Newsletter für Gründer & Selbständige

13/2010 (versendet am 16.06.2010)

News2Use, 13/2010: Wann ist mein Unternehmen etwas wert?, Doppelte GEZ-Pflicht für Selbstständige

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

wem es nach der Gründung gelingt, viel zu delegieren und sich selbst so weit wie möglich überflüssig zu machen, der macht sein Unternehmen wertvoll für potenzielle Käufer. Wir sagen, wie Sie das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden können!

GEZ-Gebühr müssen künftig alle zahlen - Sie als Selbstständiger sogar doppelt und dreifach, außer Sie arbeiten von zu Hause aus und haben keinen Firmenwagen. Wir erklären die neue Regelung.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. IfM-Studie: Wann ist (m)ein Unternehmen etwas wert?
2. GEZ-Gebühren für Selbstständige: Mindestens 5,99 Euro pro Monat, Firmenwagen extra
3. "XING optimal nutzen" geht jetzt in die 3. Auflage
4. XING-Seminare: Website neu gestaltet
5. Gründungszuschuss-Tipp: Widerspruch gegen Ablehnung kann sich lohnen
6. Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wie kann ich ihr entfliehen?

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. IfM-Studie: Wann ist (m)ein Unternehmen etwas wert?

Ein bereits bestehendes Unternehmen zu kaufen statt mit vielen Risiken eine neue Firma auf den Weg zu bringen – das kann für Gründer eine attraktive Möglichkeit sein, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Für Unternehmer wiederum kann es spannend sein, den eigenen Betrieb zu verkaufen, wenn  neue Herausforderungen locken. Doch wieviel darf der bisherige Firmenbesitzer beim Verkauf verlangen? Häufig gar nichts: Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hat in einer Studie berechnet, wann ein Unternehmen überhaupt einen Wert für einen Nachfolger hat und somit übernahmewürdig ist.

Regelmäßig legt das IfM Schätzungen zur Anzahl und Struktur der anstehenden  Unternehmensübertragungen in Deutschland vor – zwischen 2010 und 2014 sollen rund 110.000 Familienunternehmen an Nachfolger übergeben werden. Dies entspricht etwa 22.000 Übertragungen pro Jahr. Jeweils knapp 30 Prozent der Unternehmen werden im produzierenden Gewerbe, im Handel und im unternehmensnahen Dienstleistungssektor (Beispiel: Steuerberater) übertragen. Der Rest entfällt auf personenbezogene (private) Dienstleistungen und die Landwirtschaft. Von den Übergaben werden im Fünf-Jahres-Zeitraum 1,4 Mio. Beschäftigte oder 287.000 Beschäftigte pro Jahr betroffen sein.

Die Zahl der anstehenden Unternehmensübertragungen ist im Vergleich zur letzten Schätzung aus dem Jahr 2004 deutlich gesunken. Dies liegt in einem neuen Schätzverfahren begründet, das übernahmewürdige schärfer von wenig lohnenswerten Unternehmen abgrenzt. Ein Unternehmen gilt im Sinne der neuen Schätzung als übernahmewürdig, wenn es aus der Sicht des potenziellen Unternehmenskäufers über eine hinreichende Ertragskraft (sprich: Gewinn) verfügt, die die Übernahme ökonomisch attraktiv erscheinen lässt. In der Vergangenheit wurde hierfür mangels besserer Daten ein Jahres*umsatz* von mindestens 50.000 Euro vorausgesetzt. Eine Summe, die längst nicht mehr reicht: Inzwischen gilt ein Unternehmen als übernahmewürdig, wenn es mindestens einen Jahres*gewinn* in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerverdienstes zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung abwirft (derzeit: rund 49.500 Euro). Damit benötigt ein Unternehmen derzeit ähnlich viel Gewinn wie früher Umsatz, um in der IfM-Statistik als übernahmewürdig gezählt zu werden.

Natürlich handelt es sich dabei um einen Durchschnittswert. Wer bisher als Angestellter 30.000 Euro verdient hat und ein Geschäft übernimmt, mit dem er zuverlässig 50.000 Euro Gewinn erzielen kann, wird bereit sein, einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen, zumal er sich viele Risiken beim Aufbau der Selbstständigkeit spart. Wenn die Aufgaben des bisherigen Eigentümers dagegen eine sehr hohe und vielfältige Qualifikation voraussetzen und mit einer langen Arbeitszeit verbunden waren, wird trotz 50.000 Euro Gewinn kein hoher Verkaufspreis zu erzielen sein, außer das Unternehmen bietet dem Käufer interessante Rationalisierungs- und/oder Wachstumsmöglichkeiten.

