Newsletter für Gründer & Selbständige

09/2010 (versendet am 07.05.2010)

News2Use, 9/2010: Mittel werden bei Arbeitsagenturen knapp - Gründungszuschuss-Anträge werden strenger geprüft - viele Tipps

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Zahl der geförderten Gründungen steigt - vielerorts sind die Mittel für 2010 schon fast erschöpft. Das hat zur Konsequenz, dass die betroffenen Agenturen die Anträge auf Gründungszuschuss sehr viel strenger prüfen. Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, um trotzdem Gründungszuschuss zu erhalten. Vielleicht hat die Geldknappheit aber auch andere Gründe. Nach der NRW-Wahl werden wir mehr erfahren...

Bereits vom Bundeskabinett beschlossen ist das Gesetzesvorhaben, über das wir im letzten Newsletter berichteten: Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll verlängert werden, allerdings verbunden mit einer Vervierfachung der Beiträge. Selten hat ein Newsletter von uns für so viel Reaktionen gesorgt. Es gibt aber auch erfreuliche Nachrichten: Ein Urteil des Bundessozialgerichts lässt Gründern künftig mehr Zeit zwischen Ende der Arbeitlosigkeit und eigentlicher Gründung. Und: Unsere XING-Gruppe für Gründer und Selbständige überschreitet die Grenze von 80.000 Mitgliedern. Anlass für ein Spezialangebot für XING-Neulinge im Wert von rund 20 Euro.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Arbeitsagenturen prüfen Anträge auf Gründungszuschuss strenger / Mittel werden knapp / Steht Rechtsanspruch auf der Kippe?
2. Bundessozialgerichts-Urteil: Gründungszuschuss auch, wenn zwischen Arbeitslosigkeit und Gründung bis zu vier Wochen liegen
3. Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Beitragserhöhung ab 1.1.2011
4. Unsere XING-Gruppe wächst auf über 80.000 Mitgliedern / Spezialangebot für XING-Neulinge


Tipps & Termine

5. Buchführungs-Tipp: Nur günstige Geschenke sind absetzbar
6. Vorsorge-Tipp: Jetzt sparen, später gesund bleiben
7. Darlehens-Tipp: Jetzt kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern und Fehler korrigieren lassen

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Arbeitsagenturen prüfen Anträge auf Gründungszuschuss strenger / Mittel werden knapp / Steht Rechtsanspruch auf der Kippe?

In den vergangenen Wochen haben uns immer wieder Berichte von Gründern erreicht, wonach viele Arbeitsagenturen die Anträge auf Gründungszuschuss sehr viel strenger prüfen und häufiger ablehnen als früher. Im persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern der Arbeitsagenturen ist sogar die Rede von Ablehnungsquoten, die innerhalb der Agenturen vorgegeben werden. Begründet wird dies damit, dass vielerorts bereits das Jahresbudget für 2010 erschöpft sei. Eine offizielle Bestätigung hierfür konnten wir nicht erhalten, die Anzahl gleichlautender Berichte lässt uns dies jedoch als Tatsache erscheinen. Wir erklären mögliche Hintergründe und geben Tipps, wie Sie Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss trotzdem sicher stellen.

Zunächst die guten Nachricht: Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss, ganz ähnlich wie auch beim Arbeitslosengeld: Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld bzw. den Gründungszuschuss auszahlen. Wenn aufgrund steigender Arbeitslosen- bzw. Gründerzahlen das Budget schon vor Ablauf des Jahres erschöpft sein sollte, müssen die Agenturen an anderer Stelle Einsparungen vornehmen oder zusätzliche Mittel freigeben. Entsprechende Auskünfte haben wir auch vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Hinzu kommt: Zwar ist die Zahl der Gründungen 2010 deutlich gestiegen, aber das Jahresbudget für den Gründungszuschuss kann nicht schon im Mai erschöpft sein. Zwar ist in den ersten vier Monaten bereits  56.000 mal Gründungszuschuss bewilligt worden (Vorjahr: 45.000, +24 Prozent), aber das Budget dürfte sich an den 137.000 Gründungen des Vorjahrs orientieren.

