Newsletter für Gründer & Selbständige

7/2009 (versendet am 11.08.2009)

News2Use, 7/2009: Eine Petition, die Ihre Unterstützung verdient - Warum mehr Männer als Frauen gründen? - 100%-Förderung in Hamburg: Nur noch wenige Tage

„News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung“

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Liebe Leserin, lieber Leser,

auch wenn Sie selbst nicht betroffen sind: Die Petition, über die wir in unserem heutigen Themenschwerpunkt berichten, verdient auch Ihre Unterstützung. Lesen Sie was Praktiker und Experten seit Jahren fordern und womit sie sich nun in einer Petition an den Bundestag wenden: Wie beim Gründungszuschuss sollen auch ALG-II-Gründer den zusätzlich erzielten Gewinn behalten dürfen, statt bis zu 90% des Verdienstes wieder abgeben zu müssen. Mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie würde das bedeuten und nicht einmal etwas kosten, so die Experten. Außerdem in diesem Newsletter: interessante Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors sowie Endspurt für Hamburger, die die großzügige Vorgründungs-Beratungsförderung nutzen wollen.

Viel Spaß beim Lesen unseres Newsletters.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Petition: Gründungszuschuss statt Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Empfänger – das Ende der Gängelung
2. Interview: Interview mit Burkhard Walter von der ARGE Kassel-Stadt
3. Kommentar: Warum ich die Petition unterstütze – von Andreas Lutz
4. Hintergrund: So werden ALG-II-Gründer gefördert
5. Warum gründen mehr Männer als Frauen? – KfW-Gründungsmonitor gibt Antwort
6. Im Juli 12.708 geförderte Gründungen
7. Nur noch wenige Tage: 100%-Vorgründungsförderung in Hamburg läuft aus


8. Und zum Schluss: Alle SEMINAR-TERMINE bundesweit
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1. Petition: Gründungszuschuss statt Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Empfänger – das Ende der Gängelung

Hartz-IV-Empfänger, die sich hauptberuflich selbständig machen, sollen künftig Gründern aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug gleichgestellt werden. Das fordert Gerd Henning von der Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oberland (MOL) gemeinsam mit zahlreichen anderen Experten in einer Petition, die er am 1. Juli beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.

Er bittet Sie, diese Petition mit Ihrer Stimme online zu unterstützen. Als Gründungslotse hat Henning täglich mit Arbeitslosengeld-II-Gründern zu tun. Er ist überzeugt: Von der Angleichung der Förderung (Gründungszuschuss statt einer Kombination aus Einstiegsgeld und Arbeitslosengeld II) profitieren alle Beteiligten, ohne dass dem Staat Mehrkosten entstehen.

Die bestehende Gründungsförderung für Hartz-IV-Empfänger ist ein bürokratisches Monstrum: Die Gründer erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II das Einstiegsgeld und bleiben zunächst über das Jobcenter sozialversichert. Sie müssen laufend über ihre Gewinne informieren, wobei Jobcenter und Finanzamt ganz unterschiedliche Berechnungen verlangen. Die Gewinne werden dann großenteils mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, also zurückgefordert, was bei den Gründern zu plötzlichen Liquiditätsengpässen führen kann und hochgradig demotivierend wirkt.

Wer es schafft, durch die erzielten Gewinne den Arbeitslosengeld-II-Bezug auf null zu reduzieren, für den übernimmt der Jobcenter die Sozialversicherungsausgaben nicht mehr bzw. auf Antrag nur noch zur Hälfte. Deshalb achten viele betroffene Gründer ängstlich darauf, dass sie nicht ganz aus dem Bezug fallen, und so ihr eigentliches Potenzial zurückhalten.

Hennings Ansatz ist viel einfacher und hat sich beim Gründungszuschuss und den Vorgänger-Instrumenten Ich-AG und Überbrückungsgeld bewährt: Der Gründer erhält anstelle des Arbeitslosengeldes II (inklusive Unterkunftskosten) einen Gründungszuschuss in gleicher Höhe. Zusätzlich erhält er genau wie bei Gründungen aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur teilweisen Deckung der Sozialversicherungskosten, für die er ab der Gründung selbst verantwortlich wäre. Der ALG-II-Bezug endet sofort. Der Gründer kann sich voll und ganz auf die Umsetzung seiner selbständigen Tätigkeit konzentrieren.

