Newsletter für Gründer & Selbständige

6/2009 (versendet am 21.07.2009)

„News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung“

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Liebe Leserin, lieber Leser,

wie macht man sein Unternehmen bekannt, noch bevor man überhaupt hauptberuflich gegründet hat? Armin Hierstetter - zuvor Journalist, Chefredakteur und Verlagsleiter bei FHM - macht es vor: Er nutzte XING, Facebook, Twitter & Co auf kreative Weise - und schaut nun sehr entspannt in die unternehmerische Zukunft. Der gruendungszuschuss.de-Kunde berichtet über sein Geschäftsmodell. Bloß keine Festanstellung - urteilt das Landessozialgericht Baden-Württemberg und bestätigt damit, was die Klägerin auch in unserem FAQ hätte lesen können. Außerdem: Aktuelle Gründerzahlen, Businessplan-Wettbewerbe, Seminartermine plus viele Tipps. Viel Spaß beim Lesen!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Nachgefragt: Armin Hierstetter - Der Herr der Stimmen
2. Urteil: Vorübergehende Festanstellung lässt Gründungszuschuss verfallen
3. KfW-Gründungsstarter: Über 1.000 Gründungsfahrpläne erstellt
4. Am Donnerstag eröffnet Friendsfactory Schwabing mit Tag der offenen Tür
5. Im Juni 12.708 geförderte Gründungen

Tipps & Termine

6. Vorsorge-Tipp: Wie viel Prozent Ihres Gewinns legen Sie fürs Alter zur Seite?
7. Aktuelle Gründer-Wettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!
8. Businessplan-Tipp: Fremdkapital erst nach fester Zusage einplanen
9. Presse-Tipp: Fotomotive suchen und finden

10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Nachgefragt: Armin Hierstetter - Der Herr der Stimmen

Solche Kunden beraten wir besonders gerne: Armin Hierstetter (39) bringt auf seiner Webseite Profi-Sprecher mit Auftraggebern aus Film, Funk und Wirtschaft zusammen. Den Marktplatz baute er nebenberuflich auf und startet nun mit Gründungszuschuss und rund 2.400 Auftraggebern, Sprechern und Sprecherinnen in die hauptberufliche Selbständigkeit. Dabei nutzt er geschickt XING und andere Web-2.0-Communities, um seine Plattform bekannt zu machen und inhaltlich weiterzuentwickeln.

Und so funktioniert sein Geschäftsmodell: Wer einen Sprecher sucht, egal ob für Werbung, Hörbuch, e-Learning oder die Warteschleife im Callcenter, ist auf bodalgo.com richtig. Die Auftraggeber stellen kostenlos ihr Casting online, wählen aus einem Pool sorgfältig ausgewählter Sprecher und sparen sich obendrein die Vermittlungsprovisionen der Agenturen. Und oftmals – weil viele Sprecher selbst eines besitzen – die Miete fürs Tonstudio.

Die Einladung zum Casting wird aufgrund eines ausgeklügelten Matching-Systems an alle in Frage kommenden Sprecher – zahlende und nicht zahlende - versandt. Die Premium-Mitglieder genießen den Vorteil, dass sie auf die Ausschreibung antworten können. Bei Interesse schicken sie dem Auftraggeber ihr Angebot. Dabei sehen sie nicht, wie viel die Konkurrenz verlangt. Auf diese Weise wird Dumpingpreisen ein Riegel vorgeschoben: „Werbespots für 20 Euro gibt es bei bodalgo.com nicht“, betont Hierstetter. Nach einer Stunde hat der Auftraggeber im Schnitt 20 Angebote vor sich liegen.

An der erfolgreichen Vermittlung – derzeit sind es etwa drei pro Tag - verdient Hierstetter keinen Cent. Sein Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf den knapp 20 Euro, die eine Premium-Mitgliedschaft monatlich kostet. (Autorin: Julia Kleine)

Wollen Sie wissen, wie Hierstetter auf die Geschäftsidee kam, die inzwischen von Lesern der Financial Times Deutschland ausgezeichnet wurde, an welchem besonderen Tag er gründete, wie er auf den Namen „Bodalgo“ kam und wen er mit Kampfpreisen ärgern möchte? - Dann lesen Sie weiter unter www.gruendungszuschuss.de/?id=534.

