Vorname ist frei wählbar, aber meist schon vergeben, der Nachname ist aus einer vorgegebenen Liste zu selektieren. Innerhalb der letzten zwei Monate haben 1,7 Millionen Mitglieder Second Life besucht. Gleichzeitig online sind in der Spitze rund 40.000 Nutzer. Und die haben in den letzten 24 Stunden 1,77 Millionen Linden-Dollar ausgegeben.

Rotlichbereich boomt

Wofür? Die am häufigsten in Second Life gehandelten Güter seien Genitalien zur Verzierung von Avataren, berichtete ein Online-Marketing-Spezialist der Los Angeles Times. Auch spezielle Sexbetten boomen – so wie der gesamte Rotlichtbereich. Bei realen Produkten sei das Verkaufen dagegen deutlich schwieriger.

Hauptproblem sei aber die mangelnde Masse: 40.000 Nutzer gleichzeitige seien eine zu geringe Reichweite für die meisten Marketingmaßnahmen. Vergleichen Sie es mit einem Fernsehsender, der in Stoßzeiten 40.000 Zuschauer hat. Außerdem nehme die Zahl der aktiven Besucher ab – die Karawane ziehe weiter - zu anderen Communities.

Karawane zieht weiter

Laut Wall Street Journal hoch im Kurs: Twitter.com, eine Art Mini-Blog, auf dem man lesen kann, was Freunde (und auch völlig Fremde) gerade tun. Sie schicken – per Computer oder SMS – eine kurze Nachricht von der Art „ich setze gerade den garten unter wasser und geniesse kaltes bier ... jetzt schmeckt es wieder“ an die Website und dort wird sie mit dem von ihnen hinterlegten Foto zusammen veröffentlicht. Wenn Sie regelmäßig eine Nachricht schicken ergibt sich eine Art Tagebuch. Mit frazr.de gibt es einen deutschen Klon, dessen Logo doch sehr stark an das Original erinnert (von dort stammt auch das obige Zitat). Konkurrent faybl.de wirbt mit dem Spruch „Twitter weitergedacht – Berichte live über Dein Leben per Web und kostenloser SMS“. Sinnvoll oder nicht – wenn das genügend Leute machen, sind bald auch Marketeers darunter, die in den Strom von Nachrichten auch ihre Werbebotschaften einspeisen – und damit womöglich den Nutzern ihren Spaß verderben.

Blase 2.0?

Mich erinnert das alles an die erste Welle des Internet-Hype. Schon bei Communities wie Xing.com, StudiVZ und dessen Vorbild Facebook bin ich gespannt, wie das Geschäftsmodell aussehen wird, das die gewaltigen Bewertungen wieder einspielen soll. So wird das Studentenverzeichnis Facebook nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ von den Gründern mit einem Wert von 10 Milliarden Dollar angesetzt. Dahinter verbirgt sich allerdings auch tatsächlich eine riesige, schnell wachsende Nutzergemeinde, die die Plattform ständig besucht und für die sie wirklich zur Heimat im Internet geworden ist. Bei Plattformen mit einer witzigen Idee, aber wenigen Nutzern, habe ich da schon mehr Zweifel… Bin gespannt auf die Diskussion zu diesem Thema.

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5. Ha, ha, reingefallen: "Entfernung Ihrer Webseite aus dem Google Index" / Sechs Tipps, damit es Ihnen nicht auch so geht
Arbeitslosengeld II-Empfängern droht Kontenabfrage ohne Vorwarnung

Seit langem bin ich zum ersten mal wieder einer Spam-Nachricht aufgesessen: Gestern abend erhielt ich die Nachricht "Entfernung Ihrer Webseite www.ueberbruckungsgeld.de aus dem Google Index". Begründung: Die verwendete Weiterleitung auf grundungszuschuss.de würde den Richtlinien von Google widersprechen. So habe ich es zumindest bei flüchtigem Lesen verstanden. Ich war gerade auf dem Sprung nach hause und habe deshalb erst mal nichts unternommen, habe aber tatsächlich geglaubt, dass die Mail (Text siehe unten) von Google stammt. Wenige Tage vorher war ich noch bei einem Vortrag zum Thema Spam und dachte: "Mir kann das nicht passieren". Ha, ha, reingefallen!

