Newsletter für Gründer & Selbständige

11/2009 (versendet am 23.09.2009)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

 

>> Jetzt ** 76.512 ** LeserInnen <<

>> Allein ** 517 ** neue LeserInnen seit der letzten Ausgabe <<

 

--------------------------------------------------------------

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

"Geld alleine macht nicht glücklich“ – zu dieser Erkenntnis kommt auch die Studie, für die wir Sie im Frühjahr letzten Jahres in diesem Newsletter zum Thema Gründungszufriedenheit befragt haben. Was Gründer tatsächlich glücklich macht, lesen Sie in dieser Ausgabe.

 

Wer mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gründet, erhält nach und teilweise auch schon vor der Gründung großzügige Zuschüsse bei Inanspruchnahme von Unternehmensberatung. Viele Gründer wissen jedoch nicht, welche Programme angeboten werden und worauf es bei der Beraterauswahl und Beantragung ankommt. In der neuen Auflage unseres Standardwerks „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“ gibt es jetzt ein eigenes Kapitel zu diesem Thema - neben vielen anderen Neuerungen (vgl. Tipp 4).

 

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

 

Herzliche Grüße aus München

Andreas Lutz

 

--------------------------------------------------------------

INHALT

 

1. Umfrage: Welche Gründer sind besonders glücklich?

2. Im August 10.755 geförderte Gründungen

3. Gesetzeslücke: Vorerst keine Hilfe für Selbständige, die sich PKV-Beiträge nicht leisten können

 

Tipps & Termine

 

4. Tipp Gründercoaching: Förderprogramme im Überblick

5. Arbeitsrechts-Tipp:  Was Sie beim Beschäftigen von Studenten beachten müssen

6. KfW-Tipp: Was bedeutet eigentlich „De-minimis“?

 

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------

 

 

1. Umfrage: Welche Gründer sind besonders glücklich?

 

(gruendungszuschuss.de) Im Frühjahr 2008 haben wir Sie über diesen Newsletter unter anderem zum Thema Gründungszufriedenheit befragt. Heute erfahren Sie endlich die Ergebnisse. Das Wichtigste gleich vorweg: Die Mehrzahl der 2.221 befragten Gründer war zufrieden (1.204) oder sogar sehr zufrieden (402). Aber welche Faktoren sind eigentlich verantwortlich für ein hohes Maß an Gründungszufriedenheit?

 

Mit Hilfe der von Ihnen gegebenen Antworten und einer statistischen Analyse konnten wir klare Tendenzen erkennen:

 

a. Monetärer Erfolg: Gründer, die mit ihrer Gründung ein überdurchschnittlich hohes Einkommen erzielen, waren im Durchschnitt zufriedener (Zuwachs von 16.9% an Zufriedenheit).

 

b. Inhalte und Selbstbestimmtheit der Tätigkeit: Das mit der Gründung erreichte Niveau an Kreativität (+4,1 Prozent) und der Grad der erreichten Unabhängigkeit (+3,7 %) hatten jeweils einen positiven Einfluss auf die Gründungszufriedenheit.

 

c. Erwerbsbiographie: Gründer aus der Not (-9,3 %) sowie Gründer, die vor der Selbstständigkeit länger als 1 Jahr arbeitslos waren (-8,7 %), waren im Durchschnitt deutlich unzufriedener als andere Gründer – bei gleichem finanziellem Erfolg. Gründer mit Branchenerfahrung hingegen hatten ein höheres Niveau an Zufriedenheit (+3,6 %).

 

d. Soziodemographische Merkmale: Weibliche Gründer (+2,7 %), Gründer deutscher Herkunft (+3,3 Prozent) und Gründer mit (Fach-)Hochschulreife (+5,3 %) waren zufriedener als andere Gründer; Ältere Gründer hingegen waren eher unzufrieden (-3,2 %).

 

e. Persönlichkeitsmerkmale („Big Five“): Die meisten menschlichen Persönlichkeitseigenschaften können mittels fünf Persönlichkeitsdimensionen beschrieben werden. Es zeigte sich, dass lediglich das Persönlichkeitsmerkmal emotionale Stabilität einen Einfluss auf die Gründungszufriedenheit hatte: Je besser die Gründer mit Rückschlägen umgehen konnten, desto höher war ihre Gründungszufriedenheit (+1,4 %).