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2. Urteil: Vorübergehende Festanstellung lässt Gründungszuschuss verfallen

Eine temporäre Festanstellung kommt geförderte Gründer teuer zu stehen, denn der bereits laufende Gründungszuschuss wird unterbrochen und muss anschließend neu beantragt werden - das aber ist frühestens 24 Monate nach der Unterbrechung möglich. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im Fall einer Psychologin entschieden, dass die Wiederaufnahme einer selbstständigen Tätigkeit genau so zu bewerten wie ein Neubeginn (Urteil vom 26.06.2009, AZ: L 8 AL 6014/08).

Die Klägerin hatte sich als Beraterin selbständig gemacht und erfolgreich den Gründungszuschuss beantragt. Nach knapp fünf Monaten nahm sie eine befristete Anstellung an. Die Arbeitsagentur beendete die Zahlung des Gründungszuschusses. Als der Arbeitsvertrag sechs Monate später endete, meldete sich die Psychologin erneut arbeitslos und erhielt auch Arbeitslosengeld I. Ihren Antrag auf Weiterzahlung des Gründungszuschusses lehnte die Arbeitsagentur jedoch ab.

Die Psychologin argumentierte, dass sie genau dieselbe selbstständige Tätigkeit aufnehmen wolle wie zuvor und lediglich ein halbes Jahr „Pause gemacht“ habe. Die Arbeitsagentur interpretierte die erneute Selbständigkeit dagegen als Neustart, der aber erst 24 Monate nach dem Ende der ersten Förderung gefördert werden könne. Ausnahmen von dieser Vorschrift gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer vorübergehenden krankheitsbedingten Unterbrechung der Selbstständigkeit.

Die Richter am Landessozialgericht bestätigten die Haltung der Arbeitsagentur. Gründer, die die Selbstständigkeit in Erwartung einer dauerhaften Festanstellung unterbrechen, seien in einer ähnlichen Ausgangslage wie ein gescheiterter Unternehmer. Es gebe daher keinen Grund, von der zweijährigen Wartefrist abzuweichen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf eine Restzahlung. Der Gesetzeswortlaut des § 57 SGB III sei hier eindeutig: Mit Ende der Förderung beginnt die Wartefrist. Dabei sei es egal, ob die bewilligte Förderung bis zu diesem Zeitpunkt voll ausgeschöpft wurde oder nicht.

Kommentar: Keine Sorge, mit dem Urteil verändert sich nichts. Das Gericht hat lediglich die seit vielen Jahren übliche Vorgehensweise der Arbeitsagenturen bestätigt, wie wir sie in unserem FAQ unter www.gruendungszuschuss.de/faq erläutert haben. Vorsicht ist nicht nur bei befristeten Arbeitsverträgen, sondern auch bei Nebentätigkeiten als Angestellte(r) angebracht. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer zunächst die Arbeitsagentur um Zustimmung bitten. Versuchen Sie, aus dem Arbeitgeber einen zusätzlichen Auftraggeber zu machen, indem Sie anbieten, die Tätigkeit auf Rechnung zu erledigen.

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3. KfW-Gründungsstarter: Über 1.000 Gründungsfahrpläne erstellt

Kaum ein Jahr ist der Gründungsstarter der KfW online und schon haben sich mehr als 1.000 angehende Unternehmer über diesen Service einen Gründungsfahrplan erstellen lassen. Anhand einer To-do-Liste und weiteren Hintergrundinformationen erfährt der Gründer schnell und unkompliziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen er für sein individuelles Gründungsvorhaben beachten muss.

gruendungsstarter.de ist ein Online-Angebot speziell für Gründer und Jungunternehmer. Es ermöglicht potenziellen Existenzgründern die schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme zu Existenzgründungsberatern, die mithilfe der startothek (www.startothek.de) – einem Beratungstool der KfW – beraten.

Gründer haben unter www.gruendungsstarter.de die Möglichkeit, ein eigenes Gründungsprofil zu erstellen und es unverbindlich an kompetente Existenzgründungsberater zu versenden. Von diesen erhalten Sie ein individuelles Beratungsergebnis – den Gründungsfahrplan. Dieser gibt einen Überblick über alle relevanten Daten und Rechtsvorschriften bezogen auf das konkrete Vorhaben - umfassend und stets topaktuell.

