Newsletter für Gründer & Selbständige

3/2009 (versendet am 20.03.2009)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Mahnung ist das am meisten überschätzte Instrument des betrieblichen Forderungsmanagements: Grund genug, alte Zöpfe abzuschneiden, Klartext zu reden und konsequent zu handeln. Konsequenz ist auch im Umgang mit dem Fiskus vonnöten: Hand aufs Herz - sind Sie ganz sicher, dass Sie die Ihnen laut Bundesverfassungsgericht zustehende Pendlerpauschale auch wirklich bekommen? Wir unterstützen Sie dabei.

Herzliche Grüße aus München
Ihr Andreas Lutz

PS: Alle Themen auf einen Blick:
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1. Geförderte Gründungen im Februar 2009
2. Neues Buch: Verkaufen heißt Zuhören – So fragen Sie sich zum Auftrag
3. Neue Umsatzsteuer-Grenzwerte: weniger "Monatszahler"
4. Es geht auch ohne Mahnung: So kommen Sie schneller zu Ihrem Geld!
5. Pendlerpauschale: Ansprüche für 2007 gesichert?

Tipps & Termine

6. Aktuelle Gründer-Wettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!
7. Marketing-Tipp: Akquise-Erfolg durch konkrete Nutzenbotschaften
8. Presse-Tipp: Journalismus ist Teamwork!
9. XING-Tipp: So gestalten Sie Ihre Startseite.

10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Geförderte Gründungen im Februar 2009

Im Februar hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 7.771 mal den Gründungszuschuss vergeben und 967 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Rechnet man 96 Gründungszuschuss-Nachmeldungen aus den vergangenen Monaten hinzu, erhöhte sich die Zahl der geförderten Gründungen im Februar somit um 8.834. Dies ist in absoluten Zahlen ein niedriger Monatswert, der aber saisonbereinigt im üblichen Rahmen liegt, da im Februar u.a. aufgrund der Kürze des Monats vergleichsweise wenig Gründungen geschehen.

Allgemein wird in den nächsten Monaten mit einer deutlichen Erhöhung der Gründungszahlen gerechnet.

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2. Neues Buch: Verkaufen heißt Zuhören – So fragen Sie sich zum Auftrag

Viele Selbständige betrachten Verkaufen als notwendiges Übel. Sie empfinden es als unangenehm, sich selbst und ihre Leistungen anzupreisen. Doch das ist häufig gar nicht nötig. Führen Sie ein Verkaufsgespräch wie ein guter Arzt seine Behandlung: Stellen Sie punktgenau die richtigen Fragen, ermitteln Sie die Bedürfnisse des Kunden und erarbeiten Sie mit ihm, wie das maßgeschneiderte Angebot aussehen muss, mit dem er seine Probleme lösen kann.

Sie drängen sich nicht auf, sondern helfen dem Kunden durch Ihre Beratung, die richtigen Antworten zu finden. Der Kunde wird Sie als Ratgeber schätzen lernen. Und Sie selbst werden schnell Freude an dieser Art des Verkaufens entwickeln und deutlich erfolgreicher aus Verkaufsgesprächen hervorgehen.

Damit dies gelingt, müssen Sie vor allem eines tun: die richtigen Fragen stellen und zuhören! Das ist keineswegs so einfach, wie es sich anhört. Dazu gehört zum Beispiel auch die Fähigkeit, im richtigen Moment zu schweigen, den Kunden nicht mit Verkaufsargumenten zu überschütten, sondern geduldig zu warten, bis er die für ihn wirklich entscheidenden Punkte anspricht.

Verkaufsprofi Joachim Skambraks zeigt im neuesten Buch unserer Reihe „jeder-ist-unternehmer“, wie Selbständige Kunden für sich gewinnen, Einwänden begegnen und durch taktisch kluges Vorgehen Ihre Verkaufsergebnisse um ein Vielfaches steigern können.