Die Beispiele zeigen auch, worauf Sie als potenzieller Unternehmensverkäufer achten sollten: Wenn es Ihnen gelingt, sich selbst weitgehend überflüssig zu machen und Ihre Arbeiten zu delegieren, so steigt automatisch der Unternehmenswert. Der Käufer hat dann die Aussicht auf Gewinn mit wenig eigener Arbeit - und dafür ist er bereit zu zahlen.

Weitere Informationen zur IfM-Studie finden Sie unter http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=855.

Sie erwägen, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder wollen Ihr eigenes wertvoll für einen späteren Verkauf machen? Gerne empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Berater, der Sie hierbei begleitet. Die Beratung kann gefördert werden. Bitte hinterlassen Sie bei Interesse auf dem folgenden Formular Ihre Kontaktdaten - wir rufen Sie zurück: http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309


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2. GEZ-Gebühren für Selbstständige: Mindestens 5,99 Euro pro Monat, Firmenwagen extra

Seit Kurzem ist es amtlich: Ab 2013 muss jeder Haushalt 17,98 Euro GEZ-Gebühren pro Monat zahlen, egal ob überhaupt Geräte vorhanden sind und um welche es sich handelt. Anders als die heutige GEZ-Zahlung kann die neue Gebühr daher nicht mehr umgangen werden – Schwarzsehen dürfte nicht mehr möglich sein. Für Unternehmer gilt diese Pflicht ebenfalls - es gibt neue Pauschalen. Wie hoch diese sind, hängt künftig von der Zahl der Mitarbeiter ab.

Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des Rundfunkbeitrags  gelten – 5,99 Euro. Bisher zahlten sie den (Radio-)Beitrag von 5,76 Euro - oder auch gar nicht. Unternehmen mit fünf bis 14 Beschäftigten müssen den vollen Rundfunkbeitrag leisten, Unternehmen mit 15 bis 49 Beschäftigten müssen zwei Beiträge berappen. Die Staffelregelung geht bei entsprechender Mitarbeiterzahl bis zum 150-fachen Gebührensatz. Durch diese Neuregelung dürften die Sender wesentlich mehr Einnahmen haben, denn bisher zahlen nach Schätzungen der Länder rund 60 Prozent aller Betriebe keine Gebühren.

Für viele Selbstständige ist auch die Regelung zur GEZ-Gebühr für Geräte im Dienstwagen interessant – diese beträgt ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Richtig teuer wird es übrigens für Betriebe wie Hotels, in denen Geräte Dritten zur Nutzung überlassen werden: Sie schulden fortan zusätzlich ein Drittel des Rundfunkbeitrages pro Zimmer. Ausgeschlossen haben die Ministerpräsidenten eine Zusatz-Gebühr für Empfangsgeräte im Homeoffice, diese sind bereits durch die private Zahlung abgedeckt.

Weiterhin gibt es Ausnahmen für sozial schwache Rundfunknutzer, die fortan nicht an Personen, sondern den ganzen Haushalt gebunden sind. Unterschieden wird dabei zwischen völliger Befreiung und der Reduzierung der Gebühren auf ein Drittel, was ungefähr den bisheringen Radiogebühren entspricht.

Die Gebührenreform soll zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten. Entsprechend gelten die bisherigen Regelungen noch bis Ende 2012. Die 13 größten Verbände der deutschen Wirtschaft, darunter der Bitkom, haben sich bereits gegen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen verwahrt – auch wenn sie die Reform im Grundsatz für richtig halten. Ärgerlich dürfte die Regelung für Selbstständige sein, die tatsächlich den lieben langen Arbeitstag keinen Blick ins – wie auch immer übertragenene –  Fernsehprogramm werfen.


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3. "XING optimal nutzen" geht jetzt in die 3. Auflage

Die Businessnetworking-Plattform XING wird laufend weiterentwickelt, immer neue Funktionen kommen hinzu. Deshalb wird nach weniger als einem Jahr bereits die 3. Auflage unseres XING-Ratgebers nötig. Die 2. Auflage war erst im August 2009 erschienen. Der Umfang des Buches hat sich mit der 3. Auflage von 180 auf 194 Seiten erhöht.