Die erzielten Gewinne werden nicht verrechnet. Der Gründer erhält sie zusätzlich zum Gründungszuschuss und muss sie lediglich versteuern. Dafür ist die Förderung auf neun Monate begrenzt. Wenn der Gründer es in dieser Zeit nicht schafft, ein ausreichendes Einkommen als Selbständiger aufzubauen, kann er erneut Arbeitslosengeld II beantragen. In diesem Fall steht er wieder zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Seine selbständige Tätigkeit kann er nebenberuflich fortsetzen. Der erzielte Gewinn würde in diesem Fall aber wieder verrechnet, der Jobcenter übernähme also nur noch die Differenz zu den Lebenshaltungskosten. Ziel ist es ja, dass der Gründer nach neun Monaten ganz ohne Unterstützung auskommt.

Henning und viele andere Praktiker sind sich sicher: Mehrkosten für die Jobcenter dürften kaum entstehen, denn in der Anlaufphase fallen erfahrungsgemäß zunächst nur geringe anrechenbare Gewinne an. Bei der neuen Lösung würde der Staat vielmehr Geld sparen, weil der Gründer aus der 300-Euro-Pauschale, die er anstelle des Einstiegsgeldes erhält, selbst seine Sozialversicherung finanzieren muss. Der enorme bürokratische Aufwand  für die ständige Kontrolle der Gründer und Verrechnung ihrer Einnahmen würde komplett entfallen. Vor allem aber könnten die Gründer sich endlich mit ganzer Kraft auf ihre Selbständigkeit konzentrieren.

Das ist jetzt noch ganz anders. Henning berichtet: Diese Leute sind oft hoffnungslos überfordert, weil sie das Beamtendeutsch nicht verstehen. Zudem werden sie von ihrer Selbständigkeit abgelenkt. Stellen Sie sich vor, ein Gründer stellt eine Rechnung über 3.000 Euro und meldet das ordnungsgemäß dem Jobcenter. Er freut sich riesig. Und dann kommt plötzlich der Bescheid: „Ihr Arbeitslosengeld II wird eingestellt, weil Sie über einen hohen Gewinn verfügen.“ Da gibt es schon Stress und auch Tränen. Teilweise erfolgt das aus Unkenntnis in den Behörden, denn die Rechnung ist ja noch gar nicht bezahlt und ein Umsatz ist nicht gleich einem Gewinn. Ich sage nicht, dass sich ein solches Missverständnis nicht aufklären lässt. Aber die Gründer haben endlos viel Lauferei. Es ist alles zu lösen, aber die Frage ist: Mit welchem Zeit- und Kraftaufwand für Gründer und alle Beteiligten? Alle, die wir damit täglich zu tun haben, sind überzeugt: Mit weniger Bürokratie können wir mehr erreichen.
 

Die genial einfache Idee entstand nach Erinnerung von Henning vor zwei Jahren auf einer Fachtagung in Göttingen, in Arbeitsgruppen mit Experten der Gründungsbranche und Vertretern von Arbeitsagenturen und Jobcentern, also aus der Praxis heraus. Seitdem wurde auf verschiedenen Tagungen die Forderung immer lauter, diese Idee umzusetzen. Als gemeinsame Empfehlung und Tagungsergebnis wurde sie sozusagen auf dem Dienstweg an das Bundesarbeitsministerium geleitet, aber bisher leider nicht umgesetzt. Deshalb hat sich Henning entschlossen, nun persönlich einen Vorstoß zu unternehmen und dieses Thema beim Bundestag als öffentliche Petition (http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Petition) einzureichen.

Allerdings ist die Petition bisher nur in Expertenkreisen bekannt, erst rund 200 Personen haben unterschrieben. Die Petition verdient nach unserer Überzeugung aber eine breite Unterstützung und öffentliche Diskussion. Deshalb berichten wir so ausführlich über die Petition und bitten Sie mitzuzeichnen und andere Interessierte darüber zu informieren. Diese ist noch bis zum 2.09.2009 online und ohne weitere Verpflichtung für Sie möglich (siehe unten). Wenn Sie als Betroffener, als Jobcenter-Mitarbeiter oder Experte persönliche Erfahrungen besitzen, können Sie aber auch auf der Seite des Bundestags einen Forumsbeitrag schreiben.