„Das Ministerium hält Geld zurück“, habe ich von einigen Gesprächspartnern gehört. Möglicherweise will die Regierung nach der NRW-Wahl am Wochenende neue Akzente setzen. Politischer Gestaltungsspielraum besteht aber nur, wenn die Mittel für 2010 nicht schon vorher ausgegeben worden sind. Vielleicht ist das der Hintergrund für die zu beobachtende Entwicklung, ich bzw. meine Gesprächspartner können hier allerdings nur spekulieren.

„Der Gründungszuschuss wird sehr stark nachgefragt. Es gibt regionale Engpässe, die Mittel neigen sich dem Ende zu. Es finden gerade Überlegungen statt, diese Engpässe zu lösen. Die Vergabe kann aber nicht an finanziellen Mitteln scheitern.“ So lautete der Redebeitrag einer Agenturvertreterin auf einer Diskussionsveranstaltung, die ich Anfang dieser Woche besuchte. Auch dies ist plausibel. In der Vergangenheit gab es bereits Zeiten, in denen neu budgetiert werden musste, was zu längeren Engpässen und Verzögerungen geführt hatte.

Mit welcher Begrünung die Agenturen den Gründungszuschuss ablehnenWas auch immer die Gründe sein mögen: Sowohl Arbeitsagenturen als auch ARGEN müssen in den nächsten Monaten extrem sparsam mit den verbleibenden finanziellen Mitteln umgehen. Zwar besteht ein Rechtsanspruch auf  Gründungszuschuss, allerdings gibt es einen gewissen Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen. Von diesem Spielraum machen offenbar viele Agenturen nun notgedrungen extensiven Gebrauch. Hier einige Beispiele auf Basis der Berichte, die uns erreicht haben:

- Schon kleine formale Fehler können zu einer sofortigen Ablehnung führen.
- Kurze Businessplänen von wenigen Seiten Umfang und Businesspläne, die erkennbar nicht selbst erarbeitet wurden, sondern z.B. fertig „im Internet gekauft“ wurden, werden abgelehnt. (Die Verwendung von Businessplan-Templates, auf deren Basis Sie selbst den Businessplan erarbeiten, ist jedoch unproblematisch.)
- Bei fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, bei denen man einen Interessenkonflikt unterstellt, wird eine zweite fachkundige Stellungnahme angefordert oder der Antrag intern geprüft.
- Der Zahlenteil des Businessplans wird intern geprüft und die Tragfähigkeit der Gründung in Frage gestellt, etwa weil der Break-even zu spät erreicht wird.
- Einige Agenturen prüfen bestimmte Branchen wie etwa Handelsvertreter besonders streng. Zum Beispiel wird der Handelsvertreter-Vertrag anhand eines Kriterienkatalogs systematisch geprüft.
- Vertriebstätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben und MLM-Systemen werden abgelehnt.
- Wenn der Antragsteller für das Gespräch mit der Arbeitsagentur nicht gut vorbereitet ist, wird aufgrund mangelnder Darlegung der persönlichen Eignung abgelehnt.

In einigen Agenturen sind offenbar sogar eigene organisatorische Einheiten („Kommissionen“) eingerichtet worden, um die Prüfung der Anträge effektiver zu organisieren.

Mit zunehmender Zahl von Ablehnungen nimmt naturgemäß auch die Zahl ungerechtfertigter Ablehnungen zu. Die Chancen, per Widerspruch und ggf. Klage  doch noch zum Gründungszuschuss zu kommen, steigen. Allerdings kann sich dadurch die Gründung verzögern oder Sie müssen unter Umständen gründen, ohne sicher sein zu können, dass Sie den Gründungszuschuss auch wirklich erhalten. Besonders  belastend ist eine Ablehnung für Gründer, die den Antrag auf Gründungszuschuss erst kurz vor der Gründung oder nachträglich abgeben. Wenn der Gründungszuschuss überraschend abgelehnt wird, ist es dann zu spät, die Gründung zu verschieben. Sie stehen zunächst ohne Förderung da und der Streit um den Gründungszuschuss kostet zugleich Aufmerksamkeit, die eigentlich für den Aufbau des Business nötig wäre.