Inhaltsverzeichnis, Leseprobe und Bestellmöglichkeit finden Sie unter:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=661

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3. Neue Umsatzsteuer-Grenzwerte: weniger "Monatszahler"

Ab 1. Januar 2009 gelten neue Grenzwerte bei der Häufigkeit von Umsatzsteuervoranmeldungen. Künftig müssen weniger Unternehmen monatliche Voranmeldungen abgeben:

* Wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 1.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt haben, brauchen Sie gar keine Voranmeldungen mehr abzugeben. In dem Fall genügt die Jahres-Umsatzsteuererklärung. Bislang lag diese Grenze bei 512 Euro.

* Bis zu einer jährlichen Umsatzsteuer-Zahllast von 7.500 Euro (bisher: 6.136 Euro) genügen vierteljährliche Voranmeldungen.

* Wenn Sie im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt haben, müssen Sie monatliche Meldungen abgeben.

Ausnahme: Unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuereinnahmen sind Gründer auch in Zukunft verpflichtet, während der beiden ersten Kalenderjahre monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. An den Meldefristen (bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums) hat sich ebenfalls nichts geändert.

Tipp: Wenn Ihnen die übliche Meldefrist zu kurz ist, können Sie als Monats- oder Quartalszahler einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Der Antrag wird normalerweise anstandslos bewilligt. Es ergeht noch nicht einmal ein Bescheid. In Zukunft können Sie sich dadurch einen Monat länger Zeit lassen mit Ihrer Voranmeldung (z. B. erst am 10. März für Januar).
Die Dauerfristverlängerung gilt auf Dauer - sie muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden.

Monatsmelder sind jedoch verpflichtet, eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast zu leisten. Genauso wie die Umsatzsteuer-Zahllast muss die Sondervorauszahlung eigenhändig bis zum 10. Februar jeden Jahres berechnet und ans Finanzamt abgeführt werden. Bei der letzten Umsatzsteurervorauszahlung des Jahres ziehen Sie Ihre Sondervorauszahlung dann von der Zahllast für den Monat Dezember ab.

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4. Es geht auch ohne Mahnung: So kommen Sie schneller zu Ihrem Geld!

Das Durchlaufen des weitverbreiteten vierstufigen Mahnverfahrens (aus Zahlungserinnerung und erster bis dritter Mahnung) entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. In vielen Fällen ist überhaupt keine ausdrückliche Mahnung erforderlich, bevor Sie Verzugszinsen geltend machen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Ihren säumigen Kunden gar auf Zahlung verklagen können!

Wann eine Zahlung fällig und ob Ihr Schuldner bereits in Verzug ist, hat weniger mit Ihrem Mahnwesen als vielmehr mit den beim Vertragsschluss vereinbarten oder im BGB geregelten Zahlungskonditionen zu tun.

Fangen wir mit der Fälligkeit an: Sofern keine einzelvertraglichen Vereinbarungen über den Leistungszeitpunkt und die Zahlungsbedingungen getroffen worden sind, dürfen sie nicht einseitig im Rechnungstext nachgeschoben werden. Das hat der BGH Ende 2007 entschieden. In dem Fall gilt die in § 271 BGB festgelegte Generalklausel über den Leistungszeitpunkt:

"Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, [...]"

So wichtig Klarheit über die Fälligkeit einer Forderung sein mag: Sie nützt Ihnen zunächst einmal herzlich wenig. Um weitergehende Ansprüche geltend machen und wirksame Schritte einleiten zu können, muss sich der Schuldner in Verzug befinden. Um den herbeizuführen, war früher eine Mahnung nötig. Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform im Jahr 2001 können Sie sich diesen Umweg mit einfachen Mitteln sparen: Denn im BGB findet sich seitdem eine Verzugsautomatik für Geldforderungen. Bevor Sie sich auf die berufen, können Sie den Übergang von der Fälligkeit zum Verzug aber auch nach wie vor eigenhändig herbeiführen:

* Am allerbesten: Sie vereinbaren von vornherein einen nach dem Kalender bestimmten Zahlungszeitpunkt, zum Beispiel "Zahlbar ohne Abzüge bis spätestens 15. April 2009."

* Oder Sie schicken Ihrem Schuldner sofort nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung.

Angesichts der üblichen Brief- und Banklaufzeiten plus der unvermeidlichen Bearbeitungszeit beim Kunden kommen Sie unter Wahrung der üblichen Höflichkeitsfristen mit der zweiten Variante jedoch kaum schneller an Ihr Geld als mit der im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Verzugsautomatik.

