Kombi-Newsletter für Gründer & Selbständige

Juni 2007 (2) (versendet am 19.06.2007)

< Jetzt ** 32.492 ** LeserInnen – News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung >

422 neue Leser seit dem letzten Newsletter

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1. Anruf von der Telekom wegen Tarifwechsel? – Lassen Sie sich nicht „überfahren“!
2. Günstige "Euro-Tarife" für Handy-Telefonieren im EU-Ausland kommen
3. Pflichtangaben in E-Mails: Jetzt auf Einzelunternehmer und GbRs ausgeweitet

Tipps & Termine
4. Businessplan-Tipp: Worte, die Sie aus Ihrem Businessplan streichen sollten!
5. Tipp Pressearbeit: Wie viele Pressemitteilungen verschicken? - Die richtige Kontaktfrequenz

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE
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1. Anruf von der Telekom wegen Tarifwechsel? – Lassen Sie sich nicht „überfahren“!

Sie sind Telekom-Kunde und nutzen den Call&Surf-Tarif, der Telefon- und DSL-Anschluss kombiniert? Dann bekommen Sie sicher auch bald einen Anruf der Telekom mit einem freundlichen Angebot – so wie ich gerade eben. Einen kostenlosen Upgrade hat mir der Mitarbeiter versprochen – viel mehr Leistung und das zum gleichen Preis. Auf Nachfrage gab er dann zu, dass ich mich alternativ auch für eine Preissenkung um fünf Euro pro Monat entscheiden kann."Darf ich zu Sicherheit noch Ihr Geburtsdatum wissen?" fragte er noch und damit war die Vertragsänderung abgeschlossen. Aber auch die Zustimmung zur Preissenkung hätte die völlig falsche Entscheidung sein können, da sich mit der formlosen Zustimmung am Telefon die Vertragslaufzeit erheblich verlängert (worauf ich übrigens nicht hingewiesen wurde). Lesen Sie den folgenden Artikel, damit Sie auf den Anruf der Telekom vorbereitet sind. Wenn Sie wollen, können Sie den Tarifwechsel auch nutzen und bis zu 15 Euro/Monat einsparen.

Ich nutze seit März „Call&Surf Comfort“, den mittleren von drei Kombi-Tarifen. Der freundliche Anrufer von der Telekom bot mir eine kostenfreie Tarifumstellung an. Der DSL-Zugang würde von drei auf 16 MBit beschleunigt, Mobilfunkgespräche würden deutlich billiger und außerdem bekäme ich ein Sicherheitspaket mit Virenschutz. Nun ist es so, dass ich eigentlich in meinem Tarif ohnehin schon 6 MBit hätte, wenn das denn technisch überhaupt funktionieren würde in unserem Gebäude. Und diese 3 MBit sind für meine Bedürfnisse völlig ausreichend. Die Mobilfunkgespräche führe ich auch jetzt schon per Call-by-call zu einem viel günstigeren Preis. Und ein Virenschutzprogramm habe ich auch schon. Von dem Upgrade hätte ich allenfalls insofern profitiert, als ich dann kostenlos WLAN-Hotspots der Telekom hätte nutzen können. So viel bin ich aber nicht unterwegs…

Vertragslaufzeit beginnt neu und dauert zwei Jahre

„Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“, werden sich viele Telekom-Kunden denken, und das kostenlose Upgrade akzeptieren, auch wenn sie die neuen Leistungen gar nicht benötigen. Zehn bis zwölf Tage nach dem Anruf kommt die schriftliche Bestätigung mit viel Kleingedrucktem ins Haus. Was man dabei leicht übersieht: Bei dem Tarifwechsel beginnt die Mindestvertragslaufzeit neu – und sie beträgt bei den neuen Tarifen zwei Jahre statt bisher einem Jahr. Nach einem Tarifwechsel haben Sie deshalb zwei Jahre keine Chance, Ihren Telefonanbieter zu wechseln. Auch bei einem Umzug müssen Sie bei der Telekom bleiben und gegebenenfalls sogar den Listenpreis für den Neuanschluss bezahlen. (Ausnahme: Am neuen Wohnort gibt es kein DSL.) Unser Rat: Wenn Sie in den nächsten zwei Jahren einen Wechsel weg von der Telekom planen, sollten Sie deshalb auf einen Tarifwechsel ganz verzichten.

Was bringen die neuen Tarife?