Link zum Wortlaut der Online-Petition mit Forum und Möglichkeit zur Mitzeichnung. Damit Ihre Stimme zählt, müssen Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, die per Bestätigungsmail überprüft wird. Danach handelt es sich nur noch um einen Klick:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=5732

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2. Interview: Interview mit Burkhard Walter von der ARGE Kassel-Stadt

Burkhard Walter ist Leiter des Arbeitgeberservice und zugleich Gründungsberater bei der Arbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH. Sein Konzept zur Betreuung von ALG-II-Gründern gilt als vorbildlich, Vertreter von mehr als 40 ARGEn haben ihn bereits besucht, um sich über das Kasseler Modell zu informieren.

Herr Walter, Sie unterstützen die Petition „Gründungszuschuss statt Einstiegsgeld“. Warum?

Es geht hier um Menschen, die den Willen haben, sich aus dem ALG-II-Bezug herauszuarbeiten. Wir müssen sie ernst nehmen und unterstützen. Vor allem sollten wir sie in der Startphase in Ruhe lassen. Sie sollen arbeiten, gerne auch 12 oder 16 Stunden am Tag. Sie sollen sich in dieser Zeit aber nicht mit uns beschäftigen, sondern mit ihren Kunden und ihrem Betrieb.

Warum ist das momentan nicht der Fall?

Damit wir – wie gesetzlich vorgeschrieben - den Gewinn mit dem Arbeitslosengeld II verrechnen können, müssen die Gründer uns laufend Unterlagen vorlegen, in der Regel Einnahme-/Überschussrechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Diese Auswertungen werden immer sehr unterschiedlich zeitverzögert vorgelegt werden können. Dadurch kommt es ständig zu Rückrechnungen und Korrekturen der laufenden Hilfe, die für unsere Kunden sehr störend und verunsichernd wirken. Wir müssen unseren Kunden nach ihrer Gründung die notwendige Liquidität belassen und Ihnen nicht gleich ihr erwirtschaftetes Geld wieder abnehmen. Das haben sie ja oft auch nur vorübergehend zur Verfügung und benötigen es im nächsten Monat für andere Zwecke, etwa zur Zahlung von Steuern.

Sollten Arbeitslosengeld-II-Empfänger auch neun Monate Gründungszuschuss erhalten?

Ob nun neun Monate Dauer wie bei ALG I oder drei oder sechs Monate mit Option auf neun Monate sei dahin gestellt. Ich bin für weniger Standards und mehr Freiheit der Ausgestaltung. In Kassel nutzen wir diese Flexibilität, denn sie hängt auch vom Konzept ab. Das Einstiegsgeld wird oft erst mal nur kurze Zeit gewährt, um Druck auszuüben und dem Gründer zu zeigen, dass es jetzt ernst wird. Wenn er dann aber Gewinne erzielt, nutzen wir das Einstiegsgeld als Belohnung, damit er den erzielten Gewinn nicht gleich wieder an uns abführen muss, sondern etwas von ihm hat und ihn reinvestieren kann. Allerdings wird nicht in jedem Fall Einstiegsgeld gewährt. Es ist eine „Kann-Leistung“ und sollte daher auch nicht für Erfolgsstatistiken herangezogen werden.

Lohnt sich denn die Förderung von ALG-II-Gründern trotz der momentan schwierigen Umstände?

Absolut, auch unter jetzigen Bedingungen. Ich führe seit zehn Jahren eine Excel-Tabelle darüber, was wir damals als Kommune und jetzt als ARGE investieren und was dabei herauskommt. Wir sprechen hier von Einsparungen in Millionenhöhe. Unsere Ziele sind dabei: Beendigung der Arbeitslosigkeit und „Raus aus der Stütze“ für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Diese Ziele sind erreicht, wenn wir die Zahlungen an den Gründer komplett einstellen können. Die Rückzahlung eventuell von uns an die Gründer für Investitionszwecke vergebener Kredite ist dann das Sahnhäubchen obendrauf.