XING wird immer nützlicher. Aus „Zehn Arten, von XING zu profitieren“ (so der Titel des ersten Kapitels) wurden jetzt "zwölf Arten", um wichtigen neuen XING-Funktionen gerecht zu werden. Der Gedanke dahinter: XING wird ganz unterschiedlich genutzt. Je nach eigener Zielsetzung hat es ganz unterschiedliche Vorteile. Aus jedem einzelnen der zwölf aufgeführten Gründe lohnt es sich, XING-Mitgleid zu werden. Natürlich dürfen Sie auch mehrere oder alle zwölf Wege nutzen ... Um so mehr zahlt sich die Lektüre des Buches aus.

Eine zweite wichtige Neuerung, die im Buch ausführlich erläutert ist: XING hat eine eigene Mitgliedschaft für Recruiter („Recruiter-Mitgliedschaft“) eingeführt. Sie ist nicht nur für Headhunter, sondern auch für viele andere professionelle XING-Nutzer hochinteressant, da sie eine effektivere Selektion und Direktansprache von Interessenten ermöglicht. Wir erklären im Buch, für wen sich der höhere Mitgliedsbeitrag lohnt und wie sich die damit hinzukommenden Funktionen gewinnbringend einsetzen lassen.

Neu in XING und damit im Buch ist auch das Menü "Unternehmen" mit dem „Unternehmensprofil“. Von Beginn weg gab es mehr als 100.000 solcher Unternehmensprofile auf XING, jedes Unternehmen mit zwei und mehr Mitarbeitern (bzw. XING-Mitgliedern) kann ein kostenloses Unternehmensprofil erhalten. Wir erklären, wie man ein solches Profil erhält und gestaltet.

Neu ist auch eine auführliche Darstellung der XING-Applikationen, die über eine offene Schnittstelle eingebunden werden und die die Funktionalität von XING erheblich erweitern, vor allem im Bereich Produktivität und Zusammenarbeit in der Gruppe. Noch immer werden die "Apps" nur von einem Bruchteil der XING-Mitglieder genutzt. Das Buch zeigt Ihnen, dass sich die Beschäftigung mit den neuen Funktionen lohnt und erklärt, wie Sie sie erkunden und einsetzen.

Auch das letzte Kapitel mit der Historie von XING ist umfassend überarbeitet und aktualisiert worden. Noch in der letzten Minute vor Abgabe haben wir Ergebnisse der Jahresbilanzpressekonferenz eingearbeitet, damit das Buch auf allerneuestem Stand ist.

Darüber hinaus gibt es wie schon bei der zweiten Auflage eine Vielzahl von Detailänderungen und -verbesserungen. Wie schon bei den vorherigen Ausgaben sind hierbei die Teilnehmer-Erfahrungen und -Fragen bei den von uns durchgeführten XING-Seminaren sowie -Firmenseminaren eingeflossen. Das Buch beantwortet somit genau die Fragen, die sich bei der praktischen Nutzung von XING stellen.

"XING optimal nutzen" (19,90 Euro) ist ab sofort lieferbar. Weitere Infos und Bestellung unter:
http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=623


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4. XING-Seminare: Website neu gestaltet

Wann waren Sie das letzte Mal auf der Informationsseite über die XING-Seminare? Diese ist seit Kurzem komplett neu gestaltet – und damit übersichtlicher, moderner, schneller.

Es ist jetzt einfacher, zwischen den Seminaren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu wechseln, außerdem können Sie sich über die von uns angebotene Einzelberatung und Firmenseminare informieren.

Endlich ist auch unser Spezialseminar "XING für Recruiter" leicht auffindbar (oben rechts auf der Webseite). Dieses richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Personalabteilung, insbesondere der Bereiche Recruiting und Personalmarketing, sowie Personalberater, Executive Search Consultans, Researcher und Headhunter, die XING gezielt zur Personalbeschaffung sowie im "Talentmanagement" einsetzen wollen.

In kurzen Videobeiträgen erhalten Sie direkt auf der Website Tipps zur Gestaltung Ihres XING-Profils, damit Sie von den richtigen Leuten besser gefunden werden.
 
Übrigens – keine Sorge: Auch weiterhin animiert XING-Guru Joachim Rumohr auf der Startseite zum Anschauen eines TV-Berichts mit Live-Eindrücken von einem XING-Seminar.