Damit Sie die richtige Wahl treffen, hier zunächst ein kurzer Überblick über die neuen Tarife:

    * Call&Surf Basic kostet unverändert 38,95 Euro/Monat für ISDN & DSL. War bislang jedoch nur 1 GB Internet-Traffic inklusive, so kann man beim neuen Tarif unbegrenzt surfen. Wenn Sie wenig downloaden und mit einem GB auskommen, können Sie ohne Nachteile auch beim alten Tarif bleiben.
    * Call&Surf Comfort, also der von mir genutzte Tarif umfasst von jeher eine Flatrate für Festnetz und Internet. Hier sinkt der Monatspreis um fünf Euro auf 48,95 Euro. Beim Anruf der Telekom wird aber nicht die Preissenkung, sondern ein Upgrade auf den nächsthöheren Tarif.
    * Call&Surf Plus kostete bisher 63,95 Euro monatlich und wird „noch bis Ende Juli“ zum Aktionspreis von 53,95 Euro angeboten – kostet jetzt also genau so viel wie früher der Comfort-Tarif. Deshalb ist der erwähnte „kostenlose Upgrade“ möglich. Die Vorteile hat der Telefonverkäufer korrekt beschrieben (siehe oben).
    * (Alle zuvor angegebenen Preise beziehen sich auf die ISDN-Variante. Wenn Sie mit einem analogen Anschluss, also einer Telefonnummer und Leitung auskommen, zahlen Sie jeweils vier bis fünf Euro weniger pro Monat. Vorsicht: Bei einem Wechsel von ISDN zu analog und umgekehrt fallen immer Anschlusskosten von 59,95 Euro an.)

Die richtige Entscheidung

Wie immer bei der Wahl zwischen Telefontarifen sollten Sie sich überlegen, ob Sie die zusätzlichen Leistungen der neuen bzw. „höheren“ Monatspakete überhaupt benötigen. Häufig wird es sinnvoller sein, die Preissenkung zu wählen oder vielleicht sogar einen Downgrade vorzunehmen: Wenn Sie zum Beispiel die im mittleren Call&Surf-Tarif „Comfort“ enthaltene Festnetz-Flatrate gar nicht ausnutzen, könnte auch ein Wechsel in den Basic-Tarif Sinn machen, bei dem der Internet-Traffic jetzt unbegrenzt ist. Ein Downgrade ist nach Angaben des Spezialdienstes Teltarif.de (Link siehe unten) auch dann möglich, wenn die Mindestvertragslaufzeit des alten Tarifs noch nicht abgelaufen ist. Durch den Downgrade reduziert sich die Grundgebühr insgesamt um 15 Euro/Monat.

Weitere Infos zu den neuen Call&Surf-Tarifen: www.teltarif.de/arch/2007/kw24/s26258.html

Viele weitere Tipps zum Thema technische Infrastruktur für Ihr Büro finden Sie in meinem Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“, www.gruendungszuschuss.de/buch4

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2. Günstige "Euro-Tarife" für Handy-Telefonieren im EU-Ausland kommt

Am 11.6.07 haben die EU-Telekommunikationsminister die Roaming-Verordnung beschlossen, die Obergrenzen für Handytelefonate im EU-Ausland setzt. Die Regelung wird bereits Ende Juni in Kraft treten. Mit der Regelung werden Mobilfunkbetreiber verpflichtet, einen so genannten "Eurotarif" einzuführen, der in allen 27 EU-Staaten gilt und im ersten Jahr eine maximale preisliche Obergrenze von 0,49 Euro für selbst getätigte Anrufe bzw. 0,24 Euro für angenommene Anrufe einhalten muss.

Diese Obergrenzen werden im zweiten und dritten Jahr auf 0,46/0,43 Euro bzw. 0,22/0,19 Euro abgesenkt. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern werden auf 0,30/0,28/0,26 Euro gedeckelt.

Der neue Eurotarif muss bereits Ende Juli, also vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung allen Mobilfunkkunden angeboten werden. Die Kunden haben dann zwei Monate Zeit, sich für diesen oder einen anderen Tarif zu entscheiden. Kunden, die sich binnen dieser Frist nicht äußern, werden automatisch auf den neuen Eurotarif umgestellt - es sei denn sie haben sich bereits vor Inkrafttreten der Verordnung für einen speziellen Roaming-Tarif entschieden (z.B. günstigen Geschäftskundentarif).  

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3. Pflichtangaben in E-Mails: Jetzt auf Einzelunternehmer und GbRs ausgeweitet

Bereits Anfang des Jahres haben wir darüber berichtet, wie fehlende Angaben in der E-Mail-Signatur zur Abmahnfalle werden können (Link siehe unten). Betroffen waren zunächst nur Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind. Durch eine Änderung der Gewerbeordnung (GewO) am 22.05.07 gelten nun auch für Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Pflichtangaben. Vervollständigen Sie Ihre E-Mail-Signatur und vermeiden Sie dadurch Geldbußen von bis zu 1.000 Euro sowie Abmahnungen durch Wettbewerber.