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3. Kommentar: Warum ich die Petition unterstütze – von Andreas Lutz

Stellen Sie sich das einmal vor: Nach aktuellem Recht müssen selbständige Arbeitslosengeld-II-Empfänger bis zu 90 Prozent ihres Gewinns wieder abführen. Das ist so, als würde ab 800 Euro Gewinn ein Steuersatz von 90% greifen. Wären Sie motiviert, zu solchen Bedingungen zu arbeiten, wenn Ihr Lebensunterhalt auch so (zumindest notdürftig) durch Hartz IV sichergestellt ist?

Und stellen Sie sich dann noch vor, Sie müssten zusätzlich zur normalen Buchhaltung noch eine spezielle für den Jobcenter führen, die monatlich abzugeben ist und dazu führen kann, dass Sie unter Umständen Ihren gesamten Monatsgewinn kurzfristig abführen müssen, obwohl Sie ihn dringend zum Ausbau Ihres Geschäfts benötigen.

Nehmen Sie dabei an, dass Sie über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen, sich die Hilfe eines Steuerberaters nicht leisten können und Sie auch nicht gerade der geborene Finanzexperte sind. Malen Sie sich aus, Sie müssen selbstbewusst mit Kunden verhandeln, nachdem Sie gerade zwei Stunden im Jobcenter verbracht haben, wo Sie sich eher als Bittsteller gefühlt haben.

Stellen Sie sich vor, dass Sie es trotz dieser widrigen Umstände und sonstiger Handicaps, mit denen das Leben Sie vielleicht versehen hat, schaffen, nach längerer Zeit endlich wieder den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie zu verdienen. Sie erhalten einen Brief, der Sie dazu beglückwünscht und informiert, dass Sie künftig die Sozialversicherung für sich und Ihre Familie in Höhe von mehreren Hundert Euro selbst bezahlen müssen, womit das Geld dann doch wieder nicht reicht, und Sie erneut einen Zuschuss beantragen müssen.

Wenn ich mir das so vorstelle, dann bewundere ich alle, die sich unter den bestehenden Bedingungen mit Einstiegsgeld selbständig machen, und kann den vielen Stimmen von Hartz-IV-Experten nur zustimmen, die meinen, dass sich hier dringend etwas ändern sollte.

Vielleicht ein Thema für den Bundestagswahlkampf der FDP? Weniger Bürokratie – mehr netto! Mit der glaubwürdigen Anwendung dieser Prinzipien auch auf die Zielgruppe der ALG-II-Empfänger wären für die FDP vielleicht tatsächlich 18 Prozent bei der Bundestagswahl drin.

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4. Hintergrund: So werden ALG-II-Gründer gefördert

In den ersten sieben Monaten dieses Jahres wurden rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) durch die Jobcenter in die Selbständigkeit begleitet, angefangen von der Entwicklung der Geschäftsidee, über die Unterstützung in Finanzierungsfragen bis hin zur Geschäftseröffnung. Im Jahr 2008 waren es rund 25.000. Hoch ist vor allem der Anteil der Männer zwischen 30 und 50 Jahren.

Diese offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) dürften – wie von Walter Burkhard im Interview erwähnt - das Gründungsgeschehen unter ALG-II-Empfänger sogar unterschätzen, da sie sich nur auf die mit Einstiegsgeld unterstützten Gründer handelt, aber nicht jeder Gründer diese Kann-Leistung erhält.

Mit dem sogenannten Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen.

Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbständigen gewährt werden können. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden.

Sachmittel können zum Beispiel sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen (PC und Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar o.ä., Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen (Erstellung Homepage, Werbemittel ...), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.

Außerdem steht ALG-II-Gründern seit Herbst letzten Jahres das Gründercoaching Deutschland der KfW offen. Im ersten Jahr nach der Gründung können mit Einstiegsgeld geförderte Gründer Beratung im Wert von bis zu 4.000 Euro erhalten. Sie müssen dabei lediglich einen Eigenanteil von 400 Euro leisten (kostenloser Rückrufservice hierzu unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=309).

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA rechnet mit einem Wachstum dieser Zahlen: „Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnen wir in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf“.

Dass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. „Eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann. Statistisch gesehen werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies unterstreicht die Bedeutung guter Beratung und guten Coachings“, meint Alt.