--- Beginn der Fakemail ---

Sehr geehrter Seiteninhaber oder Webmaster der Domain www.ueberbrueckungsgeld.de,

bei der Indexierung Ihrer Webseiten mussten wir feststellen, dass auf Ihrer Seite Techniken angewendet werden, die gegen unsere Richtlinien
verstossen. Sie finden diese Richtlinien unter folgender Webadresse:
www.google.de/webmasters/guidelines.html
Um die Qualitaet unserer Suchmaschine sicherzustellen, haben wir bestimmte Webseiten zeitlich befristet aus unseren Suchergebnissen entfernt. Zurzeit sind Seiten von www.ueberbrueckungsgeld.de fuer eine Entfernung ueber einen
Zeitraum von wenigstens 30 Tagen vorgesehen.
Wir haben auf Ihren Seiten insbesondere die Verwendung folgender Techniken festgestellt:
*Seiten wie z. B. www.ueberbrueckungsgeld.de, die zu Seiten wie z. B. www.ueberbrueckungsgeld.de/index.htm mit Hilfe eines Redirects weiterleiten, der nicht mit unseren Richtlinien konform ist.
Gerne wollen wir Ihre Seiten in unserem Index behalten. Wenn Sie wollen, dass Ihre Seiten wieder von uns akzeptiert werden, korrigieren oder entfernen Sie bitte alle Seiten, die gegen unsere Richtlinien verstossen. Wenn dies erfolgt ist, besuchen Sie bitte die folgende Webadresse, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag auf Wiederaufnahme in unseren Suchindex zu stellen:
https://www.google.com/webmasters/sitemaps/reinclusion?hl=de

Mit freundlichen Gruessen
Google Search Quality Team

--- Ende der Fakemail ---


Was tun, um nicht auf solche E-Mails reinzufallen?

a. Durchschauen Sie das Spiel mit der Angst: Viele solcher E-Mails sprechen gezielt Ängste des Empfängers an, um ihn zu unvorsichtigem Verhalten zu verleiten - und diese Ängste sind von Person zu Person ganz unterschiedlich. Wenn meine Website aus dem Google-Index genommen würde, wäre das für mich sehr unerfreulich. Für Sie hat Ihre Website dagegen vielleicht keine so große Bedeutung, von daher werden Sie auf diese E-Mail vielleicht viel gelassener reagieren - und dafür auf eine andere reinfallen.

b. Eine Sache habe ich auf jeden Fall, wenn auch zufällig richtig gemacht: Bevor Sie übereilt reagieren, sollten Sie erst einmal einige Stunden warten. Denn typischerweise treten Spammails nicht alleine auf, sondern in Scharen. Als ich mein Postfach heute morgen öffnete, erhielt ich eine zweite, textgleiche E-Mail und damit war eigentlich schon klar, dass es sich um Spam handelt.

c. Absender- und Empfängeradresse: Die E-Mail hatte die Absenderadresse NOREPLY@gmail.com und war gerichtet an info(at)ueberbrueckungsgeld.de. Auch das sind Hinweise auf Spam: Ähnlich wie bei GMX oder web.de kann jeder kostenlos und anonym bei Gmail ein E-Mail-Konto eröffnen. Wenn Google tatsächlich so eine Nachricht versenden würde, dann hätte sie wohl den Absender xyz@google.com. (Wobei auch das nicht viel heißen muss, denn die Absenderadresse einer E-Mail lässt sich ganz leicht fälschen.) Die Empfängeradresse info(at)ueberbrueckungsgeld.de wurde von dem Spammer erraten, da ich sie auf der Website nie verwendet habe. Das geschieht einfach dadurch, dass der Spammer häufig verwendete Namen wie info@, kontakt@ usw. vor den ihm bekannten Domainnamen setzt. Daneben gibt es auch Suchmaschinen, die Websites gezielt nach E-Mail-Adressen absuchen. (Deshalb sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse auf Ihrer Website nie in der Form name@domain.de oder sogar klickbar als name(at)domain.de angeben. Außerdem sollten Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse nicht in Foren oder Weblogs angeben, sondern dafür eine Freemail-Adresse verwenden, die sie notfalls abschalten können, falls "komprimitiert".)

d. Genau lesen: Beim genauen Lesen ist mir aufgefallen, dass die Weiterleitung von www.ueberbrueckungsgeld.de auf www.ueberbrueckungsgeld.de/index.htm kritisiert wurde. Da es sich dabei um ein und dieselbe Seite handelt, ist das sicherlich unsinnig. Auch sonst gibt es in dem Text einige Ungereimtheiten, die jeodch nur bei genauem Lesen auffallen.