Was Sie beachten sollten

Grund zur Beunruhigung? – Nein! Wenn Sie sich an den Hinweisen orientieren, wie wir Sie in unseren Büchern und Seminaren geben, müssen Sie sich keine grauen Haare wachsen lassen:

1.Erstellen Sie einen soliden, ausführlichen Businessplan.
2.Beantragen Sie den Gründungszuschuss rechtzeitig vor Gründung.
3.Wählen Sie eine erfahrene und seriöse fachkundige Stelle, die genau prüft, ob alle formalen Voraussetzungen vorliegen und Ihnen ausführliches Feedback zu Ihrem Businessplan gibt.

Wenn Sie einen unseriösen Anbieter wählen, der für eine geringe Gebühr, aber ohne genaue Prüfung des Plans, eine fachkundige Stellungnahme erteilt, sparen Sie an der falschen Stelle. Sie riskieren die gesamte Förderung in Höhe von bis zu 24.000 Euro, denn die Arbeitsagenturen wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Stellen nicht so genau hinschauen und welche nur tagfähige Businesspläne „durchlassen“.

Weitere Tipps zur Auswahl einer fachkundigen Stelle und unsere eigenen Angebote finden Sie unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103. Wenn Sie sich zunächst im Rahmen eines Seminars über den kürzesten Weg zu Gründungszuschuss und Selbständigkeit informieren und sich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur optimal vorbereiten wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Basis-Workshop: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=51.


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2. Bundessozialgerichts-Urteil: Gründungszuschuss auch, wenn zwischen Arbeitslosigkeit und Gründung bis zu vier Wochen liegen

Am Mittwoch hat das Bundessozialgericht (BSG) die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit beim Gründungszuschuss für zu streng erklärt. Wie erste Veröffentlichungen zeigen, kann das Urteil leicht zu Missverständnissen führen. Deshalb erläutern wir das Urteil und seine Bedeutung im Folgenden ausführlicher. Kommentare dazu auf unserer Webseite sind willkommen.

Die Agentur verlangte bisher einen "nahtlosen Übergang" zwischen Arbeitslosigkeit und Gründung. Die Gründung musste direkt am Tag nach der Abmeldung aus dem Arbeitslosengeld-Bezug erfolgen, in der Regel durch Angabe des entsprechenden Datums in der Gewerbeanmeldung (oder bei Freiberuflern in der steuerlichen Anmeldung). Wenn die eigentliche Gründung erkennbar erst später erfolgte und zunächst NUR Vorbereitungsarbeiten erfolgten, wie etwa die Renovierung von Geschäftsräumen oder die Erarbeitung eines Businessplans und Einholung einer fachkundigen Stellungnahme, zählte dies noch nicht als Gründung und konnte zu einer Ablehnung des Gründungszuschusses führen.

Im konkreten Fall meldete sich ein zuvor angestellter Dachdecker für den 1.10.2006 arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld I. Dieses wurde bewilligt. Zeitgleich beantragte er die Gewährung des Gründungszuschusses ab dem 2.10.2006. Sein Fehler: In der Gewerbeanmeldung gab er als Gründungsdatum dem 12.10.2006 an. Damit war aus Sicht der Arbeitsagentur kein nahtloser Übergang gegeben und sie lehte den Gründungszuschuss ab. Diese Entscheidung wurde im Widerspruchsverfahren sowie durch die Sozialgerichte in der ersten und zweiten Instanz bestätigt.

Der 11. Senat des BSG kam in der Revisionsverhandlung zu einem anderen Urteil: Gründungszuschuss kommt auch dann in Betracht, "wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit heranreicht. Ausreichend ist nach Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Arbeitslosengeldanspruch, der gewahrt ist, solange ein Zeitraum von einem Monat nicht überschritten ist."

In Kommentaren zum Urteil ist auch davon die Rede, dass laut BSG die Selbständigkeit nicht erst mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, sondern schon mit Vorbereitungsarbeiten wie der Renovierung von Geschäftsräumen beginne.

Ob der Kläger seinen Gründungszuschuss erhält, ist damit allerdings noch nicht sicher: Die Vorinstanzen müssen nun entscheiden, ob die übrigen Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vorgelegen haben.


Was bedeutet das für die Praxis?

Wer sich an die bisherige Vergabepraxis der Arbeitsagenturen hält, ist auf der sicheren Seite und muss einen Anspruch auf Gründungszuschuss nicht gerichtlich durchsetzen. Zudem hat er den Vorteil, dass er bis zum Tag vor der Gründung noch Arbeitslosengeld I beziehen kann.