Es gibt jedoch auch Entwicklungen, die aufmerken lassen. Ende 2008 gab es 114.000 Selbständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbständigen“ fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

Einen aktuellen Bericht sowie Statistiken der BA zum Gründungsgeschehen im ALG-II-Umfeld finden Sie unter http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/arbeitsmarktberichte/berichte-broschueren/grundsicherung.shtml

Ausführliche Informationen zur geförderten Gründung mithilfe von Einstiegsgeld finden Sie unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=46.

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5. Warum gründen mehr Männer als Frauen? – KfW-Gründungsmonitor gibt Antwort

Der Anteil der Frauen an den Selbständigen hat in den letzten 30 Jahren kontinuierlich zugenommen. Laut aktuellem KfW-Gründungsmonitor waren im letzten Jahr bereits 41 Prozent aller gründenden Frauen. Die Gründerinnen sind ähnlich gut ausgebildet wie Gründer und unterscheiden sich in Ihren Persönlichkeits- und soziodemographischen Eigenschaften kaum. Warum also gründen noch immer mehr Männer als Frauen? Dem ist die KfW mit einer Sonderauswertung ihres Gründungsmonitors auf den Grund gegangen. Offenbar ist entscheidend, dass Frauen ihre eigenen Fähigkeiten und das Unternehmertum an sich kritischer beurteilen.

Gründerinnen unterscheiden sich von Gründern kaum in ihren Persönlichkeits- und soziodemografischen Eigenschaften, die die Entscheidung zur Selbständigkeit bestimmen: Sie sind ähnlich gut ausgebildet und weisen jeweils einen höheren Bildungsgrad auf als Nichtgründer/innen. Sowohl Gründer als auch Gründerinnen kennzeichnen eine höhere Risikobereitschaft, Innovationsfreudigkeit und Kreativität, ein stärkeres Streben nach Selbstverwirklichung sowie eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit und Überzeugungskraft. „Der unternehmerische ‚Gründertyp’, ob männlich oder weiblich, glaubt deutlich stärker als ein Nichtgründer daran, dass der persönliche Erfolg durch das eigene Handeln kontrolliert werden kann“, sagt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe.

Gründer beurteilen Gründungsumfeld und Ansehen von Selbständigen positiver
Ein deutlicher Unterschied zwischen Gründern und Gründerinnen zeigt sich hingegen, wenn die Befragten das Gründungsumfeld und das Ansehen eines Unternehmers in der Gesellschaft beurteilen. Männer schätzen das Gründungsumfeld generell signifikant positiver ein und messen dem Unternehmerprestige einen höheren Wert bei. Beispielsweise nehmen Gründer die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für ihr Projekt positiver wahr und weisen dem Unternehmerprestige höhere Werte zu als Gründerinnen. Ihre eigene Befähigung zum Unternehmertum schätzen Gründer und Gründerinnen jedoch ungefähr gleich gut ein.

Nicht gründende Frauen haben Zweifel an ihrer unternehmerischen Eignung

Betrachtet man jedoch die Gruppe der nicht gründenden Frauen, so fällt auf, dass insbesondere hier deutliche Zweifel bestehen, was die eigene Befähigung zum Unternehmertum und die Attraktivität einer Selbständigkeit angeht. Männer, auch Nicht-Gründer, beurteilen diese Punkte in der Regel weit weniger kritisch. „Diese besonderen Einstellungen halten Frauen häufiger als Männer davon ab, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen“, sagt Dr. Irsch.

Um die Zahl der Gründungen durch Frauen zu erhöhen, sollte laut Irsch das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt und die Einstellungen zur Attraktivität der Selbständigkeit verbessert werden.. „Hierzu werden gezielte Informations- und Beratungsangebote benötigt, die über die Chancen der Selbstständigkeit aufklären und realistische Einschätzungen fördern“, so Dr. Irsch weiter. „Zudem hat Deutschland im Hinblick auf das allgemeine gesellschaftliche Gründungsklima im internationalen Vergleich noch Nachholbedarf. Wenn es uns gelingt, dieses zu verbessern, werden mehr Frauen und auch mehr Männer den Mut und das Selbstvertrauen finden, ihre Gründungsideen zu verwirklichen.“

Zu wenig Einsatz?

Ein weiteres Ergebnis: Gründerinnen und Gründer unterscheiden sich kaum in ihren angegebenen Präferenzen für finanzielle Sicherheit oder in der eigenen Einschätzung, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen. Allerdings geben Gründer häufiger als Gründerinnen an, dass sie bereit sind, für ihr berufliches Fortkommen einen überdurchschnittlichen Einsatz zu leisten.