e. Suchen Sie in Google nach dem Betreff der E-Mail: Die Suche nach dem Stichwort "Entfernung Ihrer Webseite" ergab sofort jede Menge Hinweise, dass es sich um eine Spam-Mail handelt. Die Mail ist in einer ersten Welle schon Anfang Mai verschickt worden, dann wurde es wieder ruhig und in den letzten Tagen gab es eine zweite Welle. Tröstlich: Es gibt auch andere Nutzer, die auf die Fakemail reingefallen sind. Zitat von der Seite www.ice-blog.de: "Das ist echt die beste Fakemail, die ich je bekommen habe. Ich hatte schon Herzrasen." Ein anderes Opfer berichtet: "Habe alle Redirects akribisch gesucht in meiner Seite,  und alle Tags entfernt (ich Depp)"...

f. Anhänge nicht anklicken: Die von mir erhaltene E-Mail enthielt zwar keinen Anhang, bei neueren Versionen der Mail ist jedoch eine Datei "google webmastertools.zip" angehängt. Diese sollten Sie auf keinen Fall öffnen, denn sie enthält vermutlich einen Virus, möglicherweise installiert sich ein Mailbot, also ein Mailserver, der von Ihrem Rechner aus Spammails verschickt. Es ist möglich, dass solche Schädlingsprogramme Spammails in Ihrem Namen verschicken. Sie können sogar auf das Adressverzeichnis in Outlook und ähnlichen Programmen zugreifen und die entsprechenden Namen und E-Mail-Adressen als Empfänger und auch als Absender verwenden. Das heißt umgekehrt: Auch bei E-Mails von Bekannten und anderen real existierenden Personen kann es sich um Spam handeln und die Anhänge solcher Mails können Virenprogramme enthalten. Deshalb am besten nur solche Dateien öffnen, deren Zusendung Sie erwartet haben. Vorsicht auch bei Mails mit Witzen, lustigen Powerpoint-Präsentationen und Bildern, auch sie können Viren enthalten und mit ihrer Weiterversendung an große Verteiler werden Sie selbst zum Spammer.

Übrigens: Angeblich verschickt Google E-Mails mit ähnlichem Text, wenn tatsächlich ein Webmaster ihre Guidelines verletzt. Als Betreiber einer Website kann es sich lohnen, die "Richtlinien für Webmaster" unter der in der Spammail angegebenen Adresse anzuschauen.

Viele weitere Tipps zum Thema technische Infrastruktur für Ihr Büro finden Sie in meinem Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“, www.gruendungszuschuss.de/buch4

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6. Geförderte Gründungen im Juni 2007 / Ende Juli die 100.000ste Gründung mit Gründungszuschuss

Für den Juni meldete die Bundesagentur für Arbeit 6.688 Gründungen mit Gründungszuschuss. Gleichzeitig korrigierte sie die entsprechenden Zahlen für die Vormonate um 3.775 nach oben, insgesamt erhöht sich die Zahl der mit Gründungszuschuss Geförderten im Juni also um 10.463. Dazu kommen noch 2.506 mit Einstiegsgeld geförderte Gründer.

Insgesamt gibt es den Gründungszuschuss jetzt seit elf Monaten. In diesem Zeitraum wurden 93.986 Gründungen mit dem neuen Instrument gefördert. Dies entspricht ziemlich genau der Zahl der Ich-AG-Gründungen in den ersten elf Monaten ihrer Existenz (90.263). Gegen Ende Juli rechnen wir mit der 100.000sten Gründung mit Hilfe von Gründungszuschuss.

Allein im ersten Halbjahr 2007 wurde in 60.417 Fällen erfolgreich der Gründungszuschuss beantragt. Auf das Gesamtjahr 2007 gesehen rechnen wir deshalb momentan mit 110.000 bis 130.000 geförderten Gründungen aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug heraus.

Dazu kommen voraussichtlich mindestens weitere 30.000 Gründungen aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug mit Hilfe von Einstiegsgeld. In der Summe werden Arbeitsagenturen und ARGEn in 2008 nach unserer Schätzung also 140.000 bis 160.000 Gründungen fördern.