Wichtig: Das Gesetz macht einen Unterschied, ob der Schuldner einer Geldschuld eine Privatperson (= "Verbraucher") oder ein Geschäftskunde (= "Unternehmer") ist. Unternehmer geraten automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Das ist in § 286 Abs. 3 BGB geregelt:

"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet [...]"

Privatleute geraten demgegenüber nur dann automatisch in Verzug, wenn Sie sie in der Rechnung zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Mit einem Textbaustein wie dem folgenden, gut lesbar angebracht, sind Sie auf der sicheren Seite:

"Mahnungen kosten Zeit und Geld: Deshalb bitten wir Sie, den fälligen Gesamtbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Falls Sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung noch nicht bezahlt haben, geraten Sie automatisch in Verzug. Eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht erforderlich."

Ein solcher Hinweis ist selbstverständlich auch in Rechnungen an Geschäftsleute möglich. Je nach Art Ihre Geschäftsbeziehungen und den bisherigen Erfahrungen mit der Zahlungsmoral Ihrer Kunden können Sie abschreckungshalber gleichzeitig auf die Verzugsfolgen hinweisen.

Welche Folgen einzelvertragliche Zahlungsziele sowie Skonto- oder ähnliche „Schnellzahlerrabatte“ auf die Fälligkeit einer Forderung und den Zeitpunkt des Verzugs haben, welche Verzugszinsen und Mahngebühren Sie in Rechnung stellen dürfen, wie Sie mit säumigen Kunden im Gespräch bleiben sollten und wie Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, erfahren Sie in der Langfassung dieses Beitrags auf unserer Website:
www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2641

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5. Pendlerpauschale: Ansprüche für 2007 gesichert?

Bestimmt haben Sie sich im vergangenen Dezember über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale gefreut. Aber haben Sie Ihre Steuererklärung und / oder Ihren Steuerbescheid des Jahres 2007 inzwischen auch daraufhin überprüft, ob Sie in den Genuss der vollen Entfernungspauschale kommen? Es lohnt sich: Im günstigsten Fall verringert sich das zu versteuernde Einkommen um mehr als 1.300 Euro, was je nach persönlichem Steuersatz zu einem Steuernachlass von bis zu 600 Euro führen kann.

Die gute Nachricht: Arbeitnehmer, die bei ihrer Steuererklärung auf Seite 2 in Zeile 42 der "Anlage N" die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb auch dann eingetragen haben, wenn die einfache Entfernung nicht weiter als 20 Kilometer war, sind auf der sicheren Seite: Sie bekommen den Steuerbonus automatisch.

Bei Selbstständigen sieht meist anders aus: Denn sie konnten die tatsächliche Entfernung nicht ohne Weiteres ungeachtet der damaligen Rechtslage geltend machen. Gewerbetreibende und Freiberufler ziehen die Entfernungspauschale bei der Gewinnermittlung "wie Betriebsausgaben" ab (z. B. auf Seite 3 des EÜR-Formulars in Zeile 48a). Der in Euro und Cent ausgedrückte Abzugsbetrag muss in jedem Einzelfall rechtskonform ermittelt werden.

Die Folge: Um die Pendlerpauschale in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung bzw. Ihren Jahresabschluss des Jahres 2007 korrigieren. Das ist auch dann noch möglich, wenn Sie Ihren Steuerbescheid schon längst in Händen halten. Dazu schicken Sie einen formlosen "Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007" ans Finanzamt, in dem Sie ...

* Ihre Steuernummer angeben,

* sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beziehen (Aktenzeichen: BVerfG, 2 BvL 1/07 vom 9.12.2008),

* das genutzte Verkehrsmittel angeben,

* die zusätzliche oder erhöhte Betriebsausgabe beziffern (Anzahl der Fahrten x Anzahl der gefahrenen Entfernungskilometer x 0,30 Euro) und

* den sich daraus ergebenden (niedrigeren) Gewinn mitteilen.