Meine Meinung: Das zuletzt erwähnte Ergebnis liegt bestimmt nicht daran, dass Frauen weniger motiviert oder einsatzbereit sind. Allerdings besteht ja nach wie vor in weiten Teilen eine ungleiche Aufgabenteilung zwischen Männern und Frauen in Hinblick auf die Haus- und Familienarbeit. Vielleicht hat dadurch ein Teil der Frauen einfach nicht den zeitlichen Spielraum, um noch mehr zusätzlichen Einsatz zu bringen.

Auch sprechen Ergebnisse vieler Studien dafür, dass Männer ganz generell, auch auf vielen anderen Gebieten, eher zur Selbstüberschätzung neigen und Frauen tendenziell vorsichtiger entscheiden.  Ansonsten teile ich die Ergebnisse dieser interessanten Studie: Es ist wichtig, ein positives (realistisches) Bild der Selbständigkeit zu vermitteln: In wenigen Ländern sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung so gut wie in Deutschland – für Frauen wie Männer.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht unter http://www.kfw.de/DE_Home/Research/Publikatio94/Wirtschaft18/AktuelleAu.jsp

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6. Im Juli 12.708 geförderte Gründungen

Im Juni hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 12.605-mal den Gründungszuschuss vergeben und 1.433 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Die Zahl der Gründungen in den drei Vormonaten wurde um 49 nach unten korrigiert. Insgesamt erhielten im Mai also 14.038 Gründer eine Förderzusage.

Dieser Wert liegt deutlich über den Zahlen der beiden Vormonate, allerdings hätten wir zum Quartalsbeginn noch etwas mehr Gründungen erwartet. Der von uns berechnete saisonbereinigte GRÜNDEX geht deshalb leicht auf 1.620 Punkte zurück. Auffällig war, dass die Zahl der Einstiegsgeldgründungen für das 2. Quartal 2009 deutlich nach oben revidiert wurden, was für eine steigende Nachfrage nach diesem Instrument spricht.
Für das Gesamtjahr rechnen wir jetzt mit 135.000 Gründungszuschuss- und 20.000 Einstiegsgeldgründungen. Dies wäre die höchste Zahl von Gründungszuschuss-Gründungen seit Einführung des Förderinstruments.

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7. Nur noch wenige Tage: 100%-Vorgründungsförderung in Hamburg läuft aus

Geförderte Beratung im Wert von bis zu 2.000 Euro ohne Eigenanteil – die großzügige „Sonderförderung im Rahmen der freien Förderung  in Hamburg“ steht – wie wir gerade erfahren - in Hamburg nur noch wenige Tage zur Verfügung. Wer noch nicht gegründet hat, aber eine hauptberufliche Gründung plant und Arbeitslosengeld I bezieht oder in Kürze beziehen wird, sollte sich möglichst noch diese Woche bei uns melden, denn die Beratung muss noch im August beantragt und begonnen werden.

Die Beratung kann dann bis zur Gründung erfolgen, maximal aber für eine Dauer von zwei Monaten. Sie kann nur bei wenigen anerkannten Beratungsunternehmen erfolgen, darunter dem Hamburger Büro von gruendungszuschuss.de. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans (Text- und Zahlenteil), der Kundengewinnung (Marketing- und Verkaufsstrategie), Gründungsformalitäten usw. Wenn Sie also gerade in den Gründungsvorbereitungen stecken und Ihr Vorhaben beschleunigen und auf sichere Beine stellen wollen, dann sollten Sie jetzt schnell handeln.

Bitte füllen Sie dann das Formular http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103 aus und kreuzen Sie Hamburg an. Das Formular passt nicht ganz auf den Sachverhalt, hat aber den Vorteil, dass Sie automatisch die Kontaktdaten unserer Hamburger Kollegen erhalten und von diesen dann umgehend zurückgerufen werden können.

Wenn Sie nicht in Hamburg zuhause sind bzw. gründen wollen, so nutzen Sie bitte unseren Rückrufservice unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=309. Gerne informieren wir Sie dann individuell und kostenlos über die Beratungsförderung in Ihrem Bundesland – für die Zeit vor und nach der Gründung.

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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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