Geändert wurde nach einer Meldung des IT-Rechtsanwalts Dr. Bahr (Link siehe unten) der § 15 b GewO. Die Worte „und ihre ladungsfähige Anschrift“ wurden eingefügt. Damit muss nun jeder Gewerbetreibende in Geschäftsbriefen

    * den Familiennamen
    * mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen
    * und die ladungsfähige Anschrift

angeben. Nicht betroffen sind Freiberufler, wobei auch sie sicherheitshalber Name und Adresse in ihre Signatur aufnehmen sollten.
Nach herrschender Meinung zählen auch E-Mails zu den Geschäftsbriefen. Weitere Details und die Erklärung, wie Sie ihre Signatur in Outlook entsprechend ergänzen können, finden Sie in unserem ursprünglichen Bericht „E-Mails ohne Pflichtangaben: Vorsicht, Abmahnfalle“ unter

www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buero-technik/newstipps/blog/e-mails-ohne-pflichtangaben-vorsicht-abmahnfalle.html
Meldung RA Dr. Bahr: www.dr-bahr.com/news/news_det_20070608002042.html

Unsicher, was Sie als Selbständige/r alles zu beachten haben? – In unserem Workshop „Jetzt sind Sie Unternehmer“ erfahren Sie, was Sie in den ersten Jahren nach der Gründung wissen müssen. Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/workshop.html.

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4. Businessplan-Tipp: Worte, die Sie aus Ihrem Businessplan streichen sollten!

Unvollständige Aufzählungen, die mit Begriffen wie „diverse“, „zahlreiche“, „verschiedene“, „sonstige“ oder den Abkürzungen „usw.“, „etc.“, „u.v.m.“, „u.a.“ aufgefüllt werden, sollten Sie grundsätzlich vermeiden. Sie werden hierdurch unpräzise und riskieren, dass der Leser Sie nicht richtig versteht. Denn in den wenigsten Fällen können Sie davon ausgehen, dass sich der Leser die restlichen Punkte, selbst zusammenreimen kann.

Überlegen Sie sich, was sich denn ganz konkret hinter dem schwammigen Begriff verbirgt und schreiben Sie das auf – oder verzichten Sie auf den Ausdruck. Allein schon durch diese einzelne Maßnahme wird Ihr Businessplan deutlich an Qualität gewinnen: Ihre Aussagen werden konkreter, greifbarer und überzeugender. Probieren Sie es aus.

Weitere Tipps und Tools sowie Beratungsangebote zum Thema Businessplan-Erstellung finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de/businessplan.html.

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5. Tipp Pressearbeit: Wie viele Pressemitteilungen verschicken? - Die richtige Kontaktfrequenz

Am besten verschicken Sie alle zwei bis drei Monate eine Pressemeldung an die Journalisten in Ihrem Verteiler – natürlich nur, wenn Sie so häufig etwas zu sagen haben. Auf diese Weise bleiben Sie den Journalisten im Gedächtnis, ohne sie zu nerven.

Auf dieser Frequenz beruhen Faustregeln wie die, dass Pressearbeit meist nach sechs Monaten beziehungsweise nach zwei bis drei Mitteilungen erste Wirkung zeigt und dass nach zwei Jahren Journalisten beginnen, aktiv bei Ihnen anzurufen. Pressearbeit erfordert Geduld und einen langen Atem, wenn sie erfolgreich sein soll.

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter ww.gruendungszuschuss.de/index.php?id=223.

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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE

Basis-Workshop "Erfolgreich selbständig mit Gründungszuschuss"
22.06.07 Düsseldorf
04.07.07 Berlin
06.07.07 Stuttgart
12.07.07 Hamburg
18.07.07 München
17.08.07 Bochum
31.08.07 Frankfurt

Businessplan-Workshop "Sicher zum tragfähigen Geschäftskonzept"
22.06.07 Frankfurt
04.07.07 München
05.07.07 Hamburg
31.08.07 Düsseldorf

Workshop "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen"
29.06.07 Frankfurt
19.07.07 Hamburg
03.08.07 Stuttgart

Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige"
03.07.07 Berlin
12.07.07 Stuttgart
28.08.07 Köln
06.09.07 Hamburg
11.09.07 München
17.09.07 Frankfurt
25.09.07 Freiburg
15.10.07 Dortmund

Mehr Informationen zu den Workshops auf www.gruendungszuschuss.de im jeweiligen Themenchannel.

Beste Grüße aus München

Dr. Andreas Lutz
www.gruendungszuschuss.de
Orleansstr. 34 ("Ersteetage"), 81667 München
Alle Angaben ohne Gewähr


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