Tipp: Am besten bitten Sie das Finanzamt darum, Sie auf eventuell fehlende Angaben oder Unterlagen hinzuweisen. Falls Sie gewerbesteuerpflichtig sind, können Sie in einem Aufwasch um die Korrektur des Gewerbesteuerbescheides bitten: Schließlich führt der niedrigere Gewinn laut Einkommensteuererklärung zugleich zu einer geringeren Gewerbesteuerlast.

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Tipps & Termine


6. Aktuelle Gründer-Wettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!

In Zusammenarbeit mit biz-AWARDS.de stellen wir Ihnen Gründer-Wettbewerbe vor, bei denen auch "kleine Gründungen" eine Gewinnchance haben. Sie erkennen auf einen Blick, ob Sie an dem Wettbewerb teilnehmen können und bis wann Sie Ihren Geschäftsplan einreichen müssen.

* Sprungbrett - Innovationswettbewerb des VIR e.V. (Anmeldeschluss: 15.04.2009)
Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Personen und Unternehmen mit neuen Geschäftskonzepten im eTourismus. Bedingung: Die Idee sollte zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht älter als zwölf 12 Monate sein.

* Weconomy (Anmeldeschluss: 30.04.2009)
Gesucht werden Unternehmensgründer und Jungunternehmer mit Sitz in Deutschland. Die besten 25 Gründer präsentieren ihre Geschäftsidee der Jury. Die zehn Gewinner reisen im Juni 2009 zum Netzwerk-Wochenende "Meet the CEO".

* start2grow IT-Gründungswettbewerb, Phase 1 (Anmeldeschluss: 15.06.2009)
Bewerben können sich Gründungsinteressierte aus dem IT-Bereich, deren Unternehmen höchstens drei Monate alt ist, die noch kein Venture Capital erhalten und deren Businesspläne noch nicht prämiert wurden. In der ersten Phase des Wettbewerbs wird ein grundlegender Businessplan entwickelt.

Weitere Informationen und die Links zu den einzelnen Wettbewerben finden Sie auf unserer Website:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=162&showblog=2642

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7. Marketing-Tipp: Akquise-Erfolg durch konkrete Nutzenbotschaften

Kunden kaufen keine Produkte oder Leistungen, sondern Nutzen. Nutzen stiftet nur, was ein Bedürfnis erfüllt. Deshalb sollten Sie überlegen, welche Bedürfnisse Ihr Angebot anspricht und welchen konkreten Nutzen es für Ihre Kunden stiftet.

Am besten fragen Sie sich:

* Welche Bedürfnisse Ihrer Kunden sprechen Ihre Leistungen an:
Sicherheit? Soziale Zugehörigkeit? Anerkennung/Status? Bequemlichkeit/Arbeitserleichterung? Neugier/Zerstreuung? Persönliche Weiterentwicklung? Gewinn? Eine Kombination aus mehreren dieser Bedürfnisse?

* Welche dieser Bedürfnisse sind so zentral, dass sie eine Kaufentscheidung auslösen können?

* Welchen konkreten Nutzen bietet Ihre Leistung aus Sicht Ihrer Kunden?

Auf unserer Website finden Sie eine Tabelle, die den Zusammenhang von Nutzen und dazugehörigen Bedürfnissen illustriert:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2643

Lektüretipp: Wie Sie Kundenbedürfnisse ganz gezielt durch Nutzenargumente ansprechen, erfahren Sie in Barbara Kettl-Römers neuem Akquise-Leitfaden "Wege zum Kunden":
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=617

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8. Presse-Tipp: Journalismus ist Teamwork!

So erfreulich redaktionelle Berichte über Ihren Betrieb oder Ihre Person grundsätzlich sein mögen: Ihr Einfluss auf den endgültigen Inhalt und die Aufmachung der Veröffentlichung ist begrenzt. Das liegt nicht unbedingt am bösen Willen Ihrer Kontaktperson: An einer Publikation sind oft viele Menschen beteiligt.