 

f. Arbeitszeit: Gründer, die viel arbeiten, waren zufriedener als andere Gründer (+2,6 %).

 

Unser Fazit: Geld alleine macht nicht glücklich. Neben dem finanziellen Erfolg sind weitere (nicht-monetäre) Faktoren von großer Bedeutung und können in der Summe sogar eine größere Wirkung haben als der monetäre Erfolg.

 

Weiterlesen lohnt sich: Die vollständige Studie finden Sie im Internet unter

http://ssrn.com/abstract=1381016

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

2. Im August 10.755 geförderte Gründungen

 

(gruendungszuschuss.de) Im August hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 9.985 Mal den Gründungszuschuss vergeben und 1.243 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Die Zahl der Gründungen in den drei Vormonaten wurde um 473 nach unten korrigiert. Insgesamt erhielten im Mai also 10.755 Gründer eine Förderzusage.

 

Wie bereits im Juli wurde die Zahl der Einstiegsgeldgründungen in den Vormonaten deutlich nach oben revidiert, was für eine steigende Nachfrage nach diesem Instrument spricht.

 

Für das Gesamtjahr rechnen wir mit 130.000 Gründungszuschuss- und 20.000 Einstiegsgeldgründungen.

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

3. Gesetzeslücke: Vorerst keine Hilfe für Selbständige, die sich PKV-Beiträge nicht leisten können

 

(gruendungszuschuss.de) Von einer „schmerzhaften Lücke“ berichtete der SPIEGEL in einer der letzten Ausgaben: In Not geratene Selbständige dürfen vorerst nicht auf zusätzliche Unterstützung hoffen, wenn sie ihre Krankenversicherung nicht bezahlen können.

 

Hintergrund: Seit Jahresanfang besteht als Konsequenz der Gesundheitsreform eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbständige, die zuvor privat krankenversichert waren, können allerdings nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, deren Kosten bei ALG-II-Bezug von der ARGE voll übernommen werden. Sie müssen sich weiterhin privat versichern. Der ermäßigte Mindestbeitrag (Leistungen auf dem Niveau gesetzlicher Kassen) beträgt dabei etwa 285 Euro monatlich. Davon dürfen die Jobcenter allerdings nur rund 130 Euro übernehmen. Die Differenz in Höhe von 155 Euro müssen die Selbständigen selbst tragen – wobei sie als Hilfe zum Lebensunterhalt („Regelleistung“) insgesamt nur knapp 300 Euro erhalten.

 

Die für die Selbständigen äußerst schmerzliche Gesetzeslücke war schon bei den Verhandlungen über die Gesundheitsreform bekannt, allerdings konnten sich Union und SPD bis heute auf keine gemeinsame Lösung einigen. Eine Neuregelung wird es im Interesse der Betroffenen hoffentlich recht bald nach der Bundestagswahl geben.

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

4. Tipp Gründercoaching: Förderprogramme im Überblick

 

(gruendungszuschuss.de) Der Staat möchte mit seinen Förderprogrammen verhindern, dass Gründer schon bekannte Fehler noch einmal machen. Deshalb setzt er auf den Know-how-Transfer durch Berater. Letztlich sichert er damit auch seine Investition in die geförderten Vorhaben ab, beim Gründungszuschuss sind das immerhin bis zu 24.000 Euro pro Gründer. Wie viel Geld steuert der Staat bei und wer hat Anspruch auf das Gründercoaching?

 

Vor der Gründung und insbesondere in den ersten Monaten nach der Gründung stehen Gründer oft alleine vor einem Berg von Herausforderungen. Das Geld für fachkundige Hilfe ist knapp, denn den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld benötigen sie in der Regel, um für den Lebensunterhalt und die Sozialversicherung aufzukommen. Und mit ihren Ersparnissen versuchen sie, so sparsam wie nur möglich zu haushalten. In dieser Situation sparen Gründer häufig an der falschen Stelle und gefährden damit den Erfolg ihres Unternehmens. Im Nachhinein heißt es dann oft: Wenn ich damals Hilfe von einem Experten in Anspruch genommen hätte, hätte ich mir viele Umwege, Zeit, Kosten und Ärger ersparen können.