Und so erhalten auch Sie Ihren individuellen Gründungsfahrplan:

Schritt 1: Registrierung
Registrieren Sie sich kostenlos unter www.gruendungsstarter.de.

Schritt 2: Gründungsdaten
Nach erfolgter Registrierung werden Ihnen Fragen zu Ihrem Gründungsvorhaben gestellt (z.B. Standort, Wirtschaftszweig, gewählte Rechtsform etc.)

Schritt 3: Beratersuche
Finden Sie kompetente Existenzgründungsberater entweder über die Eingabe der Postleitzahl oder Sie lassen sich Ihnen bereits bekannte Berater nach Namen oder Firma anzeigen. Wenn Sie bei der Suche als Firmenname „gruendungszuschuss.de“ angeben, sendet Ihnen mein zuständiger Kollege Christian Bussler gerne kostenlos und ohne weitere Verpflichtung für Sie Ihren individuellen Bericht zu.

Schritt 4: Kontaktaufnahme
Senden Sie Ihre Gründungsdaten per E-Mail an die von Ihnen ausgewählten Berater. Diese nehmen ggfs. mit Ihnen Kontakt auf.

Schritt 5: Beratungsergebnis
Sie erhalten ein individuelles Beratungsergebnis, das unter anderem umfassende Informationen zu allen gründungsrelevanten Rechtsvorschriften und eine To-do-Liste enthält, die Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern wird.

Weitere Informationen unter www.gruendungsstarter.de bzw. in unserem Hintergrundartikel http://www.gruendungszuschuss.de/?id=699.

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4. Am Donnerstag eröffnet Friendsfactory Schwabing mit Tag der offenen Tür

Die ersten Mieter sind bereits eingezogen in die neue Schwabinger Friendsfactory. Die Bürogemeinschaft erstreckt sich über eine 1.400 m2 große Etage in der Destouche-Straße 68. Auch das Gebäude selbst hat einen Namen: „tag.werk“. Gemeinsam mit der Münchner Grund als Eigentümer und dem Mitmieter „Bene Büromöbel“ sind Bürointeressierte zu einem Tag der offenen Tür eingeladen.

Wer neugierig auf die stylischen Büros im Herzen Schwabings ist und sich bei kulinarischen Köstlichkeiten und Live-Musik sein Traumbüro aussuchen möchte, ist am Donnerstag, den 23.07.2009 um 18.00 Uhr herzlich eingeladen. Vorher aber bitte unbedingt anmelden bei sarah(at)friendsfactory.de!

Die Schwabinger Friendsfactory bietet Top-Design, zum Beispiel mit der Gemeinschafts-Lounge „Coffee to go“, flexibler Raumaufteilung, Zumtobel Beleuchtung und Designer-Teppichböden. Wie alle Friendsfactories sind in der Miete Internet (strukturierte Verkabelung via Bodentank), Strom und Heizung sowie die kostenlose Nutzung von Konferenzräumen (mit Flat-TV!) inklusive. Stellplätze gibt es direkt am Haus.

Fotos von Gebäude und Räumen sowie Infos zu freien Flächen, Lage, Mitmietern usw. lassen sich abrufen unter http://www.friendsfactory.de/standorte/muenchen-schwabing/impressionen-muenchen-ost0.html.

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5. Im Juni 12.708 geförderte Gründungen

Im Juni hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 11.412 mal den Gründungszuschuss vergeben und 1.453 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Die Zahl der Gründungen in den drei Vormonaten wurde um 157 nach unten korrigiert. Insgesamt erhielten im Mai also 12.708 Gründer eine Förderzusage.

Der von uns berechnete saisonbereinigte GRÜNDEX erreicht damit den bisher höchsten Wert in diesem Jahr. Er stieg von 1.366 Punkten im Januar auf 1.790 im Juni.

Zwar lag die absolute Zahl der geförderten Gründungen im Januar und April etwas höher als im Juni, die ersten Quartalsmonate weisen aber generell eine höhere Gründungswahrscheinlichkeit auf. Im Juli werden beide Effekte aufeinander treffen, so dass wir für diesen Monat mit einem weiteren Anstieg der Gründungszahlen rechnen.

Für das Gesamtjahr kalkulieren wir jetzt mit 138.000 Gründungszuschuss- und 19.000 Einstiegsgeldgründungen. Dies wäre die höchste Zahl von Gründungszuschuss-Gründungen seit Einführung des Förderinstruments.