Wer sich aus Unkenntnis der Vergabepraxis voreilig aus dem Arbeitslosengeld-Bezug abmeldet, muss nun allerdings nicht mehr gleich mit einer Ablehnung des Arbeitslosengeld I-Anspruchs rechnen. Dies ist erfreulich.

Unser Rat: Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Vorbereitung der Selbständigkeit. Das gilt besonders, wenn Sie ihre Geschäftsidee erst noch entwickeln müssen oder wenn die Beschaffung einer Konzession oder Erlaubnis, die Suche nach einer geeigneten Immobilie, deren Renovierung oder das Einwerben eines Kredites zu Verzögerungen führen, bevor die eigentliche Gründung erfolgen kann.

Wenn die übrigen Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vorliegen, können Sie den Businessplan und die fachkundige Stelle wie bisher auch noch nach der Gründung abgeben. Die Frist von vier Wochen spielt hierbei keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie möglichst nahtlos die Gewerbe- bzw. steuerliche Anmeldung vornehmen und Ihre Selbständigkeit aufnehmen. Lassen sie sich Ihre Zeitplanung im Zweifelsfall von der Arbeitsagentur bestätigen.

Gerne beraten wir Sie, etwa im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme, zum optimalen Timing ihrer Gründung.

Presseinformation BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11479&pos=0&anz=16

Empfehlungsservice fachkundige Stellen: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103


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3. Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Verlängerung verbunden mit Vervierfachung der Beitragssätze

Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige, über das wir in unserem Spezial-Newsletter vom 20.04.2010 (http://i8t.de/53ygekxl) berichtet haben, ist tatsächlich vom Bundeskabinett unverändert beschlossen worden. Im Rahmen des „Beschäftigungschancengesetzes“ soll die Arbeitslosenversicherung für Selbständige über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Zugleich wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen mindestens vervierfachen dürften. Wir rechnen damit, dass es zum 31.12.2010 zu Massenaustritten aus der Versicherung kommt. Wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.

Das Thema betrifft sehr viele Selbständige. Im letzten Jahr sind rund zwei Drittel aller Gründungszuschuss-Gründer der Arbeitslosenversicherung für Selbständige beigetreten. Entsprechend groß war das Feedback der Leser zu unserem Bericht.  Wir werden hier im Newsletter weiter über die Entwicklung berichten.


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4. Unsere XING-Gruppe wächst auf über 80.000 Mitgliedern / Spezialangebot für XING-Neulinge

Unsere XING-Gruppe "Gründer und Selbständige" hat jetzt die Schwelle von 80.000 Mitgliedern überschritten. In rund 120.000 Diskussions-Threads diskutieren die Mitglieder über alle denkbaren Themen, geben sich gegenseitig Rat und finden Kunden und Geschäftspartner. Damit dürften wir eine der größten und vor allem aktivsten Gründercommunities der Welt sein.

1. Falls Sie nocht nicht XING-Mitglied sind (und diesen Newsletter per E-Mail erhalten): In Zusammenarbeit mit der XING AG bieten wir Ihnen eine besondere Vergünstigung an. Wenn Sie sich über den Link http://bit.ly/existenzgruender bei XING anmelden, werden Sie automatisch als Mitglied der Gruppe "Gründer und Selbständige" registriert. Sie erhalten außerdem kostenlos drei Monate Premium-Mitgliedschaft. Nach Ende der Mitgliedschaft werden Sie automatisch Basis-Mitglied (kostenlos). Die Premium-Mitgliedschaft ist nicht nötig, um unsere Gruppe zu nutzen, hat aber viele Vorteile für das Networking mit XING. Nehmen Sie das zeitlich begrenzte Angebot zum Anlass, um die XING-Funktionalität einmal in Ruhe auszuprobieren.

2. Falls Sie bereits XING-Mitglied sind (und diesen Newsletter als XING-Nachricht erhalten): Bitte empfehlen Sie unsere Gruppe an andere Gründer und Selbständige weiter. Wenn diese noch nicht XING-Mitglied sind, so dürfte das Angebot und der spezielle Link unter 1. für sie interessant sein. Sind Ihre Bekannten bereits XING-Mitglieder, so geben Sie einfach den Gruppen-Link https://www.xing.com/net/existenzgruender weiter oder nutzen Sie auf dieser Seite die Funktion "In diese Gruppe einladen". Wir freuen uns über jede Empfehlung!