 

Gründercoaching Deutschland

 

Mit der Einführung des Gründercoaching in den Jahren 2007/2008 wurde die Beratungsförderung in Deutschland grundlegend neu geordnet. Für die Förderung von Beratungen vor der Gründung sind seitdem ausschließlich die Bundesländer zuständig. Nahezu alle alten Bundesländer verfügen über Vorgründungsprogramme. Allerdings lohnt sich eine Förderung erst ab etwa acht Stunden Beratung, da die Antragstellung selbst auch mit einigem Zeitaufwand verbunden ist. Typisch für die Vorgründungs-Förderprogramme ist, dass der Zeitrahmen für die Beratung relativ begrenzt ist, zum Beispiel auf sechs bis acht Wochen. Außerdem müssen Sie in der Regel die Kosten der Beratung vorstrecken und nachweisen, dass Sie vollständig dafür gezahlt haben. Erst dann erhalten Sie den Zuschuss, der in der Regel 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten beträgt.

 

Die Nachgründungsförderung wird durch die 90-Prozent-Förderung im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ dominiert. Gründungszuschuss- und Einstiegsgeld-Gründer können in den ersten zwölf Monaten nach der Gründung Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4000 Euro in Anspruch nehmen – bei nur zehn Prozent Eigenanteil (400 Euro). Diese attraktive Förderung hat sich seit der Einführung im September 2008 neben dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld schnell zum dritten wichtigen Förderinstrument für Gründer aus der Arbeitslosigkeit entwickelt. Bereits seit Oktober 2007 stehen im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ eine 50-Prozent und in den neuen Bundesländern eine 75-Prozent-Förderung bereit. Diese kann bis zu fünf Jahre nach Gründung in Anspruch genommen werden, und zwar auch von Gründern, die zuvor keinen Arbeitslosengeldanspruch hatten. Gefördert werden in diesem Fall sogar Beratungskosten bis zu 6000 Euro. Daneben gibt es weitere Förderprogramme, mit denen zum Bei

 spiel auch nebenberufliche Gründungen gefördert werden können.

 

Kostenloser Rückrufservice

 

Für Gründer, die an einer geförderten Beratung interessiert sind, bieten wir einen kostenlosen Rückrufservice unter http://www.gruendungszuschuss.de/rueckruf an. Wir sagen Ihnen welche Förderprogramme die für Sie günstigsten sind, welche Inhalte und welcher Beratungsumfang in Ihrem Fall sinnvoll sind. Außerdem empfehlen wir von uns geprüfte Berater in Ihrer Nähe.

 

Pflichtlektüre für Gründer neu aufgelegt

 

Weitere Tipps rund um die Themen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld finden Sie in dem Standardwerk von Andreas Lutz „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“, das soeben in der 3. erweiterten Auflage erschienen ist. Das Buch ist aus der Praxis heraus geschrieben: Durch die Fragen, die unseren Referenten und Beratern täglich gestellt werden, wissen wir, was Antragsteller wirklich beschäftigt. Für die Neuauflage wurden sämtliche Zahlenbeispiele aktualisiert und Neuregelungen sowie Gerichtsurteile eingearbeitet. Neu ist wie bereits erwähnt auch ein eigenes Kapitel zur Beratungsförderung. 

 

Preis: 17,90 Euro

Hier können Sie das Buch bestellen: www.gruendungszuschuss.de/buch

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

5. Arbeitsrechts-Tipp: Was Sie beim Beschäftigen von Studenten beachten müssen

 

(gruendungszuschuss.de) Das attraktive an der Beschäftigung eines Studenten ist das so genannte Werkstudentenprivileg. Damit bleiben nämlich Sie und der Student versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Werkstudentenprivileg kann aber nur derjenige in Anspruch nehmen, der tatsächlich schwerpunktmäßig studiert. Das gilt vor allem für diejenigen, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

 

Was aber passiert, wenn Sie und Ihr Student diese 20-Stunden-Grenze überschreiten? Damit wird der Student zum ganz normalen Arbeitnehmer und er und Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es hiervon einen Ausnahmefall, der unbedingt genutzt werden sollte: Die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen, wenn die Tätigkeit ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird, also zum Beispiel in den Abend- und Nachtstunden oder an den Wochenenden. Gehen Sie mit dieser Regelung nicht zu großzügig um und bleiben Sie realistisch.