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7. Tipp Pressearbeit: Erstellen Sie ein Factsheet

Als Ergänzung zu ihrer nächsten Pressemitteilung, als fester Bestandteil Ihrer Pressemappe oder einfach zum Durchfaxen oder Mailen bei Rückfragen: Ein Factsheet verbessert Ihre Veröffentlichungschancen, indem es den Journalisten die Daten und Fakten, die zum Verständnis Ihres Unternehmens wichtig sind, auf einer DIN-A4-Seite übersichtlich zur Verfügung stellt. Den Rahmen einer Pressemitteilung würde eine solche Aufzählung sprengen, dennoch kann es sein, dass Journalisten das eine oder andere Detail aus dem Factsheet in ihren Bericht einfügen, wodurch Ihr Unternehmen in der Berichterstattung stärker auffällt und vor allem auch korrekt dargestellt wird.

Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, ein solches Datenblatt zu erstellen:

    *     Wie heißt das Unternehmen genau?
    *     Welche Rechtsform hat es?
    *     Wer ist Besitzer oder Mehrheitseigner?
    *     Welche Produkte oder Leistungen werden angeboten?
    *     Welche Vertriebswege gibt es?
    *     Wer sind Ihre Kunden beziehungsweise Zielgruppen?
    *     Wie viele Mitarbeiter gibt es?
    *     Seit wann gibt es das Unternehmen?
    *     Wie ist die Geschäftsentwicklung der letzten Jahre verlaufen?
    *     Wie ist es um die Marktposition innerhalb der Branche bestellt?

Beachten Sie, dass es von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Unternehmen abhängt, welche Daten für Ihr individuelles Factsheet relevant sind. Die Informationen sollten sich nicht wiederholen, nur um alle Fragen zu beantworten. Am besten wählen Sie Ihre Formulierungen so, wie Sie sie auch in den Medien gerne wiederfinden würden.

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=223.

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8. Fördermittel: Geld für ältere Mitarbeiter

Wer ältere Arbeitnehmer einstellt (und damit sind in der Regel Arbeitnehmer ab 50 Jahre gemeint), kann auf eine ganze Reihe von Fördermitteln zurückgreifen, zum Beispiel Kombilohn und Eingliederungszuschuss, Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Was aber kaum einer weiß: zusätzlich zu den bundesweiten Fördermitteln gibt es 62 innovative Regionalprojekte in Deutschland, die durch das Programm "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" gefördert werden.

Interessant sind die im Folgenden beschriebenen Regelungen nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitssuchende in diesem Alter, die die Förderung als zusätzliches "Verkaufsargument" nutzen können. Denn viele kleinere Unternehmen kennen diese Fördermöglichkeiten gar nicht.

Kombilohn: Ältere Arbeitslose erhalten bei Einstellung zusätzlich zu ihrem Lohn einen Zuschuss aus der öffentlichen Kasse, wenn sie deutlich weniger als zuvor verdienen. (Voraussetzung sind 12 Wochen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I).

Eingliederungszuschuss: Gibt es für die Anstellung älterer Arbeitsloser, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben.

Eignungsfeststellung (bis 4 Wochen) und Trainingsmaßnahmen (bis 8 Wochen): Der Arbeitgeber kann Bewerber am künftigen Arbeitsplatz testen. Der Arbeitslose erhält in dieser Zeit weiter Arbeitslosengeld. Zusätzliches Bonbon für Arbeitgeber, die den zuvor Arbeitslosen anschließend einstellen: Sie sind bis zu einem Jahr von der Zahlung des Arbeitgeberanteils zur  Arbeitslosenversicherung befreit, das bringt noch einmal 2,1 Prozent Ersparnis.

Regionale Programme: Durch die "Perspektive 50plus" werden in vielen Städten und zwar - anders als üblich - auch in strukturstarken Gebieten Förderprogramme angeboten. Insgesamt 62 Regionen in allen 15 Bundesländern bieten Unterstützung bei der Anstellung Älterer an. Bayern allein weist 15 Programme auf, Nordrhein-Westfalen 13.

Das von den Volks- und Raiffeisenbanken getragene Portal MittelstandDirekt  hat die Details zu all diesen Förderprogrammen recherchiert. Kurze Inhaltsangaben zum Projekt werden ebenso präsentiert wie Link oder
eMail-Adresse zur Kontaktaufnahme.

www.mittelstanddirekt.de/c190/m194/um240/d108/default.html

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9. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Ab 1.1.2008 nur noch bis 150 Euro (statt 410 Euro) sofort abschreibbar / Bestimmte Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro vorziehen!