Hier können Sie selbst über die neue Homepage urteilen: www.xing-seminare.com


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5. Gründungszuschuss-Tipp: Widerspruch gegen Ablehnung kann sich lohnen

In unserem letzten Newsletter haben wir darüber berichtet, dass das Sparpaket der Bundesregierung auch zu Lasten der Existenzgründer geht: Der Gründungszuschuss soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden, und bereits jetzt werden die Anträge sehr viel strenger als bisher geprüft. Sollte Ihr Antrag ungerechtfertigt nicht genehmigt werden, sollten Sie widersprechen und gegebenenfalls sogar vors Sozialgericht ziehen – denn das lohnt sich häufig: Bislang kam es in gut der Hälfte der Fälle zu einer Nachbesserung. Ihre Chancen auf Erfolg dürften derzeit sogar noch höher sein als bisher, zumal trotz des noch bestehenden Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss mehr Anträge als sonst abgelehnt werden.

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids können Sie Widerspruch einlegen; er ist kostenlos. Es ist auch möglich, den Widerspruch bei der Widerspruchsstelle der Arbeitsagentur mündlich zu Protokoll zu geben, wenn Sie bei der Formulierung des Schreibens unsicher sind. Halten Sie Ihren Widerspruch so sachlich wie möglich, damit Sie Ihrem Berater später wieder unter die Augen treten können.

Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, steht Ihnen der Gang zum Sozialgericht offen. Die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage, ohne dass für Sie Gerichtskosten entstehen.

Wenn Sie einen Fachanwalt hinzuziehen möchten, können Sie bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragen. Achten Sie bei der Wahl des Anwalts darauf, dass er sich auf das Sozialrecht spezialisiert hat! Während ein Drittel der Widersprüche bereits bei der Arbeitsagentur zum Erfolg führt, gilt auch vor dem Arbeitsgericht, dass etwa ein Drittel der Klagen zum Ziel kommen.

Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs, geben Ihnen Tipps zur weiteren Vorgehensweise – und empfehlen Ihnen bei Bedarf einen Anwalt: http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14


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6. Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wie kann ich ihr entfliehen?

In der Ausgabe 8/2010 unseres Newsletters (http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=391) haben wir ausführlich über die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesvorlage berichtet, die die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige deutlich verteuern wird. Ab 1.1.2011 wird sich der Beitrag in zwei Stufen vervierfachen. Zusätzliche Erhöhungen sind möglich, wenn der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung angehoben wird. Viele Gründer wollen die Arbeitslosenversicherung in Hinblick auf den Gesetzesentwurf verlassen. Doch ist das überhaupt möglich?

Zunächst: Das Gesetzesvorhaben ist vom Bundeskabinett beschlossen, muss aber noch den Bundestag passieren und verkündet werden, um in Kraft zu treten. Erst dann tritt auch das Sonderkündigungsrecht in Kraft, das wir in dem Newsletterbeitrag erwähnt haben. Selbstverständlich informieren wir Sie in unserem Newsletter, wann dies der Fall ist und weisen Sie auf den richtigen Zeitpunkt hin, die Versicherung zu verlassen.

Einige Selbstständige möchten so lange nicht warten und am liebsten sofort der "freiwilligen Arbeitslosenversicherung" den Rücken kehren. Sie erhalten dann aber postwendend eine Ablehnung des Austrittsgesuches: Freiwillig ist nur der Eintritt in die Versicherung, ein Verlassen der Versicherung per Kündigung ist nicht vorgesehen, außer man gibt die Selbstständigkeit auf. Einzige Gesetzeslücke: Wer seine Beitragszahlungen einstellt, wird nach drei Monaten aus der Arbeitslosenversicherung entlassen. Dieser Weg funktionierte nach Erfahrungsberichten in der Vergangenheit zuverlässig. Prinzipiell erlaubt auch der neue Gesetzesentwurf diese Art der "kalten Kündigung", allerdings gehen wir davon aus, dass die Arbeitsagenturen sich spätestens ab nächstem Jahr nicht mehr so einfach mit einer Nichtzahlung des Beitrags abfinden werden. Der Gesetzgeber hat den Agenturen entsprechende Möglichkeiten ausdrücklich eingeräumt.

Mein Rat für alle, die den Weg über die "kalte Kündigung" nicht gehen möchten: Warten Sie noch so lange, bis das Gesetz beschlossen ist, und nutzen Sie dann das vorgesehene Sonderkündigungsrecht.

Sie haben eine Fragen zu einem Einzelfall? - Unter http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14 bieten wir eine telefonische Kurzberatung an.


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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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