 

Beispiel: Ein Medizinstudent arbeitet dauerhaft in einem Seniorenheim mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden. Er wird nur am Samstag oder Sonntag und nachts tätig. Dafür bekommt er monatlich 1000 Euro. Die 20-Stunden-Grenze ist hier zwar überschritten, aber der Arbeitgeber kann leicht anhand von Dienstplänen usw. belegen, dass der Student nur außerhalb der Vorlesungszeit für ihn arbeitet. Damit bleibt die Hauptleistung das Studium. Die Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

 

Wann besteht Versicherungspflicht?

 

In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, weil die Beschäftigung über den Minijob hinausgeht. Ebenso versicherungsfrei ist eine umfangreichere Beschäftigung, die ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird. Wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit des Studenten dann ist, spielt keine Rolle. Wenn Sie beispielsweise einen Studenten beschäftigen und hin und wieder gerne mehr mit ihm zusammenarbeiten würden, dann behalten Sie sich das für die Semesterferien vor.

 

Viele weitere Tipps und Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern finden Sie in unserem neuen Buch „Mein erster Mitarbeiter“ von Stephanie Kaufmann.

 

Preis: 18,40 Euro

Hier können Sie das Buch bestellen: www.gruendungszuschuss.de/mitarbeiter_buch

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

6. KfW-Tipp: Was bedeutet eigentlich „De-minimis“?

 

(gruendungszuschuss.de) KfW-Kredite fördern Vorhaben, die ohne diese Hilfe unter Umständen keine Chancen bei Geschäftsbanken hätten. Die Konditionen sind meist besser, als die Konditionen bei einem Darlehen der Geschäftsbank. Förderungen sind aber auch Subventionen und verzerren damit potenziell den Wettbewerb. Denn wer sie erhält, hat niedrigere Kosten, kann günstiger anbieten und letztlich Wettbewerber unterbieten. Daher gibt es von EU-Seite die Regelung, dass Subventionen durch die Europäische Kommission genehmigt werden müssen. Die meisten Förderungen in Deutschland werden aus EU-Töpfen bezahlt; dazu gehört beispielsweise ein Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland oder auch viele geförderte Darlehen.

 

Hier kommen die so genannten „De-minimis-Beihilfen“ ins Spiel. Dabei handelt es sich um Förderungen, die wegen des geringen Betrages von der Genehmigungspflicht der Europäischen Kommission ausgenommen sind. Sie dürfen derzeit insgesamt 200.000 Euro aus den Fördertöpfen der De-minimis-Beihilfen entnehmen. Alle De-Minimis-Beihilfen werden dabei aufsummiert; auch wenn Sie die Beihilfe von unterschiedlichen Organisationen erhalten haben. Nehmen wir an, Sie erhalten den Gründungszuschuss und wollen nun das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank beantragen. Beide Förderungen werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entnommen – die Abwicklung erfolgt aber über unterschiedliche Organisationen. Da die eine Organisation zunächst nichts von der anderen weiß, müssen Sie immer, wenn Sie eine solche Förderung in Anspruch nehmen, auch Angaben darüber machen, ob Sie bereits eine andere Förderung aus EU-Töpfen entnommen haben.

 

Gehen Sie gewissenhaft mit diesen Angaben um. Das Unterlassen einer solchen Angabe ist ein Fördermittelbetrug und im Strafgesetzbuch als Straftat verankert. Im Antrag auf das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank müssten Sie also beispielsweise einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland angeben. Nehmen Sie den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung ernst, denn es handelt sich um Vorgaben, die auf EU-Ebene festgelegt werden und deren Einhaltung streng geprüft wird.

 

Heben Sie die Unterlagen gut auf – 15 Jahre Aufbewahrung sind Pflicht. Fragen Sie weiterhin bei jeder Förderung nach, ob es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Üblicherweise steht das aber auch auf der Bewilligung oder in den Beschreibungen des Förderprogramms. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht eine weitere Beihilfe beantragen, brauchen Sie eine Kopie der Zusagen über die bereits erhaltenen anderen De-minimis-Beihilfen.

 

Weitere FAQs rund um das Thema Kredit und Darlehen finden Sie hier: http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/kfw/faq.html

 

 

--------------------------------------------------------------

 

 

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...