Wenn ein Journalist mit Ihnen ein Gespräch führt, das Basis eines Artikels sein soll, bedeutet das nur in wenigen Fällen, dass er alleine entscheidet, wie die Veröffentlichung letztendlich aussieht. Denn Journalismus ist Teamwork - und das nicht nur beim Fernsehen. Der fertige Text wird bei Zeitungen oder Zeitschriften noch vom Chef vom Dienst, bei Zeitschriften vom Textchef oder der Textchefin gelesen. Sie ändern unter Umständen Formulierungen, weil sie sie zu langweilig, unverständlich oder Bezüge nicht logisch finden. Außerdem legen sie die endgültigen Überschriften fest, weil sie erst ganz am Schluss wissen, an welcher Stelle der Artikel in der Zeitung oder im Heft stehen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Länge der Überschrift festgelegt werden.

Es nützt also wenig, wenn Sie sich hinterher bei Ihrer Kontaktperson beschweren, weil Ihnen eine Überschrift nicht passt oder sie dem Thema sachlich nicht gerecht wird: Ihre Kontaktperson hatte in der Regel gar nichts damit zu tun. Sichern Sie sich so weit wie möglich ab, indem Sie Ihre Informationen gut aufbereiten und auch eine Überschrift vorschlagen, die die Leser neugierig macht und zum Weiterlesen reizt. Damit besteht zumindest die Chance, dass bestimmte Schlüsselwörter den Weg in die Überschrift finden - auch wenn die von Ihnen vorgeschlagene Variante zu lang oder zu kurz sein sollte.

Übrigens: Chefs vom Dienst, Textchefs oder Chefredakteure können auch entscheiden, dass ein Artikel gar nicht erscheint, zum Beispiel weil sie mit dem Text nicht zufrieden oder das Thema nicht spannend genug ist. Vielleicht hat sich aber auch bloß die Nachrichtenlage so entwickelt, dass über Wichtigeres berichtet werden muss, sodass für "Ihr" Thema kein Platz mehr bleibt. Sofern es kein zeitkritischer Beitrag ist, können Sie dann immerhin damit rechnen, dass er nur verschoben und später veröffentlicht wird.

Professionelles Handwerkszeug sowie Tipps für Ihre Pressearbeit bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige":
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=223

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9. XING-Tipp: So gestalten Sie Ihre Startseite.

Auf Ihrer Xing-Startseite gibt es ein rundes Dutzend Infoboxen, die nützliche Funktionen für die alltägliche Netzwerkarbeit enthalten. Welche davon für Sie am sinnvollsten sind, kommt auf Ihre Interessen und persönlichen Bedürfnisse an. Über den Link "Startseite anpassen" (am rechten oberen Fensterrand) wählen Sie zwischen Infoboxen für ...

* die Beziehungspflege (z. B. "Besucher meines Profils", "Neues aus meinem Netzwerk" oder "Die nächsten Geburtstage meiner Kontakte"),

* Karriereziele (z. B. "Jobs, die zu mir passen könnten"),

* den Wissensaustausch (z. B. "Meine letzten Gruppenartikel" oder "Neue Artikel in meinen Gruppen") oder auch

* Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. "Meine nächsten Termine").
 
Die Inhalte mancher Infoboxen lassen sich ganz gezielt beeinflussen: Wenn Sie zum Beispiel in mehreren Gruppen aktiv sind, sich aber ganz besonders für die Diskussionsverlauf von ein, zwei bestimmten Foren interessieren, klicken Sie in der Überschriftsleiste "Neue Artikel in meinen Gruppen" auf das "Bearbeiten"-Symbol um die gewünschte(n) Gruppen auszuwählen. Auch die Inhalte der Infobox "Neues aus meinem Netzwerk" passen Sie im Handumdrehen an Ihre Bedürfnisse an.

Apropos Überschriftsleiste: Die Anordnung Ihrer Infoboxen verändern Sie per "Ziehen & Ablegen". Dazu zeigen Sie mit der Maus auf einen der grauen Balken, halten die linke Maustaste gedrückt und lassen die Box an der gewünschten Stelle wieder "fallen". Daraufhin wird die Startseite nach Ihren Wünschen automatisch neu angeordnet. Probieren Sie's aus: Es ist ganz einfach!

Tipp: Einen gründlichen Einblick in die vielseitigen Möglichkeiten des Xing-Networkings sowie zahlreiche Profi-Tricks bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "XING optimal nutzen".
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=444

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10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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