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6. Vorsorge-Tipp: Wie viel Prozent Ihres Gewinns legen Sie fürs Alter zur Seite?

Selbständige haben es gut: Bis auf wenige Berufsgruppen brauchen Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrer doch relativ ungewissen Rendite einzuzahlen. Doch von Vorteil ist das nur, wenn Sie das gesparte Geld auch wirklich sparen, sprich langfristig rentabel anlegen. Machen Sie den Check und rechnen Sie einmal aus, wie viel Prozent Ihres Gewinnes Sie im letzten und laufenden Jahr fürs Alter zur Seite gelegt haben.

Wären Sie rentenversicherungspflichtig, müssten Sie 19,9 Prozent Ihres Gewinns an die gesetzliche Rentenversicherung abführen und sich zusätzlich privat absichern, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und tatsächlichem Bedarf zu decken. Das bedeutet für Nicht-Versicherungspflichtige: Sie sollten ebenfalls mindestens 20 Prozent Ihres Gewinns langfristig anlegen. Waren es bei Ihnen zuletzt nur fünf oder zehn Prozent? Dann sparen Sie sicherlich zu wenig.

Wie viel genau Sie pro Monat zur Seite legen sollten, hängt von vielerlei Faktoren ab: Wie viel Geld benötigen Sie im Alter? Wie entwickeln sich die Preise bis dahin? Wie viele Jahre haben Sie noch zum Ansparen der Rente? Wann wollen Sie überhaupt in Rente gehen? Wie legen Sie die Ersparnisse an, sprich mit welcher Rendite können Sie kalkulieren? In unserem Vorsorge-Seminar errechnen wir gemeinsam mit den Teilnehmern, welche Sparquote im Einzelfall  nötig und sinnvoll ist. Erst im zweiten Schritt sprechen wir dann über geeignete Anlageformen, zum Beispiel Aktienfonds oder die Rürup-Rente. So sollten auch Sie vorgehen.

Sie sind noch in der heißen Gründungsphase und haben momentan keinen Cent für die Altersvorsorge übrig? Zuerst einmal sollten Sie natürlich teure Kredite abbezahlen, statt Geld anderweitig zu niedrigeren Zinsen anzulegen. Sobald aber etwas Geld übrig bleibt, sollten Sie einen Einzahlplan einrichten und regelmäßig Geld fürs Alter zur Seite legen, selbst wenn es zunächst nur 5 Prozent des Gewinns sind. So bildet sich eine Gewohnheit, und erfahrungsgemäß vermisst man das Geld, das automatisch vom Konto abgebucht wird, oft gar nicht weiter.

Schließen Sie einen Pakt mit sich selbst und legen sie fest, dass Sie die Sparquote alle sechs oder zwölf Monate jeweils um fünf Prozent erhöhen, also auf zehn, 15 und schließlich 20 Prozent. Notieren Sie die entsprechenden Termine in Ihrem Kalender und geben Sie die Erhöhung der Abbuchung frühzeitig in Auftrag. Es ist viel einfacher, eine solche Entscheidung für die mittelfristige Zukunft zu treffen, als jetzt für den laufenden Monat.

Eine solche Vorgehensweise lohnt sich: Sie müssen sich weniger Sorgen machen und haben das Gefühl, gut vorgesorgt zu haben.

Viele weitere Tipps erhalten Sie in unserem Seminar „Für die Zukunft vorgesorgt!“, das wir in München und Hamburg anbieten. Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/?id=523.

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7. Aktuelle Gründer-Wettbewerbe: Hier können Sie gewinnen!

In Zusammenarbeit mit biz-AWARDS.de stellen wir Ihnen Gründer-Wettbewerbe vor, bei denen auch „kleine Gründungen“ eine Gewinnchance haben. Sie erkennen auf einen Blick, ob Sie an dem Wettbewerb teilnehmen können und bis wann Sie Ihren Geschäftsplan einreichen müssen.

* START Award (Anmeldeschluss: 31.08.2009)
Der START Award prämiert junge Unternehmen mit Mut, Ideenreichtum und Innovationskraft. Voraussetzung: Die Gründung erfolgte zwischen dem 1.1.2004 und dem 1.12.2007 – und der Unternehmensstandort liegt in Nordrhein-Westfalen.

* Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft (Anmeldeschluss: 04.09.2009)
Richtet sich neben Mittelständlern auch an Start-ups, die nach dem 1.1.2003 gegründet wurden und ihren Firmensitz in Deutschland haben. Als Preis winkt unter anderem eine ausführliche Vorstellung in der WirtschaftsWoche.

* GründerCup der K.E.R.N.-Region (Anmeldeschluss: 30.09.2009)
Richtet sich an Hightech-Unternehmen (Gründung ab 1.1.2001 oder kurz vor der Gründung) und Start-ups (Gründung ab 1.1.2004 oder kurz vor der Gründung). Der Wohnort des Bewerbers muss in der K.E.R.N.-Region liegen: Kiel, Neumünster sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön.

Weitere Informationen und Direktlinks zu den Wettbewerben finden Sie unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2674

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8. Businessplan-Tipp: Fremdkapital erst nach fester Zusage einplanen

Viele Gründer schätzen die Wahrscheinlichkeit, einen Bankkredit zu bekommen, erfahrungsgemäß viel zu optimistisch ein. Reihenweise Absagen von Banken zu erhalten ist nicht nur frustrierend - es gefährdet auch Ihren Anspruch auf Fördermittel wie den Gründungszuschuss, sofern Ihr Vorhaben ohne Fremdkapital nicht durchführbar ist. Sichern Sie sich deshalb ab, bevor Sie Fremdkapital in Ihren Businessplan einkalkulieren.

Ein Unternehmensberater kann gut einschätzen, wie Ihre Chancen auf Fremdkapital stehen, und Sie bei der Beantragung des Kredits unterstützen. Erarbeiten Sie mit seiner Hilfe auch einen „Plan B“, also Ansätze, wie Sie Ihre Geschäftsidee ohne einen Bankkredit verwirklichen können. In vielen Fällen ist das sogar die bessere Lösung, da Sie bei einem Scheitern Ihrer Gründung nicht auf einem Berg von Schulden sitzen bleiben.

Viele weitere Tipps und Tricks finden Sie im Buch „Die Businessplan-Mappe“. Weitere Infos unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=487

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9. Presse-Tipp: Fotomotive suchen und finden

Sie versenden eine Pressemitteilung und möchten erreichen, dass darüber mit einem größeren Artikel berichtet wird? Sie erhöhen Ihre Chancen dafür enorm, wenn Sie ein Foto beziehungsweise ein Fotomotiv anbieten. Nicht immer fällt einem dafür sofort etwas Geeignetes ein, manchmal muss man eine Weile überlegen, wie das folgende Beispiel zeigt.

Ein Förderkreis, der einen alten Bergpark wieder beleben will, möchte sein Veranstaltungsprogramm für das kommende Jahr der Presse vorstellen. Das Problem dabei: Es gibt noch keine Fotos, denn die Veranstaltungen beginnen erst ein paar Wochen später. Die Lösung: „Der Baum des Jahres“ könnte ein Fotomotiv sein. Dieses Jahr ist es der Bergahorn – und davon stehen auch zufällig welche im Bergpark. Die Mitglieder suchen ein Exemplar aus, das gut zu erreichen und zu fotografieren ist.

Allerdings sieht der Baum noch recht trist aus, da er noch keine Blätter trägt. Kein Problem, die Mitglieder des Förderkreises schmücken ihn mit einer riesigen Schleife. Dieses Fotomotiv listet der Förderkreis in seiner Einladung zur Pressekonferenz auf, so dass viele Redaktionen sich entscheiden, einen Fotografen mit zu schicken – und auch dem Artikel mit Foto mehr Platz einzuräumen. Das Nachdenken über ein geeignetes Fotomotiv hat sich also gelohnt. Überlegen Sie auch für Ihr Unternehmen, zu welchen Themen Sie Verbindungen herstellen könnten, um ein gutes Fotomotiv zu finden. (Autorin: Diana Seiler/AL)

Das gezielte Entwickeln von Story- und Bildmotiv-Ideen für Ihr Business ist ein wichtiges Thema unserer Seminare „Effektive Pressearbeit“, die wir bundesweit anbieten. Die Termine finden Sie gleich im Folgenden oder unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=223.

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10. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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