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5. Buchführungs-Tipp: Nur günstige Geschenke sind absetzbar

Haben Sie das Osterfest genutzt, um Geschäftspartnern eine Freude zu machen, und sich – vielleicht mit einem Schoko-Hasen – auf nette Weise in Erinnerung zu rufen? Schenken macht Freude – die aber für viele Selbständige schnell vorbei sein kann, wenn sie Tage oder Wochen später über ihrer Buchführung brüten. Sie haben den Kaufbeleg in der Hand und fragen sich: “Kann ich das überhaupt absetzen? Muss ich dafür eine Liste führen? Welche Grenzen gibt es?“ Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Absetzen können Sie ein Geschenk, wenn es einen betrieblichen Anlass für die nette Aufmerksamkeit gibt – und wenn sie weniger als 35 Euro wert ist. Betriebliche Anlässe sind etwa der Geburtstag des Geschäftspartners, ein Betriebsjubiläum, und Festtage wie Ostern und Weihnachten. Geschenke, die nicht teurer als 10 Euro sind, gelten als sogenannte Streuwerbeartikel. Es ist für die Buchführung nicht nötig, deren Empfänger einzeln aufzuzählen.

Geschenke, die zwischen 10,01 bis 35,00 Euro kosten, sind nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der Geschäftspartner pro Jahr mit einem Wert von maximal 35 Euro bedacht wird. Und zwar 35 Euro netto bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen – und 35 Euro brutto bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen. Wichtig: Anlass und Empfänger müssen in diesen Fällen dokumentiert sein. Sofern Sie ihre Geschäftspartner häufiger mit Aufmerksamkeiten beglücken, legen Sie am besten eine Geschenkliste an. Ansonsten reicht für die Dokumentation ein einfacher Beleg aus, auf dem Sie den Namen des Empfängers vermerken.

Achtung: Wird die Grenze von 35 Euro überschritten, haben Sie viele Nachteile: Sie müssen das Geschenk komplett aus eigener Tasche bezahlen, und können sich noch nicht einmal die Vorsteuer erstatten lassen.

Weitere Tipps zur effektiven Buchhaltung erhalten Sie in unserem Workshop: "Vom Schuhkarton zum System": http://www.gruendungszuschuss.de/?id=724


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6. Vorsorge-Tipp: Jetzt sparen, später gesund bleiben

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist schon länger auf Diät gesetzt. Das wird voraussichtlich so bleiben: Die immer höhere Lebenserwartung der Deutschen gepaart mit einer sinkenden Geburtenrate hat den Kassen ein Finanzierungsproblem beschert. Die Folge ist, dass die Kassenbeiträge weiter steigen – und dennoch Leistungskürzungen drohen.

Wer den Standard seiner Gesundheitsvorsorge gerade fürs Alter absichern möchte, sollte möglichst früh mit einem privaten Finanzierungsprogramm beginnen, um sich später die höheren Beiträge noch leisten zu können – dabei ist es egal, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. „Für die private Gesundheitsvorsorge gilt dasselbe wie für die private Altersvorsorge“, sagt gruendungszuschuss.de-Vorsorge-Experte Sven Kesberger. „Wer sich bereits in relativ jungen Jahren darum kümmert, kann schon mit kleinen Beträgen viel erreichen.“

Es geht darum, eine Rücklage für spätere (Gesundheits-)Kosten zu haben, damit diese bezahlt werden können. „Spezielle Förderprogramme hierfür gibt es nicht“, sagt Kesberger. Privatversicherte können sogenannte Altersentlastungstarife in ihren PKV-Tarif einschließen, nach dem Motto: Jetzt etwas mehr, später etwas weniger bezahlen. Das lohnt sich vor allem für Angestellte, deren Arbeitgeber die Hälfte davon übernehmen. Selbständigen raten wir, ihre Absicherung über eine Rentenversicherung sicherzustellen, da diese in der Regel steuerlich vorteilhafter ist, ein gutes Mittel ist hier die Basis-Rente. Unterm Strich sollte die Gesundheitsvorsorge als Teil der Altersvorsorge betrachtet werden, da die Gesundheitskosten im Alter getragen werden müssen.