Am 6. Juli wird der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform 2008 beschließen. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung von großen AGs und GmbHs von knapp 40 auf unter 30 Prozent. Finanziert wird dies unter dem Strich zu einem erheblichen Teil durch Einsparungen bei kleinen und mittleren Personengesellschaften. Die Abschreibungsmöglichkeiten werden stark eingeschränkt, bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWGs) tritt eine deutliche Verschlechterung ein: Nur noch bis zu einem Anschaffungspreis von 150 Euro (netto) dürfen sie sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, bisher lag die Grenze bei 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Doch das ist noch nicht alles…

Bisher galt in Bezug auf die Anschaffungskosten von GWG ein Wahlrecht: Sie konnten ihre Anschaffungskosten bis 410 Euro netto sofort geltend machen, Sie konnten sie aber auch über den Nutzungszeitraum abschreiben und so die Höhe Ihrer Gewinne steuern. Künftig müssen Sie bis 150 Euro netto im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.

Bei einem Anschaffungspreis von 150 bis 1.000 Euro netto landen Wirtschaftsgüter künftig in einem Sammelposten und müssen über fünf Jahre abgeschrieben werden. Betroffen sind insbesondere PDAs, PCs, Laptops, Computerzubehör, digitale Kameras usw., die bisher über drei Jahre abgeschrieben werden konnten, soweit ihr Nettopreis nicht ohnehin unter 410 Euro lag, so dass die Ausgaben sofort geltend gemacht werden konnten. Neben den finanziellen Nachteilen sorgt die Neuregelung auch für zusätzlichen Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung.

Und wie funktioniert das mit dem „Sammelposten“? - Die Anschaffungskosten der GWGs im Wert von 150 bis 1.000 Euro werden zu einem „Sammelposten 200x“ zusammengerechnet und dieser wird dann über fünf Jahre zu jeweils 20 Prozent abgeschrieben. Wenn ein Wirtschaftsgut (zum Beispiel ein Handy) nicht mehr genutzt wird, kann es nicht vorzeitig abgeschrieben und aus dem Sammelposten herausgerechnet werden, sondern muss als Teil des Sammelpostens weiter abgeschrieben werden – auch wenn es sich längst um Elektronikschrott handelt.

Unser Rat: Falls der Kauf eines neuen Handys, Computers oder anderer elektronischer Geräte ansteht, sollten Sie hierfür das zweite Halbjahr nutzen – immer vorausgesetzt, Ihr Geschäft läuft gut und das Vorziehen der Betriebsausgaben bringt für Sie steuerliche Vorteile. Wenn Sie unsicher sind, was die Neuregelung für Sie konkret bedeutet, so nutzen Sie Ihr nächstes Gespräch mit dem Steuerberater, um Ihre Ausgabepläne zu besprechen. Vorteile bringt die Neuregelung bei GWG zwischen 410 und 1.000 Euro, die eine längere Nutzungsdauer als fünf Jahre besitzen, zum Beispiel Büromöbel. Hier könnte sich ein Verschieben von Neuanschaffungen lohnen, denn im Rahmen des GWG-Sammelpostens können Büromöbel ebenfalls in fünf statt über 13 Jahre abgeschrieben werden.

Übrigens gelten die obigen Betragsgrenzen auch für Sacheinlagen und gebraucht angeschaffte Wirtschaftsgüter.

Überblickswissen zu diesem und zu anderen Themen, die Sie als Selbständiger "drauf haben" sollten, erfahren Sie kompakt an einem Tag in Form unseres Workshops "Jetzt sind Sie Unternehmer". Die Termine finden Sie im nächsten Abschnitt des Newsletters.

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10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE

Basis-Workshop "Erfolgreich selbständig mit Gründungszuschuss"
03.08.07 Stuttgart
08.08.07 München
17.08.07 Bochum
31.08.07 Frankfurt
31.08.07 Düsseldorf
11.09.07 Berlin

Businessplan-Workshop "Sicher zum tragfähigen Geschäftskonzept"
24.08.07 München
07.09.07 Frankfurt
12.10.07 Stuttgart
09.11.07 Düsseldorf

Workshop "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen"
12.10.07 München
07.12.07 Frankfurt
14.12.07 Stuttgart

Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige"
28.08.07 Köln
06.09.07 Hamburg
11.09.07 München
17.09.07 Frankfurt
09.10.07 Stuttgart
15.10.07 Dortmund
04.12.07 Freiburg

Mehr Informationen zu den Workshops auf www.gruendungszuschuss.de im jeweiligen Themenchannel.

Beste Grüße aus München

Dr. Andreas Lutz
www.gruendungszuschuss.de
Orleansstr. 34 ("Ersteetage"), 81667 München
Alle Angaben ohne Gewähr


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