Falls Sie für sich eine Vorsorge-Strategie earbeiten wollen, empfehlen wir Ihnen, an unserem Workshop "Für die Zukunft vorgesorgt!" teilzunehmen: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=523


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7. Darlehens-Tipp: Jetzt kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern und Fehler korrigieren lassen

Gründer, die einen Kredit brauchen, kommen daran nicht vorbei: Im Vorfeld der Kreditvergabe prüfen Banken die SCHUFA-Auskunft. Wer die von der Bank festgelegten Kriterien nicht erfüllt, muss sich auf eine Ablehnung der Kreditanfrage einstellen. Banken prüfen allerdings nicht nur die Auskünfte der SCHUFA, sondern greifen auch auf Daten anderer Auskunfteien zurück und verlassen sich häufig blind darauf.

Das ist fatal – denn eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zeigt erschreckende Ergebnisse (http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/638114/publicationFile/36036/Scoring.pdf): Etwa 45 Prozent aller Auskünfte der SCHUFA enthielten Fehler und auch andere Auskunfteien glänzten nicht gerade mit korrekten Daten. Auskunfteien wie die SCHUFA berechnen außerdem aus den vorhandenen Daten einen so genannten Scoringwert. Dieser Wert soll ausdrücken, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zurück zahlt. Das Ganze wird mit einer Ampel dargestellt. Wer mit Rot markiert ist, hat schlechte Chancen, einen Kredit zu bekommen. Vorsicht: Wie diese Werte ermittelt werden, wird nicht offen gelegt.

Unzuverlässige Daten und undurchsichtige Bewertungen der Auskunfteien führen nicht selten zum frühen Aus für die Gründungspläne. Die betroffenen Gründer sind meist überrascht und hätten nie gedacht, dass die SCHUFA-Auskunft zum Problem werden könnte. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt aber bei den Gründern.

Eine Neuerung gibt es immerhin seit wenigen Wochen: Auskunfteien müssen einmal jährlich auf Antrag einen kostenlosen Auszug über die dort gespeicherten Daten zur Verfügung stellen. Persönliche Angaben, sämtliche Einträge der Auskunfteien und wer wann eine Auskunft eingeholt hat – das gehört in diesen Auszug. Rechtzeitig vor dem Gang zur Bank sollten Gründer unbedingt eine solche Datenübersicht einholen.

Bestellen können Sie diese bei der Schufa unter
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=teaser. Eine Datenübersicht nach § 34 BDSG erhalten Sie einmal im Jahr kostenlos. Der Unterschied zur kostenpflichtigen Bonitätsauskunft (18,50 Euro) ist, dass die Daten anders sortiert sind und auf Papier ohne Wasserzeichen geliefert werden; in jedem Fall aber sind die Angaben komplett. Sie müssen das Bestellformular-PDF ausfüllen und zusammen mit einer Ausweiskopie an die SCHUFA senden. Achten Sie darauf, nur die Datenübersicht zu bestellen, nur diese ist kostenlos. Geben Sie als Einzelunternehmer bei Angaben zur Person Ihre Privatadresse an, unter der Sie gemeldet sind, daran orientiert sich die SCHUFA. Ansonsten kann es bei Abweichungen zur zeitverzögernden Rückfragen kommen. Beschränken Sie sich auf diese notwendigen Angaben, denn die SCHUFA nutzt Ihre Informationen, um ihren Datenbestand zu vervollständigen.

Stehen in der Selbstauskunft falsche oder veraltete Daten, sollte eine Berichtigung veranlasst werden. So haben längst ausgelaufene Handy-Verträge, uralte Kreditverträge oder nicht mehr existierende Bankkonten nichts in einer solchen Auskunft zu suchen. Hilfe finden Gründer beim Anwalt oder in der Vorgründungsphase bei den Verbraucherberatungen. Wer auf ordentliche Daten in einer Selbstauskunft achtet, kann damit die Gefahr vermeiden, dass eine Kreditanfrage aufgrund falscher Daten schon frühzeitig abgelehnt wird.

Wie man zum Bankkredit kommt, welche anderen Fallen lauern und welche Alternativen es gibt, lesen Sie im Buch „Darlehen und Kredit – Wie und wo Gründer und kleine Unternehmen Geld leihen können“ von Andrea Delp und Andreas Lutz: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=700

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